Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 819/2013

Strassen, Zürich und Winterthur, Berichterstattung; Bau- und Unterhaltspauschalen, Strassenentwässerung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2013

819. Strassen (Zürich und Winterthur, Berichterstattung, Bau- und Unterhaltspauschalen / Strassenentwässerung)

Erwägungen

A. Berichte über die Bauprogramme 2013–2015 Nach § 44 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Bauprogramme der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Der Stadtrat von Zürich und der Stadtrat Winterthur haben ihre Berichte über das Bauprogramm für 2013 bis 2015 mit Schreiben vom 3. April 2013 bzw. 19. Dezember 2012 eingereicht. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen. Bei den Bauprogrammen handelt es sich um Rahmenprogramme, für deren genaue Einhaltung aus verschiedensten Gründen keine Gewähr besteht. Unwägbarkeiten aller Art, wie Rechtsmittel und Projekteinsprachen einschliesslich der damit verbundenen Umprojektierungen, Sparmassnahmen, Schwierigkeiten beim Landerwerb sowie Verzögerungen aus baulichen, nicht voraussehbaren Gründen wirken sich auf die Programmabwicklung aus. Bei den Bauprogrammen beider Städte zeichnen sich für die nächsten Jahre Ausgaben ab, die den im Strassengesetz vorgesehenen Rahmen übersteigen. Bei der Festlegung der Faktoren gemäss §§ 46 Abs. 2 und 47 Abs. 2 StrG für die Bau- und Unterhaltspauschalen für die Jahre 2012 bis 2014 wurden die durch den Kanton separat zu finanzierenden Projekte bestimmt.

B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeträgen zur Verfügung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehldeckungen. Der Stadtrat von Zürich erstattete am 13. März 2013, der Stadtrat Winterthur am 6. März 2013 Bericht. Aufgrund der Unterlagen berechnet sich der Stand der Reserven per 1. Januar 2013 wie folgt:

Bauaufwendungen Stadt Zürich in Franken Stand der Fehldeckung per 1. Januar 2012 –6 625 275 Baupauschale 2012 (RRB Nr. 987/2012) 25 235 879 Anteil Ausgleich der Fehldeckung (RRB Nr. 987/2012) 6 625 275 Belastung 2012 –15 962 446 Stand der Reserven per 31. Dezember 2012 9 273 433 Mit der Festsetzung der Faktoren für die Jahre 2012 bis 2014 wurde über eine separate Faktorenerhöhung ein mittelfristiger Ausgleich für die seit Jahren bestehende Unterdeckung gesichert. Die Auszahlung dieses Anteils im Jahr 2012 führte zu einem Ausgleich der Baupauschale (nachfolgend Kapitel D). Massnahmen zur Senkung der Reserven sind bei diesem Umfang noch nicht erforderlich, insbesondere da bereits bekannt ist, dass mittelfristig grössere, kostenintensive Projekte in Planung sind. Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven per 1. Januar 2012 9 815 439 Baupauschale 2012 (RRB Nr. 987/2012) 7 354 262 Belastung 2012 –3 082 081 Stand der Reserven per 31. Dezember 2012 14 087 620 Die grosse Reserve begründet sich darin, dass mit den Faktoren 2009 bis 2011 ein Anteil für das Grossprojekt Unterführung Wyden gesichert wurde, das unvorhergesehen nicht ausgeführt wurde. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zu den Faktorenfestlegungen für die Jahre 2015 bis 2017 ist dies zu berücksichtigen. Ein Abbau der Reserven ist entsprechend anzustreben. Unterhaltsaufwendungen Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven per 1. Januar 2012 46 917 557 Unterhaltspauschale 2012 (RRB Nr. 987/2012) 32 773 059 Belastung 2012 –43 903 716 Stand der Reserven per 31. Dezember 2012 35 786 900 Die grossen Reserven in der Unterhaltspauschale sind zu senken. Eine Kürzung des Faktors wurde mit der Festlegung der Faktoren für die Jahre 2012 bis 2014 bereits vorgenommen. Mit der Festlegung der Faktoren für die Jahre 2015 bis 2017 ist wiederum eine Kürzung des Faktors für die Unterhaltspauschale anzustreben. Stadt Winterthur in Franken Stand der Fehldeckung per 1. Januar 2012 –1 936 668 Unterhaltspauschale 2012 (RRB Nr. 987/2012) 8 413 759 Belastung 2012 –8 815 414 Stand der Fehldeckung per 31. Dezember 2012 –2 338 323 Massnahmen zum Ausgleich der Unterdeckung sind noch keine erforderlich.

C. Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschalen für 2013 Für die Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschale ist gemäss § 39 und Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV) die Volkswirtschaftsdirektion zuständig. Im Sinne einer koordinierten Bearbeitung wird über die Auszahlung mit dem vorliegenden Beschluss entschieden. Die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2013 sind nach dem in §§ 46 und 47 StrG beschriebenen Verfahren über die Strassenlänge und die kantonalen Aufwendungen im letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr zu berechnen. Mit RRB Nr. 1078/2011 wurden folgende Faktoren für die Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschalen für den Zeitraum 2012 bis 2014 festgesetzt: Baupauschale Zürich 3,7 Erhöhung für Ausgleich Fehldeckung höchstens 1,6 Baupauschale Winterthur 3,2 Unterhaltspauschale Zürich 2,1 Unterhaltspauschale Winterthur 1,6 Die festgelegten Faktoren enthalten auch ausserordentliche Erhöhungen für die Finanzierung von definierten Grossprojekten, Erneuerungen von Verkehrsregelungsanlagen sowie Lärmsanierungen gemäss vorgesehenen Programmvereinbarungen. Baupauschale Die Städte Zürich und Winterthur haben Anspruch auf die Baupauschale, da die vorhandenen Reserven das Dreifache der ihnen zustehenden Beträge nicht erreichen. Die Baupauschalen werden für das Rechnungsjahr 2013 zulasten des Kontos 5205.5620.000000, Investitionsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 25 671 593.00 Stadt Winterthur 7 481 238.00 Baupauschale für 2013 insgesamt 33 152 832.00

Unterhaltspauschale Die Unterhaltspauschalen werden für das Rechnungsjahr 2013 zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 32 673 998.00 Stadt Winterthur 8 388 328.00 Unterhaltspauschale für 2013 insgesamt 41 062 326.00 Die Ausgaben sind im Budget 2013 enthalten.

D. Ausgleich der Fehldeckung der Baupauschale Stadt Zürich Wie unter Kapitel B erwähnt, war der Kanton im Zusammenhang mit der Festsetzung der Faktoren für die Jahre 2012 bis 2014 bereit, eine separate Faktorenerhöhung festzusetzen, damit ein mittelfristiger Ausgleich der hohen Fehldeckung bei der Baupauschale durch die Stadt Zürich möglich ist. Von der Stadt Zürich wurde im Gegenzug verlangt, dass sie eine über den zugesicherten Betrag hinausgehende Fehldeckung durch Einsparungen ausgleicht. Da die Stadt Zürich das Rechnungsjahr 2012 mit einem positiven Saldo in der Baupauschale abgeschlossen hat, entfällt ein Ausgleichsbeitrag durch den Kanton.

E. Gebühren für die Strassenentwässerung Zürich: Gemäss Schreiben vom 13. März 2013 des Stadtrates von Zürich hatte die Stadt Zürich 2012 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus dem öffentlichen Strassennetz Aufwendungen von Fr. 9 786 949.20. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 32,9% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 3 219 906. Dieser Betrag ist festzusetzen und zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, auszurichten. Die Ausgaben sind im Budget 2013 enthalten. Winterthur: Gemäss Auszug aus der Stadtrechnung 2012 der Stadt Winterthur und Schreiben vom 6. März 2013 des Stadtrates Winterthur hatte die Stadt Winterthur 2012 für die Entwässerung der öffentlichen Strassen Aufwendungen von Fr. 950 000. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 25,4% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 241 300. Dieser Betrag ist festzusetzen und zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, auszurichten. Die Ausgaben sind im Budget 2013 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von den Bauprogrammen für die Jahre 2013 bis 2015 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2012 über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel wird gemäss §§ 44 und 48 StrG Kenntnis genommen.

II. Für die Abgeltung der Bau- und Unterhaltspauschalen 2013 der Städte Zürich und Winterthur sowie der Gebühren der Meteorwasserableitung und -behandlung 2012 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 77 676 364 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, bewilligt. Davon gehen Fr. 33 152 832 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 44 523 532 zulasten der Erfolgsrechnung.

III. Die Abgeltungen werden wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: Baupauschalen 2013 in Franken a. Stadt Zürich 25 671 593 b. Anteil für den Ausgleich der Fehldeckung Stadt Zürich 0 c. Stadt Winterthur 7 481 238 Total 33 152 831

Unterhaltspauschalen 2013 in Franken a. Stadt Zürich 32 673 998 b. Stadt Winterthur 8 388 328 Total 41 062 326

Gebühren 2012 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser in Franken a. Stadt Zürich 3 219 906 b. Stadt Winterthur 241 300 Total 3 461 206

IV. Gegen Dispositiv III dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich (ES), den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau, Tiefbau, Neumarkt 1, 8402 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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