Nationaler Aktionsplan für eine Weiterbildungsoffensive für Erwachsene mit tiefem Bildungsstand, prekärem Arbeitsmarktstatus und niedriger beruflicher Stellung
23.3261 · Postulat · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht zur Erhöhung der Wirksamkeit der vielfältigen Bestrebungen zur Weiterbildungsteilnahme von Erwachsenen mit tiefem Bildungsstand, prekärem Arbeitsmarktstatus und niedriger beruflicher Stellung eine übergeordnete Strategie mit ehrgeizigen institutionellen, qualitativen und quantitativen Zielsetzungen zu entwickeln und in einem nationalen Aktionsplan (NAP) die nächsten Umsetzungsschritte darzulegen
Begründung
In der Schweiz können 800 000 Erwachsene nicht richtig lesen und schreiben, 400 000 haben Mühe mit einfachen Rechenaufgaben und rund 500 000 haben keine Berufsbildung auf Sek-II-Stufe. Mangelnde Grundkompetenzen und Berufsbildung schränken die Alltagsbewältigung ein, vermindern die Arbeitsmarktfähigkeit, erschweren den Zugang zu Weiterbildung und erhöhen das Risiko, von Sozialleistungen abhängig zu werden. Das heutige, von sechs verschiedenen Bundesgesetzen geregelte und untereinander kaum koordinierte System zur Weiterbildung Erwachsener von den Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) über die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) bis zur IV, der Sozialhilfe und subsidiär dem Weiterbildungs- und Berufsbildungsgesetz erreichen oft jene am wenigsten, die diese am nötigsten hätten. Je niedriger Bildungsstand und berufliche Stellung und je prekärer der Arbeitsmarktstatus, desto weniger nutzen Erwachsene Weiterbildungsangebote, wie auch der Mikrozensus Aus- und Weiterbildung 2021 einmal mehr bestätigte.
Aufgrund von Fachkräftemangel, Digitalisierung und sozialen Gründen braucht es für die erwähnte Zielgruppe eine Weiterbildungsoffensive:
- Eine übergeordnete Strategie und ein Aktionsplan mit ehrgeizigen und operationalisierbaren Zielen;
- eine periodische Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen mittels Monitoring und Controlling;
- eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen der im Februar 2023 veröffentlichten Studie der Interinstitutionellen Zusammenarbeit über Schnittstellen und Qualität;
- mehr Koordination zwischen Bund, Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und privaten Anbietern;
- eine gesicherte Finanzierung auch indirekter Kosten;
- eine einheitliche Statistik: Wer ist wie und warum betroffen? Wer bietet was in welchem Kontext an? Wie viele nutzen die Angebote? In welchem Verlauf?
- ein Berichtsystem über Leuchtturmprojekte und Best Practices.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass Weiterbildung für Erwerbstätige ein wichtiges Instrument ist, um deren Position auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sowohl mit Blick auf die beruflichen und sozialen Chancen von Erwachsenen mit prekärem Arbeitsmarktstatus als auch aus Sicht der Wirtschaft, die in vielen Branchen mit einem Fachkräftemangel konfrontiert ist, fördert der Bund die Weiterbildung über die Sozial-, Wirtschafts-, Migrations- und Bildungspolitik. Die Zielsetzungen des staatlichen Handelns sind in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen festgehalten, so zum Beispiel die Ziele für Weiterbildung in Art. 4 des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG, SR 419.1).
Im Rahmen der nationalen Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) stimmen die zuständigen Bundesstellen den Einsatz der verschiedenen Förderinstrumente aufeinander ab und koordinieren die Bundesaktivitäten mit den Kantonen und Gemeinden. Dieses Vorgehen bewährt sich. Es kommt auch in der Weiterbildungsförderung zur Anwendung: Die gemeinsame Verständigung über die Zielerreichung ermöglicht ein einheitliches und strategisches Vorgehen. Zudem können Schnittstellen sowie allfällige Lücken und Überlappungen von Aufgaben eruiert und behoben werden. Dank der interinstitutionellen Zusammenarbeit können die Massnahmen zur Förderung der Weiterbildungsteilnahme von Erwachsenen mit tiefem Bildungsstand im bestehenden rechtlichen Rahmen, nach den geltenden Zuständigkeiten und mit den vorhandenen finanziellen Mitteln zielgerichtet umgesetzt werden.
Als Beispiel kann das Projekt "Förderung von Grundkompetenzen: Schnittstellen und Qualität" der nationalen IIZ genannt werden. Die analysierten Aspekte zu den Schnittstellen und zur Qualität und die abgeleiteten Empfehlungen unterstützen eine koordinierte Grundkompetenzförderung auf allen staatlichen Ebenen, namentlich im Rahmen der IIZ. Damit sollen ein bedarfsorientiertes und wirksames Angebot bereitgestellt sowie der Zugang der Zielgruppen zu diesen Förderangeboten nachhaltig verbessert werden. Die Co-Projektleitung (SBFI und Staatssekretariat für Migration) begleitet die Umsetzung der Empfehlungen und erstattet dem Steuerungsgremium der nationalen IIZ Bericht über die Fortschritte.
Des Weiteren wurde die Thematik im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut als Schwerpunkt bearbeitet. Sie wurde mit einer Studie untersucht und an einer Nationalen Fachtagung im März 2023 breit diskutiert.
Einsicht in die Auswirkungen der Fördermassnahmen bietet das bereits bestehende Monitoring gemäss Art. 19 WeBiG. Ausserdem machen die diversen für Weiterbildungsförderung zuständigen Stellen Best Practice sichtbar, zum Beispiel zu den Fördermassnahmen im Rahmen von "Einfach besser!... am Arbeitsplatz" oder den Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Mit dem Mikrozensus Aus- und Weiterbildung des Bundesamts für Statistik stehen umfassende Informationen zum Verhalten der Bevölkerung der Schweiz in Bezug auf Weiterbildung zur Verfügung. Diese Erhebung ermöglicht es zudem, zusätzlichen Handlungsbedarf aufzudecken.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Zielsetzungen zur Weiterbildungsteilnahme von Erwachsenen mit tiefem Bildungsstand, prekärem Arbeitsmarktstatus und niedriger beruflicher Stellung klar sind. Die Strategien, Strukturen und Instrumente für eine adäquate, koordinierte Förderung der Weiterbildungsteilnahme sind vorhanden und werden umgesetzt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.