RRB Nr. 558/2017
Sportzentrum Kerenzerberg, Filzbach, Sporthalle 2, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Juni 2017
558. Sportzentrum Kerenzerberg, Filzbach, Instandsetzung Sporthalle 2 (Sportfonds, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die 1971 in Betrieb genommene Zweifachsporthalle Sporthalle 2 bildet einen wichtigen Bestandteil der Sportinfrastruktur im kantonalen Sportzentrum Kerenzerberg in Filzbach. Gestützt auf die Ergebnisse der Zustandsanalyse und Machbarkeitsstudie vom 9. Juli 2014 ist die Halle dringend zu sanieren und den heutigen technischen, bauphysikalischen und betrieblichen Anforderungen anzupassen. Die vorgesehenen Massnahmen umfassen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Instandsetzung haustechnischer Anlagen, den Ersatz der Versorgungsleitungen (Heizung, Elektro, Sanitär) sowie Massnahmen für den baulichen und technischen Brandschutz. Mit diesen Massnahmen kann der Sportbetrieb in der Sporthalle 2 weiter sichergestellt werden. Die Ausführung der Arbeiten an der Sporthalle 2 soll in den Monaten August 2017 bis April 2018 erfolgen. Damit steht die Halle während des anschliessenden Grossprojekts «Erweiterung und Anpassungen» des Sportzentrums (Projektkredit gemäss RRB Nr. 1243/2016) für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs zur Verfügung.
B. Projekt mit Ausgabenbewilligung Die Betriebskommission des Sportzentrums Kerenzerberg beantragte der Sicherheitsdirektion mit Beschluss vom 14. März 2016 die Instandsetzung der Sporthalle 2. Das Hochbauamt beantragte anschliessend mit Eingabe vom 27. Januar 2017 die Bewilligung eines Projektierungskredits von Fr. 450 000 (einschliesslich MWSt). Diese Bewilligung erfolgte mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 6. März 2017. Am 28. April 2017 legte das Hochbauamt den Baubeschrieb mit Kostenvoranschlag für die
Instandsetzung der Sporthalle 2 vor. Dafür werden Investitionen von Fr. 3 990 000 veranschlagt. Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung KV-Betrag in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten (u. a. Anpassungen 1 337 250 an bestehende Erschliessungsleitungen) 2 Gebäude 2 186 000 4 Umgebung 40 750 5 Baunebenkosten 76 000 6 Reserve 350 000 Total (einschliesslich 8% MWSt) 3 990 000 Diese einmaligen Ausgaben werden durch zweckgebundene Mittel aus dem Sportfonds finanziert. Für die entsprechende Ausgabenbewilligung ist gemäss § 62 Abs. 3 CRG der Regierungsrat zuständig. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Sachkontogruppe 5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Der Betrag von Fr. 3 990 000 ist im Budget 2017 (Fr. 2 750 000) sowie im KEF 2017–2020, Planjahr 2018 (Fr. 1 240 000), enthalten. Die bisher entstandenen Kosten für die Projektierung von insgesamt Fr. 450 000, die durch die Sicherheitsdirektion mit Verfügung vom 6. März 2017 bewilligt wurden, sind Teil der Gesamtausgaben von Fr. 3 990 000. Diese Ausgabenbewilligung ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Neben den Kapitalfolgekosten von jährlich rund Fr. 120 000, die sich aus rund Fr. 90 000 für Abschreibungen und rund Fr. 30 000 für Zinsen zusammensetzen, fallen keine weiteren Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Sporthalle 2 des Sportzentrums Kerenzerberg in Filzbach wird eine Ausgabe von Fr. 3 990 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt.
II. Die Baudirektion wird mit der Ausführung der Instandsetzung der Sporthalle 2 des Sportzentrums Kerenzerberg in Filzbach beauftragt.
III. Die Ausgabenbewilligung der Sicherheitsdirektion vom 6. März 2017 für die Projektierung über Fr. 450 000 wird hinsichtlich des Kredits aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi