93.3011 · Motion · 1992-11-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Beschlussentwurf vorzulegen,
der das Stimm- und Wahlrecht der Ausländer auf Gemeindeebene
vorsieht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Motion verlangt einen Eingriff des Bundes, um den Ausländern
auf Gemeindeebene das Stimm- und Wahlrecht einzuräumen.
1971 wurde die Bundesverfassung anlässlich der Einführung
des Frauenstimmrechts ausdrücklich um einen Vorbehalt kantonalen
Rechts für kantonale und kommunale Abstimmungen
ergänzt (Art. 74 Abs. 4BV). Die Absicht war klar: der föderative
Staatsaufbau sollte nicht in Frage gestellt werden, und in die
Organisation der Kantone sollte der Bund infolgedessen nicht
eingreifen. Wenn die Bundesverfassung 1971 eine Einmischung
in kantonale Zuständigkeiten selbst bei einer derart
grundlegenden Frage wie der Einführung des Frauenstimmrechts
ausschloss, so muss dies erst recht für die Einführung
des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer gelten, denn im Gegensatz
zum Frauenstimmrecht hat der Bund nie einen Auftrag
zur Einführung des Ausländerstimmrechts auf Bundesebene
erhalten.
Bisher kennen die Kantone Neuenburg und Jura bereits ein
kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer mit mehrjähriger
Niederlassung. Im Kanton Aargau scheiterte 1980 ein
entsprechender Versuch im Rahmen der Totalrevision der
Kantonsverfassung. Im Kanton Neuenburg scheiterte in der
Volksabstimmung vom 23. September 1990 ein Versuch zur
Einräumung eines beschränkten passiven Wahlrechts auf
kommunaler Ebene an Ausländer. Derzeit sind in mehreren
Kantonen Volksinsitiativen auf Einräumung des Stimm- und
Wahlrechts für Ausländer in kommunalen Angelegenheiten
hängig, derweil entsprechende Vorstösse in ändern Ständen
kürzlich am Quorum gescheitert sind.
Bei dieser Sachlage scheint kein Eingreifen des Bundes geboten.
Der föderalistische Staatsaufbau der Schweiz würde empfindlich
gestört, wenn den Kantonen nicht einmal mehr die
Umschreibung der Autonomie ihrer Gemeinden überlassen
würde.
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.