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Beseitigen der regulatorischen Hindernisse, um die Einführung der KI in der Wirtschaft und in der Verwaltung zu beschleunigen

26.3383 · Postulat · 2026-03-20

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht mit folgendem Inhalt zu erarbeiten:

  1. einer Auslegeordnung der gesetzlichen und der regulatorischen Bestimmungen, die möglicherweise dazu führen, dass in den Schweizer Unternehmen und in der Schweizer Verwaltung die breite Einführung und der breite Einsatz der leistungsfähigsten Modelle für die künstliche Intelligenz (KI), insbesondere der amerikanischen KI, gebremst werden;

  2. einer Interessenabwägung im Einzelfall mit dem Ziel zu analysieren, ob die Gesetzgebung angepasst werden muss, um eine raschere und breitere Einführung der KI zu fördern;

  3. eine – allenfalls auch nur grobe –Schätzung des potenziellen Produktivitäts- Wachstums- und -Wohlstandsverlusts aufgrund einer verzögerten Einführung der KI in den Unternehmen und der Verwaltung.

Im Bericht sollen insbesondere die Bestimmungen betreffend den Datenschutz, die internationale Datenübertragung, das Berufs- und das Amtsgeheimnis, die Haftpflicht und das öffentliche Beschaffungswesen sowie sämtliche anderen Regelungen, die den Einsatz fortschrittlicher KI-Modelle möglicherweise beeinflussen, untersucht werden.

Begründung

Es gibt unzählige Massnahmen, die darauf abzielen, den Einsatz von KI einzuschränken. Die Fragen rund um die Risiken von KI nehmen in der politischen Debatte unverhältnismässig viel Raum ein und verdecken das eigentliche Thema: das ausserordentliche Potenzial der KI für das Wachstum und die Innovation.

Dieses Potenzial ist vor allem für den Dienstleistungssektor, das Herzstück der Schweizer Wirtschaft, bedeutend. Die Studien nennen diesbezüglich insbesondere die Schlüsselsektoren der Schweizer Wirtschaft, wie den Finanzsektor, die IT-Branche, das Ingenieur-, das Rechts- und das Gesundheitswesen sowie natürlich die öffentliche Verwaltung. In diesen Sektoren ermöglicht die KI die Automatisierung von Aufgaben, die Beschleunigung der Informationsbearbeitung und eine bessere Qualität der Entscheide.

In den kommenden Jahren wird der Produktivitätsgewinn dank der KI ein bestimmender Faktor sein zwischen den Ländern, deren Wirtschaft wächst, und denjenigen, deren Wirtschaft stagniert oder schrumpft. Vor diesem Hintergrund besteht das Hauptrisiko nicht in der KI selbst, sondern in ihrer verzögerten Einführung.

Auch wenn der Schweizer Rechtsrahmen nicht ausdrücklich auf die KI abzielt, kann er doch den breiten Einsatz der KI, besonders der fortschrittlichsten Modelle, die im Ausland entwickelt werden, behindern.

Wird die KI in der Schweiz nicht im gleichen Tempo eingeführt wie in weniger zurückhaltenden konkurrierenden Ländern, ist dies nicht ein neutraler Entscheid, sondern ein Entscheid mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der aktuelle gesetzliche Rahmen Weiterentwicklungen und eine innovative Nutzung der KI ermöglicht. Führend sind dabei die Schweizer Hochschulen und der ETH-Bereich. Sie verfügen über eine leistungsfähige Infrastruktur, insbesondere die Computer des Swiss National Supercomputing Centre und die Dienstleistungen des Swiss Data Science Centre zur Unterstützung der Datenauswertung, was unter anderem die Entwicklung des LLM Apertus ermöglichte. Diese Infrastrukturen können gegen entsprechende Gebühren auch vom Privatsektor genutzt werden. Studien zeigen, dass KMU in der Praxis zunehmend KI nutzen, um ihre Arbeitsprozesse und -modelle zu vereinfachen und zu optimieren (vgl. bspw. AXA Versicherungen AG, AXA KMU-Arbeitsmarktstudie 2025, Juli 2025), ebenso die Bundesverwaltung. Der Bundesrat verabschiedete 2025 eine Strategie zum Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung (www.bk.admin.ch > Digitale Transformation und IKT-Lenkung > Vorgaben > SB021 - Strategie Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung). Darin sind die zu beachtenden Grundsätze unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsrahmens festgelegt.Der Vorentwurf zur KI-Regulierung, den das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) derzeit erarbeitet, verfolgt einen Ansatz, der insbesondere die Innovation stärken soll. Der künftige Rechtsrahmen kann durch nicht bindende Massnahmen ergänzt werden. Die laufende Regulierungsfolgenabschätzung wird wesentliche Informationen über die Auswirkungen der Vorlage auf die Wirtschaft liefern. Weiter wird das Thema Innovation auch im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Motion WBK-S 22.3890 und des Postulats Michel 24.3140 behandelt. Bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung verfügt die Schweiz über ein hohes Datenschutzniveau. Dies ermöglicht ihr einen freien Austausch von Personendaten im Privatsektor mit zahlreichen Staaten, unter anderem mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), mit dem Vereinigten Königreich und – im Rahmen des «Swiss-US Data Privacy Framework» – mit den USA. In Anbetracht dessen ist es nach Auffassung des Bundesrates nicht notwendig, einen weiteren Bericht zu erarbeiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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