Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherung BSV Planung, Prozesse und Ressourcen
Mitteilung eGov Nr. 002 vom 19.12.2013
Geht an: AHV-Ausgleichskassen IV Stellen Familienausgleichskassen
Betreff : Anpassung der Weisungen
Weisungen Die Weisungen DAP, TW und TW-XML wurden angepasst und treten per 1. Januar 2014 in Kraft. Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
1. Anpassung der technische Weisungen für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-
Verfahren (TW) und Anpassung der technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (TW XML) Aufgrund der Änderung der Art. 140 Abs.2 und Art. 174 Abs.1 lit g (neu) AHVV müssen die IK- Einträge erstmals bis zum 31. März der ZAS mitgeteilt werden und anschliessend monatlich bis zum 31. Oktober. Mit der Einführung des EO-Registers werden die MZR des Kapitel 6 durch die Wegleitung zum EO- Register und EO-Datenaustausch (WL-EOReg) ersetzt. Das Kapitel 6 wurde dementsprechend ge- löscht.
Nur für TW gültig: Mit der Einführung der AHVN13 wurde folgendes entschieden: Um eine 13-stellige NN in das 11- stellige Feld der AHV-Nummer (AHVN) einzufügen, werden die drei ersten Ziffern der NN (die Kon- stante 756) durch ein Minus Zeichen („-“) ersetzt. Dies wurde in den Weisungen eingetragen.
2. Anpassung der Weisungen elektronische Datenaustauschplattform (DAP) der AHV-
Ausgleichskassen und IV-Stellen Neu stehen den DAP-Benutzern zwei Formulare zur Verfügung. Die provisorischen Bestimmungen wurden ergänzt und liegen in der Endversion vor (Anhang 2 und Anhang 4). Rz 1001, 2021, 2024, 2025, 3020, 3030, 3036, 5001, 5002, 6001, sowie die Anhänge 1 und 4 wurden ergänzt. Rz 3043 präzisiert die Rolle des KBI und Rz 3044 dessen Umfang.
Der Bereich PPR/ DAS
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