22.7659 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Ziffer 827 der Luftreinhalte-Verordnung dürfen Notstromgruppen während höchstens 50 Stunden pro Jahr betrieben werden. Viele Unternehmungen schaffen derzeit NSG an bzw. haben solche betriebsbereit.
Ist der Bundesrat bereit, die entsprechende Verordnung anzupassen und mit der Annahme welchen Potentials?
Stellungnahme des Bundesrates
Für den Winter 2022/23 hat der Bundesrat bereits die Wasserkraftreserve in Kraft gesetzt. Zudem soll ein erstes Reservekraftwerk im Spätwinter bereitstehen. In Vorbereitung sind auch Verhandlungen zum Einsatz bestehender Notstromaggregate als Reservekraftwerke: In der Schweiz gibt es beispielsweise rund 300 Notstromaggregate mit einer Gesamtleistung von rund 280 Megawatt, die von Swissgrid für Systemdienstleistungen eingesetzt werden. Der Bund prüft derzeit, ob diese und vor allem weitere Notstromaggregate als Reservekraftwerke genutzt werden könnten. Im Fokus stehen bei Letzteren vor allem grössere Notstromanlagen, welche mit Diesel betrieben werden und über Tanks in genügender Grösse verfügen, damit sie über eine gewisse Zeit als Reserve eingesetzt werden könnten. Die Arbeiten zum Einsatz von Notstromaggregaten als Reservekraftwerke sind am Laufen und umfassen auch Abklärungen zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen bezüglich CO2-Emissionen, Luftreinhaltung und Lärm. Mittelfristig werden auch weitere Alternativen geprüft wie etwa der Einsatz von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen.