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24.4013 · Interpellation · 2024-09-25

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bei der Behandlung der gleichlautenden Motionen Giacometti 21.4133 und Munz 21.4134 im Ständerat am 16. September 2024 wurde seitens des Kommissionsprechers die Zahl von 650 bewilligten Schlachtbetrieben kommuniziert. In der Fragestunde vom 23. September 2024 hat der Bundesrat eine Frage von NR Hübscher (24.7721) folgendermassen beantwortet: Im September 2024 sind 614 bewilligte Schlachtbetriebe registriert. In rund 75 Prozent der Betriebe wurde in den Jahren 2023 und 2024 mindestens eine Schlachtung gemeldet.

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Was versteht der Bund unter dem Begriff «Schlachtung»? Gehört das Zerlegen von Jagdbeute dazu?

  2. Stimmt die Schlussfolgerung, dass in den letzten zwei Jahren in rund 150 bewilligten Schlachtbetriebe keine Schlachtung stattgefunden hat? Können diese Betriebe jederzeit ohne Investitionen reaktiviert werden?

  3. In wie vielen Schlachtbetrieben wurden im Jahr 2023 mindestens 100 Tiere geschlachtet? Gibt es dazu eine öffentliche Statistik?

  4. Wie teilen sich diese Schlachtbetriebe mit mindestens 100 Schlachtungen pro Jahr auf die einzelnen Kantone auf?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Unter dem Begriff «Schlachtung» wird gemäss Artikel 3 Buchstabe n der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK; SR 817.190) das Töten und Zerteilen eines Tieres in maximal Sechstel sowie Enthäuten oder Entfedern und Zerteilen von erlegtem Jagdwild in maximal Sechstel zum Zweck der Lebensmittelgewinnung verstanden.2. Im Jahr 2023 fand in 166 Betrieben keine Schlachtung statt. Grundsätzlich kann aber jeder Betrieb, der über eine kantonale Bewilligung gemäss Artikel 6 VSFK verfügt, eine Schlachtung durchführen. Die Betriebsbewilligung wird nur entzogen, wenn Auflagen der Betriebsbewilligung nicht erfüllt werden, die Schlachthygiene wiederholt beanstandet worden ist, Mängel nicht innert der festgesetzten Frist behoben werden oder wiederholt in schwerwiegender Weise gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen wurde (Art. 6 Abs. 6 VSFK).3. Im Jahr 2023 wurden in insgesamt 363 Betrieben mindestens 100 Tiere geschlachtet. Berücksichtigt wurden Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde. Schlachtbetriebe mit Geflügelschlachtungen sind bei dieser Zusammenstellung ausgeschlossen, da ihre Schlachtungsmeldungen nicht die Anzahl Tiere, sondern das Gewicht enthalten.
Eine öffentliche Statistik hierzu existiert nicht. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) publiziert jedoch jährlich die Fleischkontrollstatistik mit den schweizweit und pro Kanton geschlachteten Tieren (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Publikationen > Statistiken und Berichte Lebensmittelsicherheit > Fleischkontrolle).4. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl Schlachtbetriebe schweizweit und pro Kanton, die im Jahr 2023 mind. 1 Tier (2. Spalte) bzw. mind. 100 Tiere (3. Spalte) geschlachtet hatten:KantonSchlachtbetriebe mit Schlachtungen in 2023davon jene mit mind. 100 Schlachtungen in 2023AG3125AI22AR66BE10787BL1510BS22FL11FR1512GE33GL44GR3224JU1917LU3130NE21NW44OW31SG4231SH53SO96SZ1813TG2422TI109UR21VD2018VS1311ZG33ZH2517Summe:448363(Quelle: Tierverkehrsdatenbank)