SNF. Ungereimtheiten in Nachwuchspolitik und Forschungsfinanzierung der Schweiz?
23.3877 · Interpellation · 2023-06-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat für die Periode 2025–2028 beschlossen, sich stärker auf die projektbezogene Förderung und die Förderung von Karrieren auf Postdoc-Stufe zu konzentrieren und dafür verschiedene Förderinstrumente für Forschende, insbesondere Doc.ch zu streichen.
Diese Veränderungen vollziehen sich vor dem Hintergrund einer Totalrevision der Statuten des SNF, einem Prozess, den der Stiftungsrat Ende 2022 eingeleitet hat und der die aktuelle Führung der Stiftung tiefgreifend und in vielerlei Hinsicht verändern wird.
Wir stellen dem Bundesrat daher folgende Fragen:
- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der Stiftungsrat des SNF die Totalrevision zu schnell vorantreiben wollte und damit zu weit gehen wollte und dabei insbesondere die Meinung selbst seiner eigenen Gremien, insbesondere die Meinung des Forschungsrats, ignoriert hat?
- Inwiefern haben die sehr zahlreichen kritischen Stimmen in den beiden Konsultationen die Sicht des Stiftungsrats auf die Statutenrevision und deren Ziel verändert?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die mit der mit dieser Revision angestrebten Schwächung des Forschungsrats unvereinbar ist mit dem Grundsatz "Forschung für die Forschung", auf dem die Aktivitäten des SNF beruhen?
- Der SNF verknüpft die Totalrevision der Statuten mit der Abschaffung von Finanzierungsinstrumenten, die für die Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft wichtig sind (insbesondere Doc.CH und R'Equip) und deren Fortbestand die Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft als Ganzes unterstützt. Sendet er damit nicht ein negatives Signal an die Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft, indem er nicht auf sie hört und die Grundsätze der Gleichheit, Exzellenz und Innovation verletzt, obwohl gerade von ihm eine Führungsrolle auf nationaler Ebene in diesen verschiedenen Bereichen erwartet wird?
Begründung
Der SNF begründete die Totalrevision seiner Statuten mit dem Wunsch nach einer modernen Führung, die eine flexible und agile Arbeitsweise begünstigt, um seinen Auftrag weiterhin erfüllen und in einem zunehmend komplexen Umfeld erstklassige Leistungen erbringen zu können.
In der Praxis war die Kritik, die während der Konsultation Ende 2022 geäussert wurde, so zahlreich, dass sie den Stiftungsrat des SNF dazu veranlasste, Anfang 2023 eine zweite Konsultation durchzuführen und die Genehmigung der Statuten durch den Bundesrat und das Inkrafttreten der revidierten Statuten aufzuschieben. Die Hauptkritikpunkte betrafen die sehr grosse Unklarheit rund um den Entwurf, der teilweise darauf verzichtete, die konkret vorgesehenen Massnahmen sowie einige grundlegende Änderungen im Einzelnen darzulegen (Grösse, Rolle und Kompetenzen des Forschungsrats, insbesondere im Hinblick auf die strategische Ausrichtung, Schaffung einer Delegiertenversammlung ohne echte Kompetenzen usw.). Darüber hinaus – und dies ist ein zumindest erstaunliches Signal der Direktion – wurde die SNF-interne Kritik an dem Entwurf ignoriert.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist eines der Förderorgane des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Als Forschungsförderungsinstitution erfüllt er Aufgaben, die zweckmässigerweise in wissenschaftlicher Selbstverwaltung zu lösen sind. Der SNF ist eine privatrechtliche Stiftung mit einem öffentlich-rechtlichen Förderauftrag. Die Statuten, das Beitrags- und das Overheadreglement müssen vom Bundesrat genehmigt werden. Der Bund steuert die Mittelverwendung mittels einer Leistungsvereinbarung gestützt auf das Mehrjahresprogramm des SNF und auf die BFI-Botschaft des Bundes.
