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22.4185 · Motion · 2022-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen, ein Importverbot für Froschschenkel und für lebende Frösche zu Speisezwecken, zu erlassen.

Begründung

Mehrere Hundert Millionen Frösche werden alljährlich qualvoll getötet. Gegessen werden meist nur ihre Schenkel, der Rest wird weggeworfen. Noch heute werden den Fröschen, meist bei lebendigem Leib, die Beine abgeschnitten. Die Tiere verbluten danach unter grossen Schmerzen und bei vollem Bewusstsein. Es gibt keine internationalen Standards für eine tiergerechte Gewinnung, Haltung und Tötung von Amphibien. Entsprechend existiert auch keine Zertifizierung, die eine vertretbare Herstellung nachweisen könnte. Zudem sind die Produktionsstätten in den meisten Fällen gar nicht bekannt. Neben der Tierschutzproblematik bestehen aber auch massive Risiken in den Bereichen Arten- und Naturschutz. Die massive Entnahme insektenvertilgender Frösche führt zur unkontrollierten Zunahme von Landwirtschaftsschädlingen, was folglich den Einsatz giftiger Pestizide nötig macht, mit schädlichen Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Und hinsichtlich Artenschutz kommt eine aktuelle Studie zum Schluss, dass gewisse Wasserfroscharten in der Türkei innerhalb der nächsten 10 Jahre auszusterben drohen, wenn die Übernutzung ihrer Bestände ungebremst anhält. Die Schweiz importiert jährlich rund 65 Tonnen Froschschenkel und lebende Frösche. Sie hat einen nicht unerheblichen Anteil am Weltmarkt (> 1%) und trägt somit auch Mitverantwortung hinsichtlich den oben erwähnten Problemen.

Das Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Art. 18 LwG) bietet die Möglichkeit, für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, gewisse Vorschriften zu erlassen (u.a. Importverbote). Auch Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) ermächtigt den Bundesrat, aus Tierschutzgründen die Einfuhr von Tieren oder Tierprodukten zu verbieten. Ein entsprechendes Importverbot hätte eine grosse Signalwirkung und könnte zudem den Druck auf die Produzenten erhöhen, endlich internationale Standards für den tiergerechten Umgang mit Fröschen zu Speisezwecken zu definieren und umzusetzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Ein grosser Teil der in der Schweiz konsumierten Froschschenkel wird importiert. Die Gewinnung von Froschschenkeln von lebenden Fröschen in der Schweiz muss den strengen tierschutzrechtlichen Vorgaben genügen. Die in der Begründung ausgeführten Praktiken sind entsprechend in der Schweiz nicht erlaubt.

Der Bundesrat hat zu Importverboten für tierquälerisch erzeugte Produkte bereits mehrfach Stellung bezogen (z. B. Motion [19.4583] Reimann Lukas "Produkte aus tierquälerischer Erzeugung. Gleichbehandlung von einheimischen und ausländischen Produzenten" oder Motion [21.4612] Schneider Meret "Kein Import von tierquälerischer Mulesing-Wolle!"). Er bestätigt seine ablehnende Haltung gegenüber Importverboten in Bezug auf "Froschschenkel". Weil Froschschenkel auch tierwohlkonform produziert werden können und es mildere Mittel gibt, um das Tierwohl zu gewährleisten, wäre ein Importverbot nicht verhältnismässig und würde sowohl Bestimmungen des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) als auch die Welthandelsorganisation (WTO)-rechtlichen Verpflichtungen der Schweiz verletzen.

Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichts vom 11. September 2020 "Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln" in Erfüllung des Postulates (17.3967) der WBK-S in Aussicht gestellt, die Einführung einer Deklarationspflicht für Froschschenkel vertieft zu prüfen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben dazu eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) in Auftrag gegeben (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Lebensmittelsicherheit > Kennzeichnung). Um das Thema Deklarationen und Importrestriktionen und deren handelsrechtliche Einbettung aus ganzheitlicher Sicht zu beleuchten, wird der Bundesrat im 2023 eine Aussprache führen. In diesem Rahmen wird er auch die Ergebnisse der RFA zu Froschschenkeln einbeziehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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