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22.3468 · Interpellation · 2022-05-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Welchen Stellenwert und welche Funktion haben die Verkehrsperspektiven für die Verkehrsplanung des Bundesrats?

2. Gelten sie als Grundlage für die Planung oder nicht?

3. Wenn die Schweiz die Klimaziele erreichen will, steht der Bundesrat dann nicht in der Pflicht, mit dem Szenario zu planen, mit dem das Erreichen der Pariser Klimaziele möglich ist?

4. Wenn die Verkehrsperspektiven als Planungsgrundlage gelten, müsste der Bundesrat jeglichen Autobahnausbau stoppen. Sieht er das nicht so?

5. Wann beginnt der Bundesrat mit der notwendigen Planung des Strassenrückbaus?

Begründung

In seiner Stellungnahme zur "Motion 21.4526 Töngi. Für eine zukunftsgerichtete Mobilitätsplanung. Nachhaltiges Verkehrsszenario als Grundlage von lnfrastrukturentscheiden" äusserte sich der Bundesrat wie folgt: "Die Entwicklungen im Bereich der Mobilität werden durch zahlreiche externe Faktoren und durch politische Beschlüsse bestimmt und nicht durch die Verkehrsperspektiven 2050."

Auf der entsprechenden Website des ARE klingt es jedoch anders. Unter dem Titel "Grundlage für die Verkehrs- und Raumplanung des Bundes" steht geschrieben: "Die Ergebnisse (der Verkehrsperspektiven 2050) werden genutzt von Planerinnen und Planern, die in den Bereichen Mobilität, Raum und Umwelt arbeiten. Zum Beispiel für die Erstellung von Strasseninfrastrukturprogrammen oder Fahrplänen. Die Resultate liegen auch verkehrspolitischen und raumplanerischen Entscheiden zugrunde, wie sie beispielsweise in "Mobilität und Raum 2050: Sachplan Verkehr, Teil Programm" festgehalten sind. Ausserdem verwenden die UVEK-Ämter die Resultate für die Energieperspektiven und Abschätzungen zu Lärm- und Luftschadstoffemissionen."

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Verkehrsperspektiven bilden eine robuste Grundlage für die Verkehrsplanung des Bundesrats (siehe auch Antwort auf die Mo 21.4526 Töngi). Mit vier Wenn-dann-Szenarien wird darin das Spektrum der Entwicklungen im Personen- und Güterverkehr bis 2050 abgebildet. Im Zentrum steht das Szenario "Basis", welches sich an dem vom Bundesrat im Oktober 2021 verabschiedeten Sachplan Verkehr, Teil Programm, Mobilität und Raum 2050 orientiert.

3. Damit die Schweiz ihre Klimaziele erreichen kann, müssen verschiedene Massnahmen umgesetzt werden. Neben der sinnvollen Weiterentwicklung von Mobilitätsinfrastrukturen und -angeboten schlägt der Bundesrat in seinem Vorentwurf vom 17.12.2021 zur Änderung des CO2-Gesetzes für die Zeit von 2025 bis 2030 Massnahmen vor, die zu einem vermehrten Einsatz CO2-armer Fahrzeuge beitragen sollen.

4./5. Im Sachplan Verkehr hält der Bundesrat fest, dass die Kapazitäten der bestehenden Infrastrukturen optimal genutzt und Synergien und Komplementarität zwischen den Verkehrsträgern ausgeschöpft werden, bevor in zusätzliche Infrastrukturen investiert wird. Da aber der Verkehr auf den Nationalstrassen weiter wächst, ist auch für die Zukunft ein punktueller Ausbau der Strasseninfrastruktur vorgesehen, wie dies der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zum STEP Strasse aufzeigt.

Antwort des Bundesrates.