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Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Für eine rasche Umsetzung des Projekts zur Vereinheitlichung der Grenzkontrollen, das dem SEM im Februar 2023 vorgelegt wurde

24.3167 · Postulat · 2024-03-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Autorinnen und Autoren des Abschlussberichts zum Projekt Refront – in Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten – betonen: «Durch die Übertragung der Kompetenz für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze an den Bund und deren grundsätzliche Wahrnehmung durch eine Bundesbehörde werden die damit verbundenen Kern- und Supportprozesse überall in der Schweiz nach einheitlichen und transparenten Standards durchgeführt: Klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten führen zu einem effizienteren Ressourceneinsatz und erhöhen die Qualität der Grenzkontrolle. Durch die Möglichkeit einer Delegation von Teilbereichen, wie beispielsweise der Ausführung der Kontrolle der Schengen-Aussengrenze an ausgesuchte Partnerbehörden von Bund und Kantonen, könnten bestehende best-practices beibehalten und transparent finanziell abgegolten werden.»

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament unverzüglich einen Bericht über die Mittel vorzulegen, die für die Umsetzung dieses Projekts erforderlich sind, welches das drängende Problem der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen durch die Schweiz – insbesondere der Landesflughäfen – löst.

Begründung

Die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen ist eine komplizierte Angelegenheit. Acht Kantons- und Bundesbehörden sind dafür zuständig. Die Situation wird im Abschlussbericht zum Projekt Refront wie folgt beschrieben: «In der Schweiz wird die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen von mehreren heterogenen Akteuren unabhängig voneinander wahrgenommen. Diese Fragmentierung stellt im Alltag eine Herausforderung dar, da die involvierten Institutionen alle die gleichen Aufgaben meist mit eigenen, Ausbildungen, Berufsbildern, Prozessen, Systemen, Risikoanalyseprodukten und Governancestrukturen wahrnehmen. Eine Instanz, die mit der entsprechenden Kompetenz die gesamte Grenzkontrolle verantwortet und für die Qualität und die Optimierung des Gesamtsystems zuständig ist, existiert nicht. Der Austausch und die Koordination zwischen den beteiligten Institutionen findet vielmehr meist auf informellem Wege statt und hängt stark von den jeweiligen Personen in den relevanten Positionen ab.»

Die Variante «Vereinheitlichung» des Projekts Refront stellt eine pragmatische und intelligente Lösung dar.

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/84750.pdf

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat den im Postulat erwähnten Abschlussbericht des Projekts «reFRONT», welches das EJPD gemeinsam mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und -direktorinnen in Auftrag gegegeben hat, am 29. November 2023 zur Kenntnis genommen. Der Bericht ortet in den drei Kern- und Supportbereichen «Ausbildung», «Risikoanalyse» sowie «Prozesse, Technik und Infrastruktur» diverse Verbesserungspotenziale und zeigt anhand konkreter Empfehlungen auf, wie diese realisiert werden könnten. Für den Bereich «Policy / Governance» schliesslich skizziert der Bericht zwei Varianten: Die von den Autorinnen und Autoren favorisierte Variante «Vereinheitlichung» hätte eine Kompetenzverschiebung zur Folge: Neu wären nicht mehr die Kantone, sondern der Bund für die Ausführung der Grenzkontrolle an den Schengen-Aussengrenzen (Flughäfen und Flugplätze) zuständig. Demgegenüber lässt die Variante «Harmonisierung» die aktuelle Zuständigkeitsordnung unberührt, sieht aber eine weitgehende Harmonisierung von Prozessen und eine stärkere zentrale Steuerung der Grenzverwaltung vor. Der Bundesrat hat insbesondere auch zur Kenntnis genommen, dass eine Umsetzung der im Bericht aus fachlich nachvollziehbaren Gründen favorisierten Variante «Vereinheitlichung» von einer Mehrheit der direkt betroffenenen Kantone nicht mitgetragen wurde. Für den Bund hätte eine Kompetenzverschiebung im beschriebenen Sinne zudem namhafte Mehrkosten zur Folge. Der Bundesrat anerkennt den Bedarf und das Synergiepotenzial einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Grenzkontrolle. Er hat daher – unter Berücksichtigung der Haltung der Kantone – entschieden, einzig die Variante «Harmonisierung» weiter zu konkretisieren. Dazu hat er dem EJPD den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem EFD, dem EDA, dem VBS und den Kantonen die Empfehlungen des Abschlussberichts vertieft zu prüfen, deren finanzielle und personelle Auswirkungen abzuklären und dem Bundesrat bis Ende Dezember 2025 einen Antrag über das weitere Vorgehen mit konkreten Umsetzungslösungen vorzulegen. Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament nach Abschluss der Vertiefungsarbeiten auf Grundlage der Variante «Harmonisierung» bis Mitte 2026 einen Bericht vorzulegen. Dieser soll die Ergebnisse der Vertiefungsarbeiten aufzeigen und darlegen, welche Schlüsse der Bundesrat daraus zieht. Bis dahin wird sich zeigen, bis zu welchem Grad und mit welchem Aufwand sich auch mittels der Variante «Harmonisierung» in den bestehenden Strukturen nahmhafte Verbesserungen erzielen liessen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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