RRB Nr. 702/2024
Strassen, Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Berichterstattung, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024
702. Strassen (Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Berichterstattung, Festsetzung)
Erwägungen
A. Berichte über die Bauprogramme 2024 bis 2026 Nach § 44 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1) erstatten die Stadträte von Zürich und Winterthur dem Regierungsrat jährlich Bericht über das Bauprogramm der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Sie haben ihre Berichte über das Bauprogramm 2024 bis 2026 mit Schreiben vom 13. Dezember 2023 (Zürich) und 21. Februar 2024 (Winterthur) eingereicht. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen.
B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeiträgen zur Verfügung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehldeckungen. Der Stadtrat Winterthur erstattete am 6. März 2024 und der Stadtrat von Zürich am 15. Mai 2024 Bericht. Die Unterlagen wurden vom Kanton geprüft. Der jeweilige Stand der Reserven am 1. Januar 2024 berechnet sich demnach wie folgt: Baupauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2023 96 172 339 Baupauschale 2023 (RRB Nr. 1079/2023) 38 859 463 Belastung 2023 –49 502 305 Stand der Reserven am 1. Januar 2024 85 529 497
Baupauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2023 33 712 719 Baupauschale 2023 (RRB Nr. 1079/2023) 0 Belastung 2023 –20 701 688 Stand der Reserven am 1. Januar 2024 13 011 031
Unterhaltspauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2023 5 901 739 Unterhaltspauschale 2023 (RRB Nr. 1079/2023) 40 530 446 Belastung 2023 –52 656 460 Stand der Reserven am 1. Januar 2024 –6 224 275
Unterhaltspauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2023 11 853 332 Unterhaltspauschale 2023 (RRB Nr. 1079/2023) 7 370 955 Belastung 2023 –10 661 080 Stand der Reserven am 1. Januar 2024 8 563 207
C. Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen für 2024 Die Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur für 2024 sind nach dem in §§ 46 und 47 StrG beschriebenen Verfahren über die Strassenlänge, die kantonalen Aufwendungen im letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr und die mit RRB Nr. 1364/2023 festgesetzten Faktoren zu berechnen. Baupauschalen Die Baupauschalen für das Rechnungsjahr 2024 zulasten des Kontos 5205.5620.900000, Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände, sind wie folgt festzusetzen: in Franken Stadt Zürich 38 599 922 Stadt Winterthur 16 763 663 Baupauschalen für 2024 insgesamt 55 363 585
Unterhaltspauschalen Die Unterhaltspauschalen für das Rechnungsjahr 2024 zulasten des Kontos 5205.3632.000000, Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände, sind wie folgt festzusetzen und auszurichten: in Franken Stadt Zürich 39 715 939 Stadt Winterthur 8 670 788 Unterhaltspauschalen für 2024 insgesamt 48 386 727
D. Ausgabenbewilligung und Auszahlung Gemäss § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) ist die Volkswirtschaftsdirektion für die Bewilligung der Ausgaben nach §§ 46 und 47 StrG abschliessend zuständig. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Volkswirtschaftsdirektion die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2024 der Stadt Zürich und der Stadt Winterthur auszahlen. Von den gebundenen Ausgaben von Fr. 103 750 310 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Mobilität, sind Fr. 55 363 584 der Investitionsrechnung und Fr. 48 386 727 der Erfolgsrechnung zu belasten. Gemäss §§ 46 Abs. 2 und 47 Abs. 2 StrG bemessen sich Bau- und Unterhaltspauschalen an den im Vorjahr durch den Kanton getätigten Ausgaben. Die massgeblichen Beträge gemäss Rechnungsabschluss 2023 des kantonalen Tiefbauamtes sind im Budget enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von den Bauprogrammen für 2024 bis 2026 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur für 2023 über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel wird Kenntnis genommen.
II. Die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2024 der Städte Zürich und Winterthur werden wie folgt festgesetzt: Baupauschale 2024 in Franken a. Stadt Zürich 38 599 922 b. Stadt Winterthur 16 763 663 Baupauschalen für 2024 insgesamt 55 363 585
Unterhaltspauschale 2024 in Franken a. Stadt Zürich 39 715 939 b. Stadt Winterthur 8 670 788 Unterhaltspauschalen für 2024 insgesamt 48 386 727
III. Gegen Dispositiv II dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich (ES), den Stadtrat Winterthur, 8403 Winterthur (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau, Tiefbauamt, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli