Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1310/2023

Strassen, Obfelden, 654 Dorfstrasse, Abklassierung, gebundene Ausgabe, Vereinbarung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. November 2023

1310. Strassen (Obfelden, 654 Dorfstrasse, Abklassierung, gebundene Ausgabe, Vereinbarung, Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Dorfstrasse in der Gemeinde Obfelden zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 654 geführt. Im Abschnitt Knoten Rickenbacherstrasse bis Knoten Ottenbacher-/Mettmenstetterstrasse wird die Dorfstrasse zur Gemeindestrasse abklassiert. Die Abklassierung der Verbindungsstrasse zu einer kommunalen Strasse nach Erstellung der Ortsdurchfahrt Bickwil ist im regionalen Richtplan Knonaueramt (RRB Nr. 1061/2017) im Kapitel 4.2, Strassenverkehr, als Massnahme Nr. 3 bzw. K13 aufgeführt. Für den Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach bewilligte der Kantonsrat mit Beschluss vom 9. Januar 2012 (Vorlage 4782a) einen Objektkredit von Fr. 39 600 000. Gegen diesen Beschluss wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 23. September 2012 wurde die Kreditvorlage angenommen. Das bereinigte Auf‌lageprojekt wurde mit Beschluss vom 29. Juni 2016 festgesetzt. Mit Beschluss vom 27. Januar 2020 (Vorlage 5529a) bewilligte der Kantonsrat einen Zusatzkredit von Fr. 14 880 000. Mit dem Vorhaben des Autobahnzubringers sind auch flankierende Massnahmen (FLAMA) in den Gemeinden Obfelden und Ottenbach umzusetzen. Mit den Massnahmen ist langfristig die Verlagerung von gebietsfremdem Durchgangsverkehr sicherzustellen und eine siedlungsorientierte und langsamverkehrsfreundliche Umgestaltung der zur Abklassierung vorgesehenen Ortsdurchfahrten umzusetzen. Dabei ist der fahrplangerechte Betrieb des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten. Die FLAMA auf der Dorfstrasse im Abschnitt Knoten Rickenbacherstrasse bis Knoten Ottenbacher-/Mettmenstetterstrasse in der Gemeinde Obfelden werden durch die Gemeinde umgesetzt. Zu den FLAMA gehören insbesondere Massnahmen mit verkehrslenkender Wirkung, Massnahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrssicherheit und Verhinderung neuer Sicherheitsdefizite sowie zur Verkehrsumlagerung zugunsten von Obfelden und Ottenbach, da in diesen Gemeinden die erwartete Verkehrszunahme mit der bestehenden Infrastruktur nicht siedlungsverträglich bewältigt werden kann.

Für die Instandsetzung der abklassierten Dorfstrasse leistet der Kanton Zürich der Gemeinde Obfelden eine zweckgebundene pauschale Abfindung (§ 60 Strassengesetz [LS 722.1]). An den auf der Dorfstrasse bestehenden Bachdurchlässen sind Hochwasserschutzmassnahmen erforderlich. Gemäss Kostenschätzung belaufen sich die Kosten dafür auf Fr. 1 124 000 (Lindenbach) bzw. Fr. 350 000 (Wolserbach). Die Hochwasserschutzmassnahmen werden von der Gemeinde Obfelden mit der Umsetzung der FLAMA umgesetzt. Die Baudirektion und die Gemeinde Obfelden haben unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat eine Vereinbarung betreffend Abklassierung Dorfstrasse abgeschlossen.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Gemäss Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Obfelden betreffend Abklassierung Dorfstrasse vom 13. Juli 2023 betragen die Gesamtkosten für die Abklassierung pauschal Fr. 6 881 625. In den Gesamtkosten sind Fr. 1 000 000 für die FLAMA an der Dorfstrasse enthalten, die bereits mit dem Zusatzkredit (Vorlage 5529a) bewilligt worden sind. Die vorliegend zu bewilligende Ausgabe von Fr. 5 881 625 setzt sich wie folgt zusammen: in Franken Hochwasserschutzmassnahmen Lindenbach 1 124 000 Hochwasserschutzmassnahmen Wolserbach 350 000 Instandsetzung Dorfstrasse 4 407 625 Total 5 881 625 Für die zweckgebundene pauschale Abfindung ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 881 625 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84D-50067), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Abklassierung der 654 Dorfstrasse im Abschnitt Knoten Rickenbacherstrasse bis Knoten Ottenbacher-/Mettmenstetterstrasse in der Gemeinde Obfelden zur kommunalen Strasse wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 881 625 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Die Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Obfelden betreffend Abklassierung Dorfstrasse vom 13. Juli 2023 wird genehmigt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

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