Bei den Grundaufgaben ist der SNF innerhalb des gesetzlichen Rahmens und der verfügbaren finanziellen Mittel gemäss Leistungsvereinbarung frei, seine Schwer-punkte zu setzen und geeignete Instrumente zu entwickeln (vgl. Antworten auf die Interpellationen Fivaz 23.3868 «SNF: Ungereimtheiten in Nachwuchspolitik und Forschungsfinanzierung in der Schweiz (1) » und Prezioso 23.3874 «SNF: Ungereimtheiten in Nachwuchspolitik und Forschungsfinanzierung in der Schweiz»). Ausnahmen davon sind die Zusatzmandate des Bundes wie die Massnahmen zu Horizon Europe, wo der Bund den SNF mandatiert und ihm die Umsetzung übertragen hat.
Fragen 1 und 2
Als oberstes Organ des SNF hat der Stiftungsrat 2021 den Bedarf der Anpassung an eine zeitgemässe Governance festgestellt und den Anstoss zu einer Totalrevision der Statuten gegeben. Gemäss den geltenden Statuten kann er unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundes-rat und die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA die Statuten ändern. Zuvor erfolgte eine einzige Totalrevision der Statuten 2002, gefolgt von mehreren Teilrevisionen, die letzte 2015.
Die aktuelle Totalrevision der Statuten ist Teil eines mehrjährigen internen Reform-prozesses zur Neuorganisation des SNF. Mit den aktualisierten Statuten hat der Stiftungsrat des SNF unter Einbezug seiner Organe, wie des Nationalen Forschungs-rats, die Grundlagen für weitere Entwicklungen geschaffen und Zuständigkeiten in Strategiefragen geklärt. Er hat 2022 und 2023 zwei Konsultationen bei den BFI-Institutionen durchgeführt. Nach der zweiten Konsultation haben die BFI-Akteure die gemäss der ersten Konsultation angepassten Statuten und damit die Hauptpfeiler der Neuorganisation im Wesentlichen begrüsst. In der Umsetzung sind noch offene Fragen zu klären. Die Genehmigung der vom Stiftungsrat im Mai 2023 be-schlossenen Statuten durch den Bundesrat erfolgte auf der Grundlage der Be-urteilung der massgebenden Stellen der Bundesverwaltung.
Der SNF wird sich ein Jahr nach deren Inkrafttreten mit den betroffenen Akteuren über die Auswirkungen austauschen und das WBF / SBFI darüber informieren.
Der SNF erarbeitet derzeit das Stiftungsreglement sowie das Organisationsreglement des Forschungsrats unter Einbezug des Nationalen Forschungsrats und der Stakeholder des SNF (inklusiv Konsultation der Hochschulen). Dort wird er die im Rahmen der Konsultationen vorgebrachten Anliegen prüfen. Die Verabschiedung der beiden Reglemente liegt in der Kompetenz des Stiftungsrates und bedarf keiner Ge-nehmigung des Bundesrates.
Fragen 3 und 4
Mit den neuen Statuten stärkt der SNF den Nationalen Forschungsrat. Die Forschungsförderungspolitik liegt so stärker in seiner Verantwortung, um künftigen Herausforderungen begegnen und weiterhin Forschung von höchster Qualität und in ihrer Vielfalt fördern zu können. Er setzt sich wie bisher aus aktiven Forschenden zusammen und trägt dem Prinzip «aus der Forschung, für die Forschung» Rech-nung. Die totalrevidierten Statuten des SNF berücksichtigen die Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrats (SWR) aus der Evaluation des SNF, den Stiftungsrat zu verkleinern, das bisherige Präsidium des Forschungsrates (neu Vorstand des Forschungsrats) zu stärken, die BFI-Stakeholder transparent und systematisch einzubeziehen, die Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe zu präzisieren und die Prozesse der Entscheidfindung zu klären. Sie orientieren sich ferner – soweit es für den SNF sinnvoll ist – am «Swiss Foundation Code», den Fachempfehlungen des Fachvereins gemeinnütziger Förderstiftungen.