95.427 · Parlamentarische Initiative · 1995-12-18
Erledigt
Wortlaut
Bei zukünftigen Assoziations-, Kooperations- und anderen Verträgen mit nicht EU-Staaten soll eine Bestimmung (Klausel) in den Vertrag aufgenommen werden, wonach sich diese Länder zur Rücknahme ihrer Staatsangehörigen (Asylbewerber) verpflichten. Diese Bestimmung kann sozial abgefedert werden. Ich denke dabei vor allem an eine Ergänzung des Entwicklungshilfegesetzes, des Bundesbeschlusses über die Osteuropahilfe usw.
Begründung
Die EU-Innenminister haben im November 1995 vereinbart, dass bei zukünftigen Assoziations- und Kooperationsverträgen der EU mit Drittstaaten Klauseln aufgenommen werden sollen, die die Länder zur Rücknahme ihrer Staatsangehörigen (Asylbewerber) verpflichten. Es scheint mir vernünftig, dass sich unser Land diesem Vorgehen anschliesst.