Die Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der beruflichen Grundbildung und bei der gymnasialen Maturität verankern
22.3736 · Motion · 2022-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die Aufklärung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die entsprechende Prävention in Zukunft in der beruflichen Grundbildung und bei der gymnasialen Maturität obligatorisch sind.
Begründung
Nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach wie vor ein grundlegendes und grosses Problem. Das ist auch die Schlussfolgerung des Bundesrates in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Reynard (18.4048). Es ist unbestritten, dass eine Kombination von Massnahmen notwendig ist, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu bekämpfen: Verschiedene Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sind im Gleichstellungsgesetz, im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz sowie in den dazugehörigen Verordnungen und Richtlinien geregelt. Die Erfahrung zeigt, dass die Menschen bezüglich sexueller Belästigung frühzeitig sensibilisiert werden müssen, damit sich strukturelle Belästigung nicht in der Unternehmenskultur etabliert. Der Bundesrat vertritt in seinen Schlussfolgerungen zum oben erwähnten Postulat (siehe S. 15) die gleiche Meinung. Der Präventionsarbeit muss daher eine wichtige Rolle zukommen.
Diese Motion verlangt, dass der Bund direkt dafür sorgt, dass die Aufklärung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die entsprechende Prävention zum Beispiel durch eine Ergänzung von Artikel 15 des Berufsbildungsgesetzes integraler Bestandteil der beruflichen Grundbildung sind. Der Bund muss dort, wo seine Kompetenzen begrenzt sind, insbesondere im Bereich der gymnasialen Maturität, mit anderen Mitteln tätig werden, um das gleiche Ziel zu erreichen. In Absprache mit den Kantonen könnte er zum Beispiel eine Änderung der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung oder von anderen geeigneten Verordnungen vorsehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Auf der Sekundarstufe II werden die Themen der sexuellen Gesundheit und der Prävention von sexueller Gewalt im Sexualkundeunterricht sowie im Rahmen der fächerübergreifenden Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) behandelt. Die BNE umfasst insbesondere auch die Dimensionen Geschlechtergleichstellung und Gesundheit.
Die Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird in verschiedenen Gefässen der Berufsbildung behandelt. Die Bildungsinhalte werden von den Organisationen der Arbeitswelt festgelegt, um eine Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu gewährleisten. Je nach Bedarf können entsprechende Themen in den berufskundlichen Unterricht aufgenommen werden. Die Aspekte der Identität und der Sexualität werden im allgemeinbildenden Unterricht der beruflichen Grundbildung thematisiert. Im allgemeinbildenden Unterricht werden grundlegende Kompetenzen vermittelt, die der Orientierung der Lernenden im persönlichen Leben und in der Gesellschaft dienen und sie bei der Bewältigung von beruflichen und privaten Herausforderungen unterstützen. Er zielt insbesondere auf die Entwicklung der Persönlichkeit und die Integration in die Gesellschaft ab (siehe Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht, www.sbfi.admin.ch > Bildung > Berufliche Grundbildung > Allgemein bildender Unterricht). Die Orientierungshilfe Nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung dient als Hilfsmittel zum Verständnis der mehrdimensionalen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung in der Berufsbildung, insbesondere der Förderung gerechter und inklusiver Arbeitsweisen. Im Rahmen der Projektförderung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) können Beitragsgesuche für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse eingereicht werden (Art. 55 Berufsbildungsgesetz BBG). Ferner haben die Kantone, die für die Ausbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben zuständig sind, ein Merkblatt herausgegeben, um die Verantwortlichen sowie Expertinnen und Experten der Berufsbildung für das Thema der sexuellen Belästigung zu sensibilisieren (https://www.berufsbildung.ch/download/mb209.pdf).
Die gymnasiale Maturität liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Kantonen; für den Rahmenlehrplan (RLP) für Maturitätsschulen sind die Kantone zuständig. Gemäss aktuellem RLP sind die Schulen allgemein aufgefordert, die Kompetenzen der Jugendlichen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheit zu fördern. Dies beinhaltet auch Fragen betreffend Identität, Sexualität oder psychische und physische Gesundheit, wozu der Biologieunterricht einen Beitrag leistet.
Mit dem laufenden Projekt "Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität" (https://matu2023.ch/de/) sollen die Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) sowie der RLP revidiert werden. Dazu läuft bis am 30. September ein Vernehmlassungsverfahren. Die Revision sieht vor, dass die Fächer und andere Angebote der Maturitätsschulen transversale Themen wie die BNE einschliessen müssen. Die betreffenden Themen werden im RLP zu konkretisieren sein.
Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen als ausreichend und das Anliegen der Motion damit als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.