Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
14.4.2011
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 281
CO2-Abgabe - Informationsschreiben an Unternehmen über die ausbezahlte Rückverteilung
Gemäss den Weisungen WRC (Rz 4013) erhalten alle rückverteilungsberechtigten Unternehmen von den Ausgleichskassen jährlich ein Schreiben mit der Information über die Höhe des Rückverteilungs- faktors und den ausbezahlten Anteil. Bei einem Rückverteilungsbetrag von bis zu CHF 50.00 kann auf den Versand des Schreibens verzichtet werden (Rz 4013 WRC). Das BAFU hat ein Musterschreiben in den drei Amtsprachen erstellt, welches in der Informationsplatt- form AHV-IV publiziert wird (Rubrik „Dokumente“ unter Diverses).
Informationen des BAFU Der Rückverteilungsfaktor im Jahr 2011 beträgt 0.644 CHF pro 1'000 CHF abgerechnete Lohnsumme. Die Ausgleichskassen können eine der folgenden Varianten wählen: Standardfall: Die Ausgleichskasse nennt die Höhe der Rückverteilung in der beigelegten Ab- rechnung, veranlasst die Verrechnung/Auszahlung umgehend und erwähnt im Schreiben den Standardsatz „Den Ihnen zustehenden Anteil aus der Verteilung der CO2-Abgabe im Jahr 2011, welcher verrechnet/ausbezahlt wird, ersehen Sie aus beiliegender Abrechnung. Andere Fälle: Die Ausgleichskasse entfernt den obigen Standardsatz und wählt eine der vier folgenden Varianten: o Der Rückverteilungsbetrag 2011 ist im Schreiben aufgeführt und wird sofort verrech- net/ausbezahlt. o Der Rückverteilungsbetrag 2011 ist im Schreiben aufgeführt und wird später verrech- net/ausbezahlt (entsprechenden Monat und Jahr einfügen). o Die abgerechnete AHV-Lohnsumme 2009 und der Rückverteilungsbetrag 2011 sind im Schreiben aufgeführt. Die Verrechnung/Auszahlung erfolgt sofort. o Die abgerechnete AHV-Lohnsumme 2009 und der Rückverteilungsbetrag 2011 sind im Schreiben aufgeführt. Die Verrechnung/Auszahlung erfolgt später (entsprechenden Monat und Jahr einfügen).
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