08.029
Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Verfahrensbeitrag
1. Bundesbeschluss zur Genehmigung der Weiterführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
1. Arrêté fédéral portant approbation de la reconduction de l'accord entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, sur la libre circulation des personnes
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Stamm, Aebi, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Wobmann)
Nichteintreten
Antrag der Minderheit I
(Estermann, Aebi, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Stamm, Wobmann)
Rückweisung an den Bundesrat (Erklärung Steuersystem)
mit dem Auftrag, das Geschäft so lange zu sistieren, bis die EU eine schriftliche Erklärung abgibt, dass sie die Steuersouveränität der Schweiz künftig respektieren wird.
Antrag der Minderheit II
(Stamm, Aebi, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Wobmann)
Rückweisung an den Bundesrat (Auftrag Aushandeln Schutzklausel)
mit dem Auftrag, diesen Bundesbeschluss dem Parlament erst dann wieder vorzulegen, wenn mit der EU eine unbefristete Schutzklausel für Rumänien und Bulgarien ausgehandelt worden ist.
Antrag der Minderheit III
(Geissbühler, Aebi, Estermann, Füglistaller, Heer, Mörgeli, Stamm, Wobmann)
Rückweisung an den Bundesrat (Verknüpfung mit Kohäsionszahlungen)
mit dem Auftrag, die Vorlage mit den Kohäsionszahlungen an Rumänien und Bulgarien zu verknüpfen, sodass eine Vorlage entsteht, bei welcher der Stimmbürger weiss, was an Bulgarien und Rumänien zu bezahlen ist, wenn die Personenfreizügigkeit auf diese beiden Länder ausgeweitet wird.
Antrag der Minderheit IV
(Wobmann, Aebi, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Stamm)
Rückweisung an den Bundesrat (vorheriger Bericht des Bundesrates)
mit dem Auftrag, zuvor einen Bericht vorzulegen, der die Folgen einer möglichen Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die EU-Beitrittskandidaten Türkei, Serbien, Kroatien, Albanien, Mazedonien sowie auf Kosovo aufzeigt. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die Kriminalität, die Sozialwerke und die Arbeitsplätze in der Schweiz aufzuzeichnen.
Antrag der Minderheit V
(Wobmann, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Stamm)
Rückweisung an den Bundesrat (Rückübernahmeabkommen)
mit dem Auftrag, eine Bestimmung in den Gesetzestext einzufügen, die besagt, dass der Vertrag über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien erst dann in Kraft tritt, wenn mit Rumänien und Bulgarien ein neuer Vertrag über eine effizientere Rückübernahmeregelung für straffällige und illegal anwesende Staatsangehörige dieser Länder abgeschlossen wurde.
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Stamm, Aebi, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Wobmann)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité I
(Estermann, Aebi, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Stamm, Wobmann)
Renvoi au Conseil fédéral (déclaration concernant le régime fiscal)
avec mandat d'ajourner le traitement du projet jusqu'à ce que l'UE établisse une déclaration écrite garantissant le respect de la souveraineté fiscale de la Suisse.
Proposition de la minorité II
(Stamm, Aebi, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Wobmann)
Renvoi au Conseil fédéral (négociation d'une clause de sauvegarde)
avec mandat de ne soumettre à nouveau le présent arrêté fédéral au Parlement que lorsque l'UE aura négocié une clause de sauvegarde à durée indéterminée pour la Roumanie et la Bulgarie.
Proposition de la minorité III
(Geissbühler, Aebi, Estermann, Füglistaller, Heer, Mörgeli, Stamm, Wobmann)
Renvoi au Conseil fédéral (lien avec la contribution versée au titre de la cohésion)
avec mandat de faire le lien entre ce projet et le paiement de la contribution versée au titre de la cohésion pour la Roumanie et la Bulgarie, afin que les électeurs connaissent le montant des sommes que la Suisse devra verser à la Bulgarie et à la Roumanie si la libre circulation est étendue à ces deux pays.
Proposition de la minorité IV
(Wobmann, Aebi, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Stamm)
Renvoi au Conseil fédéral (pour rapport préalable du Conseil fédéral)
avec mandat de présenter un rapport préalable sur les conséquences d'une éventuelle extension de l'Accord sur la libre circulation des personnes aux candidats à l'adhésion à l'UE que sont la Turquie, la Serbie, la Croatie, l'Albanie, la Macédoine et le Kosovo. Le rapport indiquera en particulier les effets sur la criminalité, les services sociaux et les emplois en Suisse.
Proposition de la minorité V
(Wobmann, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Stamm)
Renvoi au Conseil fédéral (accords de réadmission)
avec mandat de prévoir dans le texte légal que l'extension de l'Accord sur la libre circulation des personnes à la Bulgarie et à la Roumanie n'entrera en vigueur que lorsqu'un nouvel accord avec ces deux Etats aura été conclu pour une réglementation plus efficace concernant la réadmission de leurs ressortissants délinquants et en situation irrégulière.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je vous souhaite, à toutes et à tous, une cordiale bienvenue, et je salue en particulier nos trois conseillères fédérales, Mesdames Calmy-Rey, Leuthard et Widmer-Schlumpf, qui représentent le Conseil fédéral dans le cadre de l'examen du présent objet.
Je vous informe que ce débat est retransmis en direct par la Télévision suisse alémanique.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir befassen uns mit einer Vorlage, die mit Recht als das wohl wichtigste Geschäft der laufenden Legislaturperiode bezeichnet worden ist. Es geht um das Fundament unserer Beziehungen mit unserem wichtigsten Wirtschaftspartner, der Europäischen Union. Das Thema EU wird in der Schweiz sehr kontrovers diskutiert. Dennoch ist es uns in den vergangenen zehn Jahren gelungen, einen Weg zu finden und erfolgreich zu beschreiten, einen Weg, der den sachlichen Bedürfnissen beider Seiten gerecht wird und gleichzeitig eine breite Unterstützung in unserer Bevölkerung findet. Es ist der bilaterale Weg.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der bilateralen Verträge im Jahre 1999 ist es unseren Unterhändlern gelungen, einen recht weitgehenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu erhalten. Diese sogenannten Bilateralen I bringen der Schweiz zwar keine allgemeine gegenseitige Marktöffnung im Dienstleistungsbereich, aber sie ermöglichen in anderen für unsere Wirtschaft wichtigen Bereichen massgeschneiderte Lösungen, mit denen auf spezifisch schweizerische Interessen Rücksicht genommen werden kann. Gut zwei Drittel unserer Stimmbevölkerung haben im Jahre 2000 dem ersten Paket von Verträgen zugestimmt. Eine noch deutlichere Mehrheit, nämlich 77 Prozent, hat ein Jahr später die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen abgelehnt. Fazit also: Die Bilateralen - von vielen wohl eher als temporäre Ersatzlösung, sei es für den EWR-, sei es für den EU-Beitritt, verstanden - erweisen sich als dauerhafte Einrichtung.
Wiederum in einem ausgleichenden Spiel des Gebens und Nehmens haben wir alsdann mit den Bilateralen II ein Gesamtresultat erreicht, das den Interessen beider Seiten gerecht wird. Mit diesem Paket von Verträgen wurde die Spannbreite der Zusammenarbeit sehr viel weiter gesteckt als nur mit den verschiedenen Aspekten der Marktöffnung. Auch zu den Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen hat eine deutliche Mehrheit des Stimmvolkes Ja gesagt. Kultur, Umwelt, Statistik sind ebenfalls Teil unserer Zusammenarbeit. Die EU trägt mit ihrer Kohäsionspolitik zum Abbau des Wohlstandsgefälles zwischen Nord und Süd, zwischen Ost und West bei. Die Schweiz nimmt nicht an der Kohäsionspolitik der EU teil. Sie trägt aber ihrerseits, wiederum auf typisch schweizerische Weise, zum Erreichen des gleichen Ziels bei.
Dass nicht nur das Parlament, sondern auch unsere Landsleute zur Unterstützung für die neuen Mitgliedstaaten an der Urne Ja gesagt haben, trägt uns überall in Europa Respekt ein. Unsere Europapolitik auf bilateralem Weg ist entwicklungsfähig; sie ist keine Sackgasse, wie dies bisweilen behauptet wird. In Bereichen, in denen gewichtige Interessen auf dem Spiel stehen, laufen bereits neue Verhandlungen - Stichwort Strombereich -, oder sie werden demnächst eröffnet, so im Landwirtschafts- und im Gesundheitsbereich.
Die Meinungen zu einzelnen Dossiers mögen in diesem Saal divergieren, eines scheint aber klar zu sein: Für unser Land günstige Lösungen setzen voraus, dass wir mit der EU eine gesprächsbereite Partnerin haben. Dies wiederum setzt das Vorhandensein verschiedener Spielregeln für den gegenseitigen Umgang voraus. Dazu gehört, dass bei allen Fragen die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Dazu gehört aber auch, dass getroffene Vereinbarungen für das gesamte Gebiet beider Partner gelten, für die EU wie für die Schweiz.
Damit sind wir bei den heute zu entscheidenden Fragen. Es geht zum einen um die Frage der Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens nach der ursprünglichen Geltungsdauer von sieben Jahren, und es geht um die Erweiterung dieses Abkommens auf die beiden jüngsten EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien. Erinnern wir uns: Die EU wollte eine möglichst rasche Einführung der vollen Personenfreizügigkeit, die Schweiz beharrte auf langen Übergangsfristen und dem nichtautomatischen Übergang zur vollen Freizügigkeit. Beide Schweizer Ziele wurden erreicht: eine insgesamt zwölfjährige Übergangsfrist, in der während fünf Jahren Zuwanderungskontrollen weiterbestehen können sowie während weiteren sieben Jahren die Möglichkeit besteht zur Wiedereinführung von Kontingenten aufgrund der besonderen Schutzklausel. Damit der Übergang nicht automatisch erfolgt, wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, dass die Schweiz ihren Entscheid, ob sie das Abkommen nach der initialen Dauer von sieben Jahren auf unbestimmte Zeit weiterführen will, in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss trifft. Darüber haben wir heute zu befinden, damit die Schweiz bis spätestens Ende Mai 2009 der EU die entsprechende Mitteilung machen kann.
Es geht aber bei diesem Entscheid um mehr als um die Weiterführung der Personenfreizügigkeit. Für die EU war die Bereitschaft zum Abschluss der Bilateralen nur unter der Voraussetzung gegeben, dass die Personenfreizügigkeit untrennbar zum Verhandlungspaket gehört. Sie soll deshalb in der Folge auch nicht isoliert aus unserem Vertragswerk herausgelöst werden können. Um das Interessengleichgewicht bei den bilateralen Verträgen dauerhaft zu gewährleisten, bestand die EU also auf einer rechtlichen Verknüpfung der einzelnen Abkommen der Bilateralen I. Es wurde eine sogenannte Guillotineklausel eingeführt, und das Stimmvolk hat bei der Annahme der Vorlage im Jahre 2000 diesen Aspekt der bilateralen Spielregeln ebenfalls akzeptiert. Bei der Frage der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens geht es also ums Ganze.
Bei einem Nein würden sechs Monate nach der Notifikation der Nichtweiterführung durch die Schweiz die Bilateralen I insgesamt dahinfallen. Der dadurch entstehende wirtschaftliche Schaden wäre immens. Wohl deshalb hat eine breitangelegte Umfrage von Economiesuisse eine 99-prozentige Zustimmung der Mitgliedfirmen für die Weiterführung der Abkommen ergeben. Das Dahinfallen der Bilateralen I wäre für sich allein schon ein immenser Verlust. Dabei bliebe es aber nicht; die weiteren Konsequenzen eines Neins wären noch weitreichender, und sie wären grundsätzlicher Art. Die Weiterführung des bilateralen Weges an sich würde verbaut. Damit hätten wir einen aussenpolitischen Totalschaden, und innenpolitisch würde unser Land wohl vor eine noch nie dagewesene Zerreissprobe gestellt. Die Weiterführung des Abkommens war bei dieser Ausgangslage in unserer Kommission denn auch weitgehend unbestritten. Sie empfiehlt den Bundesbeschluss ohne Gegenstimme bei 5 Enthaltungen zur Annahme.
Dass unsere Abkommen letztlich auf alle EU-Mitgliedstaaten Anwendung finden, ist als eine der Grundvoraussetzungen des bilateralen Weges zu verstehen. Zum gleichen Zeitpunkt, in dem wir über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zu befinden haben, steht auch dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zum Entscheid an. Diese beiden Vorlagen stehen selbstverständlich in einem direkten Zusammenhang, und der Bundesrat hat sie dem Parlament deshalb richtigerweise in einer und derselben Botschaft unterbreitet.
Im Bereich der Personenfreizügigkeit muss bei jeder Erweiterungsrunde ein Zusatzprotokoll ausgehandelt werden. Dabei geht es um die Modalitäten und die Übergangsfristen, mit denen die Freizügigkeit eingeführt wird. Der Genehmigungsbeschluss für dieses Protokoll untersteht dem fakultativen Referendum, so hat es das Parlament bei der Genehmigung der Bilateralen I festgelegt. Wir kennen dieses Verfahren bereits seit der letzten grossen Erweiterungsrunde 2004. Nach einem heftigen Abstimmungskampf im Herbst 2005 hat das Stimmvolk auch bei dieser Gelegenheit ein deutliches Ja zur Ausdehnung der Freizügigkeit und damit ein Bekenntnis zum bilateralen Weg insgesamt abgegeben.
Auch im Fall Rumäniens und Bulgariens haben unsere Unterhändler ein für die Schweiz vorteilhaftes Übergangsregime ausgehandelt. So können während sieben Jahren die Zuwanderungsbeschränkungen mit ansteigenden Kontingenten beibehalten werden. Dennoch können dank einer zusätzlichen Schutzklausel für weitere drei Jahre Kontingente wieder eingeführt werden, wenn eine massive Zunahme der Einwanderung festgestellt würde. Im Gegensatz zum Protokoll der letzten Erweiterungsrunde gelten diese Übergangsfristen erst ab Inkrafttreten des Protokolls und somit nicht schon ab Beitritt der neuen Mitglieder. Somit stehen uns die Sicherheitsinstrumente dieses Mal länger zur Verfügung.
