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24.1008 · Anfrage · 2024-03-13

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Mit der Behandlung des Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) wurde versichert, es würden keine Schweizer Bürgerinnen und Bürger überwacht. Der NDB stellt sich bis heute auf den Standpunkt, mit der Kabelaufklärung könne zielgerichtet der Datenverkehr in bestimmte Länder wie Syrien und Russland erfasst werden. Datenverkehr, der dann in Bezug auf bestimmte Themen wie Terrorismus ausgewertet würde. In jüngster Zeit haben allerdings Medienbeiträge dargelegt, dass wesentlich mehr Datenverkehr ausgeleitet würden als ursprünglich angenommen und dass Personen in der Schweiz betroffen sind.

  • Stimmt die Recherche der Republik, wonach der Dienst für Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) für den Geheimdienst komplette Fasern von Glasfaserleitungen die von der Schweiz ins Ausland führen ausleitet und nachdem unerhebliche Daten, wie Spam und Videos ausgeschieden wurden, nach Suchstichworten durchsucht?

  • Kann davon ausgegangen werden, dass auf solchen Fasern hauptsächlich Datenverkehr von oder zu inländischen Personen oder Diensten übertragen werden?

  • Für wie hilfreich hält der Bundesrat die kabelgebundene Überwachung angesichts der stetig fortschreitenden Verschlüsselung aller Kommunikation?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1: Die Interpretation des Republik-Artikels, wonach der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Massenüberwachung betreibt, ist nicht zutreffend. Der NDB erhält ausschliesslich auftragskonforme und nachrichtendienstlich relevante Informationen.Der Dienst für Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) leitet die Signale einzelner Fasern von grenzüberschreitenden Glasfaserleitungen aus. Die Signale werden in Daten umgewandelt und diese durchlaufen einen Filterungsprozess. Unerwünschte Daten und Datenformate sowie Signale, deren Sender und Empfänger in der Schweiz sind, werden ausgeschieden. Die verbleibenden Daten werden beim CEA gemäss den vom Bundesverwaltungsgericht bewilligten und von der Vorsteherin oder vom Vorsteher des VBS freigegebenen Kabelaufklärungsaufträgen bearbeitet. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des VBS konsultiert vor der Freigabe die Vorsteherin oder den Vorsteher des EJPD und des EDA. Die Daten werden auf Suchbegriffe aus den bewilligten und freigegebenen Kategorien durchsucht. Gibt es einen Treffer aufgrund dieser Suchbegriffe, wird dieser von den Analystinnen und Analysten des CEA weiterverarbeitet und allenfalls dem NDB weitergeleitet. Gibt es kontextuelle Hinweise, dass die Treffer Informationen über Personen im Inland enthalten und sind keine Ausnahmetatbestände nach dem Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) erfüllt, werden sie vernichtet. Zu Frage 2: Nein. Durch die technischen Abklärungen, die vor einer Ausleitung gemacht werden, gelingt es, Fasern zu identifizieren, aus denen nur ein sehr kleiner Anteil Datenverkehr von oder zu inländischen Personen oder Diensten zur Weiterbearbeitung erfasst wird. Es liegt jedoch in der Natur der Sache und des Internets, dass solcher Datenverkehr nicht kategorisch ausgeschlossen werden kann. Zum Schutz der Grundrechte von Personen, deren Kommunikationsdaten bei der Kabelaufklärung miterfasst werden, aber nicht den Suchkriterien eines Auftrags entsprechen, erfolgt die Selektion und Voranalyse der Daten nicht beim NDB, sondern beim CEA als Drittstelle. Zu Frage 3: Der Bundesrat erachtet die Kabelaufklärung als hilfreich. Das Bundesverwaltungsgericht prüft vor der Genehmigung einer Verlängerung eines Kabelaufklärungsauftrages die damit gewonnenen Ergebnisse und den so erzielten nachrichtendienstlichen Mehrwert. Im Anschluss daran unterliegt auch die Verlängerung eines Kabelaufklärungsauftrags der politischen Freigabe. Durch diese Verfahren wird sichergestellt, dass der NDB Aufträge nur dann weiterführen kann, wenn die Verhältnismässigkeit gewahrt ist. Es trifft zu, dass die zunehmende Verschlüsselung eine Herausforderung im Bereich der Signal- und Kommunikationsaufklärung darstellt. Dessen ungeachtet sind Instrumente wie die Kabelaufklärung weiterhin dafür geeignet, nachristendienstlich relevante Daten und Erkenntnisse zu generieren. Die gesamte Aktivität des NDB wird auf verschiedenen Stufen der Regierung, des Parlaments, der Verwaltung und von den Aufsichtsorganen laufend überwacht und streng kontrolliert. Diese Kontrollen betreffen die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Tätigkeiten des NDB.