RRB Nr. 1311/2023
Strassen, Ottenbach, 299 Muristrasse, 660 Affolternstrasse, gebundene Ausgabe, Abklassierung, Vereinbarung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. November 2023
1311. Strassen (Ottenbach, 299 Muristrasse, 660 Affolternstrasse, Abklassierung, gebundene Ausgabe, Vereinbarung, Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Muristrasse und die Affolternstrasse in der Gemeinde Ottenbach zählen zum Strassennetz des Kantons Zürich und werden als Hauptverkehrsstrassen Nrn. 299 und 660 geführt. Die Muristrasse wird im Abschnitt Knoten Turbinenstrasse bis Knoten Jonen-/Zwillikerstrasse und die Affolternstrasse im Abschnitt Knoten Rickenbacherstrasse bis Kreisel Muristrasse abklassiert. Die Abklassierung der Hauptverbindungsstrassen zu kommunalen Strassen nach Erstellung der Umfahrungsstrasse Ottenbach ist im kantonalen Richtplan im Kapitel 4.2, Strassenverkehr, als Massnahme Nr. 14, sowie im regionalen Richtplan Knonaueramt (RRB Nr. 1061/2017) im Kapitel 4.2, Strassenverkehr, als Massnahme Nr. 4 bzw. K14 aufgeführt. Für den Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach bewilligte der Kantonsrat mit Beschluss vom 9. Januar 2012 (Vorlage 4782a) einen Objektkredit von Fr. 39 600 000. Gegen diesen Beschluss wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 23. September 2012 wurde die Kreditvorlage angenommen. Das bereinigte Auflageprojekt wurde mit Beschluss vom 29. Juni 2016 festgesetzt. Mit Beschluss vom 27. Januar 2020 (Vorlage 5529a) bewilligte der Kantonsrat einen Zusatzkredit von Fr. 14 880 000. Mit dem Vorhaben des Autobahnzubringers sind auch flankierende Massnahmen (FLAMA) in den Gemeinden Obfelden und Ottenbach umzusetzen. Mit den Massnahmen ist langfristig die Verlagerung von gebietsfremdem Durchgangsverkehr sicherzustellen und eine siedlungsorientierte und langsamverkehrsfreundliche Umgestaltung der zur Abklassierung vorgesehenen Ortsdurchfahrten umzusetzen. Dabei ist der fahrplangerechte Betrieb des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten. Die FLAMA auf der Muristrasse und der Affolternstrasse in der Gemeinde Ottenbach werden durch die Gemeinde umgesetzt. Zu den FLAMA gehören insbesondere Massnahmen mit verkehrslenkender Wirkung, Massnahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrssicherheit und Verhinderung neuer Sicherheitsdefizite sowie zur Verkehrs- umlagerung zugunsten von Obfelden und Ottenbach, da in diesen Gemeinden die erwartete Verkehrszunahme mit der bestehenden Infrastruktur nicht siedlungsverträglich bewältigt werden kann. Für die Instandsetzung der abklassierten Muristrasse und Affolternstrasse leistet der Kanton Zürich der Gemeinde Ottenbach eine zweckgebundene pauschale Abfindung (§ 60 Strassengesetz [LS 722.1]). Die
Baudirektion und die Gemeinde Ottenbach haben unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat eine Vereinbarung betreffend Abklassierung Muristrasse und Affolternstrasse abgeschlossen.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Gemäss Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Ottenbach betreffend Abklassierung Muristrasse und Affolternstrasse vom 9. August 2023 betragen die Gesamtkosten für die Abklassierung pauschal Fr. 3 590 875. In den Gesamtkosten sind Fr. 1 024 000 für die FLAMA an der Muristrasse und der Affolternstrasse sowie die Ausgleichs- und Ersatzmassnahme der Neupflanzung von Bäumen entlang der Affolternstrasse enthalten, die bereits mit dem Zusatzkredit (Vorlage 5529a) bewilligt worden sind. Die vorliegend zu bewilligende Ausgabe von Fr. 2 566 875 setzt sich wie folgt zusammen: in Franken Instandsetzung Muristrasse 910 600 Instandsetzung Affolternstrasse 1 656 275 Total 2 566 875 Für die zweckgebundene pauschale Abfindung ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 566 875 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84D-50066), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2023 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Abklassierung der Muristrasse im Abschnitt Knoten Turbinenstrasse bis Knoten Jonen-/Zwillikerstrasse und der Affolternstrasse im Abschnitt Knoten Rickenbacherstrasse bis Kreisel Muristrasse in der Gemeinde Ottenbach wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 566 875 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Die Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Ottenbach betreffend Abklassierung Muristrasse und Affolternstrasse vom 9. August 2023 wird genehmigt.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli