AS 2005 1101
Verordnung
über die Geländeüberwachung mit Videogeräten
Änderung vom 16. Februar 2005
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 26. Oktober 19941 über die Geländeüberwachung mit Videogeräten wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 2 erster Satz
Die Aufzeichnungen sind nach spätestens drei Wochen zu löschen. ...
II
Diese Änderung tritt am1. März 2005 in Kraft.
16. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Der Bundespräsident: Samuel Schmid |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |