23.4290 · Interpellation · 2023-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
4.-6. September 2023 hat in Nairobi; Kenia, der Afrikanische Klimagipfel stattgefunden, der auch die Basis bildet für die Position der Afrikanischen Länder an der kommenden Klimakonferenz in Dubai Ende des Jahres (COP 28). Die Afrikanische Union ist neu auch Mitglied der G20, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kontinent sich vermehrt aktiv in die internationale Wirtschafts- und Klimapolitik eingeben wird, was sicherlich zu begrüssen ist in Anbetracht der Verwundbarkeit des Kontinents für gravierende Klimaereignisse.
Eingehend wurde in der Schlussdeklaration, der Nairobi Declaration, gefordert, dass es ein revidiertes Finanz- und Schuldensystem braucht, um den stark vom Klimawandel betroffenen Afrikanischen Staaten bei ihrer Anpassung an die klimatischen Veränderungen mit tatsächlich zusätzlichen Geldquellen zur Seite zu stehen und gleichzeitig die weitere Entwicklung des Kontinents zu fördern, speziell mit Blick auf die Errichtung einer grünen Wirtschaft, der Bedürfnisse der bäuerlichen Landwirtschaft und des Ernährungssektors, aber auch der Biodiversität und des Naturschutzes.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was gedenkt die Schweiz konkret zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Schuldenlast der ärmsten Länder nachhaltig reduziert wird?
2. Wie wird sichergestellt, dass es zusätzlich zur notwendigen Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch neue finanzielle Mittel gibt, damit die vom Klimawandel am meisten betroffenen Entwicklungsländer sich an den Klimawandel anpassen können und ihre ländlichen Gegenden vor den katastrophalen Folgen extremer Klimaereignisse schützen können?
3. Wie gedenkt die Schweiz konkret die Verhandlungen zur Etablierung eines Fonds für Schäden und Verluste (loss & damage fund) für diese Entwicklungsländer, der an der COP 27 beschlossen wurde, zu unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Der Bundesrat unterstützt internationale Anstrengungen zur Verbesserung von Schuldentragfähigkeit, -transparenz und -management. So unterstützt die Schweiz in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank, etwa Entwicklungsländer bei der Verbesserung des öffentlichen Schulden- und Finanzmanagements. 2) Die Schweiz leistet bereits heute einen hohen Beitrag zur internationalen Umweltfinanzierung und hat ihre Mittel weiter erhöht. Angesichts des steigenden Finanzbedarfs in den vom Klimawandel betroffenen Entwicklungsländern und der angespannten Finanzlage im Bundeshaushalt erarbeitet das UVEK in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF eine Auslegeordnung zuhanden des Bundesrates über die bestehenden und möglichen neuen Quellen und Instrumente. 3) Die Schweiz wird sich im Rahmen ihres Verhandlungsmandats für die UN-Klimakonferenz für einen wirksamen und effizienten Fonds einsetzen, der sich an den internationalen Umwelt- und Sozialstandards (environmental and social safeguards) orientiert. Der Fonds soll komplementär zu bestehenden Mechanismen zur Finanzierung und Adressierung von Klimaschäden und -verlusten agieren. Die Schweiz wird sich zudem dafür einsetzen, dass sich der Fonds primär auf die verletzlichsten Länder und Personen in Entwicklungsländern fokussieren soll. Für die Finanzierung von Schäden und Verlusten sollen verursachergerechte Quellen beigezogen werden und die Basis für den Fonds bilden. Auch finanzstarke Schwellenländer mit hohen Emissionen sollen einen wesentlichen Beitrag an den Fonds leisten. Die Schweiz setzt sich für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zur Bewältigung von Klimaschäden und -verlusten ein und begrüsst Beiträge des Privatsektors an den Fonds.