Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 86/2026

Kantonsschule Rämibühl, Zürich, Gesamtinstandsetzung, Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026

86. Kantonsschule Rämibühl, Zürich, Gesamtinstandsetzung,

Erwägungen

Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung (zusätzliche gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die 1971 eingeweihte Kantonsschule Rämibühl, Zürich, setzt sich aus drei getrennt geführten Schulen – Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium (MNG, einschliesslich Kunst- und Sportgymnasium), Literargymnasium (LG) und Realgymnasium (RG) – zusammen. Bei der Anlage handelt es sich um ein kantonales Schutzobjekt. Nach 55-jähriger Betriebsdauer weist die grosse Schulanlage (59 000 m² Geschossfläche) einen sehr grossen Instandsetzungsbedarf auf. Eine umfassende Erneuerung ist erforderlich. Gleichzeitig mit den erforderlichen baulichen Anpassungen können betriebliche Veränderungen vorgenommen werden: Dank des Umzugs des LG in die Schulanlage Riesbach, voraussichtlich im Sommer 2029, wird Fläche frei, und die Gesamtanlage kann für die Bedürfnisse der beiden auf dem Areal verbleibenden Schulen umgebaut werden. Damit können aufgrund gestiegener und steigender Schülerzahlen dringend benötigte Kapazitäten geschaffen werden. Für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der notwendigen Gesamtinstandsetzung wurden mit RRB Nr. 1252/2023 insgesamt Fr. 17 400 000 bewilligt.

Veränderte Ausgangslage Seit der Bewilligung dieser Ausgabe, die auf der Grundlage einer Zustandsanalyse berechnet wurde, liegen verschiedene neue Erkenntnisse vor. Es wurde festgestellt, dass die Raumstrukturen teilweise angepasst werden müssen sowie bauliche und technische Eingriffe im Naturwissenschaftstrakt erforderlich sind. Nur so ist künftig eine zeitgemässe Schulnutzung umsetzbar. Zudem sind aufwendigere bauliche Schutzvorrichtungen für die Bestandsgebäude und den Freiraum erforderlich. Die Nutzungskonzepte der Mensa und Aula ergaben, dass für einen wirtschaftlichen, zeitgemässen Betrieb die bestehenden Anlagen angepasst werden müssen. Im Zeitraum zwischen Zustandsanalyse und Vorprojektplanung erfolgten ausserdem kostenrelevante Änderungen an den Standards für Gebäudetechnik und Nachhaltigkeit sowie im

Bereich der Normen und Vorschriften (Sicherheitsvorgaben). Aufgrund terminlicher Verzögerungen in der sehr komplexen Rochadeplanung mehrerer Zürcher Schulen (vgl. RRB Nr. 1360/2021) ist eine etappierte Bauausführung zwingend geworden. Das LG muss entsprechend bis 2029 zwei Jahre parallel zur Realisierung der Instandsetzung vor Ort verbleiben. Dies erfordert ein bisher nicht vorgesehenes Provisorium für den Unterricht der Naturwissenschaften. Diese Projektentwicklungen führen zu einem Anstieg der Baukosten. Damit verbunden steigen auch die Planungskosten an, wodurch mehr Mittel für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung benötigt werden.

Finanzielles Die Kosten für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der Gesamtinstandsetzung der Kantonsschule Rämibühl belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 5. November 2025 neu auf Fr. 22 560 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Investitionskosten Arbeitsgattung Kosten in Franken Projektierung Projektierung Total bewilligt Erhöhung BKP 10 Bestandesaufnahme 815 000 0 815 000 BKP 51 Bewilligungen, Gebühren 75 000 0 75 000 BKP 52 Muster, Vervielfältigungen 1 520 000 173 000 1 693 000 BKP 59 Honorare 12 700 000 4 335 000 17 035 000 BKP 61 Reserve 2 290 000 652 000 2 942 000 Total einschliesslich MWSt 17 400 000 5 160 000 22 560 000 Die Zielkosten für das gesamte Vorhaben Gesamtinstandsetzung Kantonsschule Rämibühl liegen bei Fr. 190 000 000. Tabelle 2: Aufteilung Projektierung und vorgezogene Ausführung Kostenvoranschlag Kosten in Franken (erhöhter Kredit) Projektierung Vorgezogene Total (Phasen Ausführungspla- 31–33) nung (Phase 41) BKP 10 Bestandesaufnahme 815 000 0 815 000 BKP 51 Bewilligungen, Gebühren 40 000 35 000 75 000 BKP 52 Muster, Vervielfältigungen 1 185 000 508 000 1 693 000 BKP 59 Honorare 12 335 000 4 700 000 17 035 000 BKP 61 Reserve 2 155 000 787 000 2 942 000 Total einschliesslich MWSt 16 530 000 6 030 000 22 560 000 Kostenstand 29. November 2024, revidiert 14. Mai 2025, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2024

Gestützt auf §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 5 160 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Da im Vorhaben keine neuen Ausgaben anfallen werden, kann der Regierungsrat die vorgezogene Ausführungsplanung in unbeschränkter Höhe bewilligen. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben Gesamtinstandsetzung Kantonsschule Rämibühl sind im Budget 2026 Fr. 4 000 000 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 Fr. 109 000 000 eingestellt. Die Durchführung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird. Die Investitionen für die Gesamtinstandsetzung Kantonsschule Rämibühl verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Planjahre: Tabelle 3: Verteilung pro Jahr (gemäss aktueller Planung) in Franken bisher 2025 2026 2027 2028 2029-2031 Investitionen 4 700 000 7 300 000 4 500 000 25 500 000 32 500 000 115 500 000

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung der Gesamtinstandsetzung Kantonsschule Rämibühl wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1252/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 5 160 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 22 560 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli