RRB Nr. 782/2018
Strassen, Zürich und Winterthur, Berichterstattung, Bau- und Unterhaltspauschalen für das Jahr 2017, Kenntnisnahme, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. August 2018
782. Strassen (Zürich und Winterthur, Berichterstattung Bau- und Unterhaltspauschalen / Strassenentwässerung)
Erwägungen
A. Berichte über die Bauprogramme 2018 bis 2020 Nach § 44 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1) erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über das Bauprogramm der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Der Stadtrat von Zürich und der Stadtrat Winterthur haben ihre Berichte über das Bauprogramm 2018 bis 2020 je mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 eingereicht. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen. Die wichtigsten Eckpunkte werden nachfolgend wiedergegeben. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Stadt Zürich im Vergleich zu den für 2018 bis 2020 festgesetzten Faktoren (nachfolgend Kapitel C) mit leicht geringeren Belastungen in der Baupauschale rechnet, während die Stadt Winterthur aufgrund von anstehenden Grossprojekten von höheren Ausgaben in der Baupauschale ausgeht. Für die Unterhaltspauschale gehen die Stadt Zürich von leicht höheren und die Stadt Winterthur von etwa gleichbleibenden Ausgaben aus.
B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeiträgen zur Verfügung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehldeckungen. Der Stadtrat von Zürich und der Stadtrat Winterthur erstatteten am 21. März 2018 Bericht. Aufgrund der Unterlagen berechnet sich der jeweilige Stand der Reserven am 1. Januar 2018 wie folgt: Baupauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2017 15 726 885 Baupauschale 2017 (RRB Nr. 835/2017) 31 749 772 Belastung 2017 –17 267 973 Stand der Reserven am 1. Januar 2018 30 208 684
Angesichts der im eingereichten Bauprogramm vorgesehenen Ausgaben der Stadt Zürich ist die Entwicklung der Reserve in der Baupauschale der Stadt Zürich weiter zu beobachten. Bei der nächsten Faktorenfestlegung (2021–2023) sind gegebenenfalls Massnahmen zum Abbau der Reserve vorzusehen. Baupauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2017 25 130 352 Baupauschale 2017 (RRB Nr. 835/2017) 8 674 281 Belastung 2017 –9 671 638 Stand der Reserven am 1. Januar 2018 24 132 995 Die grosse Reserve ergibt sich daraus, dass mit den Faktoren 2009–2011 ein Anteil für das Grossprojekt Unterführung Wyden gesichert wurde. Dieses wurde jedoch vom Grossen Gemeinderat abgelehnt und daher nicht umgesetzt. In der anstehenden Faktorenperiode sind hohe Ausgaben für Grossprojekte wie die Querung Grüze eingeplant, die zu einem erheblichen Abbau der Reserve führen werden. Mit der Festlegung der Faktoren 2018–2020 wurde diese grosse Reserve berücksichtigt. Unterhaltspauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2017 3 347 549 Unterhaltspauschale 2017 (RRB Nr. 835/2017) 31 385 506 Belastung 2017 –39 896 253 Stand der Fehldeckung am 1. Januar 2018 –5 163 198 Massnahmen zum Ausgleich der Fehldeckung sind zurzeit keine erforderlich. Aufgrund der im Bauprogramm eingereichten Ausgaben der Stadt Zürich ist die Entwicklung der Fehldeckung in der Unterhaltspauschale der Stadt Zürich weiter zu beobachten. Unterhaltspauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2017 2 008 895 Unterhaltspauschale 2017 (RRB Nr. 835/2017) 8 057 536 Belastung 2017 –8 103 400 Stand der Reserven am 1. Januar 2018 1 963 031 Angesichts des geringen Ausmasses der Reserve sind Massnahmen zum Abbau der Reserve nicht erforderlich.
C. Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen für 2018 Die Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur für 2018 sind nach dem in §§ 46 und 47 StrG beschriebenen Verfahren über die Strassenlänge und die kantonalen Aufwendungen im letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr zu berechnen. Mit RRB Nr. 836/2017 wurden die Faktoren für die Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschalen für den Zeitraum von 2018 bis 2020 wie folgt festgesetzt: Faktor Baupauschale Zürich 3,8 Baupauschale Winterthur 3,0 Unterhaltspauschale Zürich 2,5 Unterhaltspauschale Winterthur 1,7
Baupauschale Die Baupauschalen für das Rechnungsjahr 2018 zulasten des Kontos 5205.5620.000000, Investitionsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, sind wie folgt festzusetzen: in Franken Stadt Zürich 50 449 218 Stadt Winterthur 13 420 400 Baupauschalen für 2018 insgesamt 63 869 618 Die Städte Zürich und Winterthur haben Anspruch auf die Baupauschale, da die vorhandenen Reserven das Dreifache der ihnen zustehenden Beträge nicht erreichen (§ 46 Abs. 4 StrG). Die aufgeführten Beträge sind daher auszurichten. Unterhaltspauschale Die Unterhaltspauschalen für das Rechnungsjahr 2018 zulasten des Kontos 5205.3632.000000, Betriebsbeiträge an die Gemeinden Zürich und Winterthur, sind wie folgt festzusetzen und auszurichten: in Franken Stadt Zürich 43 317 428 Stadt Winterthur 9 925 340 Unterhaltspauschalen für 2018 insgesamt 53 242 768
D. Beiträge für die Strassenentwässerung Gemäss Schreiben vom 21. März 2018 des Stadtrates von Zürich hatte die Stadt Zürich 2017 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus Gebiet der überkommunalen Strassen Fr. 9 786 949.20 aufgewendet. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 32,9% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 3 219 906.
Gemäss Schreiben vom 21. März 2018 des Stadtrates Winterthur hatte die Stadt Winterthur 2017 für die Entwässerung der öffentlichen Strassen Fr. 950 000 aufgewendet. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 25,4% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 241 300.
E. Ausgabenbewilligung und Auszahlung Gemäss § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) ist die Volkswirtschaftsdirektion für die Bewilligung der Ausgaben nach §§ 46 und 47 StrG abschliessend zuständig. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Volkswirtschaftsdirektion die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2018 der Städte Zürich und Winterthur sowie für die Gebühren der Meteorwasserleitung und -behandlung 2017 auszahlen. Von der gebundenen Ausgabe von Fr. 117 112 386 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, gehen Fr. 63 869 618 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 53 242 768 zulasten der Erfolgsrechnung. Die Beiträge gemäss Kapitel D sind zulasten des Kontos 5205.3632.000000, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, auszurichten. Diese genannten Ausgaben sind im Budget 2018 nur teilweise enthalten. Gemäss §§ 46 Abs. 2 und 47 Abs. 2 StrG bemessen sich Bau- und Unterhaltspauschalen an den durch den Kanton getätigten Ausgaben. Die Budgetierung für das Jahr 2018 beruhte auf provisorischen Bemessungsgrundlagen, die massgeblichen definitiven Zahlenwerte gemäss Rechnungsabschluss 2017 des kantonalen Tiefbauamtes fielen markant höher als erwartet aus. Dies erfordert einen Nachtragskredit, der in die II. Sammelvorlage der Nachtragskredite für das Jahr 2018 aufzunehmen sein wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von den Bauprogrammen für die Jahre 2018 bis 2020 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2017 über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel wird Kenntnis genommen.
II. Die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2018 der Städte Zürich und Winterthur sowie die Gebühren der Meteorwasserableitung und -behandlung 2017 werden wie folgt festgesetzt:
Baupauschale 2018 in Franken a. Stadt Zürich 50 449 218 b. Stadt Winterthur 13 420 400 Baupauschalen für 2018 insgesamt 63 869 618 Unterhaltspauschale 2018 in Franken a. Stadt Zürich 43 317 428 b. Stadt Winterthur 9 925 340 Unterhaltspauschalen für 2018 insgesamt 53 242 768 Entschädigung 2017 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser in Franken a. Stadt Zürich 3 219 906 b. Stadt Winterthur 241 300 Entschädigung für 2017 insgesamt 3 461 206
III. Gegen Dispositiv II dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich (ES), den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau, Tiefbauamt, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli