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24.4415 · Interpellation · 2024-12-18

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Bei Ausschaffungen muss eine medizinische Beurteilung vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die weggewiesene Person transportfähig ist. Diese Prüfung und Begleitung vergibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) an eine externe Firma. Diese Firma nimmt die Beurteilung der Transportfähigkeit und die medizinische Begleitung war. Bis anhin wurde die beiden Tätigkeiten als ein Auftrag ausgeschrieben. Die Vergabepraxis wurde jedoch geändert: Die medizinische Beurteilung der Transportfähigkeit und die medizinische Begleitung bei Rückführungen werden neu getrennt und an zwei separate Firmen vergeben werden. Dies insbesondere deshalb, da es sich um zwei fachlich unterschiedliche Aufgaben handelt. Ab 1. Januar 2025 erfolgt die medizinische Begleitung durch die Firma Rettungsdienste Nordwestschweiz AG. Die medizinische Beurteilung der Transportfähigkeit wird von der umstrittenen Firma Oseara AG wahrgenommen. Das medizinische Controlling wird von der Firma JDMT Medical Services AG sichergestellt.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  • Was sind die Kriterien für Transport(un)fähigkeit?

  • Werden trotz Feststellung der Reiseunfähigkeit Menschen ausgeschafft?

  • Was ist der Unterschied zwischen medizinischer Begleitung und medizinischem Controlling?

  • Zum Mandat von Oseara:

  • Werden Gutachten von Ärzt:innen, die Betroffene schon lange behandeln, bei der Beurteilung berücksichtigt?

  • Wie genau beurteilt Oseara die Transportfähigkeit? Wer ist in das Verfahren involviert?

  • Weshalb haben Jurist:innen, Berater:innen mit Persönlichkeitsrechtsentbindungen keine Einsicht in die Dokumente von Oseara?

  • Gibt es eine zeitliche Begrenzung, wie lange vor der Ausschaffung die Reisefähigkeit von der Oseara festgestellt werden soll?[1]

  • Gibt es eine Qualitätkontrolle seitens des SEM als Auftraggeber (neben dem Controlling durch die ebenfalls in einem Mandatsverhältnis stehende JDMT)? Wie ist diese Kontrolle ausgestaltet?

Stellungnahme des Bundesrates

1, 2: Die Aufträge an die Anbieter stützen sich auf ein Fachkonzept, welches die medizinisch-fachlichen Anforderungen verbindlich festhält. Dies beinhaltet auch Kriterien für die Transportfähigkeit. Die Kriterien stützen sich auf eine Liste medizinischer Kontraindikationen für zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg, welche öffentlich zugänglich ist (www.samw.ch/kontraindikationen). Diese Liste wurde in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Schweizerischen Ärztevereinigung (FMH) entwickelt. Sie dient als Hilfsmittel, um festzustellen, ob die betroffene Person zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus gesundheitlichen Gründen transportfähig ist oder nicht. Das Fachkonzept berücksichtigt zudem die relevanten Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sowie das IATA (International Air Transport Association) Medical Manual. Wird die Transportfähigkeit verneint, kann die betroffene Person erst dann zurückgeführt werden, wenn sich ihr Gesundheitszustand so verbessert hat, dass eine erneute Beurteilung positiv ausfällt. 3: Von einer medizinischen Begleitung spricht man, wenn medizinisches Fachpersonal (i.d.R. Rettungssanitäterinnen und -sanitäter) eine Rückführung begleitet. Das medizinische Fachpersonal überwacht dabei den Gesundheitszustand der betroffenen Personen während der Rückführung und hält sich bereit, um bei gesundheitlichen Notfällen zu intervenieren. Das medizinische Controlling hat dagegen eine Kontroll- und Steuerungsfunktion. Sie umfassen insbesondere die retrospektive Überprüfung der Falldossiers (Fallcontrolling) sowie die Klärung von medizinischen und prozessualen Grundsatzfragen. 4.1: Die Gutachten und Berichte aller behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die der Oseara AG vorliegen, bilden die Grundlage für die Beurteilung der Transportfähigkeit. 4.2: Die Prüfung der Transportfähigkeit stützt sich auf die medizinische Ausgangssituation (bspw. bestehende Diagnosen, welche im Alltag für eine Person eine Relevanz haben) in Verbindung mit den durch die Rückführung angenommenen physischen und psychischen Belastungen. Diese Prüfung erfolgt grundsätzlich aktenbasiert und gemäss den Kriterien des Fachkonzepts (siehe Antwort zu Punkt 1). Wo die Akten nicht ausreichen, kann ergänzend eine medizinische Untersuchung durchgeführt werden. 4.3: Die Oseara AG handelt im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM). Anfragen betreffend Einsicht in die Akten, die im Zusammenhang mit diesem Mandat stehen, sind entsprechend an das SEM zu richten. Die Akteneinsicht wird im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen gewährt. 4.4: Die Beurteilung der Transportfähigkeit gilt grundsätzlich drei Monate, solange sich der Gesundheitszustand der betroffenen Person in dieser Zeit nicht erheblich ändert. Wenn sich der Gesundheitszustand verändert oder die Ausreise innerhalb von drei Monaten nicht erfolgt, muss die Transportfähigkeit neu beurteilt werden. 4.5: Die systematische Qualitätskontrolle wird durch die Firma JDMT Medical Services AG sichergestellt und ist der zentrale Bestandteil des entsprechenden Mandats. Das SEM bespricht die Ergebnisse dieses Controllings laufend mit den anderen Dienstleistern.