Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 773/2018

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 3. Serie

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2018

773. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 3. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2018 wurden bisher Beiträge von Fr. 2 421 000 bewilligt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2018 insgesamt noch Fr. 17 579 000 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 3. Serie 2018 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:

Erwägungen

1. Verein journalistory.ch, Oral-History-Projekt Bereich Geschichte Gesuchstellende Verein journalistory.ch: Der Verein besteht seit Organisation 2017. Er bezweckt die Archivierung und Verbreitung von Zeitzeugnissen von Schweizer Journalistinnen und Journalisten. Der Verein wird weitgehend von Filmschaffenden sowie Historikerinnen und Historikern getragen. Ausgangslage Der digitale Wandel, die sinkenden Leserinnen- und Leserzahlen bei Zeitungen, die Verschiebungen im Anzeigenmarkt sowie die neuen webbasierten Informationsangebote haben den Journalismus verändert. Mit diesem Umbruch in der Medienwelt hat der Qualitätsjournalismus als meinungsbildende Instanz an Bedeutung eingebüsst. Für die demokratische Meinungsbildung ist eine offene und vielfältige Medienlandschaft von Bedeutung. Projektziel Der Verein will mit dem Projekt aufzeigen, welche Rolle dem Journalismus bei der Meinungsbildung zukommt.

Projektbeschrieb Ein ausgebildetes Team führt in der ganzen Schweiz rund 50 audiovisuelle Interviews mit bekannten Journalistinnen und Journalisten. Aufbereitete Ausschnitte dieser Interviews werden über eine interaktive Plattform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die gesamten Interviews werden archiviert und stehen als audiovisuelles «Gedächtnis» der Forschung zur Verfügung. Das Projekt richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Medienunterrichts, angehende Medienschaffende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die breite Öffentlichkeit. Kosten Fr. 616 000 Gewünschter Beitrag Fr. 48 800 Übrige Finanzierung Die Eigenleitung beträgt Fr. 10 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von insgesamt Fr. 246 000 gewünscht, von anderen Kantonen Fr. 231 200 und vom Bund Fr. 80 000. Die von den Kantonen gewünschten Beiträge wurden entsprechend der Leistungen von Loterie Romande und Swisslos zugunsten der Kantone errechnet. Hinweis In den Richtlinien des Lotteriefonds ist festgelegt, dass eine gesuchstellende Organisation in der Regel einen Leistungsausweis über die Dauer von mehreren Jahren vorlegen muss, damit eine Beitragsleistung möglich wird. Allerdings sehen die Richtlinien auch Ausnahmen vor für Projekte, bei denen der Kanton ein überdurchschnittlich grosses Interesse an der raschen Umsetzung hat. Im vorliegenden Fall besteht ein grosses Interesse. Es kommt hinzu, dass das Vorhaben nationale Bedeutung hat, sich andere Kantone an der Finanzierung beteiligen und der Kanton Zürich nicht abseits stehen kann. Würdigung Das Vorhaben entspricht somit den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Ziel des Projektes ist aus medienpolitischen Überlegungen von öffentlichem Interesse, auch weil der Kanton Zürich ein «Medienkanton» ist (die wichtigsten privaten Medienhäuser der Schweiz haben ihren Sitz in Zürich, ebenfalls sind die grossen Radio- und Fernsehstationen hier ansässig).

Bewilligter Beitrag Fr. 48 000 Auf‌lagen Die Auszahlung des Beitrages ist an folgende Auf‌lagen gebunden: – Die Auszahlung erfolgt erst, wenn der Verein journalistory.ch den Nachweis erbracht hat, dass mit einem geeigneten Partner eine definitive Vereinbarung betreffend langfristige Archivierung der Interviews erzielt wurde. Aus Sicht des Kantons kommt dafür am ehesten die Schweizerische Nationalbibliothek infrage, da dort die schweizerischen Printmedien vollständig überliefert werden. – Bund und andere Kantone müssen sich mit mindestens Fr. 250 000 am Vorhaben beteiligen. Fällt dieser Beitrag geringer aus, wird der Beitrag des Kantons Zürich anteilmässig gekürzt.

2. Zürcher Museums-Bahn; Remisenumbau und -erweiterung Sihlwald Bereiche Denkmalpflege, Verkehr Gesuchstellende Verein Zürcher Museums-Bahn (ZMB): Der Organisation Verein besteht seit 1996. Er bezweckt die Sammlung, Renovation und den Erhalt von historischen Schienenfahrzeugen, namentlich solcher der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn (SZU), sowie den Erhalt historisch wertvoller Bahnanlagen. Ausgangslage Die ZMB betreibt jeweils zwischen April und Oktober einen historischen Dampfzug zwischen Sihlbrugg und Zürich Wiedikon. Beim Bahnhof Sihlbrugg verfügt sie über eine Wagenremise. Allerdings können dort nicht alle zum Museumsbestand gehörenden Fahrzeuge geschützt untergebracht werden. Projektziel Verlängerung der Wagenremise mit dem Ziel, das Rollmaterial besser zu schützen und für die Arbeitenden mehr Sicherheit zu erreichen Projektbeschrieb Die jetzt bestehende Holzremise (60,5 m) soll um 12,9 m verlängert werden. Dadurch wird es möglich, den Fahrzeugpark der ZMB einzustellen. Im Rahmen des Projektes soll auch der heutige Remisen-Schotterboden durch einen ge- gossenen Betonboden ersetzt werden, was zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit in der Remise führt. Die Verlängerung der Remise macht Umgebungsarbeiten notwendig (Versetzung Strommast, Verlegung der im Sihluferweg vorhandenen Quellwasserleitung, neue Bepflanzung usw.). Kosten Fr. 506 000 Gewünschter Beitrag Fr. 350 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 71 500. Von den Bezirksgemeinden wurden Fr. 12 500 gesprochen. Die Beiträge von Stiftungen und Privaten betragen Fr. 72 000. Die ungedeckten Kosten von Fr. 350 000 sollen durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Hinweis Die Beteiligung der Gemeinden aus dem Bezirk Horgen ist sehr gering. Die ZMB hat mit Blick auf die Remisenverlängerung Kapital geäufnet, musste aber davon nach einem Unfall bzw. einem Motorenschaden Fr. 185 000 für nicht budgetierte Reparaturen einsetzen. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Verbesserung der Arbeitssicherheit bei Tätigkeiten in der Remise und der Schutz des Bahnmaterials der bei der Bevölkerung beliebten Bahn sind notwendig. Die Holzremise – selbst kein Denkmalpflege-Schutzobjekt – befindet sich in unmittelbarer Nähe von mehreren Objekten (Aufnahmegebäude, Stellwerk, Fachwerkbrücke über die Sihl), die als Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung klassifiziert

sind. Deshalb ist eine denkmalpflegerisch sorgfältige Verlängerung der Remise angezeigt. Das Bauvorhaben wurde von der kantonalen Denkmalpflege geprüft und entspricht ihren Vorgaben. Die veranschlagten Kosten werden als angemessen beurteilt. Der Verein erbringt erhebliche Eigenleistungen (ehrenamtliche Tätigkeit). Das geplante Vorhaben dient dem Erhalt von mobilem Kulturgut. Da im Budget Reserven von rund Fr. 62 000 eingerechnet sind, sollten sich die Gesamtkosten reduzieren lassen. Auf grund der geringen Leistung der direkt betroffenen Standortgemeinden ist eine zusätzliche Herabsetzung des Lotteriefondsbeitrages angezeigt, sodass unter Berücksichtigung aller Faktoren ein Beitrag von Fr. 250 000 als angemessen erscheint. Bewilligter Beitrag Fr. 250 000

3. Zürcher Theater Spektakel, Erneuerung Infrastruktur Bereich Kultur Gesuchstellende Die Organisation Theater Spektakel ist Teil der Organisation Abteilung Kultur der Stadt Zürich. Die gleichnamige Veranstaltung wird seit 1980 jedes Jahr, jeweils im August, auf der Landiwiese durchgeführt. Die Stadt Zürich finanziert den Betrieb des Spektakels mit jährlich rund 1,6 Mio. Franken. Der kantonale Betriebsbeitrag beträgt Fr. 330 000. Ausgangslage Das Theaterfestival lockt alljährlich rund 130 000 Personen auf die Landiwiese und bietet einem breiten und sehr durchmischten Publikum (darunter viele Familien mit Kindern) einen niederschwelligen Zugang zur Theater- und Musikkunst. 90% der Zuschauerinnen und Zuschauer stammen aus dem Kanton Zürich. Das Theater Spektakel will sein Containerzentrum und seine Zentralbühne erneuern. Im Containerzentrum sind Organisation und Logistik für den Anlass untergebracht (Büros für elf Personen, Werkstatt, Malerei, Wäscherei, Requisiten- und Backstageräume, Umziehkabinen, Toiletten und Materiallager). Diese Container sind zum Teil veraltet. Zudem wurden im Laufe der Jahre Elemente dazugekauft, was den Auf- und Abbau des Zentrums erschwert. Die Zentralbühne wurde 2012 kurzfristig in Eigenbau erstellt. Sie dient der Präsentation kuratierter Strassenkunst und wird jährlich von rund 30 000 Personen besucht. Inzwischen zeigen sich ihre Mängel: Die Konstruktion ist wackelig, die Bühne hat Witterungsschäden und der hintere Bühnenbereich erwies sich als unzweckmässig.

Projektziele Erneuerung von Containerzentrum und Zentralbühne, um einen effizienteren Betrieb gewährleisten zu können Projektbeschrieb Für das Containerzentrum werden neue Standardcontainer angeschafft, welche einen einfachen Auf- und Abbau sowie vereinfachte Lagerung und Transporte ermöglichen. Der neuen Struktur bzw. Organisation des Zentrums liegt ein Konzept zugrunde, das den heutigen betrieblichen Abläufen entspricht. Die Zentralbühne wird erneuert und mit Modulen ausgestattet, welche es dem Veranstalter erlauben, kurzfristig auf Begebenheiten und Programm zu reagieren. Dazu zählen z. B. auch Dächer, die Zuschauerinnen und Zuschauer gegen Regen oder starke Sonnenbestrahlung schützen. Kosten Fr. 619 000 Gewünschter Beitrag Fr. 186 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 15 000. Die Stadt Zürich als Standortgemeinde leistet einen Beitrag von Fr. 150 000. Von Stiftungen und Privaten wird eine Leistung von Fr. 268 000 erwartet. Der Restbetrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Theater Spektakel hat kantonale Bedeutung und ist bei der Zürcher Bevölkerung sehr beliebt. Es ist eines der wichtigsten europäischen Festivals der darstellenden Künste, an dem zahlreiche internationale Theatergruppen auftreten, die sonst im Kanton nicht zu sehen wären. Die Erneuerung des Containerzentrums ist sinnvoll und notwendig, um für die Mitarbeitenden geeignete und zeitgemässe Arbeitsbedingungen zu schaffen. Bei der Zentralbühne ist es dringend notwendig, die vorhandenen Mängel zu beheben, damit Künstlerinnen und Künstler auf einer professionell ausgestatteten und sicheren Bühne auftreten können. Bewilligter Beitrag Fr. 186 000

4. Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in der Ehe und Partnerschaft, Pilotprojekt Onlineberatung Bereich Soziales Gesuchstellende Verein BIF: Der Verein besteht seit 2001. Er führt Organisation eine vom Kanton Zürich gemäss Opferhilfegesetz anerkannte Beratungsstelle für Frauen, die in ihrer Ehe oder Partnerschaft von körperlicher, sexueller und/oder psychischer Gewalt betroffen sind. Die Beratungsstelle unterstützt und begleitet betroffene Frauen, ihnen nahestehende Personen sowie Fachleute und Institutionen, die mit der Problematik konfrontiert sind. Ausgangslage Die BIF-Beratungsstelle bearbeitet jährlich gegen 2000 Fälle. Die bisherige Beratungstätigkeit bestand aus telefonischer Beratung und persönlichen Gesprächen innerhalb der BIF-­ Räumlichkeiten. Die BIF-Mitarbeiterinnen stellen fest, dass Mailanfragen zunehmen (insbesondere von berufstätigen Frauen oder von Frauen, die stark kontrolliert werden). Diese Entwicklung sowie Erfahrungen vergleichbarer Institutionen zeigen, dass ein zunehmender Bedarf an einer zeitunabhängigen, anonymen Mailberatung besteht. Ein solches Angebot besteht in der Schweiz noch nicht. Deshalb hat sich die BIF entschlossen, im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes eine Onlineberatung zu testen. Projektziel Prüfen des Angebotes einer Onlineberatung Projektbeschrieb Das Pilotprojekt soll noch 2018 starten. Es soll über einen Zeitraum von zwei Jahren dauern. Jedes halbe Jahr erfolgt eine Überprüfung, allenfalls mit Anpassungen. Im letzten Quartal erfolgt eine Gesamtauswertung, welche die Grundlage für den Entscheid über eine Weiterführung des Beratungsangebotes ab 2020 liefern soll. Die angestrebte niederschwellige Beratung entspricht den Qualitätsstandards der «Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen». Der Verein BIF rechnet für das erste Jahr seines Pilotprojektes mit rund 1000 Beratungen, für das

Folgejahr mit rund 1100. Während der Pilotphase wird die durchschnittlich notwendige Beantwortungszeit für Anfragen ermittelt. Zum Schutz der sensiblen Daten sind Anpassungen an der EDV notwendig; jede Nutzerin erhält einen geschützten Zugang, damit die Kommunikation nicht zurückverfolgt werden kann. Eine entsprechende Software wird programmiert. Kosten Fr. 456 000 Gewünschter Beitrag Fr. 200 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins BIF beträgt Fr. 21 000. Von den Gemeinden wird ein Beitrag von insgesamt Fr. 95 000 erwartet, von Stiftungen und Privaten Fr. 140 000. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist gut durchdacht und entspricht einem Bedürfnis. Durch die Anonymität und Flexibilität, die diese Onlineberatung den Nutzerinnen gewährt, erreicht die BIF Gewaltopfer, die ansonsten für eine Beratung nicht erreichbar wären. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000

5. Schweizerschule Mexiko-Stadt, Ausbau Infrastruktur Bereich Bildung Gesuchstellende Schweizerschule Mexiko, CSM (Colegio Suizo Organisation Mexico): Das CSM besteht seit 1965 und ist eine der offiziell vom Bund anerkannten Schweizerschulen im Ausland. Sie ist verteilt auf drei Standorte: Mexiko-Stadt, Cuernavaca und Querétaro. Am CSM werden insgesamt 1500 Kinder und Jugendliche vom Vorkindergarten bis zum Gymnasium unterrichtet. Der Kanton Zürich ist Patronatskanton und hat das CSM bereits mehrfach unterstützt (letztmals mit RRB Nr. 178/ 2012 mit einem Betrag von Fr. 500 000). Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf der Grundlage des Zürcher Lehrplans eine mehrsprachige und fundierte Ausbildung, die ihnen den Anschluss an weiterführende Schulen und Ausbildungen in der Schweiz ermöglicht.

Ausgangslage Die vorhandene bauliche CSM-Infrastruktur am Standort Mexiko-Stadt stammt aus den Jahren 1941 und 1971 und besteht aus zwei Liegenschaften, die in schlechtem Zustand sind (ein Gebäude musste nach dem Erdbeben von 2017 zum Teil abgebrochen werden). Die CSM plant eine grosse Infrastrukturerneuerung mit Gesamtkosten von rund 9,7 Mio. Franken: Neubau von zwei Schulhäusern (mit Klassenzimmern und Spezialräumen), Neubau eines Hallenschwimmbades sowie Neubau einer Dreifachturnhalle mit Kantine, Cafeteria und einer unterirdischen Parkplatzanlage. Projektziel Ersatz der bestehenden Infrastruktur durch neue, funktionale Bauten, die dem vorhandenen Platzbedarf entsprechen und der Schule ein attraktiveres Angebot ermöglichen Projektbeschrieb Aus finanziellen Gründen wurde das Gesamtprojekt in drei Phasen unterteilt. Das Teilprojekt Schulhäuser wird als Erstes umgesetzt. Es umfasst den Bau von zwei miteinander verbundenen, dreistöckigen Gebäuden auf dem heutigen Sportplatz des CSM Mexiko-Stadt. Die Gebäude verfügen neben den Schul- und Gruppenräumen und Lehrerzimmern über Räume für musisches Arbeiten, eine Aula und Mehrweckräume sowie eine Apotheke und Sanitäranlagen. Kosten Fr. 2 700 000 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 1 850 000. Von Sponsoren wird ein Beitrag von Fr. 350 000 erwartet. Der offene Restbetrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Schule ist seit mehreren Jahrzehnten bestens im Gastland verankert und gilt als bekannte Institution mit hoher pädagogischer Qualität. Die Infrastrukturerneuerung der Schule ist notwendig. Das Vorhaben zielt nicht auf eine Erhöhung der Schülerzahl, sondern auf eine verbesserte Infrastruktur, die insbesondere den Fachbereichen Musik, Gestalten und Sport zugutekommen soll.

Bewilligter Beitrag Fr. 500 000 Hinweis Es ist davon auszugehen, dass das CSM den Kanton nach Ablauf der fondsüblichen Dreijahressperrfrist um einen Beitrag zur Deckung der Kosten der nächsten Ausbauetappe ersuchen wird.

6. Verein Impulsis und Verein access: Haus der Berufsintegration für junge Menschen Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Impulsis und Verein access: Zweck des Organisationen 2005 gegründeten Vereins Impulsis ist die Integration von erwerbslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Berufswelt (Ausbildung oder Arbeit). Der 2003 gegründete Verein access bezweckt die Schaffung eines Umfeldes und von Voraussetzungen zur Verbesserung der Integration von Jugendlichen in die Berufswelt. Ausgangslage Die beiden Vereine befassen sich seit vielen Jahren mit der Berufsintegration von jungen Menschen. Sie sind ergänzend an verschiedenen Standorten im Kanton tätig. Sie beabsichtigen, ab Sommer 2018 an zentraler Lage im Kreis 5 in Zürich gemeinsam eine Liegenschaft zu mieten und zu nutzen. Projektziel Aufbau und Betrieb eines gemeinsamen Hauses der Berufsintegration zwecks Stärkung der Kooperation, stärkerer Nutzung von Synergien sowie Stärkung der Wirkung nach innen und aussen Projektbeschrieb Für die gemeinsame Nutzung müssen am Mietobjekt einige Umbauten vorgenommen werden. Insbesondere sollen die bestehenden Büroflächen in Arbeits-, Coaching-, Schulungs- und Rückzugsräume für Jugendliche umgebaut werden. Zudem sind eine Kaffee-/Teeküche sowie eine jugendgerechte Gestaltung des Innenhofs geplant. Kosten Fr. 990 000 Gewünschter Beitrag Fr. 180 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 403 000. Von Stiftungen wird ein Beitrag von Fr. 250 000 und von Zuweisern eine Leistung von Fr. 157 000 erwartet. Der offene Restbetrag von Fr. 180 000 soll über den Lotteriefonds gedeckt werden.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die beiden Vereine sind seit Jahren spezialisiert auf die Berufsintegration von jungen Menschen. Ihre für den Kanton wertvollen Tätigkeiten ergänzen sich gut. Mit dem Umzug an einen gemeinsamen Standort werden die Kräfte und Wirkungen der beiden Vereine konzentriert. Da die Vereine im ganzen Kanton tätig sind, kann von einem Beitrag der (zukünftigen) Standortgemeinde abgesehen werden. Nach Projekteingabe wurde den Gesuchstellern eine Leistung aus dem ALV-Fonds von Fr. 386 000 für das vorliegende Projekt zugesprochen. Dadurch haben sich die Vereins-Eigenleistungen auf Fr. 17 000 vermindert, weshalb eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag um Fr. 30 000 angemessen erscheint. Bewilligter Beitrag Fr. 150 000

7. Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration: Stark mit Peers Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Fachstelle Frauenhandel und Frauen- Organisation migration (FIZ): Der Verein besteht seit 1985. Er setzt sich ein für den Schutz und die Rechte von Migrantinnen, die von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind. Er führt in der Stadt Zürich eine Beratungsstelle und leistet Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit zu den Themen Frauenhandel, Sexarbeit und Frauenmigration. Der Regierungsrat hat den Verein FIZ letztmals 2013 (RRB Nr. 1183/2013) mit einem Beitrag von Fr. 450 000 für ein Kriseninterventions- und Opferschutzprograms unterstützt. Ausgangslage In den letzten Jahren haben sich die strukturellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen im Erotikgewerbe grundlegend verändert. Infolgedessen hat sich auch der Präventionsbedarf gewandelt. Gleichzeitig ist es schwieriger geworden, die Sexarbeiterinnen – insbesondere die neu zugereisten – über die bisherigen Strategien zu erreichen.

Projektziel Sexarbeiterinnen im Kanton Zürich werden mittels Peer-to-Peer-Gespräche über wirksame Schutzmassnahmen gegen Straf‌taten im Zusammenhang mit der Berufsausübung und über vorhandene Unterstützungsangebote informiert. Projektbeschrieb In der ersten Phase des Projektes werden vier erfahrene Sexarbeiterinnen aus verschiedenen Gruppen durch die FIZ im Rahmen von Initialworkshops zu sogenannten Peer-Frauen ausgebildet. In der darauffolgenden Interventionsphase sind die Peer-Frauen während 16 Monaten jeweils rund acht Stunden pro Monat im Erotikmilieu unterwegs und treten mit anderen Sexarbeiterinnen in Kontakt. Sie informieren ihre Berufskolleginnen über wirksame Schutzmassnahmen gegen Straf‌taten und vermitteln ihnen Informationen zu den Unterstützungs- und Beratungsangeboten der FIZ und anderer Organisationen. Bei Bedarf begleiten die Peer-Frauen ihre Berufskolleginnen auch zur FIZ und ermöglichen der FIZ so einen besseren Zugang zu den Sexarbeiterinnen. In monatlich stattfindenden Treffen zwischen den Peer-Frauen und den Projektverantwortlichen der FIZ werden Erfahrungen ausgetauscht und Schwierigkeiten besprochen. In diesem Rahmen wird auch ein Informationsblatt für Sexarbeiterinnen erarbeitet. Nach Abschluss der Interventionsphase werten die Peer-Frauen und die Verantwortlichen der FIZ das Projekt in einem Abschlussworkshop gemeinsam aus und entwickeln ein allfälliges Anschlussprojekt. Kosten Fr. 120 000 Gewünschter Beitrag Fr. 20 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der FIZ beträgt Fr. 20 000. Der Bund hat bereits Fr. 60 000 zugesichert. Die Standortgemeinde Zürich hat einen Beitrag von Fr. 20 000 zugesichert. Der noch offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Opferhilfegesetz kommt erst zur Anwendung, wenn eine Straf‌tat erfolgt ist. Das Projekt der FIZ schützt hingegen mögliche

Opfer: Es trägt aktiv zur Vermeidung von Straf- ‌taten an Sexarbeiterinnen im Kanton Zürich bei. Nicht zuletzt werden so auch die Kosten für die kantonale Opferhilfe gesenkt. Der gewünschte Beitrag ist daher gerechtfertigt und angemessen. Bewilligter Beitrag Fr. 20 000

8. SRK Kanton Zürich: Transformation Rotkreuz-Fahrdienst Bereiche Soziales, Gesundheit Gesuchstellende Verein Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Organisation Zürich (SRK Kanton Zürich): Das SRK Kanton Zürich besteht seit 1889. Es ist eine Mitgliedorganisation des Schweizerischen Roten Kreuzes. Das Hilfswerk wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben des Schweizerischen Roten Kreuzes mit und kann weitere Aufgaben im Sinne der Grundsätze des Roten Kreuzes erfüllen. Der Regierungsrat hat das SRK Kanton Zürich letztmals 2014 (RRB Nr. 177/2014) mit einem Beitrag von Fr. 150 000 für neues Inventar und technische Investitionen unterstützt. Ausgangslage Das SRK Kanton Zürich betreibt seit über 60 Jahren einen hauptsächlich von Freiwilligen erbrachten Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen. Obwohl die Nachfrage in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, hat sich an der Organisationsstruktur und den Abläufen des Fahrdienstes kaum etwas verändert. Insbesondere die dezentrale Organisation führt zu Doppelspurigkeiten und ineffizienten Abläufen. Auch sind in den letzten Jahren die Erwartungen der Fahrgäste und Freiwilligen an den Fahrdienst gestiegen. In ihrer heutigen Form genügt die Dienstleistung den gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen von Fahrgästen, Freiwilligen sowie Management des SRK Kanton Zürich somit nicht mehr. Projektziele Bezahlbare «begleitete Mobilität» im Kanton Zürich langfristig sicherstellen und den Freiwilligendienst flexibler und attraktiver gestalten

Projektbeschrieb Der Fahrdienst wird im Rahmen des Projektes professionalisiert und modernisiert. Es sind dabei Neuerungen in vier Bereichen geplant: – Neuverteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Ortsunabhängige und komplexe Aufgaben werden in der Geschäftsstelle in Zürich zentralisiert, während Aufgaben, die von einer lokalen Vernetzung profitieren, auf lokaler Ebene belassen werden. – Neue Prozesse: Die Prozesse werden besser auf die Bedürfnisse von Fahrgästen und Freiwilligen abgestimmt und teilweise automatisiert. Unter anderem werden die Freiwilligen von administrativen Aufgaben entlastet. – Neues Tarif- und Vergütungssystem: Das finanzielle Engagement und das Geschäftsvolumen werden entkoppelt, damit der Tarif unabhängig vom Defizit gesteuert werden kann. – Neue IT-Infrastruktur: Die Einführung eines flexiblen und mehrkanalfähigen Fahrdienstsystems ermöglicht die effiziente zentrale Annahme, Disposition und Organisation der Fahrten. Kosten Fr. 1 814 490 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des SRK beträgt Fr. 1 099 490. Von den Standortgemeinden wird ein Beitrag von Fr. 110 000 erwartet, von Stiftungen und Privaten ein Engagement von Fr. 105 000. Der restliche Betrag soll über den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Zürcher Rotkreuz-Fahrdienst bietet flächendeckend im ganzen Kanton eine Dienstleistung für Menschen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Eine Gesamtmodernisierung des Fahrdienstes ist sinnvoll und notwendig, um der gestiegenen Nachfrage und den veränderten Ansprüchen von Fahrgästen und Freiwilligen weiterhin genügen zu können. Von der Reorganisation profitieren zudem auch Gemeinden und/oder Institutionen im Kanton Zürich, die durch das effizienter ausgestaltete Angebot entlastet werden. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000

9. Verein Winti jodelt 2019, Nordostschweizerisches Jodlerfest 2019 Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Winti jodelt 2019: Der Verein besteht Organisation seit 2017. Er bezweckt die Durchführung des Nordostschweizerischen Jodlerfestes 2019 in Winterthur-Wülflingen. Ausgangslage Das Nordostschweizerische Jodlerfest findet alle drei Jahre statt; 2019 vom 21. bis 23. Juni in Winterthur. Es wird durchgeführt vom Nordostschweizerischen Jodlerverband, der die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein abdeckt. Dem Verband gehören 159 Vereine an, 51 davon kommen aus dem Kanton Zürich. Der Jodelclub Wülflingen hat sich bereit erklärt, den Grossanlass 2019 durchzuführen, und zu diesem Zweck den Verein Winti jodelt 2019 gegründet. Projektziel Durchführung des Nordostschweizerischen Jodlerfestes 2019 Projektbeschrieb Am Freitag, 21. Juni, und am Samstag, 22. Juni 2019, werden die Vorträge Jodel, Alphorn und Büchelblasen sowie Fahnenschwingen durchgeführt, die von professionellen Jurys bewertet werden. Die Vorträge finden statt in Kirchen, Kirchgemeinde- und Schulhäusern, die Blasvorträge auf dem Sportplatz Sporrer und die Fahnenwettbewerbe in der Pferdesportarena. Am Sonntag, 23. Juni 2019, werden der traditionelle Jodlerbrunch und ein Festgottesdienst durchgeführt. Abschluss des Festes bildet ein grosser Festumzug. Während des gesamten Anlasses wird ein eigens erstelltes Jodlerdorf zwecks Verpflegung und Unterhaltung der Festbesucherinnen und -besucher betrieben. Das OK erwartet rund 4000 Aktive sowie zwischen 50 000 und 60 000 Besucherinnen und Besucher. Kosten Fr. 1 731 600 Gewünschter Beitrag Fr. 150 000

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 212 000. Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 150 000. Von Sponsoren wird ein Beitrag von Fr. 609 600 erwartet, durch Eintritte und Vermietungen sollen Einnahmen von Fr. 575 000 erzielt werden. Die Leistungen anderer Kantone sind mit Fr. 35 000 budgetiert. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. In Anbetracht des von der Standortgemeinde bewilligten Beitrages von Fr. 150 000 ist eine entsprechende Beitragsleistung aus dem Lotteriefonds gerechtfertigt. Dieser Betrag wird je hälftig als A-Fonds-perdu-Beitrag und als Defizitgarantie gewährt. Bewilligter Beitrag A-Fonds-perdu-Beitrag Fr. 75 000 Defizitgarantie Fr. 75 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflage gebunden: – Der Beitrag des Lotteriefonds darf in keinem Fall als Gewinnbeteiligung zugunsten der am Fest beteiligten Vereine ausbezahlt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 00000): in Franken 1. Verein journalistory.ch Beitrag für Oral-History-Projekt zur Medienvielfalt 48 000 2. Zürcher Museums-Bahn Beitrag zur Verlängerung der Lokremise Sihlwald 250 000 3. Zürcher Theater Spektakel Beitrag zur Erneuerung des Containerzentrums und zur Sanierung 186 000 der Zentralbühne 4. Verein BIF Beitrag für Pilotprojekt «Onlineberatung» 200 000 5. Schweizerschule Mexiko Beitrag zum Ausbau der Infrastruktur der Schule 500 000 6. Vereine Impulsis und access Beitrag an den Ausbau eines gemeinsamen Hauses der Berufsintegration 150 000 in Franken 7. Verein FIZ, Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration Beitrag an das Gewalt-Präventions-Projekt «Stark mit Peers» 20 000 8. Verein Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich Beitrag an Neuorganisation des Fahrdienstes 500 000 9. Verein Winti jodelt 2019 Beitrag für Nordostschweizerisches Jodlerfest 2019 – A-Fonds-perdu-Beitrag 75 000 – Defizitgarantie 75 000 Total 2 004 000

II. Die Beitragsempfänger werden im Sinne einer Auf‌lage verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen.

III. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auf‌lagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf- ‌lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der verlangte Schlussbericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Schlussbericht akzeptiert hat.

IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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