RRB Nr. 863/2020
Strassen Wetzikon, 724 Grüningerstrasse, Neubau Kreisel, Strasseninstandsetzung, Anpassung Rad- und Gehweg und hindernisfreier Neu- und Ausbau der Bushaltestelle Alpenblick, zusätzliche gebundene Ausgabe und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2020
863. Strassen (Wetzikon, 724 Grüningerstrasse, Neubau Kreisel, Strasseninstandsetzung, Anpassung Rad- und Gehweg und hindernisfreier Neu- und Ausbau der Bushaltestelle Alpenblick, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 74/2020 setzte der Regierungsrat das Projekt für den Neubau eines Kreisels, die Anpassung des Rad- und Gehwegs und den hindernisfreien Neu- und Ausbau der Bushaltestelle Alpenblick fest und bewilligte eine Ausgabe von Fr. 4 482 000. Während der Ausführung sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 511 000 verursachen. Die Mehrkosten sind wie folgt begründet: – Aufgrund der durchgeführten Zustandsaufnahmen wurde davon ausgegangen, dass 50% der bestehenden Fundation ersetzt werden muss. Die angetroffenen Verhältnisse waren jedoch schlechter als erwartet und es musste die komplette Fundation ersetzt werden. – Der für den Bau erforderliche provisorische Kreisel Grüninger-/Bönlerstrasse führte zu einem grösseren Aufwand bei den Projektierungs- und Bauarbeiten aufgrund umfangreicher Geländeanpassungen. – Der angetroffene Baugrund im Bereich des provisorischen Kreisels und in weiteren Bereichen war durchgehend belastet und musste fachgerecht entsorgt werden. Im Kataster sind die betroffenen Parzellen als nicht belastet gekennzeichnet, aufgrund dessen diese Kosten im Projekt nicht enthalten sind. – Bei den Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahn kamen die Gleise der ehemaligen Wetzikon–Meilen-Bahn zum Vorschein. Dies führte zu Mehraufwendungen bei den Bauarbeiten und der fachgerechten Entsorgung.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 11. August wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabenin Franken in Franken summe in Franken Erwerb von Grund und Rechten 114 000 11 000 125 000 Bauarbeiten 3 291 000 359 000 3 650 000 Nebenarbeiten 536 000 80 000 616 000 Technische Arbeiten 541 000 61 000 602 000 Total 4 482 000 511 000 4 993 000 Für die Mehrkosten sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 460 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine neue Ausgabe von Fr. 51 000, insgesamt Fr. 511 000, zulasten der Investitionsrechnung, Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Der Beitrag der Stadt Wetzikon von Fr. 310 000 sowie der Beitrag der Genossenschaft Migros Ostschweiz von Fr. 700 000 gemäss RRB Nr. 74/2020 bleiben unverändert. Die zusätzliche Ausgabe ist als Bruttoausgabe zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 4 993 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 2% 84 000 84 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 00000 35% 1 746 000 1 746 000 Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50110 80010 4% 186 000 186 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 4% 210 000 210 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 54% 2 675 000 2 675 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50112 00000 2% 92 000 92 000 Lärmschutz Total 100% 2 767 000 2 226 000 4 993 000
Das Vorhaben verursacht unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 1 010 000 jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 118 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 49% 2 675 000 10 000 2,5% 67 000 Lärmschutz 2% 92 000 300 2,5% 2 000 Staatsstrassen 38% 736 000 2 800 2,5% 18 000 Fahrradanlagen 5% 210 000 800 2,5% 5 000 Staatsstrassen Anteil öV 2% 84 000 300 2,5% 2 000 Staatsstrassen 4% 186 000 800 5,0% 9 000 Beleuchtungsanlagen Zwischentotal 15 000 103 000 Total 100% 3 983 000 118 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81210, Stadt Wetzikon, 724 Grüningerstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Erneuerung Staatsstrassen, Lärmschutz, Fahrradanlagen, Staatsstrassen Anteil öV und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt Wetzikon, 724 Grüningerstrasse, Neubau Kreisel, Strasseninstandsetzung, Anpassung Rad- und Gehweg und hindernisfreier Neu- und Ausbau der Bushaltestelle Alpenblick, werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 74/2020 von insgesamt Fr. 4 482 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 511 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 2 307 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 460 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 767 000, und 2. zur neuen Ausgabe von Fr. 2 175 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 51 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 226 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 4 993 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli