24.4173 · Interpellation · 2024-09-27
Justiz- und Polizeidepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Im Jahr 2014 publizierte das Bundesamt für Polizei (fedpol) einen Bericht über den gewerbsmässigen Menschenschmuggel in der Schweiz. Dieser Bericht gibt einen umfassenden Überblick über diese Form der Kriminalität und zeigt dessen Bezüge zur Schweiz auf. Er beschreibt detailliert die Vorgehensweisen, zeigt Schleusungsrouten nach Europa auf und berichtet über Schleppernetzwerke. Gleichzeitig benennt er Defizite bei der Bekämpfung und mögliche Optimierungsmassnahmen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass Menschenschmuggler international sehr gut vernetzt sind und über eine komplexe Arbeitsteilung verfügen. Die Schlepper selber bleiben dabei oft im Hintergrund.
Menschenschmuggel ist ein Kontrolldelikt, dessen Feststellung ein Tätigwerden seitens der Strafverfolgungsbehörden erfordert. Die kleine Anzahl der tatsächlich ermittelten Menschenschmuggel-Fälle ist ein Hinweis darauf, dass dem Phänomen nicht genügend Priorität eingeräumt wird und/oder die notwendigen Spezialkenntnisse fehlen.
Menschenschmuggel ist eine lukrative kriminelle Tätigkeit und eine Form der Ausbeutung, die von der Abhängigkeit und Notlagen der betroffenen Menschen profitiert, um diese illegal in europäische Staaten zu schleusen.
Menschenschmuggel muss heute als Teil der organisierten Kriminalität angesehen werden. Die Schleppertätigkeit hat sich inzwischen stark verändert, dies auch aufgrund neuer technischer Möglichkeiten. Es wäre deshalb zu begrüssen, wenn der Bundesrat zehn Jahre nach der Publikation dieses Berichtes eine Neufassung vorlegen würde, mit einem besonderen Fokus auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Menschenschmuggels als Teil der organisierten internationalen Kriminalität.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Ist eine Neufassung des Berichts über Menschenschmuggel aus dem Jahr 2014 vorgesehen?
Teilt der Bundessrat die Auffassung, dass es sich beim Menschenschmuggel um einen Teil der organisierten Kriminalität handelt, dessen Bekämpfung die nötige Beachtung und Priorität auch in der Schweiz erfordert?
Welchen Stellenwert räumt der Bundesrat den internationalen Entwicklungen bei der Bekämpfung von Menschenschmuggel ein, insbesondere im europäischen Raum, und gibt es diesbezüglich konkrete Absichten zur Verstärkung der grenzüberschreitenden Polizei-Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Fedpol hat dieses Jahr, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), dem Staatssekretariat für Migration (SEM), dem Bundesamt für Statistik (BFS), der Kantonspolizei Zürich (Flughafenpolizei-Spezialabteilung) sowie der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM), damit begonnen, den Bericht «Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz» aus dem Jahr 2014 zu aktualisieren und zu überarbeiten. Der überarbeitete Bericht wird in absehbarer Zeit vorliegen. 2. Der Bundesrat erachtet Massnahmen zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität als wichtig. Auch der gewerbsmässige Menschenschmuggel ist ein lukratives Geschäftsfeld der organisierten Kriminalität. Das EJPD wird gemeinsam mit den Kantonen im 2025 eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erarbeiten, die auch die nationalen und internationalen Massnahmen zur Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels beinhaltet. 3. Die Schweiz ist aufgrund ihrer Schengen-Assoziierung an den Diskussionen zur Erarbeitung einer EU-Richtlinie mit Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU beteiligt und verfolgt weitere Entwicklungen aufmerksam, wie beispielsweise die Diskussionen über die allfällige Schaffung einer Konvention und eines internationalen Monitoringverfahrens gegen Menschenschmuggel im Europarat. Vor dem Hintergrund der laufenden internationalen Initiativen im Bereich der Schleusungskriminalität hat der Bund in der nationalen Strategie der Integrierten Grenzverwaltung (IBM) für die Jahre 2024–2029, bzw. im IBM-Aktionsplan, Massnahmen für eine effizientere Bekämpfung des qualifizierten Menschenschmuggels nach Artikel 116 Absatz 3 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) vorgesehen. Welche Massnahmen für die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden sinnvoll sind, soll in der unter Ziffer 2 erwähnten nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität überprüft werden.