2022.DIJ.2384
Förderung von Gemeindezusammenschlüssen, Finanzhilfen und projektbezogene Zuschüsse (Verpflichtungskredit 2024 und 2025). Rahmenkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 282/2023 Datum RR-Sitzung: 8. März 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2022.DIJ.2384 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Förderung von Gemeindezusammenschlüssen, Finanzhilfen und projektbezogene Zuschüsse (Verpflichtungskredit 2024 und 2025) Rahmenkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Seit 2004 werden freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden gestützt auf das Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG; BSG 170.12) durch Gewährung einer Finanzhilfe gefördert. Weiter kann der Regierungsrat zusammenlegungswilligen Gemeinden gestützt auf Artikel 34 Absätze 2 und 3 des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) für die Vorbereitung, für Informationsmassnahmen und für die Umsetzung projektbezogene Zuschüsse (sogenannte Abklärungsbeiträge) ausrichten. Mit dem vorliegenden Rahmenkredit sollen die nötigen Mittel zur Förderung von bereits gestarteten sowie von zukünftigen Fusionsprojekten mit Umsetzungszeitpunkt in den Jahren 2024 und 2025 bereitgestellt werden.
Entgegen der Praxis früherer Jahre, aber analog zum laufenden Kredit für 2022 und 2023 umfasst der vorliegende Rahmenkredit nur die Jahre 2024 und 2025, also zum zweiten Mal nur zwei statt vier Jahre. Der Grund liegt in der geplanten Neuausrichtung der Fusionsförderung bzw. der Weiterentwicklung der Förderinstrumente, welche vom Grossen Rat am 12. Juni 2019 gestützt auf den Bericht «Zukunft Gemeindelandschaft Kanton Bern» in Auftrag gegeben wurde. Mit der Ende 2022 abgeschlossenen partizipativen Erarbeitung eines kantonalen Zielbildes Gemeindelandschaft «Fusionsförderräume im Kanton Bern» wurde der erste Teil dieses Auftrages erfüllt. Aktuell befinden sich die rechtlichen Anpassungen der Fusionsförderinstrumente in der politischen Diskussion (Vernehmlassung bis Juni 2023). Die Inkraftsetzung der überarbeiteten Rechtsgrundlagen ist für 1.1.2025 geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Fusionsabklärungen und umgesetzte Zusammenschlüsse nach geltendem Recht unterstützt. Zwecks Planungssicherheit für die Gemeinden sollen Mittel sowohl für Finanzhilfe an Fusionen per 1.1.2024 wie auch per 1.1.2025 bereitgestellt werden. Das Gleiche gilt für projektbezogene Zuschüsse an Fusionsabklärungen, welche in den Jahren 2024 und 2025 gestartet, möglicherweise aber erst später umgesetzt werden.
Es wird ein Kredit von total CHF 2'800'000 (CHF 2'560'000 für Finanzhilfen sowie CHF 240'000 für projektbezogene Zuschüsse) mit einer zweijährigen Laufzeit (2024 bis 2025) beantragt.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Verfassung des Kantons Bern vom 6.6.1993 (KV; BSG 101.1), Art. 62 Abs. 1 Bstb. c und Art. 76 Bstb. e ‒ Gesetz vom 25.11.2004 zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG; BSG 170.12) ‒ Gesetz vom 27.11.2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG, BSG 631.1), Art. 34 Abs. 2 und 3 und Art. 49 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15.6.2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 27, Art. 30 Abs.1, Art. 32 und Art. 34 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16.11.2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 23 und Art. 28
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Mehrjähriger Verpflichtungskredit in Form eines Rahmenkredites (2024 bis 2025). Es handelt sich gestützt auf Artikel 27 und Artikel 30 Absatz 1 FHG um neue, einmalige Ausgaben zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen.
4. Massgebende Kreditsumme
Finanzhilfen nach Art. 8 Abs. 2 GFG CHF 2'560'000.00
Projektbezogene Zuschüsse nach Art. 7a GFG und Art. 34 Abs. 2 und CHF 240'000.00 3 FILAG
Gesamtsumme Rahmenkredit CHF 2'800'000.00
5. Kreditart / Konto / Innenauftrag / Rechnungsjahr
Der Rahmenkredit wird voraussichtlich in folgende Zahlungstranchen unterteilt. Finanzhilfe Konto / Innenauftrag / Amt Jahr Anteil Rahmenkredit
363200000 Beiträge an Gemeinden und Gemeinde- 2024 CHF 1'292'800.00 zweckverbände / 457100000101 / AGR 4456000000
363200000 Beiträge an Gemeinden und Gemeinde- 2025 CHF 1'267'200.00 zweckverbände / 457100000101 / AGR 4456000000
Total 2024 - 2025 CHF 2'560'000.00
Projektbezogene Zuschüsse Konto / Innenauftrag / Amt Jahr Anteil Rahmenkredit
363200000 Beiträge an Gemeinden und Gemeinde- 2024 CHF 120'000.00 zweckverbände / 457100000101 / AGR 4456000000
363200000 Beiträge an Gemeinden und Gemeinde- 2025 CHF 120'000.00 zweckverbände / 457100000101 / AGR 4456000000
Total 2024 - 2025 CHF 240'000.00
Der beantragte Betrag für Finanzhilfen stützt sich auf Hochrechnungen anhand heute bekannter, laufender Projekte und berücksichtigt die Tatsache, dass in den Jahren 2024 bis 2025 Projekte neu gestartet und umgesetzt werden können (vgl. auch Ausführungen im Vortrag). Ebenfalls in die Hochrechnung eingeflossen sind Erfahrungswerte früherer Jahre. Der beantragte Betrag für projektbezogene Zuschüsse stützt sich auf die bis Anfang 2023 eingegangenen Verpflichtungen (Saldo per 08. März 2023). Es wird dabei von einer im Vergleich zu den Jahren 2022 bis 2023 konstant bleibenden Anzahl neu gestarteter Fusionsprojekte pro Jahr ausgegangen.
6. Für die Verwendung zuständiges Organ
Gemäss Artikel 7a und 9 Absatz 3 GFG bewilligt die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz (Amt für Gemeinden und Raumordnung) die Finanzhilfen an zustande gekommene Gemeindezusammenschlüsse im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Gemäss Artikel 34 Absätze 2 und 3 FILAG kann der Regierungsrat für die Vorbereitung, für Informationsmassnahmen und für die Umsetzung projektbezogene Zuschüsse ausrichten.
7. Finanzreferendum
Die Ausgabenbewilligung unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum und ist im Amtsblatt zu publizieren.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat
Beilagen ‒ Vortrag inkl. Tabelle Hochrechnung (Beilage 1)