Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 713/2026

Gemeinnütziger Fonds, Beiträge 2026, 2. Serie

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2026

713. Gemeinnütziger Fonds (Beiträge 2026, 2. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2026 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst. Aus Transparenzgründen wird der vorliegende Beschluss ebenfalls in der Übersicht dargestellt. RRB Nr. 340/2026 Beiträge 2026, 1. Serie Fr. 425 000 RRB Nr. 495/2026 Soforthilfe für die ukrainische Zivilbevölkerung Fr.   60 000 Total Bisher beschlossene Beiträge Fr. 485 000 RRB Nr. 713/2026 Beiträge 2026, 2. Serie Fr. 459 000 Total Beiträge 2026 Fr. 944 000 Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:

Erwägungen

1. Living Museum Zürich (Standortwechsel und Angebotsausbau) Gesuchsteller/in Der 2017 gegründete Verein bezweckt die Förderung der LIVING MUSEUM Idee (Kunstmuseum und Arbeitsstätte für psychisch beeinträchtigte Personen, Seniorinnen und Senioren sowie Künstlerinnen und Künstler) und den Ausbau des Living Museums Zürich (LMZH). Vorhaben Seit Mitte 2022 führt das LMZH auf der Hardgutbrache einen Atelierbetrieb in zwei Containern, welche die Raumbörse Dynamo als Provisorium befristet bis längstens Ende 2027 kostengünstig zur Verfügung stellt. Mit dem Projekt sollen der Standortwechsel und der Ausbau des Angebots unterstützt werden. Mit der Liegenschaft Am Guggenberg 8 und dem Untergeschoss der Häuser Am Guggenberg 10 und 12 in Zürich Witikon bietet sich die Möglichkeit für einen längerfristigen und kostengünstigen Betrieb. Diese Liegenschaft (ein Hausteil mit Untergeschoss von drei Hausteilen sowie mit Garten und Sitzplatz in der Grösse von 200 m2) wird von der Ochsner-Grimm Stiftung als Spende zur Verfügung gestellt. Das bisherige Angebot des Vereins Living Museum Zürich wird nach erfolgtem Umzug um einen Multifunktionsraum (Ausstellungen, Anlässe, Arbeitsplätze), einen Eingangsbereich mit Kunstkiosk und Aufenthaltsmöglichkeit, ein Keramikatelier, ein Textilatelier und ein Holzatelier sowie Einzelarbeitsplätze erweitert. Die Umbaukosten entstehen insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung von Elektroanlagen, dem Bau von Durchgängen, dem Küchenumbau, der Erneuerung von Bodenbelägen, dem Einbau von Brennöfen und der Ausstattung von Ateliers. Das Projekt Living Museum Zürich verfolgt insbesondere das Ziel der sozialen Integration von Menschen mit Psychiatrieerfahrung, die Ateliers stehen aber allen offen, insbesondere auch Seniorinnen und Senioren sowie Künstlerinnen und Künstlern. Kosten Fr. 148 000 Beantragter Beitrag Fr.   48 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   39 200 Standortgemeinden Fr.   10 800 Stiftungen und Private Fr.   50 000 Gewährter Beitrag Fr.   48 000 Bedingungen – Auflagen –

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und ältere isolierte Personen können sich mit der Nutzung des Angebots des Vereins Living Museum Zürich künstlerisch betätigen und sind dabei in ein soziales Netz eingebunden, was sich positiv auf ihre psychische Gesundheit auswirken kann. Solche niederschwellig zugänglichen Angebote sind auch notwendig, weil psychiatrische Kliniken und Tagesstätten lange Wartezeiten haben und viele Menschen mit psychischer Beeinträchtigung nach dem Austritt aus einer psychiatrischen Klinik oder einer Tagesklinik bis zum Eintritt in eine Integrationsmassnahme der Invalidenversicherung oder während einer Rentenprüfung der Invalidenversicherung ein Übergangsangebot benötigen. Zudem kann das Living Museum Zürich zu einer Entstigmatisierung psychischer Beeinträchtigungen beitragen und die Diskussion über Mental Health fördern.

2. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Soziale Arbeit, Institut für Delinquenz und Kriminalprävention («Bliib fair!») Gesuchsteller/in Der Zweck des Departements Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist die praxisnahe Aus- und Weiterbildung von Fachkräften sowie Forschung und Entwicklung zur Bewältigung von gesellschaftlichen Problemen. Das 2015 gegründete Institut für Delinquenz und Kriminalprävention fokussiert dabei auf die Resozialisierung und Methoden der Intervention, abweichendes Verhalten im Jugendalter sowie Gewalt und Radikalisierung im digitalen Raum. Vorhaben Das Pilotprojekt «Bliib fair!» umfasst eine gezielte Präventionskampagne zu (geschlechterspezifischer) Gewalt. Die Zielgruppe sind primär Jugendliche von 12 bis 25 Jahren und junge Erwachsene aus den Gemeinden im Glattal. Das Projekt entstand auf Wunsch und Initiative zweier Gemeinden aus dem Glattal. Die Kampagne zielt darauf ab, eine möglichst breite und vielfältige Gruppe von Jugendlichen über unterschiedliche, individuell zugeschnittene Inhalte zu erreichen. Durch die digitalisierte Umsetzung, die begleitenden Massnahmen sowie die frei verfügbaren Inhalte und Begleitmaterialien sollen über die okaj zürich hinaus auch Jugendarbeitsstellen weiterer Gemeinden als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erreicht werden. Begleitforschung und Evaluation sind integriert. Kosten Fr. 322 000 Beantragter Beitrag Fr.   40 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   10 800 Standortgemeinden Fr.   40 450 Stiftungen und Private Fr.   65 000 Bund Fr. 162 000 Andere Fr.    3 750 Gewährter Beitrag Fr.   40 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es adressiert einen gesellschaftlich dringlichen Bedarf, ist methodisch fundiert, partizipativ konzipiert und weist durch seine Breitenwirkung (frei verfügbare Materialien, Guidebook) ein gutes Verhältnis von Mitteleinsatz zu erzielbarer Wirkung auf. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung, zur Diskriminierungsprävention und zur gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen.

3. Stiftung Mühlerama (40 Jahre Museum Mühlerama) Gesuchsteller/in Die 1986 gegründete Stiftung Mühlerama bezweckt den Betrieb und Unterhalt eines Mühlemuseums mit Ernährungs- und Gesundheitsthemen. Sie führt seit 40 Jahren das Museum Mühlerama in der über 100-jährigen Industriemühle Tiefenbrunnen in Zürich und verzeichnet mehr 20 000 Besuchende pro Jahr. Vorhaben Im Museum Mühlerama, in welchem schweizweit einzigartig eine historische Industriemühle in Betrieb vermittelt wird, sind zum 40-jährigen Jubiläum Erneuerungen und Sanierungen der Infrastruktur und der Ausstellung geplant. Das Vorhaben umfasst die Renovierung des Bodens im Workshopraum, die mediale Ausstattung eines neuen Ausstellungsraums, Illustrationen im zusätzlichen Fluchttreppenhaus, die Überdachung eines professionellen Holzbackofens im Aussenbereich sowie Jubiläumsaktivitäten. Kosten Fr. 210 734 Beantragter Beitrag Fr.   45 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   25 200 Standortgemeinden Fr.   30 000 Stiftungen und Private Fr. 100 000 Andere Fr.   10 534 Gewährter Beitrag Fr.   45 000 Bedingungen – Auflagen Der Beitrag darf nicht für die Teilprojekte 1 (Renovierung des Bodens im Workshopraum) und 5 (Jubiläumsaktivitäten) verwendet werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es leistet einen Beitrag zur Sanierung der Infrastruktur und Erneuerung der Dauerausstellung des Museums Mühlerama. Der Beitrag darf nicht für den normalen Unterhalt (Teilprojekt 1; vgl. § 3 Abs. 1 lit. a VGF) oder für Veranstaltungen (Teilprojekt 5; vgl. § 3 Abs. 2 lit. d VGF) verwendet werden.

4. Verein FRUCTUS (Publikation «Von edlem, süssweinartigem Zuckergeschmacke») Gesuchsteller/in Der 1985 gegründete Verein FRUCTUS, die Vereinigung zur Förderung alter Obstsorten, ist in der ganzen Schweiz tätig, mit Schwerpunkt in der Deutschschweiz und bezweckt, das kulturelle Erbe, die Vielfalt und die Eigenschaften von alten Obstsorten zu bewahren und zu nutzen. Vorhaben Das Buch «Von edlem, süssweinartigem Zuckergeschmacke» will das pomologische Wissen über alte Obstsorten sichern und es sowohl Fachleuten als auch allen Interessierten zugänglich machen. Es dokumentiert die Sortenvielfalt des späten 18. Jahrhunderts, das heisst vor etwa 150 Jahren. Ohne solche Publikationen besteht die Gefahr, dass dieses wertvolle Wissen und Kulturerbe unwiederbringlich verloren geht. Die historischen naturwissenschaftlichen Zeichnungen sollen auch interessierte Menschen aus dem Kunstbereich und eine vielfältige Leserschaft ansprechen und die Vielfalt der Obstsorten und Aufgaben der Pomologie darstellen. Kosten Fr. 56 783 Beantragter Beitrag Fr. 16 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   9 296 Stiftungen und Private Fr. 10 000 Andere Kantone Fr. 20 000 Andere Fr.   1 487 Gewährter Beitrag Fr. 16 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es schliesst rund 150 Jahre nach der Erstellung der wissenschaftlichen Darstellungen eine Lücke in der Vermittlung der Obstkunde der Schweiz. Durch die Publikation kann dieses Wissen interessierten Kreisen und kommenden Generationen zugänglich gemacht werden.

5. Natur- und Vogelschutzverein Küsnacht (Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen in Küsnacht) Gesuchsteller/in Der 1939 gegründete Verein bezweckt, die Natur und die Landschaft der Gemeinde Küsnacht in ihrer Schönheit und Vielfalt zu erhalten, die darin lebende Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere die seltenen und gefährdeten Arten, zu schützen und zu fördern sowie der Bevölkerung weitere Möglichkeiten für Naturerlebnisse und Naturverständnis zu bieten. Vorhaben Flussseeschwalbe und Lachmöwe sind national prioritäre Arten, für welche die Schweiz eine grosse Verantwortung trägt. Die Lachmöwe ist auf der Roten Liste als stark gefährdet eingestuft, die Flussseeschwalbe gilt als potenziell gefährdet. Beide Arten haben in der Schweiz ihre natürlichen Bruthabitate weitgehend verloren und brüten fast ausschliesslich auf künstlich erstellten Niststandorten, so auch im Kanton Zürich. 2025 brütete die Lachmöwe an zwei, die Flussseeschwalbe an etwa sechs Standorten im Kanton. Im Zürichsee in der Nähe der Schiffstation Küsnacht Heslibach soll mit dem Vorhaben eine 5×5 m grosse hölzerne Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen erstellt werden. Der Standort ist so gewählt, dass die Plattform vom öffentlich zugänglichen Uferbereich aus einsehbar ist, jedoch genügend Abstand aufweist, um Störungen zu vermeiden. Die Plattform soll mit einer solarbetriebenen Videokamera sowie anfänglich mit einer akustischen Lockanlage ausgestattet werden. Kosten Fr. 115 000 Beantragter Beitrag Fr.   50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   15 000 Standortgemeinden Fr.   50 000 Gewährter Beitrag Fr.   50 000 Bedingungen – Auflagen Der Natur- und Vogelschutzverein Küsnacht hat bis zur Bauvollendung in Rücksprache mit der Fachstelle Naturschutz ein Betreuungs- und Unterhaltskonzept zu erstellen. Neben den klaren Zuständigkeiten für Betreuung und Unterhalt soll dieses auch den Umgang mit der Mittelmeermöwe und einen allfälligen Rückbau regeln. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Für Flussseeschwalben und Lachmöwen stellen Brutflosse und Flachdächer praktisch die einzigen Nistplätze im Kanton dar und sind daher von grosser Bedeutung. Eine weitere Brutmöglichkeit bei Küsnacht ergänzt das limitierte Angebot an geeigneten Brutplätzen und hilft bei Erfolg, die kantonalen Bestände zu erhöhen.

6. Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana (Umbau der Geschäftsstelle der Stiftung Pro Mente Sana) Gesuchsteller/in Die 1977 gegründete Stiftung Pro Mente Sana vertritt die Interessen von psychisch beeinträchtigten Menschen und stärkt mit Kampagnen und Programmen die psychische Gesundheit der Bevölkerung. Sie berät Betroffene, Angehörige und Fachpersonen bei psychosozialen und rechtlichen Fragen rund um psychische Krankheit und Gesundheit und engagiert sich für genesungsorientierte Projekte und Angebote. Vorhaben Die Geschäftsstelle der Stiftung Pro Mente Sana an der Hardturmstrasse 261 in Zürich besteht seit über 25 Jahren in nahezu unveränderter Form. Die räumliche und infrastrukturelle Situation entspricht heute nicht mehr den Anforderungen einer zeitgemässen Fachorganisation im Bereich psychische Gesundheit und Beratung. Ziel des Umbaus ist es, eine zeitgemässe, funktionale und gesundheitsfördernde Arbeits- und Beratungsumgebung zu schaffen. Durch den Ausbau sollen insbesondere vertrauliche Beratungsräume entstehen, die einen geschützten Rahmen für persönliche Gespräche bieten. Weiter sind eine Optimierung der Lichtverhältnisse, gezielte akustische Massnahmen sowie ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze vorgesehen. Kosten Fr. 430 105 Beantragter Beitrag Fr. 215 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   65 105 Stiftungen und Private Fr. 150 000 Gewährter Beitrag Fr. 215 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach das Vorhaben von den Gemeinden, in denen es verwirklicht wird, in angemessenem Umfang unterstützt werden muss. Vorliegend kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF davon abgewichen werden, da die Stiftung sehr wichtige Arbeit zur Unterstützung von psychisch kranken Personen sowie zur Förderung der psychischen Gesundheit im gesamten Kanton Zürich erbringt. Ihre Beratungshotline dient als erste Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige und entlastet so die öffentlichen Stellen und ermöglicht eine gezielte Zuweisung an entsprechende kantonale Fachstellen. Dies stellt eine Erweiterung der kantonalen Gesundheitsvorsorge mit einer niederschwelligen, anonymen Beratungsmöglichkeit zur Aufklärung und Begleitung von Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen dar. Ein Umbau der Geschäftsstelle zur Sicherung der Erfüllung der Aufgaben wird daher

als sinnvoll erachtet.

7. Verein Vereinigung Cerebral Zürich (Familien stärken – Aufbau von Peerberatung und Geschwisterangeboten für Familien mit Behinderung im Kanton Zürich) Gesuchsteller/in Der 1957 gegründete Verein Vereinigung Cerebral Zürich bezweckt, die Integration von Menschen mit einer cerebralen oder mehrfachen Behinderung und deren Angehörigen in die Gesellschaft zu fördern. Zudem setzt er sich für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Menschen mit einer cerebralen oder mehrfachen Behinderung ein. Der Verein fördert Austausch, Unterstützung und Teilhabe durch Beratungsangebote, Freizeit- und Ferienangebote sowie durch Informationen und Vernetzung für Betroffene und Angehörige. Vorhaben Das Vorhaben richtet sich an Familien mit Kindern oder Angehörigen mit Behinderungen im Kanton Zürich. Es umfasst den Ausbau der Peerberatung sowie den Aufbau einer Geschwistergruppe. Die 2025 als Pilotangebot gestartete Peerberatung beruht auf dem Prinzip «Betroffene beraten Betroffene». Neben Eltern von Kindern mit Behinderungen engagieren sich auch Menschen, die selbst von einer Behinderung betroffen sind und ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen teilen. Die Beratung bietet Unterstützung bei Fragen zum Leben mit Behinderung, zur Orientierung im Unterstützungs- und Versicherungssystem, zur Suche nach Assistenzpersonen sowie zu Herausforderungen im Familienalltag. Neu soll eine Geschwistergruppe für Jugendliche ab 12 Jahren aufgebaut werden. Die Gruppe soll einen geschützten Raum für den Austausch mit Gleichaltrigen in ähnlichen Situationen bieten. An den Gruppentreffen sollen Gespräche, gemeinsame Aktivitäten sowie thematische Inputs zur Stärkung der eigenen Rolle innerhalb der Familie angeboten werden. Das Format soll bestehende Angebote für jüngere Geschwister ergänzen. Kosten Fr. 71 428 Beantragter Beitrag Fr. 45 355 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 16 073 Stiftungen und Private Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 45 000 Bedingungen – Auflagen –

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach das Vorhaben von den Gemeinden, in denen es verwirklicht wird, in angemessenem Umfang unterstützt werden muss. Vorliegend kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF davon abgewichen werden, da es sich um ein kantonales Vorhaben handelt. Das Vorhaben ist sinnvoll, da es ein sehr besonderes Unterstützungsangebot für Familien mit Kindern oder Angehörigen mit Behinderungen schaffen möchte. Für solche Unterstützungsangebote bestehen in den regulären Strukturen wenig Ressourcen und viele dieser Angebote sind auf Freiwilligkeit und Ehrenamt angewiesen. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: 1. Living Museum Zürich Fr.   48 000 (Standortwechsel und Angebotsausbau) 2. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Soziale Arbeit, Fr.   40 000 Institut für Delinquenz und Kriminalprävention («Bliib fair!») 3. Stiftung Mühlerama Fr.   45 000 (40 Jahre Museum Mühlerama) 4. Verein FRUCTUS Fr.   16 000 (Publikation «Von edlem, süssweinartigem Zuckergeschmacke») 5. Natur- und Vogelschutzverein Küsnacht Fr.   50 000 (Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen in Küsnacht) 6. Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Fr. 215 000 (Umbau der Geschäftsstelle der Stiftung Pro Mente Sana) 7. Verein Vereinigung Cerebral Zürich Fr.   45 000 (Familien stärken – Aufbau von Peerberatung und Geschwisterangeboten für Familien mit Behinderung im Kanton Zürich) Total Fr. 459 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elektronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch um Auszahlung der ersten 90% des Beitrags ersuchen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist (Ablauf der Beschwerdefrist) und alle Bedingungen für diese Auszahlung erfüllt sind (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch und unter Einreichung eines Schlussberichts gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG um Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder von Teilen davon wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Die Fondsverwaltung kann diese Frist aus besonderen Gründen erstrecken. e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). f) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). g) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Herkunft der Mittel von Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) zu erwähnen, unter Verwendung des Logos von Swisslos (Auflage). h) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinanzierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage).

III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dispositiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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