Funtauna

AS 2005 1101

Verordnung
über die Geländeüberwachung mit Videogeräten

Änderung vom 16. Februar 2005

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 26. Oktober 19941 über die Geländeüberwachung mit Videogeräten wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2 erster Satz

Die Aufzeichnungen sind nach spätestens drei Wochen zu löschen. ...

II

Diese Änderung tritt am1. März 2005 in Kraft.

16. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Samuel Schmid

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz