2022.BKD.9361
Hochschulbildung; Interkantonale Universitätsvereinbarung. Beiträge 2023 an ausserkantonale Universitäten für bernische Studierende; Verpflichtungskredit. Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 435/2023 Datum RR-Sitzung: 26. April 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.9361 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Hochschulbildung; Interkantonale Universitätsvereinbarung; Beiträge 2023 an ausserkantonale Universitäten für bernische Studierende; Verpflichtungskredit. Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) verpflichtet sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für bernische Studierende an ausserkantonalen Universitäten.
2. Rechtsgrundlagen
– Artikel 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 32 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0); – Artikel 25, 27 und 30 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1); – Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (BSG 439.20); – Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) vom 27.06.2019 (BSG 439.20-1).
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende und gebundene Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 2 FHG).
4. Massgebende Kreditsumme
CHF 37 500 000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Objektkredit für das Rechnungsjahr 2023 und ist dem Amt für Hochschulen wie folgt zu belasten:
Rechnungsjahr: 2023
Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung)
Konto 363400000 (Beiträge IUV)
Im Budget 2023 sind CHF 40 400 000 enthalten.
Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Finanzkontrolle ‒ Finanzkommission