Die Mehrheit der Kommission beurteilt das Verhandlungsergebnis als positiv und empfiehlt, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
In breiten Kreisen der Bevölkerung bestehen Befürchtungen, dass die Öffnung des Arbeitsmarktes für diese beiden Staaten das Risiko einer illegalen Einwanderung in sich birgt. Diese Sorgen müssen ernst genommen werden, und wir haben in der Kommission darüber auch ausführlich diskutiert. Wir konnten mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, dass seit der Streichung der Rückkehrhilfen an Asylgesuchsteller aus Rumänien und Bulgarien praktisch keine Gesuche mehr gestellt werden. Das bestehende Rückübernahmeabkommen mit Rumänien funktioniert reibungslos. Zudem wurden in Nachverhandlungen, die soeben abgeschlossen wurden, weitere Verbesserungen, namentlich die Rückübernahme von Drittstaatenangehörigen, beschlossen.
Ein weiterer sehr sensibler Aspekt ist die Frage der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping. Die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen erscheinen uns sachgerecht. Die Kontrolldichte soll um 20 Prozent erhöht und der Informationsaustausch unter den Akteuren verbessert werden. Im Wesentlichen zielen diese Massnahmen somit auf eine bessere Anwendung der bestehenden Instrumente. Dem Schutz der Arbeitnehmenden wird somit Rechnung getragen, ohne dass neue administrative Hürden geschaffen würden.
Dem Verhandlungsergebnis bezüglich der Ausdehnung der Freizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien kann somit aus Sicht der Kommission zugestimmt werden. Es geht aber bei dieser Frage nicht nur um eine unilaterale Sicht auf die Personenfreizügigkeit beziehungsweise deren Anwendung auf zwei neue Mitgliedstaaten. Die Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten nach Ablauf der Übergangsfristen ist aus Sicht der EU eine Conditio sine qua non für das weitere Bestehen unseres Vertragswerkes. Diese Bedingung ist nachvollziehbar. Die Schweiz würde es genauso wenig akzeptieren, dass die EU einseitig festlegen könnte, auf welche Kantone unsere Abkommen Anwendung finden. Im Gegensatz zur Frage der Weiterführung kommt es im Falle eines Neins zum Protokoll betreffend Rumänien und Bulgarien nicht zu einer automatischen Kündigung unserer Abkommen. Indes, machen wir uns nichts vor: Wir können über die unmittelbare Reaktion der EU nur mutmassen, aber auf Dauer könnte sie eine Ungleichbehandlung nicht hinnehmen. Auch im Falle eines Neins zur Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien wäre unser bilateraler Weg diskreditiert. Es entstünde eine Zeit der Rechtsunsicherheit. Dies alleine würde unserer Wirtschaft schon schaden. Günstige Lösungen mit der EU wären blockiert, auch das zu unserem eigenen Schaden, und im besten Fall könnten wir uns nach einer Phase der Krise ein zweites Mal zu einer entsprechenden Vorlage äussern. Zu spekulieren, es könne bis dahin ein besseres Verhandlungsergebnis erzielt werden, kommt einer Wette über die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes gleich.
Unsere Diskussion hat gezeigt, dass für verschiedene Varianten Argumente bestehen, insbesondere auch in der Frage der Vereinigung, der Fusion, oder eben der Trennung der Vorlagen. Trotz der diesbezüglichen Divergenzen steht für eine klare Mehrheit der Kommission fest, dass nur mit der Zustimmung zu beiden Vorlagen, seien sie verknüpft oder nicht, unsere Interessen gewahrt bleiben.
In der Kommission wurde mittels verschiedener Anträge verlangt, die Frage der Personenfreizügigkeit mit anderen Themen zu verknüpfen. Wir werden am Ende der Eintretensdebatte auf diese eingehen, sofern sie sich in Minderheitsanträgen manifestieren.
Es geht bei den heute zur Diskussion stehenden Vorlagen um viel, es geht um sehr viel. Es geht um das wirtschaftliche Wohlergehen unseres Landes und damit auch um die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, es geht um die Zukunft unserer Beziehungen zu unserem wichtigsten Partner, und es geht um den lange erarbeiteten Grundkonsens in unserer Europapolitik. Nur mit einem Ja - so die Überzeugung der Kommissionsmehrheit - stellen wir die Weichen richtig.
Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Les arrêtés fédéraux qui vous sont soumis aujourd'hui sont le fruit d'une politique logique et constante et qui remonte maintenant à près de seize ans. C'est le 6 décembre 1992 que le chemin des accords bilatéraux a été pris. C'est le 21 mai 2000 que cette voie a été confirmée par un vote populaire approuvant un paquet de sept accords bilatéraux dont faisait partie celui sur la libre circulation des personnes. C'est le 25 septembre 2005 que les citoyens renouvelaient cette volonté en approuvant l'extension de l'accord précité aux dix nouveaux pays de l'Union européenne, les autres accords étant réputés étendus automatiquement.
Ainsi la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes qui nous est proposée aujourd'hui, tout comme son extension à la Bulgarie et à la Roumanie, s'inscrivent directement dans le cadre de la politique issue du refus de l'Espace économique européen en 1992. Les deux actes qui nous sont soumis répondent à la même logique. Nous avons un accord de base à reconduire, celui sur la libre circulation des personnes entré en vigueur le 1er juin 2002 et qui avait été conclu pour une durée de sept ans, période nécessaire pour en faire l'évaluation. Il doit maintenant être reconduit pour une période indéterminée. C'est ce que l'on demande au Parlement de faire par l'adoption du premier arrêté qui nous est soumis. Un protocole relatif à l'extension à la Bulgarie et à la Roumanie est indispensable dès lors que ces deux pays ont rejoint l'Union européenne le 1er janvier 2007.
J'ajoute à cela un élément que l'on oublie souvent: l'accord principal dispose d'une clause guillotine qui figure dans le premier accord signé et approuvé par le peuple en mai 2000. Cet accord prévoit que s'il y a rejet de l'accord actuel, par définition, dans un délai de six mois, les autres accords déjà en vigueur deviennent caducs. Cela touche aussi bien l'Accord sur certains aspects relatifs aux marchés publics que l'Accord relatif aux échanges de produits agricoles, l'Accord sur le transport aérien, l'Accord sur le transport de marchandises et de voyageurs par rail et par route ou encore l'Accord de coopération scientifique et technologique.
Il ne subsiste pratiquement aucun doute sur le fait que si le protocole qui prévoit l'extension de la libre circulation à des pays devenus membres de l'Union européenne venait à être refusé, l'UE considérerait cela comme un refus de poursuivre dans la voie de l'accord principal. Cela a été encore précisé hier à Bruxelles.
La Suisse n'avait pas avancé sans précaution dans la voie de la libre circulation des personnes. Tous les éléments décidés à l'époque sont toujours valables aujourd'hui, à savoir notamment une introduction progressive de l'accueil des ressortissants: deux ans durant lesquels toutes les restrictions relatives au marché du travail sont maintenues à l'égard des nouveaux Etats; trois ans durant lesquels des contingents progressifs sont mis à disposition des ressortissants des nouveaux Etats; deux ans supplémentaires - éventuels - de restriction si le marché du travail devait être perturbé. Ajoutons à cela une clause de sauvegarde spéciale qui permet à la Suisse, sur une durée de dix ans après l'entrée en vigueur du protocole, de réintroduire des plafonnements en cas d'immigration excessive, et cela sans que l'Union européenne use de rétorsion à l'égard de la Suisse. Ce sont ces mesures-là qui ont été mises en place le 1er juin 2004, puis encore renforcées à partir du 1er avril 2006.
J'ajoute à cela d'autres mesures qui ont elles aussi été mises en place et qui concernent cette fois le dumping salarial et les conditions sur le marché du travail local, parmi lesquelles les possibilités d'extension facilitées des conventions collectives de travail, les possibilités de rendre obligatoires des contrats types de travail en cas d'abus répétés, le contrôle par des commissions tripartites des contrats de travail établis hors conventions collectives et les sanctions en cas d'abus. Ce système sera maintenu avec la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes et son extension à la Bulgarie et à la Roumanie. Il ne sera pas étendu, mais le Conseil fédéral a d'ores et déjà annoncé sa volonté d'augmenter de 20 pour cent le nombre des contrôles dès 2010. Vous le voyez, toutes les précautions ont été prises pour que le fonctionnement du marché du travail ne soit pas perturbé et la Suisse s'en est bien protégée jusqu'ici.
Penchons-nous à présent sur l'extension à la Roumanie et la Bulgarie. Il faut rappeler que les mêmes restrictions du marché du travail seront appliquées que lors de l'extension précédente. Il faut aussi mentionner que la Suisse a obtenu de l'Union européenne que l'entrée en vigueur de la période transitoire commence avec l'entrée en vigueur du Protocole II, et non pas avec l'entrée des deux pays dans l'Union européenne.
Quant à la durée de la clause de sauvegarde spécifique, elle portera sur trois ans. A titre d'exemple et pour illustrer l'effet des mesures de protection du marché du travail durant les premières années pour ces deux nouveaux pays, on relèvera que les contingents annuels d'autorisations de séjour ont été fixés dans des proportions, pour les sept premières années, qui vont de 362 pour la première année à 1207 pour la septième année; on ne peut parler là ni de chiffres excessifs ni d'invasion.
Une petite précision encore. Les accords de réadmission avec la Bulgarie et la Roumanie ne font pas partie du protocole d'extension, mais ils ont d'ores et déjà été réadaptés aux nouvelles nécessités. En commission, les représentants du Conseil fédéral nous ont en outre précisé que tant la Roumanie que la Bulgarie avaient accepté pratiquement toutes les demandes de la Suisse.
La reconduction et l'extension de l'Accord sur la libre circulation des personnes à la Bulgarie et à la Roumanie répondent aux intérêts économiques de la Suisse dans certains secteurs: le secteur agricole, notamment, devrait pouvoir en bénéficier particulièrement. Vous l'avez vu, les mesures de protection du marché du travail sont importantes et devraient permettre d'éviter toute dérive; les mesures d'accompagnement sont maintenues et les contrôles sont augmentés.
C'est la raison pour laquelle la commission vous recommande sans hésitation d'adopter l'arrêté portant approbation de la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes et l'arrêté portant approbation du Protocole II qui vous sont soumis.
Dans les débats en commission, la discussion n'a porté que très peu sur l'aspect de la libre circulation des personnes, et finalement l'idée de reconduire cet accord a été très peu contestée. Le débat a porté plutôt sur le fait de savoir s'il fallait prévoir un ou deux arrêtés, comme l'a rappelé Monsieur Wehrli. La commission a tranché pour deux arrêtés. Elle était parfaitement consciente du fait que les conséquences d'un refus étaient pratiquement identiques, je l'ai dit tout à l'heure. Mais elle juge en revanche que les questions doivent être posées de façon distincte afin de permettre aux citoyens de s'exprimer en toute connaissance de cause et en toute transparence.
Nous aurons l'occasion tout à l'heure d'évoquer les propositions de non-entrée en matière et de renvoi.
Je vous recommande, au nom de la majorité de la commission, d'entrer en matière sur ces deux arrêtés.
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Wichtigste ist, dass wir den Willen der Bevölkerung umsetzen und dass wir der Bevölkerung die Freiheit lassen, über diese wichtigen Themen zu entscheiden. Ich muss Sie deshalb bitten, dem Nichteintretensantrag zuzustimmen.
Es ist ja paradox. So, wie die Sache aufgegleist wurde, bin ich gezwungen, den Nichteintretensantrag zu begründen, ohne dass wir jetzt schon wissen, ob die Vorlage getrennt wird oder nicht. Aber auf jeden Fall ist es gegenüber dem Stimmbürger eine Zumutung, wenn Sie die beiden Vorlagen verbinden. Es geht ganz klar um zwei Fragen: Es geht einerseits um die Frage, ob wir die Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ausweiten wollen, und andererseits um die Frage, ob wir die Personenfreizügigkeit als Ganzes weiterführen wollen. Sie müssen doch der Bevölkerung die Möglichkeit belassen, zu diesen zwei offensichtlich verschiedenen Fragen verschieden zu antworten. Wenn Sie sie in eine einzige Vorlage verpacken, gibt es nur ein Ja oder ein Nein; das können wir nicht machen.
Ich äussere mich jetzt speziell zu Rumänien und Bulgarien und bitte Sie, hier nicht einzutreten. Von meinen Kollegen werden Sie nachher auch etwas zu den Stichwörtern Rumänien und Italien hören, zu den Problemen, die durch diese Zuwanderung in Europa entstanden sind, speziell in Italien, Rom usw. Ganz grundsätzlich ist die Ausweitung auf Rumänien und Bulgarien ein Problem, vielleicht nicht einmal wegen diesen beiden Staaten; gefährlich ist dieser Mechanismus, dass wir ausweiten müssen, vor allem dann, wenn wir weiterdenken. Es ist eine Frage der Zeit, bis die Balkanländer an die Reihe kommen; dann werden Serbien, Bosnien und Kosovo eines Tages beitreten. Wenn Sie sagen, dass es ein zwingender Mechanismus sei, dass wir die Personenfreizügigkeit ausweiten, dann gilt das ja plötzlich auch für diese Staaten. Das können wir nicht machen. Sie können sich selbst an den Fingern abzählen, was passiert, wenn wir für diese Länder die Personenfreizügigkeit einführen. Wir haben schon derart viele Vertreter dieser Länder, die hier wohnen, dass das einen riesigen Sogeffekt geben wird. Es ist nicht im Interesse der Schweiz, die Personenfreizügigkeit auszuweiten.
