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22.4122 · Motion · 2022-09-29

Finanzdepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und insbesondere die Zollverordnung dahingehend anzupassen, dass Fahrten von Grenzgänger/innen oder Wochenaufenthalter/innen mit im Ausland registrierten und verzollten Privatfahrzeugen zur geschäftlichen Nutzung im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz zulässig sind.

Begründung

Gemäss Artikel 35 der Zollverordnung ist die Verwendung von ausländischen Privatfahrzeugen für den Eigengebrauch in der Schweiz gestattet. Die gewerbliche Nutzung ist hingegen untersagt (Artikel 34 ZV). Dies bedeutet, dass in der EU wohnhafte Grenzgänger/innen oder Wochenaufenthalter/innen das im Ausland verzollte und immatrikulierte Auto in der Schweiz zwar für den Arbeitsweg nutzen können, nicht jedoch während der Arbeitszeit. Dies stellt besonders in Grenzregionen ein Problem dar. Aufgrund der Abgeschiedenheit gewisser Berggemeinden, oder auch aufgrund praktischer Überlegungen ist es dort üblich, dass Arbeitnehmende von ihrem Wohnort aus direkt Baustellen anfahren oder Kundentermine wahrnehmen, ohne zuerst den Firmensitz aufzusuchen. Dadurch können sowohl Zeit als auch Ressourcen gespart werden. Da dieser Weg allerdings für im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer/innen nicht gangbar ist, werden Arbeitsabläufe behindert und verlangsamt, und es kann zu erheblichen Mehrkosten für die Betriebe kommen.

In der Reinigungsbranche ist es beispielsweise üblich, dass die Reinigungskräfte ihren Arbeitsort, d.h. ein zu reinigendes Objekt, direkt von zu Hause aus ansteuern. Dabei führen sie die nötigen Materialien wie Reinigungsmittel und Maschinen mit sich. Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses werden die Arbeitnehmenden für die Benutzung ihrer Privatfahrzeuge angemessen entschädigt. Aufgrund der Regelungen der Zollverordnung ist diese Praktik für Grenzgänger/innen und Wochenaufenthalter/innen nicht zulässig, gangbare Alternativen sind jedoch ebenfalls nicht verfügbar. Für die entsprechenden Firmen wäre die Anschaffung eigener Betriebsfahrzeuge oder gar Shuttlebusse für die Angestellten nicht nur aus finanzieller Sicht eine grosse Belastung, sondern würde die Betriebe auch vor logistische Herausforderungen stellen: Da die meisten Unternehmen eine Vielzahl Personen beschäftigen, würde die Unterbringung der einzelnen Fahrzeuge im Firmensitz einen zu grossen Platz beanspruchen. Und die gemeinsame Nutzung einzelner Fahrzeuge durch mehrere Angestellte wäre aufgrund der stark veränderlichen Auftragslage organisatorisch kaum zu bewältigen.

Auch in anderen Branchen, wie z.B. im Baugewerbe kommt diese Problematik häufig vor. Und mit über 360 000 Grenzgänger/innen, welche in der Schweiz beschäftigt sind, stellt dieses Problem unzählige Arbeitnehmende und Schweizer Firmen vor finanzielle, logistische und rechtliche Herausforderungen.

Durch die geforderten Anpassungen der Zollbestimmungen würden nicht nur die Geschäftsbedingungen der betroffenen Firmen, sondern auch die Rechtssicherheit für Arbeitnehmende und -gebende verbessert. Ausserdem wäre eine solche Lösung deutlich ressourcenschonender als beispielsweise die Anschaffung unzähliger zusätzlicher Betriebsfahrzeuge.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.