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Freihandelsabkommen EFTA-Indien. Wie begründet der Bundesrat seine Position zu geistigen Eigentumsrechten und den Auswirkungen auf den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten?

24.3130 · Interpellation · 2024-03-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Indien umfasst Inhalte zu Geistigen Eigentumsrechten, die aus entwicklungspolitischer Sicht problematisch sind: Indien ist im Bereich der Generikaproduktion und damit bezüglich des Zugangs zu bezahlbaren Medikamenten für PatientInnen im globalen Süden und für die Einhaltung des Menschenrechts auf Gesundheit extrem wichtig. Es ist zentral, dass die Schweiz ihre Freihandelsabkommen so ausgestaltet, dass diese Menschenrechte stärken und nicht untergräbt.

In der «Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik» (11/2021, S. 28) hält der Bundesrat fest, dass er beabsichtigt, «im Vorfeld wichtiger Wirtschaftsabkommen (Ex-ante-Analysen) durchzuführen, welche im Rahmen der Verhandlungen berücksichtigt werden.» Solche Analysen sollen die «bedeutendsten ökonomischem ökologische und soziale Auswirkungen» umfassen.

Die EU, die sich zurzeit in Verhandlung mit Indien befindet, hat eine solches Impact Assessment gemacht, deren Schlussbericht öffentlich einsehbar ist. In ihrer Studie kommt die EU klar zum Schluss, dass das Kapitel über geistiges Eigentum [das Bestimmungen zur Verlängerung der Patentlaufzeit und zur Datenexklusivität enthält] nicht über die Mindeststandards für den Schutz des geistigen Eigentums im Rahmen des TRIPS-Abkommens der WTO hinausgehen sollte, um den Zugang zu Medikamenten für PatientInnen in einkommensärmeren Ländern zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hat der Bundesrat ein vorgängiges Impact Assessment für die Verhandlung des Freihandelsabkommens mit Indien erstellt?

  2. Falls ja: zu welchem Schluss kommt er darin bezüglich TRIPS-Abkommen und dem Zugang zu Medikamenten in einkommensärmeren Ländern? Weshalb wurde die Studie nicht geteilt?

  3. Falls nein: wie begründet der Bundesrat, dass er – entgegen der Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik - bei diesem wichtigen Wirtschaftsabkommen kein Impact Assessment durchgeführt hat?

  4. Beabsichtigt der Bundesrat, dieses und künftige Impact Assessments analog der EU zu veröffentlichen?

  5. Falls nein: wie begründet der Bundesrat, dass er dem Parlament und der Öffentlichkeit wichtige Grundlagen für offizielle Verhandlungspositionen der Schweiz vorenthält?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-5. Wie in der revidierten Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrats festgehalten, sollen ex-ante Nachhaltigkeitsanalysen im Vorfeld wichtiger Wirtschaftsabkommen durchgeführt werden. Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3011 vom 25. Mai 2022 dargelegt, wie er diese Massnahme im Zusammenhang mit Freihandelsabkommen (FHA) konkret umsetzen will. Die Entscheidung, ob bei einem bestimmten FHA eine Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt werden soll, trifft der Bundesrat aufgrund einer Voranalyse jeweils zum Zeitpunkt der Vergabe des Verhandlungsmandats für ein FHA. In Fällen, in denen eine ausführliche Folgenabschätzung erforderlich ist, wird diese veröffentlicht.Zum FHA mit Indien wurde keine Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Die Verhandlungen mit Indien hatten 2008 begonnen und waren zum Zeitpunkt der oben beschriebenen Entscheide des Bundesrats bereits weit fortgeschritten. Im kurzen zur Verfügung stehenden Zeitfenster seit der Wiederaufnahme der Verhandlungen im Sommer 2023 bis zum Verhandlungsabschluss wäre es zudem nicht möglich gewesen, eine sinnvolle Analyse durchzuführen.Das FHA mit Indien enthält aber wie alle neueren FHA der Schweiz ein Kapitel zum Thema Handel und nachhaltige Entwicklung. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieses Kapitel eine solide Grundlage bietet, um nachhaltigkeitsrelevante Fragen, die sich bei der Umsetzung des FHA stellen können, mit Indien aufzunehmen. Mit dem spezifisch für Nachhaltigkeitsfragen geschaffenen Unterausschuss und dem vorgesehenen formellen Konsultationsmechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten stehen die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung. In Bezug auf die von der Interpellantin geäusserten Befürchtungen bezüglich des Zugangs zu Medikamenten ist festzuhalten, dass das FHA diesen in keiner Weise einschränkt. So stellt es die im TRIPS-Abkommen vorgesehenen Möglichkeiten in Bezug auf Zwangslizenzen nicht in Frage, und die TRIPS-Regelung über Zwangslizenzen für den Export patentgeschützter Medikamente in Länder, die über ungenügende Produktionskapazitäten verfügen, wird explizit bestätigt. Was Testdaten für Arzneimittel anbelangt, schützt das FHA diese gemäss dem TRIPS-Abkommen. Dasselbe gilt für die Patentierbarkeit. Das Abkommen enthält schliesslich keine Bestimmung über die Verlängerung der Patentlaufzeit.

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