Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
13.03.2019
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 410
Informationen zum Verfahren Frankieren Post 2019 Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte aufgrund verschiedener dringender Projekte beschlos- sen, im Jahr 2018 auf die gemäss den Bestimmungen im Kreisschreiben über die Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) vorgesehene periodische Erhebung im Verfahren Frankieren Post zu verzichten (siehe auch AHV-Mitteilung Nr. 404 vom 5. März 2018). Im Jahr 2018 erfolgte somit keine Erhebung des Postver- kehrs für
- die Festsetzung der Verrechnung bei den übertragenen Aufgaben (vgl. Rz 8009 KSPF) bzw. - die Rückerstattung der Frankaturkosten der Gemeindezweigstellen (vgl. Rz 6015 KSPF).
Die Abrechnung für das Jahr 2018 erfolgte auf der Basis der Abrechnungen 2017. Die Abrechnung für das Jahr 2019 wird nun auf der Basis der Abrechnungen 2018 vorgenommen.
Meldung von wesentlichen Abweichungen im Vergleich zum Jahr 2018 Sollten bei Ihrer Ausgleichskasse beim Postversand bei den übertragenen Aufgaben im Jahr 2019 wesentliche Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr bestehen (Rz 8015 KSPF), bitten wir Sie, uns diese bis am 31. Mai 2019 per E-Mail (stefan.duerrenmatt@bsv.admin.ch) zu melden und zu doku- mentieren. Wir werden diese prüfen und entsprechend bei der Abrechnung 2019 berücksichtigen.
Die Abrechnung für das Jahr 2019 werden wir analog dem Vorjahr im Oktober vornehmen.
Periodische Erhebung 2020 Die nächste periodische Erhebung beim Verfahren Frankieren Post werden wir im Jahr 2020 durch- führen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit über das Verfahren orientieren.
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