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23.4126 · Interpellation · 2023-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wer die AHV-Rente aufschieben möchte, muss dies spätestens nach einem Jahr seit Erreichen des ordentlichen Rentenalters geltend machen. Voraussetzung für den Zuschlag auf die AHV-Rente ist eine Anmeldung des Aufschubs. Der Forschungsbericht «Wer geht wann in Rente? Ausgestaltung und Determinanten des Rentenübergangs» (Nr. 5/22) des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV zeigt auf, dass die Anmeldung des Rentenaufschubs mit den finanziellen Mitteln zusammenhängt: Sieben von zehn Personen mit umfangreichen finanziellen Mitteln melden den Aufschub an, während dies nur knapp eine von sechs Personen mit sehr geringen Mitteln tut. Die Schlussfolgerung des Berichts: «Möglicherweise ist der unterschiedliche Wissensstand über die Funktionsweise der ersten Säule entscheidend. Entsprechend ist eine aktivere Kommunikation über die Möglichkeiten und Anforderung dieses flexiblen Systems angezeigt». Eine einfache und unbürokratische Massnahme, um diesen unterschiedlichen Wissensstand auszugleichen, wäre die Einführung einer Informationspflicht über die Anmeldung des Rentenaufschubs. Die entsprechenden Behörden – infrage kämen bspw. die kantonalen Ausgleichskassen – müssten alle Personen bei Erreichen des Rentenalters über die Voraussetzungen für einen Rentenaufschub informieren. Insofern könnten auch mehr Personen dazu motiviert werden, über das ordentliche Rentenalter hinaus zu arbeiten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Was hält der Bundesrat von der Empfehlung des Forschungsberichts? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Personen je nach finanziellen Mitteln einen unterschiedlichen Wissensstand über die erste Säule haben? Falls ja, was gedenkt er dagegen zu tun?

2. Wie steht der Bundesrat zur Einführung einer Informationspflicht auf nationaler Ebene und warum? Stimmt der Bundesrat mit der Interpellantin überein, wonach eine bessere Information mehr Personen zu einem Rentenaufschub motiviert werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Studie "Wer geht wann in Rente? Ausgestaltung und Determinanten des Rentenübgangs" (abrufbar unter: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Forschungspublikationen) stellte fest, dass nur 58 Prozent der Personen mit einem späten Bezugsbeginn der Altersrente den Aufschub anmelden. Personen mit umfangreichen finanziellen Mitteln melden ihren Aufschub dabei viel häufiger an (64 %) als Personen mit geringen oder sehr geringen finanziellen Mitteln (29 %). Die Gründe für dieses unterschiedliche Verhalten konnten in der Studie nicht untersucht werden. Ein Grund könnte sein, dass die Aufschubsmöglichkeit häufig von Personen mit hohem Einkommen genutzt wird, um die Steuerlast bei der Weiterarbeit im Rentenalter zu senken. Hingegen geht der Bundesrat nicht davon aus, dass ein eventueller Unterschied im Wissen über die AHV an einem Mangel an Informationen liegen kann, da die Informationen über die verschiedenen Sozialversicherungen für alle Personen unabhängig von ihrem Einkommen gleichermassen sowie kostenlos zugänglich sind. Weiter kann nicht davon ausgegangen werden, dass Personen, die sich nicht zum Rentenbezug anmelden, die Rente auch tatsächlich aufschieben möchten. 2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Informationen für Versicherte bereits sehr umfangreich sind und dass kein Handlungsbedarf besteht. Neben einer kostenlosen Auskunft auf Anfrage der versicherten Person werden zahlreiche Informationsmittel angeboten, um zu gewährleisten, dass die Versicherten ausreichend über ihren Leistungsanspruch informiert sind (Rentenvorausberechnungen, Informationsbroschüren, FAQ, Kurse von Pro Senectute, Internetseiten der Ausgleichskassen / des Bundesamts für Sozialversicherungen, Informationen der Arbeitgeber). Insgesamt schieben mit rund 3 Prozent nur wenige Versicherte die Rente nach Erreichen des Rentenalters auf, und eine Minderheit davon unterlässt die Anmeldung des Aufschubs aus unbekannten Gründen. Mit der Reform AHV 21 wird es künftig möglich sein, mit der Weiterarbeit im Rentenalter die Rente zu verbessern. Für diese neue Möglichkeit werden die Informationen, Beratungen und die Möglichkeit von Rentenvorausberechnungen und Informationen für Versicherte weiter ausgebaut.