Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
14. Mai 2010
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 269
CO2-Rückverteilung – Lohnsummenmeldung bei Kassenwechsel
Gemäss den Weisungen über die Rückverteilung der CO2-Abgabe WRC ist die Rückverteilung durch diejenige Ausgleichskasse vorzunehmen, die im Zeitpunkt der Verteilung/Auszahlung für das an- spruchsberechtigte Unternehmen zuständig ist (Rz 4015 WRC).
Gemäss Rz 4017 WRC meldet die abtretende Ausgleichskasse der neuen Ausgleichskasse die mass- gebende Lohnsumme für die Ermittlung der Höhe der CO2-Rückverteilung.
Diese Meldungen sollten rechtzeitig den neu zuständigen Ausgleichskassen bekannt geben werden, damit die Verrechnung/Auszahlung vorbereitet werden kann.
Wir bitten Sie, diese Datenbekanntgabe wenn möglich bis spätestens Ende Mai 2010 vorzunehmen.
Wir werden Rz 4017 anlässlich der nächsten Überarbeitung entsprechend präzisieren.
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