Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 4 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 816/2023

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2023, 2. Serie

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Juni 2023

816. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2023, 2. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auf‌lagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf‌lagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlichrechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2023 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in dem mit einem * bezeichneten Fall unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates): RRB Nr. 187/2023 Soforthilfe für die Erdbebenopfer in der Türkei Fr.   800 000 und in Syrien RRB Nr. 376/2023 Beiträge 2023, 1. Serie Fr. 2 319 500 RRB Nr. 656/2023* Beitrag an die Sicherheitsdirektion für das Projekt Fr. 3 500 000 «UEFA Women’s EURO 2025» Total Fr. 6 619 500

Die Finanzdirektion hat zu weiteren Gesuchen die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:

Erwägungen

1. Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz Pusch (Neuentwicklung labelinfo.ch) Gesuchsteller/in Die 2000 gegründete Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz Pusch (kurz: Stiftung Pusch), zu deren Mitgliedern auch 71 Gemeinden des Kantons sowie der Kanton selbst gehören, leistet u. a. durch Bildung und Information einen Beitrag zum angewandten Umweltschutz. Vorhaben Ein nachhaltiges Konsumsystem erfordert die Einhaltung möglichst hoher ökologischer, sozialer und ethischer Anforderungen bei der Produktion, Verarbeitung und dem Vertrieb von Produkten. Solche Anforderungen stehen im Mittelpunkt von Labels und Standards. Durch die Erhöhung der Transparenz und damit der Glaubwürdigkeit von Labels für nachhaltige Produkte soll das Projekt zur Förderung eines nachhaltigen Konsums beitragen. Dazu sollen u. a. eine für alle Produktgruppen einheitliche Bewertungsmethodik von Nachhaltigkeitslabels entwickelt und eine Auswahl der bewerteten Nachhaltigkeitslabels in jeder Produktgruppe getroffen werden sowie eine Labelbewertung erfolgen. Damit einhergehend erfolgt der Relaunch der Webseite labelinfo.ch auf Basis der ITC-Datenbank und des GIZ-Bewertungssystems. Kosten Fr. 795 923 Beantragter Beitrag Fr.   18 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 224 323 Stiftungen und Private Fr.   45 000 Andere Kantone Fr.   30 000 Bund Fr. 420 000 Andere Fr.   58 600 Gewährter Beitrag Fr.   18 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Finanzierung des Projekts ist breit abgestützt und der öffentliche Nutzen der Webseite hoch. Die von der Stiftung Pusch betreute Webseite wird bereits heute von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren gut besucht. Durch die Überarbeitung der Beurteilungsgrundlagen und der Webseite können der «Label-Dschungel» entwirrt und insbesondere die Bedürfnisse der professionell Beschaffenden besser abgedeckt werden.

2. Verein fairunterwegs (Fair unterwegs sein? So geht das.) Gesuchsteller/in Der 1977 gegründete Verein fairunterwegs setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte und eine nachhaltige Entwicklung im Tourismus ein. Er will Reisende zu fairem Unterwegssein bewegen und positive Auswirkungen für die Menschen in den Destinationen erzielen. Vorhaben Das Vorhaben umfasst das Schaffen einer Plattform, die sozial- und umweltverträgliches Unterwegssein interessant und leicht zugänglich macht. Nachhaltigkeitsaffine Reisende sollen schnell inspirierende, fundierte und praktische Informationen, Handlungsvorschläge und Werkzeuge für ein umfassend nachhaltiges Unterwegssein und eine attraktive Auswahl entsprechender Angebote in der Schweiz und weltweit finden. Sie sollen auch erfahren, was fair Unterwegssein ihnen selbst, den Menschen und der (Um-)Welt bringt. Kosten Fr. 160 800 Beantragter Beitrag Fr.   30 400 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   40 400 Stiftungen und Private Fr.    5 000 Sponsoren Fr.   50 000 Andere Kantone Fr.   35 000 Gewährter Beitrag Fr.   15 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, der eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinden bzw. -kantone voraussetzt. Gestützt darauf ist der vom Kanton zu leistende Beitrag auf höchstens Fr. 15 000 festzulegen, was einem angemessenen Anteil des Kantons für das nationale Vorhaben entspricht. Mit der Plattform kann die Sensibilisierung einer grossen Anzahl von Personen für ein nachhaltiges Unterwegssein – vorzugsweise in der Schweiz – erreicht werden.

3. Kulturama-Stiftung (Neugestaltung der beiden Hauptausstellungen im Kulturama Museum des Menschen) Gesuchsteller/in Die Kulturama-Stiftung ist Trägerin des 1978 eröffneten Museums des Menschen, das Wissen und Wissenschaft über den Menschen verständlich, erlebnisorientiert und niederschwellig für das breite Publikum vermittelt. Etwa die Hälfte der Besuchenden sind Schulklassen. Seit 1987 wird das Kulturama vom Kanton Zürich (Bildungsdirektion) und seit 1988 von der Stadt Zürich (Schul- und Sportdepartement) mitfinanziert. Vorhaben Die beiden Hauptausstellungen «Woher wir kommen» über die Evolution des Lebens und des Menschen und «Wer wir sind» über den Lebenslauf des Menschen und die Humanphysiologie wurden zur Neueröffnung 2001 am heutigen Standort eingerichtet. Nach über 20 Jahren haben sich die Sehgewohnheiten des Publikums und die Ansprüche an eine Ausstellung, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Inhalten und die technischen Möglichkeiten der Vermittlung stark gewandelt. Mit der Überarbeitung und Neugestaltung will das Museum seinen Anspruch als «Museum für alle» auch zukünftig erfüllen. Durch neue Gestaltung, technische Hilfsmittel sowie verschiedene neue interaktive und «hands-on»-Stationen soll sich das museumspädagogische Angebot den Besuchenden noch besser erschliessen. Kosten Fr. 2 708 176 Beantragter Beitrag Fr. 1 000 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   557 370 Stiftungen und Private Fr.   900 806 Standortgemeinde Fr.   250 000 Gewährter Beitrag Fr. 1 000 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es leistet einen Beitrag zur Vermittlung von Wissen und Wissenschaft über den Menschen in der breiten Öffentlichkeit. Das Kulturama gehört zu den von Schulklassen meistbesuchten Museen des Kantons und ist eine Institution mit langjährigem Leistungsausweis. Die Überarbeitung und Neugestaltung der Hauptausstellungen tragen zum zukunftsfähigen Fortbestand des Museums bei.

4. Verein Museum Schloss Kyburg (Schloss Kyburg und wir, Jubiläum 600 Jahre Kyburg beim Kanton Zürich) Gesuchsteller/in Der 1992 gegründete Verein bezweckt die Förderung des öffentlichen Interesses an der Geschichte des Kantons Zürich und insbesondere des Schlosses Kyburg. Vorhaben Im Jahr 1424 erwarb die Stadt Zürich von den Habsburgern die damalige Grafschaft Kyburg und gelangte dadurch zu einem Untertanengebiet, das rund einen Drittel der heutigen Zürcher Gemeinden umfasste. 2024 werden 600 Jahre vergangen sein, seit mit dem Erwerb der Grafschaft Kyburg der Grundstein zur heutigen Grösse des Kantons Zürich gelegt wurde. Der Gesuchsteller plant, dieses Jubiläum mit verschiedenen Anlässen zu begehen. So soll beispielsweise in einer Ausstellung der historische Hintergrund des Erwerbs der Grafschaft dargestellt werden, oder es finden Führungen in Zürcher Archiven, Museen und Bibliotheken statt, um deren Wert für die Erforschung der Kyburger Geschichte sichtbar zu machen. Im Rahmen der «Europäischen Tage des Denkmals 2024» soll in Zusammenarbeit mit der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege am Beispiel der Kyburg aufgezeigt werden, welche gesellschaftliche Bedeutung dem sorgfältigen Umgang mit kulturhistorischem Erbe zukommt. Das Konzept fokussiert darauf, in den Gemeinden der ehemaligen Landvogtei Kyburg das Bewusstsein für die gemeinsame Geschichte zu stärken und damit einerseits die Gemeinden dazu zu bewegen, die Kyburg auch in Zukunft finanziell zu unterstützen, und anderseits die Bevölkerung zu einem Besuch zu animieren. Kosten Fr. 242 000 Beantragter Beitrag Fr. 161 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   51 000 Standortgemeinde Fr.   30 000 Gewährter Beitrag Fr. 161 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das auf einem professionellen und nachvollziehbaren Konzept beruhende Jubiläumsprogramm bietet Gelegenheit, sich auf vielfältige Weise mit der Geschichte und Bedeutung dieses Kulturguts von nationaler Bedeutung auseinanderzusetzen.

