Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 63/2019

Universität Zürich Irchel, 1. Bauetappe UZI-1, Winterthurerstrasse 190, Ertüchtigung Gebäudetechnik, Massnahmen der Prioritätsstufe 2, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Januar 2019

63. Universität Zürich Irchel, 1. Bauetappe UZI-1, Winterthurerstrasse 190, Ertüchtigung Gebäudetechnik (Massnahmen der Prioritätsstufe 2)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die erste Bauetappe der Universität Zürich-Irchel (UZI-1) wurde zwischen 1973 und 1979 ausgeführt. Die Bauten der ersten Etappe umfassen rund zwei Fünftel der Hauptnutzfläche am Standort Irchel. In den Sockelgeschossen sind neben Hörsälen, Kursräumen und Cafeterien grosse Teile der zentralen Gebäudetechnik untergebracht. Der gesamte Campusbetrieb ist von der Funktionstüchtigkeit dieser Anlagen abhängig. Nach über 40-jährigem Gebrauch sind grosse Teile davon am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Das Ausfallrisiko ist erheblich angestiegen, die Versorgungssicherheit gefährdet und ohne Ertüchtigungsmassnahmen werden Betriebsunterbrüche mit entsprechenden Folgen wie Personen- und Umweltgefährdung immer wahrscheinlicher. 2015 wurde daher beschlossen, die Restlebensdauer der gebäudetechnischen Anlagen mittels gezielter Massnahmen für den Zeitraum bis zur Gesamtinstandsetzung zu verlängern. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie zur Gesamtinstandsetzung von UZI-1 wurde im Rahmen einer Vorstudie durch Fachpersonen eine detaillierte Zustandsbeurteilung der Gebäudetechnikanlagen durchgeführt, deren Restlebensdauer und Ausfallrisiko abgeschätzt und daraus abgeleitet eine Priorisierung verschiedener Massnahmen vorgenommen. Diese dienen dem Ziel, die Betriebssicherheit der Gebäude für die nächsten 10 bis 15 Jahre bis zur geplanten Gesamtinstandsetzung sicherzustellen. Die Massnahmen sind in drei Prioritätsstufen unterteilt und werden zeitlich gestaffelt umgesetzt. Mit RRB Nr. 784/2016 wurden für die Massnahmen der Prioritätsstufe 1 Ausgaben von Fr. 13 900 000 bewilligt.

B. Projekt Der Gesamtumfang der Massnahmen der Prioritätsstufen 1–3 kann wegen der komplexen und aufwendigen Planungsschritte und der Unsicherheit über den verbindlichen Zeitpunkt des Beginns der Gesamtinstandsetzung der Gebäude der ersten Bauetappe zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend veranschlagt werden. Ergänzend zu den Massnahmen der Prioritätsstufe 1 sollen nun solche der Stufe 2 ausgeführt werden, um weitere Ausfallrisiken zu vermeiden. Diese umfassen schwerpunktmässig Arbeiten im Gebäude Y13 sowie vereinzelt in weiteren Gebäuden. Im Gebäude Y02 soll die Gebäudetechnik des Datacenters der Zentralen Informatik teilweise erneuert und in den Gebäuden Y13 und Y34 die Transformatorenanlage ersetzt werden. In weiteren Gebäuden der ersten Bauetappe UZI-1 werden nur vereinzelt nötigste Massnahmen umgesetzt, um den Betrieb noch bis zur Gesamtinstandsetzung, voraussichtlich ab 2028, aufrechterhalten zu können. Die wichtigsten vorgesehenen Massnahmen betreffen zum einen den Ersatz der Transformatorenstationen in den Gebäuden Y13 und Y34 sowie die Vernetzung mit den Anlagen in den Gebäuden Y11 und Y32. Zum anderen die Erneuerung der Basis-Elektro-Hauptverteilung für das Datacenter im Gebäude Y02. Zudem werden umfassende Arbeiten an Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Laborkappellen, der Gebäudeautomation sowie an den Sanitäranlagen (Stickstoffabfüllstation, Neutralisationsanlage, Regenwasser-Nutzungsanlage zur Rückkühlung der Kältemaschinen) vorgenommen und in diesem Zusammenhang anlagenbezogen, punktuell Asbestsanierungen vorgenommen.

C. Finanzielles Die Kosten für die Ertüchtigung der Gebäudetechnik der ersten Bauetappe UZI-1 (Massnahmen der Prioritätsstufe 2) am Campus Irchel werden auf Fr. 21 660 000 beziffert (Stand Bauprojekt, Kostenvoranschlag vom 19. Oktober 2018, Genauigkeitsgrad ±10%, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2018, Basis 1939). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Ausgaben in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 990 000 2 Gebäude 17 558 000 4 Umgebung 120 000 5 Baunebenkosten 492 000 6 Reserve 2 500 000 Total 21 660 000 Für die geplanten Massnahmen ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 21 660 000 gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Kosten sind die Projektierungskosten von Fr. 2 600 000 gemäss RRB Nr. 905/2018 enthalten. Dieser Beschluss ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die Finanzierung der Bauinvestitionen erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Vorhaben ist im Budget 2019 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019–2022 mit insgesamt Fr. 19 000 000 eingestellt. Die diesen Betrag übersteigenden Mittel können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, kompensiert werden. Der Baubeginn ist für August 2019 und die Fertigstellung für Juni 2021 geplant. Tabelle 2: Termine Planungsbeginn Baubeginn Fertigstellung Dezember 2017 August 2019 Juni 2021 Tabelle 3: Investitionen 2019 2020 2021 Investitionskosten in Franken 5 600 000 10 800 000 4 200 000

D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgaben von Fr. 21 660 000 betragen jährlich Fr. 1 606 450. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungszinssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Es fallen keine personellen Folgekosten und keine Erhöhung bei den betrieblichen Folgekosten an. Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Zinsen Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer in Franken bungen in Franken in % in Jahren in Franken in Franken Hochbauten Rohbau 1 531 700 2,5 15 3 988 35 447 39 434 Hochbauten Rohbau 2 518 400 2,4 15 3 888 34 560 38 448 Hochbauten Ausbau 829 300 3,8 15 6 220 55 287 61 506 Hochbauten Installationen 19 780 600 91,3 15 148 355 1 318 707 1 467 061 Total 21 660 000 100,0 162 451 1 443 999 1 606 450

E. Bundesbeiträge Gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (SR 414.20) können keine Beiträge des Bundes erwartet werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für Massnahmen zur Ertüchtigung der Gebäudetechnik der 1. Bauetappe UZI-1 (Massnahmen der Prioritätsstufe 2) am Campus Irchel wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 21 660 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2018)

III. Der mit RRB Nr. 905/2018 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 2 600 000 wird aufgehoben.

IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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