Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
15.06.2012
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 308
1. Zuschüsse für die ordentliche Durchführung des vereinfachten Abrech-
nungsverfahrens
Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft getreten, welches die Durchführung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens regelt. Für die Durchführung wird vom AHV-Fonds ein Zuschuss ausgerichtet. In Folge der Erhöhung des Höchstansatzes der Verwaltungs- kostenbeiträge und einer Neubeurteilung der Arbeitsprozesse wird die Höhe dieses pauschalen Zu- schusses neu auf CHF 23.-- (vorher CHF 25.--) festgelegt. Der neue Ansatz gilt ab 2012.
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