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23.3020 · Postulat · 2023-02-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen, wie die Abwärmenutzung bei Anlagen, welche viel Abwärme produzieren (beispielsweise Datencentern), vermehrt genutzt werden kann.

Dabei sind insbesondere

1. eine verpflichtende Abwärmenutzung ab einer bestimmten Grösse

2. ein Richtplaneintrag

3. eine Energie positiv-planung zu prüfen.

Begründung

Der "Best guess" für den Stromverbrauch von Datencentern in der Schweiz liegt bei 2.1 TWh, was rund 3.6 Prozent des schweizerischen Stromverbrauchs im Jahr 2019 entspricht. Es ist mit einer weiteren Zunahme des Stromverbrauchs zu rechnen. Er könnte von derzeit 2.1 TWh auf 2.7 bis 3.5 TWh oder sogar bis auf 4 TWh bis 2026 ansteigen (1) (2).

Die anfallende Abwärme wird selten genutzt. In 60 Prozent-80 Prozent der Rechenzentren wird keine Abwärme genutzt (3) (4). Die Schaffhauser Regierung beispielsweise schreibt: Mangels formell gesetzlicher Grundlage kann die Betreiberin des Rechenzentrums [in Beringen] aber nicht verpflichtet werden, die restliche Abwarme ausserhalb des Gebäudes zu nutzen (5). Dies obwohl das Rechenzentrum im Endausbau 350GWh/a verbrauchen soll, und somit über 70 Prozent des Kantonalen Stromverbrauchs. In Zürich wurde ein dringliches Postulat überwiesen, welches Rechenzentren dazu verpflichten soll, ihre Abwärme für Wärmeverbünde zur Verfügung zu stellen (6). Der Bundesrat soll nun prüfen, wie eine vermehrte Abwärmenutzung am sinnvollsten in einem national abgestimmten Vorgehen erreicht werden kann.

(1) https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83072.html

(2) https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/66087.pdf

(3) https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/66075.pdf

(4) https://infogram.com/rz-tabelle-2022-1h7g6kw0dxko6oy

(5) https://storage.googleapis.com/politikch-prod/attachments/CzvO4Up.pdf

(6) https://www.kantonsrat.zh.ch/geschaefte/geschaeft/?id=c64464fd9ae64f72a38955b8fcf5ee1a

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Anliegen, dass Abwärme - wo technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll - genutzt wird. Wo mit Abwärme geheizt werden kann, wird Öl, Gas und Strom gespart. Um Abwärme zu nutzen, braucht es neben den Produzenten und Abnehmern vor allem auch die thermischen Netze. Der Bundesrat hat im Dezember 2021 das Potenzial von Fernwärme- und Fernkälteanlagen in einem Bericht zum Postulat 19.4051 FDP-Liberale Fraktion aufgezeigt.

Je näher sich Abwärmeproduktion und -verbrauch befinden und je besser das Wärmeangebot mit der Nachfrage übereinstimmt, desto grösser ist der Einspareffekt. Hier kann die Raumplanung zur Optimierung beitragen.

Abwärmenutzung und thermische Netze betreffen Zuständigkeitsbereiche von Bund, Kantonen und Gemeinden. Den Kantonen obliegen die wesentlichen Kompetenzen in der Raumplanung und im Baurecht, von denen sie wiederum Aufgaben an die Gemeinden delegieren können. Der Bund hat insbesondere die Kompetenz, Förderinstrumente einzuführen oder Umweltschutzbestimmungen für die Nutzung der Energiequellen festzulegen. Er übernimmt zudem eine Vorbildfunktion bei der Abwärmenutzung von eigenen Rechenzentren. Seine Kompetenzen sind im Energiebereich jedoch stark beschränkt. Der Gebäudebereich bleibt vornehmlich den Kantonen vorbehalten (vgl. Art. 89 Abs. 4 BV).

Aufgrund einer fehlenden Verfassungsgrundlage kann der Bund keine Pflicht zur Nutzung von Abwärme erlassen. Regelungen zum Bau und Betrieb der entsprechenden Infrastruktur obliegen den Kantonen. Diese sehen im freiwilligen Teil der Mustervorschriften für den Energiebereich (MuKEn) teilweise bereits eine Nutzung nicht vermeidbarer Abwärme vor, wo es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen, diese freiwilligen Regelungen zu übernehmen. Aufgabe des Bundes ist vor allem, Städte und Gemeinden, die noch keine Energieplanung haben, in der Erarbeitung finanziell und mit Grundlagen zu unterstützen.

Bund, Kantone und Gemeinden haben im Februar 2022 eine Charta unterzeichnet, um den Ausbau der thermischen Netze gemeinsam zu beschleunigen. Die Unterzeichnenden setzen sich das Ziel, das Wärmeangebot von thermischen Netzen von 6 Terawatt-Stunden im Jahr 2020 bis im Jahr 2030 um 33 Prozent zu erhöhen und bis 2050 zu verdoppeln.

Schliesslich steht für den Bundesrat aus raumplanerischer Sicht eine Positivplanung im Richtplan nicht im Vordergrund. Die Abwärmenutzung hängt meist von der Konstellation des Einzelfalls ab, was eine solche Positivplanung erschwert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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