Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
20. November 2006
IV-Rundschreiben Nr. 245
Elektronische Weisungen
Die Weisungen des BSV in der AHV, der IV, der EO und bei den EL wurden bis anhin als gedruckte Fassungen über das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) publiziert und seit einiger Zeit auch in elektronischer Form im Internet. Im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung hat der Bundesrat be- schlossen, dass das BSV seine Weisungen in Zukunft nur noch in elektronischer Form im Internet publizieren wird.
Ab dem 1. Januar 2007 werden also die Weisungen des BSV nur noch auf der bereits bestehenden Vollzugswebsite www.sozialversicherungen.admin.ch in Form von PDF-Dokumenten publiziert. Die Abonnemente für den Bezug der gedruckten Fassungen und Nachträge laufen automatisch auf den 31. Dezember 2006 aus.
Für den Umgang und die Benutzung der elektronischen Weisungen befindet sich in der Beilage zu diesem Rundschreiben ein Infoblatt, welches praktische Informationen zur Plattform und zur Handha- bung der elektronischen Dokumente beinhaltet. Damit die Dokumente auch mit dem (kostenlosen) „Acrobat Reader“ mit persönlichen Notizen versehen werden können (vgl. Punkt 1.4 des Infoblattes), wird das BSV in einer ersten Phase per 1. Januar 2007 alle Weisungen auf der Vollzugswebsite in entsprechend umformatieren. In einer zweiten Phase ist per 1. Januar 2008 vorgesehen, alle Weisun- gen betreffend (EVG-Urteile, Gesetzesartikel, etc.) mit den entsprechenden externen Links zu hinter- legen.
Geschäftsfeld Invalidenversicherung / Bereich Aufsicht Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 93 Tel.Nr. , Fax +41 31 322 37 15 www.bsv.admin.ch
Im Hinblick auf eine lückenlose Information über Neuerungen oder Ergänzungen von Weisungen emp- fehlen wir die Abonnierung des Newsletters (vgl. Punkt 1.5 des Infoblattes) auf der Vollzugswebsite www.sozialversicherungen.admin.ch Im Weitern können Sie auch alle Dokumente auf der AHV/IV-Intranetseite abrufen.
Diese Information erscheint gleichzeitig als AHV-Mitteilung Nr.196
Beilage: Infoblatt für Mitarbeitende von Ausgleichskassen und IV-Stellen (www.sozialversicherungen.admin.ch/Hilfe)
Bereich Aufsicht 2/2