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Informationsschreiben an die Sachverständigen vom 03.04.2024 - Neue Tarifziffer für die Verrechnung von ausserhalb des Gutachtenauftrags erstellten Stellungnahmen

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

POST CH AG CH-3003 Bern BSV; Bam

An die Sachverständigen

Aktenzeichen: BSV-D-49D73401/429 Bern, 3. April 2024

Informationsschreiben: Neue Tarifziffer für die Verrechnung von ausserhalb des Gutachtenauftrags erstellten Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren

Nach Einreichen eines mono-, bi- oder polydisziplinären Gutachtens bei der auftraggebenden IV-Stelle kann es vorkommen, dass Ihnen die IV-Stelle Fragen zur Stellungnahme zukommen lässt, die sich durch Anmerkungen der versicherten Person nach Kenntnisnahme des Gutachtens ergeben (z. B. im Rahmen eines allfälligen Einwandverfahrens bei einem Vorbescheid) oder sich auf neue Unterlagen oder neue medizinische Aspekte beziehen.

Diese Antworten beziehungsweise Stellungnahmen sind nicht Teil des Gutachtenauftrags; Sie können sie nach dem tatsächlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Für eine möglichst koordinierte, einheitliche Regelung wurde eine neue Tarifziffer für die Verrechnung dieser Antworten geschaffen.

Wir bitten Sie, für alle Rechnungen, die Sie nach dem 1. Mai 2024 einreichen, die neue Tarifziffer zu verwenden. Details dazu finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Hingegen können Erklärungen oder Ergänzungen, die Sie der auftraggebenden IV-Stelle liefern, um bei der Prüfung des Gutachtens festgestellte Mängel zu beheben (z. B. offensichtliche Fehler, klare Widersprüche, Unvollständigkeit, offen gebliebene Punkte, Nichteinhaltung der Struktur usw.), nicht unter der neuen Tarifziffer in Rechnung gestellt werden. Solche Erklärungen oder Ergänzungen sind Teil des Gutachtenauftrags und im Grundtarif enthalten, weshalb sie nicht zusätzlich verrechnet werden können.

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Magali Baumann Effingerstrasse 20

3003 Bern

Tel. +41 58 462 90 59, Fax +41 58 462 78 80 Magali.Baumann@bsv.admin.ch https://www.bsv.admin.ch

BSV-D-49D73401/429

Bezeichnung der Leistung und Tarifinterpretation Tarifcode Tarifziffer Betrag Stellungnahmen 290 290.8.2 Effektiver Stellungnahmen zu Fragen im Rahmen des Einwandver­ Zeitaufwand fahrens (z. B. auf Intervention der versicherten Person) oder zu Fragen, die neue medizinische Aspekte oder Un­ terlagen betreffen, können vom Leistungserbringer nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Erklärungen oder Ergänzungen zur Behebung von Män­ geln sind Teil des Gutachtenauftrags und im Grundtarif enthalten, weshalb sie nicht zusätzlich verrechnet werden können.

Wir danken Ihnen für Ihre aktive Mitarbeit.

Freundliche Grüsse

Ralf Kocher, Fürsprecher Magali Baumann, MA in Volkswirtschaftslehre Leiter Bereich Verfahren und Rente Bereich Verfahren und Rente

Kopie: Geschäftsstelle IVSK

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