Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Direktionsstab DS – IT-Management ITM
eGov-Mitteilung Nr. 052 vom 01.11.2024
Geht an: - AHV-Ausgleichskassen - Software-Lieferanten der Ausgleichskassen (IT-Pools)
Betreff: MOSAR: Teilprojekt 1 - Umstellung Datenkommunikation auf UPI 2.0
Der Datenaustausch der Versichertendaten wird modernisiert Der Austausch von Versichertendaten zwischen den Registern der Ausgleichskassen und den Registern des Bundes steht vor einer umfassenden Modernisierung. Diese Anpassungen sind notwendig, um die Basis für zukünftige digitale Dienstleistungen der Ausgleichskassen und ihrer Versicherten zu schaffen. Die Modernisierung wird in mehreren Teilprojekten im Rahmen des Projekts MOSAR umgesetzt, das unter der Leitung des Bundesamts für Sozialversiche- rungen (BSV) in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), den Aus- gleichskassen und den Softwarelieferanten der Ausgleichskassen durchgeführt wird.
MOSAR 1 – Das Gesamtprojekt in drei Teilprojekten Das Projekt MOSAR ist in drei Teilprojekte gegliedert, die schrittweise die Modernisierung des Datenaustauschs und die Einführung neuer digitaler Services ermöglichen: Teilprojekt I: UPI - Umstellung auf UPI 2 2.0 In diesem Teilprojekt wird der direkte Datenaustausch der Versichertendaten mit dem UPI- Register (Unique Person Identifier) gemäss den eGovernment-Standards von eCH 3 umge- setzt. Teilprojekt II: Data Backend Services - Echtzeitkommunikation mit dem Versi- chertenregister Dieses Teilprojekt modernisiert die Kommunikation zwischen den Ausgleichskassen und dem Versichertenregister. Künftig wird die Datenübertragung wo sinnvoll in Echtzeit erfolgen und die Grundlage für neue Online-Dienste schaffen, die sowohl Ausgleichskassen als auch an- dere Sozialversicherungen (wie die Suva) und Behörden (gemäss Art. 50a AHVG) nutzen kön- nen.
1 MOSAR: Modernisation des services offerts aux assurés de l’AVS.
2 UPI ist die Abkürzung für «Unique Person Identification». Es handelt sich um die Funktionalität für die administ- rative Identifikation der natürlichen Personen, sowie die Verwaltung des Identifikators AHV-Nummer im zentralen Versichertenregister der Sozialversicherungen des Bundes und der Kommunikation der AHV-Nummer ausserhalb des AHV-Bereichs (Systembeschreibung). 3 eCH ist ein gemeinnütziger Verein der die Zusammenarbeit privater und öffentlicher Partner fördert. Mitglieder von eCH sind der Bund, alle Kantone, diverse Gemeinden, rund 120 Unternehmen sowie verschiedene Hoch- schulen, Verbände und Privatpersonen (https://ech.ch/de).
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Teilprojekt III: Portal Services - Online-Zugriff auf Individuelle Konten (IK) Im dritten Teilprojekt wird der direkte Online-Zugriff auf die Individuellen Konten der Versicher- ten ermöglicht. Dadurch können Beitragslücken frühzeitig erkannt und unverbindliche Renten- schätzungen online durchgeführt werden. In diesem Teilprojekt werden diverse Vorstösse von Parlamentariern umgesetzt 4. Hinweis: Weitere Details zu den Teilprojekten II und III werden in einer zukünftigen eGov- Mitteilung veröffentlicht und sind zudem unter folgendem Link verfügbar: Neue digitale Dienste des Bundes: MOSAR – Moderne Dienstleistungen für Versicherte und Mitarbeitende der AHV (admin.ch).
Teilprojekt I: UPI - Umstellung auf UPI 2.0 Das erste Teilprojekt des Projekts konzentriert sich auf die Umstellung des Datenaustauschs der Versichertendaten zwischen den Ausgleichskassen und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Ab dem 1. Juli 2025 wird der bisherige Meldungsaustausch mit dem Versichertenregis- ter durch moderne Schnittstellen mit dem UPI-Register ersetzt. Diese Modernisierung zielt da- rauf ab, den Austausch effizienter, sicherer und schneller zu gestalten. Die Umstellung auf UPI 2.0 wird durch die Softwarelieferanten der Ausgleichskassen (IT- Pools) koordiniert, die für die Anpassung und Implementierung der Schnittstellen verantwort- lich sind. Der gesamte Prozess wird in enger Zusammenarbeit mit dem BSV und der ZAS durchgeführt. Die Spezifikationen für die Anpassung des Datenaustausches nach eCH sind bei den meisten IT-Pools bereits abgeschlossen, einige IT-Pools haben ihre Software bereits angepasst und konnten mit den Tests beginnen. Die IT-Pools koordinieren die Tests mit ausgewählten Aus- gleichskassen. Für die Kommunikation mit dem UPI-Register werden folgende eCH-Standards implementiert: • eCH-0084 - UPI Declaration Interface • eCH-0085 - UPI Query Interface • eCH-0086 - UPI Compare Interface • eCH-0212 - Mutationsmeldungen UPI an Dritte Diese Standards werden bereits von systematischen Benutzergruppen wie z.B. den Kran- kenkassen oder dem Fedpol verwendet. Die vollständige Dokumentation zu UPI ist auf der Webseite der ZAS verfügbar (UPI Handbuch). Die Meldungen zwischen den Ausgleichskassen und dem UPI-Register werden über die Se- dex 5-Infrastruktur in Echtzeit abgewickelt. Das bedeutet, dass sowohl Anfragen wie die Zutei- lung einer AHV-Nummer für neue Versicherte als auch Antworten in Echtzeit erfolgen, sofern keine manuellen Eingriffe durch die ZAS erforderlich sind. Für weitere Informationen zu den Tests und dem Implementierungsprozess kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner in Ihrem jeweiligen IT-Pool.
4 20.3635: Interpellation NR Stadler - Einfacherer Zugang zum Individuellen Konto der AHV-Beiträge. Lücken verhindern. 23.3984: Interpellation NR Silberschmidt - Beitragslücken in der AHV früh erkennen. Möglichkeiten der Integra- tion eines Frühwarnsystems beim Projekt Mosar. 23.4435: Motion NR Rechsteiner – AHV endlich digitalisieren.
5 Mehr Informationen zu sedex finden sich unter www.sedex.ch
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Auf einen Blick § Umstellung Bis spätestens 30. Juni 2025. § Neuer Standard Einführung des Datenaustauschs über das UPI-Register nach eGovernment-Standards (eCH). § Ersetzung der MZR Die alten Meldungen 11-35 an das zentrale Register (MZR) werden durch WebServices (UPI 2.0) des UPI-Registers ersetzt. § Namensformate Vornamen und Nachnamen werden neu in Gross- und Kleinschreibung und mit einer ma- ximalen Länge von 100 Zeichen gespeichert. Dies hat bei Namen über 44 Zeichen eine Anpassung des Versichertenausweises zur Folge. Vornamen und Nachnamen werden zudem in einem einheitlichen Zeichensatz ISO 8859-1 + Latin Extended-A für alle Personenstandsregister gespeichert 6, damit gewisse Sonder- zeichen anderer Sprachen geführt werden können. § Technische Anforderungen Alle Ausgleichskassen müssen sicherstellen, dass sie die aktuelle Version des Sedex-Cli- ents (Version 7.0.7) installiert haben und die notwendigen Zugriffsrechte auf das UPI-Re- gister beantragen. § Beschleunigung der AHV-Nummern-Zuteilung Die Zuteilung einer AHV-Nummer kann bei korrekten Daten in wenigen Sekunden erfolgen, anstatt wie bisher erst am Folgetag. § Bessere Datenqualität Aktuell werden zusätzliche Massnahmen zur Erfassung von Vornamen und Namen der El- tern sowie dem Geburtsort für ausländische Versicherte geprüft. Dies soll unabhängig von der UPI-Umstellung umgesetzt werden. § Ablösung der folgenden MZRs MZR-Nr. Beschreibung
Erstellung einer neuen AHV-Nummer
Bei der Zuteilung einer AHV-Nummer infolge Anmeldung der Ausgleichskasse
13 für eine nichtbeitragspflichtige Person, welche eine Leistung verlangt
19 für eine nichtbeitragspflichtige Person, welche keine Leistung erhält
35 an den Ehegatten einer versicherten Person, welche eine Leistung verlangt (vor dem ZIK)
11 in allen anderen Fällen
Änderung / Berichtigung Personendaten
15 Bei Änderung und Berichtigung der Personalien
33 Bei Vorliegen mehrerer VA mit unterschiedlichen AHV-Nummern für die gleiche Person
Drucken Versichertenausweis
31 Infolge Antrags des Versicherten
6 Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister ab 2024 (admin.ch)
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Wichtige Termine § Umstellung auf UPI V.2: Bis spätestens per 31. März 2025. § Für die AKs der Pools IGAKIS und EnsembleAVS besteht eine spezielle Vereinbarung für eine Umstellung bis spätestens 30. Juni 2025. § Abschaltung der Schnittstelle Versichertendaten mit MZR: 30. Juni 2025. Für weitere Details zur Umsetzung kontaktieren Sie bitte Ihren IT-Pool.
Verpflichtung der Ausgleichskassen § Sedex-Client Für die Umstellung muss die aktuelle Version des Sedex-Clients installiert werden. Nä- here Informationen sind verfügbar auf der Betriebsseite des Sedex Dienstes der BFS un- ter Betrieb (admin.ch). Der aktuelle gültige Release ist 7.0.7.
§ Zugriff auf das UPI Register Beantragen Sie die Zugriffsrechte bei der ZAS per E-Mail an support-rc@zas.admin.ch. Alle Ausgleichskassen müssen die UPI-Rechte bei der ZAS beantragen, indem sie das folgende Formular die die ZAS einreichen. Es ist ein Formular pro Umgebung (z.B. Pro- duktion und Test) einzureichen. Aus Datenschutzgründen haben die IT-Pools keinen Zu- griff auf das produktive UPI-Register.
Legislatorische Voraussetzungen Die Umstellung erfolgt im Rahmen folgender rechtlicher Vorgaben:
§ Registerharmonisierungsgesetz (RHG) Das Versichertenregister unterliegt dem Register-Harmonisierungsgesetz RHG und muss die in der Publikation festgelegten Änderungen in Namen und Vornamen von Personen umsetzen (Siehe Harmonisierung amtlicher Personenregister - Amtlicher Katalog der Merkmale | Publikation | Bundesamt für Statistik (admin.ch)).
§ Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Art. 76a Elektronischer Datenaustausch 1 Der Bundesrat regelt den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten unter den schweizerischen Versicherungsträgern und zwischen diesen und den Bundesbehör- den. Die Bestimmungen über die Datenbekanntgabe in den einzelnen Sozialversiche- rungsgesetzen bleiben vorbehalten. 2 Der Bundesrat kann die Regelung des elektronischen Austausches den Aufsichtsbehör- den übertragen.
§ Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) Art. 18a Elektronischer Datenaustausch …"Die Aufsichtsbehörde der jeweiligen Sozialversicherung kann das Format und den Ka- nal der elektronischen Datenübertragung zwischen den Versicherungsträgern und den Bundesbehörden regeln. Sie berücksichtigt dabei aktuelle anerkannte Standards. "…
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Ausgleichskasse.
Bereich DS/IT-Management