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Abschuss des Rudels auf dem Mont Tendre. Der Kanton muss über echte Handlungsmöglichkeiten verfügen

24.4044 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 13. August 2024 reichte das Département de la Jeunesse, de l'environnement et de la sécurité (DJES) des Kantons Waadt beim BAFU ein neues Gesuch zum Abschuss von Wölfen ein. Es betraf die vollständige Eliminierung des Rudels auf dem Mont Tendre, das für rund 20 Wolfsangriffe auf Herden im Waadtländer Jura verantwortlich gemacht wird. In dieser Region gibt es neben einigen einzelnen Wölfen fünf Rudel, darunter auch das hier angesprochene Rudel.

In seinem Entscheid vom 3. September 2024 (also 3 Wochen nach Einreichung des Gesuchs) befand das BAFU :

  • - Dass aufgrund des unerwünschten Verhaltens des Rudels auf dem Mont Tendre, insbesondere wegen der zahlreichen Angriffe auf Rinder in geschützter Lage, gegen dieses Rudel vorgegangen werden muss.

  • - Dass die im vergangenen Jahr getroffenen Regulierungsmassnahmen, die auf Wolfswelpen abzielten, nicht die erhofften Auswirkungen hatten.

  • - Dass strengere Massnahmen umgesetzt werden müssen, das heisst die vollständige Eliminierung des Rudels auf dem Mont Tendre.

Das BAFU gelangt daher zur Ansicht, dass das Gesuch des Kantons gerechtfertigt ist, weil durch den Abschuss zukünftige Schäden an Nutztieren verhindert werden. Auch wenn das Rudel auf dem Mont Tendre eliminiert wird, läge die Zahl der Rudel in der Region immer noch über der Mindestschwelle.

Aber das BAFU erwähnt, dass aus Gründen des Schutzes der Jungtiere und der Mutter die Wolfswelpen zuerst geschossen werden müssen (Art. 7, Abs. 4, JSG).

Bis zum 25. September gingen in der Region fast vierzig Angriffe mit tödlichem Ausgang auf das Konto dieses Rudels. Zusammen mit den Angriffen der anderen Rudel im Waadtländer Jura ergibt das beinahe einen Angriff pro Nacht.

Seit dem 3. September liegen die Wildhüter jede Nacht auf der Lauer, um das Rudel abschiessen zu können, dies vor allem an Orten, an denen es zu Angriffen gekommen ist oder an denen die Wölfe mehrmals pro Nacht zurückkehren.

Mehrmals pro Nacht sehen die Wildhüter durch ihr Visier erwachsene Wölfe, dürfen diese aber aufgrund der Forderung des BAFU, in erster Linie junge Wölfe zu schiessen, nicht erlegen.

Eingedenk der Dringlichkeit und der mangelnden Wirksamkeit der bisherigen Massnahmen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

  • - Hält er die Frist von drei Wochen zwischen dem Antrag des Kantons und der vom BAFU erteilten Bewilligung für normal?

  • - Sollte er nicht den Abschuss des Rudels erlauben, ohne einschränkend die Erlegung von Jungwölfen zu priorisieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als zuständige Fachstelle des Bundes prüft alle Regulierungsgesuche anhand einheitlicher Kriterien, um eine systematische und unvoreingenommene Beurteilung sicherzustellen. Anlässlich der Sitzung der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz JFK am 3. Mai 2024 hat das BAFU informiert, dass es vollständige kantonale Gesuche innert maximal 15 Arbeitstagen beantwortet. In Anbetracht der Anzahl an Regulierungsgesuchen und der notwendigen Bearbeitungstiefe erachtet der Bundesrat diese Bearbeitungszeit als gerechtfertigt. 2) Die Kantone haben bei Regulierungen von Wolfsrudeln die Einhaltung des Tierschutzes (vgl. Art. 4 Abs. 2 Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455) sowie Art. 7 Abs. 4 Jagdgesetz (JSG, SR 922.0)) sicherzustellen. Die Auflage, wonach Jungtiere vor den Elterntieren zu erlegen sind, leitet sich aus diesen gesetzlichen Vorgaben ab, denn bis zu einem Alter von etwa sieben Monaten können Jungwölfe nicht ohne ihre Eltern überleben. Sie sind in dieser Zeit von der elterlichen Futterzufuhr abhängig. Ziel der erwähnten Tierschutzvorschriften ist, dass im Rahmen der Regulierung keine elternlosen Jungtiere zurückbleiben.