Informationsschreiben an die Sachverständigen vom 19.06.2023 - Neue Vorgaben für Rechnungen für medizinische Gutachten, gültig ab 1.7.2023
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Office fédéral des assurances sociales Domaine Assurance-invalidité
POST CH AG CH-3003 Bern BSV; Bam
An die Sachverständigen
Aktenzeichen: BSV-D-6DB13401/206 Info 2/2023 Sachbearbeiter/in: Magali Baumann Berne, 19. Juni 2023
Informationsschreiben: Neue Vorgaben für Rechnungen für medizinische Gut- achten, gültig ab 1.7.2023
Sehr geehrte Damen und Herren
Aufgrund der per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Weiterentwicklung der IV werden verschiedene Massnahmen umgesetzt, die bei den Begutachtungen wie auch bei der Gutachtenvergabe mehr Transparenz für die Versicherten schaffen sollen. Namentlich müssen die IV-Stellen jährlich eine Liste mit Angaben über die von ihnen beauftragten Sachverständigen sowie Sachverständigen-Zweierteams und Gutachterstellen veröffentlichen, insbesondere zu deren Vergütung (Art. 41b IVV). Die Daten zu den Vergütungen basieren auf den bezahlten Rechnungen, aus denen folgende Angaben eindeutig hervorgehen müssen:
bei monodisziplinären Gutachten: Ärztin oder Arzt, die oder der das Gutachten erstellt hat
bei bidisziplinären Gutachten, das einem vom BSV zugelassenen Sachverständigen-Zweier- team zugewiesen wurde: Ärztinnen oder Ärzte, die das Gutachten erstellt haben
bei bi- oder polydisziplinären Gutachten, das an eine vom BSV zugelassene Gutachterstelle vergeben wurde: die Gutachterstelle.
Aktuell lassen sich diese Informationen nicht aus den auf der Rechnung enthaltenen Angaben entnehmen. Das bedeutet, dass die IV-Stellen für die Jahre 2022 und 2023 keine IVV-konformen Angaben zur Vergütung von Gutachten veröffentlichen können. Um dies zu ändern, haben das BSV und die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) Vorgaben für die Rechnungsstellung festgelegt, damit ab 2024 alle erforderlichen Daten vorliegen. Die neuen Vorgaben gelten für Leistungsabrechnungen im Rahmen eines mono-, bi- oder polydisziplinären medizinischen Gutachtens.
Office fédéral des assurances sociales OFAS Magali Baumann Effingerstrasse 20
3003 Berne
Tél. +41 58 462 90 59, Fax +41 58 462 78 80 Magali.Baumann@bsv.admin.ch https://www.bsv.admin.ch
BSV-D-6DB13401/206
Alle von der ZAS vergüteten Rechnungen müssen ab 2024 den neuen Anforderungen entsprechen. Die neuen Vorgaben müssen so rasch wie möglich umgesetzt werden und treten deshalb bereits am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Leistungserbringer haben ab Inkrafttreten eine Übergangsfrist von zwei Monaten, um ihre Rechnungen an die neuen Anforderungen anzupassen. Das bedeutet, dass alle Rechnungen, die auf den 1. September 2023 oder später datiert sind, den neuen Anforderungen entsprechen müssen. Ist dies nicht der Fall, lehnt die ZAS die Rechnung ab und schickt sie zur Korrektur an den Absender zurück.
Wir gehen davon aus, dass vor dem 1. September 2023 datierte Rechnungen im Jahr 2023 bezahlt werden können, weshalb sie die neuen Anforderungen nicht erfüllen müssen. Sollte die Zahlung im Jahr 2024 erfolgen, wäre die ZAS verpflichtet, die Rechnung abzulehnen und zur Korrektur an den Absender zurückzusenden.
Die neuen Rechnungsanforderungen sind auf der Internetseite der ZAS unter folgender Adresse abrufbar: https://www.zas.admin.ch > Partner und Institutionen > Zahlung der individuellen AHV/IV- Leistungen > Tarife > Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, ihre Leistungsabrechnung für bi- und polydisziplinäre Gutachten elektronisch zu erstellen (XML-Format) (vgl. Art. 10 der Vereinbarung betreffend die Erstellung von bidisziplinären medizinischen Gutachten und Art. 3 Abs. 7 der Vereinbarung betreffend die Erstellung von polydisziplinären medizinischen Gutachten).
Um die Zahlungsfrist für Rechnungen zu verkürzen, empfehlen wir Ihnen, im Rahmen von monodisziplinären Gutachten erbrachte Leistungen ebenfalls elektronisch in Rechnung zu stellen.
Besten Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüsse
Ralf Kocher, Fürsprecher Magali Baumann, MA in Volkswirtschaftslehre Leiter Bereich Verfahren und Rente Bereich Verfahren und Rente
Kopie: Geschäftsstelle IVSK