95.3544 · Postulat · 1995-10-06
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen:
1. ob für die Herstellung der Gewehrpatrone 90 das in der Geschäftseinheit "Pulver und Ladungen" der Schweizerischen Munitionsunternehmung (vorher Eidgenössische Pulverfabrik Wimmis) produzierbare Treibladungspulver - anstelle des ausländischen Fabrikats - verwendet werden kann; und
2. ab wann Treibladungspulver für die GP 90 des Stgw 90 aus eigener Produktion in Wimmis bezogen werden kann.
Begründung
Die ausländische Herstellerfirma hat einen bedeutend tieferen Umweltschutz- und allgemeinen Sicherheitsstandard zu erfüllen, als dies in Wimmis der Fall ist. Umweltschutz- und Sicherheitserfordernisse dürfen ausgerechnet für Produkte, die der Staat für seine Bedürfnisse importiert, nicht nur bis zur Landesgrenze Gültigkeit haben.
Mit der Produktion des Treibladungspulvers in Wimmis können langfristig etwa zwölf Arbeitsplätze wieder geschaffen bzw. sichergestellt werden. In einer Region, die vom Abbau von EMD-Stellen arg gebeutelt wurde, kommt diesem Aspekt eine besondere regionalpolitische und regionalwirtschaftliche Bedeutung zu.
Die Herstellung dieses Pulvers in Wimmis bringt diesem Betrieb eine betriebswirtschaftlich notwendige Grundlast und damit eine wesentlich verbesserte Auslastung bzw. Nutzung der in den letzten Jahren erfolgten und im Sinne einer Erneuerung noch geplanten Investitionen. Dies führt zu einer - auch bei anderen Produkten - besseren Konkurrenzfähigkeit und einer gestärkten Marktstellung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.