5. Waldverein Bassersdorf-Nürensdorf (Walderlebnispfad Hardwald) Gesuchsteller/in Der 2013 gegründete Verein fördert die fachgerechte und naturnahe Bewirtschaftung der Wälder seiner Mitglieder, die Holzvermarktung mit dem Label «Schweizer Holz» sowie die möglichst flächendeckende FSC-Zertifizierung der Wälder von Bassersdorf und Nürensdorf. Vorhaben Aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Vereins soll im Hardwald bei Bassersdorf ein Walderlebnispfad entstehen. Dieser wird sich in zwei Abschnitte gliedern und einem grossen «Waldquiz» gleichen. Die Besucherinnen und Besucher folgen dem Weg und beantworten dabei thematisch vielfältige Fragen zum Wald, die auf Holztafeln zu lesen sein werden. Der Walderlebnispfad soll den Waldbesuchenden dadurch zielgruppengerechte Erlebnisse in der Natur ermöglichen sowie Wissen rund um die Themen Wald, Natur und Waldbewirtschaftung vermitteln. Darüber hinaus sollen durch den Weg Menschen verschiedenen Alters dazu animiert werden, sich draussen in der Natur rücksichtsvoll gegenüber dem Ökosystem Wald zu bewegen und diesen als Naherholungsbiet zu nutzen. Kosten Fr. 40 000 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 10 000 Standortgemeinden Fr. 12 000 Sponsoren Fr.   8 000 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es will auf spielerische Weise die ökologische Bildung und die Förderung des Verständnisses für den Lebensraum Wald unterstützen und stellt auch für Schulen eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Unterrichtsangebot dar, um den Schülerinnen und Schülern Wissen zum Thema «Wald» zu vermitteln, das Teil des Zürcher Lehrplans 21 ist.

Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: 1. Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz Pusch (Neuentwicklung labelinfo.ch) Fr. 18 000 2. Verein fairunterwegs (Fair unterwegs sein? So geht das.) Fr. 15 000 3. Kulturama-Stiftung (Neugestaltung der beiden Hauptausstellungen im Kulturama Museum des Menschen) Fr. 1 000 000 4. Verein Museum Schloss Kyburg (Schloss Kyburg und wir, Jubiläum 600 Jahre Kyburg beim Kanton Zürich) Fr. 161 000 5. Waldverein Bassersdorf-Nürensdorf (Walderlebnispfad Hardwald) Fr. 10 000 Total Fr. 1 204 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auf‌lagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auf‌lagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elektronisch die Erfüllung aller Auf‌lagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser akzeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auf‌lage).

e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auf‌lage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinanzierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auf‌lage).

III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dispositiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auf‌lagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über die Luftfahrt, Art. 6, Art. 9 und Art. 11 — gelesen in der Fassung vom 1. Mai 2022; der Erlass wurde am 1. Juli 2023, 1. August 2023, 1. September 2023, 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.

Cità en