AS 1999 1413
Beamtenordnung (3)
(BO 3)
Änderung vom 15. März 1999
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Beamtenordnung 3 vom 29. Dezember 19641 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 zweiter Satz
... Artikel 7 dieser Verordnung ist auch auf andere Personen anwendbar.
Art. 7 Abs. 1 dritter Satz
... Für die Verleihung von Titeln, die dem Range eines Missionschefs entsprechen, ist der Bundesrat zuständig; davon ausgenommen sind die Fälle, in welchen der Bundesrat das Departement ermächtigt hat, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement Botschaftertitel zu verleihen. In den übrigen Fällen ist das Departement zuständig.
II
Diese Änderung tritt am1. April 1999 in Kraft.
15. März 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss |
Der Bundeskanzler: François Couchepin |