Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 61/2026

Anfrage Monica Sanesi, Zürich, und Cristina Cortellini, Dietlikon, betreffend Realisierung von Amphibien- und Wildtierdurchgängen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 337/2025

Sitzung vom 28. Januar 2026

61. Anfrage (Realisierung von Amphibien- und Wildtierdurchgängen) Die Kantonsrätinnen Monica Sanesi, Zürich, und Cristina Cortellini, Dietlikon, haben am 27. Oktober 2025 folgende Anfrage eingereicht: Landschaftsverbindungen sind entscheidend, um zerschnittene Lebensräume wieder miteinander zu verknüpfen und Wildtieren die sichere Querung von Strassen und Bahngleisen zu ermöglichen. Im Kanton Zürich wurden bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt, weitere befinden sich in Planung. Wirkungskontrollen belegen den Erfolg von dauerhaften Amphibien- und Wildtierdurchgängen, die den Tieren bei ihren Wanderungen nicht nur beim Hin-, sondern auch beim Rückweg Schutz bieten. Die Planung und Umsetzung dieser Massnahmen erfolgt auf Basis des kantonalen Richtplans, der alle bestehenden und geplanten Landschaftsverbindungen aufführt. Trotz der gesetzlichen Grundlage sowie der erwiesenen Erfolgskriterien werden aktuell nicht bei allen Strassensanierungen in sensiblen Gebieten Wildtierdurchgänge realisiert. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Amphibien- und Kleintierübergänge sind aktuell im Kanton Zürich in der offiziellen Wanderkarte eingetragen?

2. Wie viele dieser Übergänge werden durchschnittlich pro Jahr tatsächlich umgesetzt?

3. Werden bei jeder Sanierung einer Kantonsstrasse die Einträge der Wanderkarte systematisch geprüft und die notwendigen Übergänge realisiert?

4. Falls dies nicht der Fall ist: Aus welchen Gründen werden eingetragene Übergänge trotz Sanierung nicht umgesetzt?

5. Wie wird sichergestellt, dass die Anliegen des Amphibienschutzes und der Biodiversitätsförderung bei künftigen Strassensanierungen angemessen berücksichtigt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Monica Sanesi, Zürich, und Cristina Cortellini, Dietlikon, wird wie folgt beantwortet:

Die Zerschneidung der Wanderrouten von Wildtieren durch Verkehrsinfrastrukturen und die damit verbundene Fragmentierung ihrer Lebensräume stellen eines von verschiedenen schwerwiegenden Problemen dar, welche die langfristige Erhaltung der Artenvielfalt gefährden. Durch technische Massnahmen wie faunagerechte Über- oder Unterführungen können die negativen Auswirkungen solcher Barrieren vermindert werden. Es sind hauptsächlich zwei Typen von Verbindungen zu unterscheiden: Wildtierkorridore und Landschaftsverbindungen Wildtierkorridore sind hauptsächlich auf grössere Säugetierarten mit raumgreifenden Wanderbewegungen (z. B. Rothirsch) ausgerichtet und umfassen in den Bewegungsachsen dieser Arten Teilbereiche, die der grossräumigen Vernetzung ihrer Populationen dienen. Im Kanton Zürich sind 50 solcher Wildtierkorridore von nationaler und regionaler Bedeutung ausgeschieden (geo.zh.ch/maps?initialMapIds=FuJ2020ZH). Daneben sind im kantonalen Richtplan 51 bestehende oder geplante Landschaftsverbindungen eingetragen. Die Landschaftsverbindungen sind weiter gefasst als die Wildtierkorridore und beziehen sich auf die gesamte Fauna sowie auf die Bedürfnisse von Erholungssuchenden. Oft liegen Landschaftsverbindungen jedoch innerhalb von Wildtierkorridoren. Die Realisierung von wildtierspezifischen Bauwerken innerhalb von Wildtierkorridoren bzw. Landschaftsverbindungen erfolgt in der Regel in Koordination mit Strassenbauprojekten. Zu den Begrifflichkeiten von Landschaftsverbindungen und Wildtierkorridoren sowie der Zuständigkeit bezüglich deren Umsetzung wird im Weiteren auf die Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 368/2019 betreffend Behebung von Wanderhindernissen für Wildtiere (Vorlage 5795) verwiesen. Kleintierdurchlässe Kleintierdurchlässe sind hauptsächlich auf Artengruppen wie Amphibien oder Kleinsäuger ausgerichtet und dienen diesen zur Unterquerung von Verkehrsinfrastrukturen. Viele Tiere bewegen sich jedoch bevorzugt entlang von Fliessgewässern, wo die Ufervegetation und Gehölzstrukturen Unterschlupf und Deckung bieten. Entsprechend kommt den Bachdurchlässen eine wichtige Rolle zur Verbesserung der Vernetzung zu. Für Kleintierdurchlässe besteht keine übergeordnete Planung.

Zu Fragen 1 und 2: Für Kleintierübergänge bzw. -durchlässe besteht im Kanton Zürich keine offizielle Karte. Eine Besonderheit stellen jedoch die Amphibienzugstellen dar. Hierzu werden im kantonalen GIS-Browser jene Strassenabschnitte, an denen gehäuft Amphibienmortalitäten festgestellt wurden oder werden, verzeichnet (geo.zh.ch/maps?initialMapIds=FNSA mphZH). Die Karte hat lediglich Informationscharakter und wird jährlich aktualisiert. In der Karte wird unterschieden zwischen kantonalen und kommunalen Zugstellen. Zurzeit sind entlang von Kantonsstrassen 129 Zugstellen erfasst. An 37 davon bestehen dauernde Schutzmassnahmen (davon 22 mit festen Amphibienleitsystemen aus Beton, zwei mit Durchgängen mit Leitsystemen aus Holz; zwei weitere Projekte sind in Planung). An 81 Zugstellen werden temporäre Schutzmassnahmen umgesetzt. Bei den übrigen Zugstellen bestehen keine Massnahmen oder es liegen keine Angaben vor. In den vergangenen Jahren wurden bei Amphibienzugstellen durchschnittlich zwischen null und zwei Anlagen pro Jahr erstellt. Zu Fragen 3 und 5: Bei jedem Strassenprojekt werden alle relevanten Umweltfachstellen einbezogen. Für Amphibienschutzmassnahmen ist die Fachstelle Naturschutz (FNS), für Wildtierdurchlässe und -brücken die Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) des Amtes für Landschaft und Natur zuständig. Die Karte der Amphibienzugstellen ist dabei fester Bestandteil der Vorprüfung durch die FNS. Ist ein umfassendes Strassenprojekt an einer nachweislich aktiven Amphibienzugstelle geplant, erfolgen vertiefte Abklärungen zur Realisierbarkeit von Tunnelsystemen. Die FJV prüft den Einfluss der (Strassen-)Infrastruktur auf das Wanderverhalten von grösseren Wildtieren anhand von beispielsweise Wildtierkorridoren, Habitatmodellen und den Fallwildzahlen. Die empfohlenen Massnahmen hängen massgeblich von den örtlichen Gegebenheiten ab. Wenn die zielführenden Massnahmen realisierbar sind (vgl. Beantwortung der Frage 4), werden diese im Rahmen des Strassenprojekts umgesetzt. Bei reinen Deckbelagssanierungen wird aus Kostengründen auf Tunnelanlagen verzichtet. Dieses Vorgehen ist etabliert und garantiert grundsätzlich, dass an den wichtigen Stellen Tunnelanlagen für Kleintiere erstellt und wildtierbiologische Anliegen berücksichtigt werden. Es wird allerdings in jüngster Zeit wegen der Priorisierung neuer Investitionsvorhaben erschwert (vgl. RRB Nr. 1413/2023).

Zu Frage 4: Damit die wildtierspezifischen Bauwerke zielführend sind, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. So variiert z. B. die Grösse und Ausgestaltung von Kleintierdurchlässen je nach Zielart. Ausserdem sind zuweilen Leitstrukturen im unmittelbaren Umfeld nötig, um die Tiere zu den Querungsbauwerken hinzuführen. Mögliche Hindernisse für die Realisierung von wildtierspezifischen Bauwerken können etwa ungeeignetes Terrain, der notwendige Landerwerb oder übermässige Verluste von Fruchtfolge- oder Waldflächen sein. Vergleichsweise hohe Kosten für Amphibienschutzanlagen können teilweise auch gegen eine Umsetzung sprechen. An Amphibienzugstellen lässt sich das Zuggeschehen allerdings auch wirksam mittels Strassensperrungen oder temporärer Zäune sichern. Insbesondere die Strassensperrungen bieten, wo denn möglich, ökologische Vorteile und sind kostengünstig umsetzbar.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli