Inkrafttreten der Weisung über die Aktenführung, Aktenaufbewahrung, Aktenarchivierung und Aktenvernichtung in der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FamZ/FamZLw (WAF)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familienfragen
1. Oktober 2022
Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 51 Inkrafttreten der Weisung über die Aktenführung, Aktenaufbewahrung, Aktenarchivierung und Aktenvernichtung
Eine neue Fassung der WAF ist auf den 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Sie ist auf der Seite «Weisungen Aufsicht und Organisation» des BSV publiziert.
Es handelt sich um eine Neuausgabe, die die Weisung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ vom 1. Januar 2011 ersetzt. Die Übergangsfrist nach Art. 18b Abs. 2 der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) für die Umsetzung der Aktenführung nach Art. 8 Abs. 2 ATSV endete am 30. September 2022.