22.3810 · Motion · 2022-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Vernichtung von konsumierbaren Fleischwaren durch den Detailhandel zu verbieten.
Begründung
Jeden Abend bei Ladenschluss bleibt in den Theken der Detailhändler Frischfleisch liegen, das am nächsten Tag nicht mehr verkauft werden darf. Auf den Packungen steht "zu verbrauchen bis..." An diesem letzten Verkaufstag ist das Fleisch bedenkenlos konsumierbar. Die grossen Fleischverkäufer Migros und Coop sammeln es ein und vernichten es in Biogasanlagen. Gemäss Recherchen des K-Tipp werden so rund 5000 Tonnen Fleisch pro Jahr entsorgt. 5000 Tonnen Fleisch entsprechen dem jährlichen Fleischkonsum von rund 100 000 Schweizer*innen.
Fleisch ist ein ressourcenintensives Lebensmittel. Grossverteiler könnten es am letzten Tag des Verbrauchsdatums aus dem Kühlregal nehmen, neu etikettieren, einfrieren und zu einem reduzierten Preis anbieten oder einer karitativen Organisation spenden. Dies ist durch den Bund ausdrücklich erlaubt. Der Bund selber empfiehlt in einem Informationsschreiben: "Solche Lebensmittel müssen mit dem Einfrierdatum plus 90 Tage gekennzeichnet werden. Diese können bei Einhaltung der Tiefkühlkette an Konsumenten abgegeben werden."
Mit solchen Massnahmen will der Bund die Lebensmittelvernichtung bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent senken.
Die Grossverteiler Coop und Migros haben diesen Aktionsplan des Bundes mitunterzeichnet. Trotzdem vergasen sie weiterhin essbares Frischfleisch, statt es einzufrieren und zu verschenken oder reduziert abzugeben.
Globus hingegen zeigt, dass es auch anders geht: Dort wird in den Theken liegengebliebenes Frischfleisch direkt an die Gratisessensausgabe für Obdachlose an der Zürcher Europaallee gespendet.
Die Betreiberin und Gründerin des Vereins Incontro sagt dazu: "Fleisch ist hier sehr willkommen und begehrt."
Auch der Verein "Tischlein deck dich", der Lebensmittel an weniger privilegierte Menschen verteilt, würde gerne tiefgefrorenes Frischfleisch von Grossverteilern abgeben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Einfrieren von Fleisch am Tag des Verbrauchsdatums und die freiwillige Abgabe an karitative Organisationen ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist, dass das Fleisch bis dahin optimal gelagert wurde, in einwandfreiem Zustand ist und fachgerecht eingefroren wird (Informationsschreiben "Abgabe von Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums" des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen von Februar 2022; www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Hilfsmittel > Informationsschreiben). Auf diese Weise kann ein wichtiger Beitrag gegen die Lebensmittelverschwendung geleistet werden.
Es liegt in der Verantwortung des Detailhändlers, im Rahmen seiner lebensmittelrechtlichen Selbstkontrolle zu beurteilen, ob sich das Fleisch zum Einfrieren und Weitergeben noch eignet, oder ob es vernichtet werden muss. Der Detailhandel ist auch in diesem Fall für die Sicherheit des Lebensmittels verantwortlich.
Am 6. April 2022 hat der Bundesrat den Aktionsplan gegen Food Waste verabschiedet (www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Abfall > Abfallwegweiser > Biogene Abfälle > Abfallarten > Lebensmittelabfälle > Aktionsplan). Damit will er bis 2030 unter anderem die vermeidbaren Lebensmittelverluste in der Schweiz gegenüber 2017 halbieren. 29 Unternehmen und Verbände haben eine entsprechende branchenübergreifende Vereinbarung zur Reduktion der Lebensmittelverluste unterzeichnet. In der kommenden Zeit werden Arbeitsgruppen im Rahmen dieser Vereinbarung Massnahmen erarbeiten. Die Möglichkeit, mehr Fleisch am Tag des Verbrauchsdatums einzufrieren und abzugeben, soll dabei im Hinblick auf eine möglichst breite Umsetzung diskutiert werden. Bis 2025 wird der Bundesrat prüfen, ob die Massnahmen und Instrumente zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans ausreichen und wenn nötig weitere Massnahmen ergreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.