Und hier ein Punkt, der ganz entscheidend ist: Die EU, der Bundesrat und die Befürworter haben uns immer versprochen - von allem Anfang an, bereits vor acht Jahren -, dass die Bevölkerung dann zu jedem Schritt Stellung nehmen kann, wie sie will, dass sie alle Freiheiten hat, Ja oder Nein zu sagen. Was jetzt soeben am Mikrofon gesagt worden ist, die Argumentation, die ich eben gehört habe, ist völlig anders. Plötzlich heisst es, die Schweizer Bevölkerung habe da keine Freiheit mehr.
Noch ein Wort zu den Folgen: Jetzt wird der Teufel an die Wand gemalt, was passieren würde, wenn wir Nein sagen, dann könne die EU die ganze Personenfreizügigkeit kündigen usw. Dazu noch ein Wort: Lassen Sie sich dadurch nicht Bange machen! Wir haben Gründe für die Personenfreizügigkeit und Gründe dagegen. Aber leider wird der Bevölkerung auf erschreckende Weise verdeckt, was die Folgen sein werden; es wird ihr diesbezüglich nicht die Wahrheit gesagt.
Selbstverständlich gibt es schon Gründe dafür, ich habe es gesagt. Ein Vorteil der Personenfreizügigkeit ist: Als Arbeitgeber können Sie einfach sagen, dass Sie diesen oder jenen Ausländer anstellen wollen; Sie haben keine Probleme mehr. Ich muss Ihnen sagen, dass meine Eltern zurzeit gesundheitlich in einem sehr schlechten Zustand sind. Es ist eigentlich naheliegend: Ich bin versucht, aus Rumänien, aus Bulgarien, woher auch immer Hilfskräfte in die Schweiz zu holen. Es ist klar, als potenzieller Arbeitgeber haben Sie Vorteile. Ein zweiter Vorteil: Ebenso klar ist, dass die EU dann nicht reagieren wird. Wir müssten keine Angst bekommen, dass die EU plötzlich Retorsionsmassnahmen ergreifen bzw. negative Punkte für die Schweiz ins Spiel bringen wird. Ich muss Ihnen allerdings sagen: Wenn ich mit EU-Politikern rede, stelle ich fest, dass die Personenfreizügigkeit für die EU gar nicht so wichtig ist, wie wir meinen. Die Deutschen z. B. sagen mir in aller Regel: "Es ist mir relativ gleichgültig, ob wir die Personenfreizügigkeit mit euch haben oder nicht; wir legen nicht so grossen Wert darauf, dass die Deutschen zu euch arbeiten gehen können."
Jetzt aber die Nachteile, das wird vom Bundesrat verschwiegen: Wir werden in Zukunft mit der Personenfreizügigkeit weder die Quantität noch die Qualität steuern können. Wie viele Leute werden kommen? Sind es gute Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Vor allem - behalten Sie das im Kopf, wir wissen alle, dass dieses Argument nicht stimmt -: Holen können wir immer, wen wir wollen. Das Argument, wir bräuchten die Personenfreizügigkeit, um die Leute zu holen, die wir brauchen, stimmt ohnehin nicht.
Treten Sie deshalb bitte nicht auf dieses Geschäft ein.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die neue Justizministerin hat gestern in der EU-Zentrale zufällig oder nicht zufällig die Nötigung durch die Guillotineklausel und die EU-Direktiven für den künftigen Freizügigkeitsfahrplan entgegengenommen und diese auch umgehend über ihre Medienbeauftragte im Land verkündet - ich nehme an, um gegenüber Parlament und Bevölkerung gehörig Druck zu machen. Wir stellen fest: Dieser Fahrplan eines eigentlich souveränen Staates wird heute von der EU diktiert.
Genau gleich ist es leider im Steuerstreit, auch hier holt die Schweiz zunehmend die Direktiven in Brüssel ab. Da sagte der Bundesrat zuerst, die Steuerautonomie sei nicht verhandelbar, um dann mit der EU einen sogenannten Dialog aufzunehmen, wobei man im Rahmen dieses Dialoges schweizerischerseits den Befehl empfangen musste, bis wann die Schweiz in Brüssel gefälligst Lösungsvorschläge im Steuerstreit vorzulegen habe. Wenn wir uns der Forderung der EU nach Absegnung der Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien beugen, zwingt uns die EU ihren Fahrplan auf, und wir haben diesen bloss noch brav abzunicken. Zuerst sind es Rumänien und Bulgarien und dann bald sicher auch - und wahrscheinlich wieder ohne neue Abstimmung - die Balkanstaaten und dann die Türkei. Es ist klar, warum die EU hier einen dermassen gewaltigen Druck aufbaut und mit drohendem Unterton sagt, sie werde die Schweizer Volksabstimmung genau verfolgen. Die EU-Funktionäre wissen natürlich ganz genau, dass die Bevölkerung in den jeweiligen EU-Ländern die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien keineswegs problemlos absegnen würde. Diese Völker könnten möglicherweise fordern, über diese Frage ebenfalls ein Wort mitsprechen zu dürfen. Tatsache ist: Die Schweizer Wirtschaft braucht die Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien nicht. In keiner einzigen Branche sind wir auf Arbeiter dieser Länder angewiesen. Wenn wir es denn wären, beispielsweise in der Landwirtschaft, könnten wir die Leute jederzeit bekommen, auch ohne Freizügigkeit.
Mit der Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien kommen wir der EU entgegen. Wir nehmen damit viel in Kauf und geben viel her; ich erinnere an die Verhältnisse in Italien. Wenn wir diesen Weg schon weitergehen, dann müssen wir wegen dieser grossen Zugeständnisse auch ein Pfand bekommen. Die Gegenleistung für unser grosses Entgegenkommen ist die schriftliche Erklärung der EU, dass sie die Steuersouveränität der Schweiz künftig respektieren wird. Die EU - das müssen wir wissen - ist schlau, in der Regel schlauer als wir. Sie gibt uns jetzt zwei, drei Jahre Zeit, damit wir das Geschäft mit Bulgarien und Rumänien abschliessen, durchwinken können, und dann wird der Druck in der Steuerfrage wieder mit voller Härte beginnen. Mir scheint leider, die Steuersouveränität sei beim Bundesrat nicht mehr besonders gut aufgehoben; es gibt heute Anzeichen eines Einbrechens. Umso wichtiger ist, dass wir als Garantie jetzt schriftliche Zugeständnisse bezüglich Schweizer Steuerautonomie erhalten, damit diese Diskussion vom Tisch ist; darum mein Antrag, dass die Ratifikation erst dann vorgenommen wird, wenn die EU vorgängig eine schriftliche und verbindliche Erklärung abgegeben hat, dass sie die Steuersouveränität der Schweiz künftig respektieren wird.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich stelle Ihnen den Antrag, das Geschäft sei zurückzuweisen, um der Verwaltung und dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, in der Zwischenzeit - bis wir die Vorlage wieder haben - mit der EU auszuhandeln, dass die Einwanderung, die Personenfreizügigkeit, nach oben begrenzt werde.
Ich blende zurück: Hätten wir Ende der Neunzigerjahre mit der EU verhandelt und gesagt: "Okay, wir sind mit der Personenfreizügigkeit einverstanden, aber ihr müsst Verständnis haben. Wir haben eine Bevölkerung von sieben Millionen. Wenn die Zuwanderung ein gewisses Mass überschreitet, zum Beispiel ein Prozent pro Jahr, dann kann die Personenfreizügigkeit nicht mehr gelten." Ich mache jede Wette, dass die EU-Verantwortlichen dieses Angebot angenommen hätten. Denn sie hätten sich gesagt, dass es gar nicht möglich sei, dass es eine solch grosse Zuwanderung geben wird. Die Argumentationen vor acht Jahren gingen ja auch in diese Richtung, wurde doch immer gesagt: "Macht euch keine Sorgen, es wird keine sehr grosse Zuwanderung geben."
Ich war vier Jahre im Europarat und erlebe die EU-Politiker als ehrliche Politiker. Die EU hat Interessen und ist auch ehrlich. Wenn sie uns zugesagt hat: "Ihr könnt über jeden Erweiterungsschritt wieder abstimmen", wenn sie gesagt hat: "Wir können dann die Sache neu analysieren, wir können abschliessen oder nicht", wird sie sich daran halten. Wenn man mit einem Verhandlungsangebot kommt und sagt: "Ihr könnt uns doch nicht zumuten, dass wir eine limitenlose Zuwanderung haben, worauf wir dann beispielsweise eine völlig nicht mehr steuerbare Balkanfrage hätten", dann werden die Europäer auf diese Diskussion eingehen. Frauen Bundesrätinnen, das ist eine Frage der Verhandlungen, und ich muss sagen, dass ich da in der Vergangenheit arg enttäuscht worden bin. Es ist mir klar, wo die Interessen liegen. Wenn aber die Schweiz aufträte und sagte: "Dort, dort und dort sind Grenzen", so ist klar, dass dies von der EU akzeptiert würde.
Es fehlt hier die Ehrlichkeit. Es fehlt auch die Ehrlichkeit der Schweizer Bevölkerung gegenüber. Die Schweizer Bevölkerung hat in aller Regel nicht realisiert, dass die Personenfreizügigkeit nur eines bedeutet: Sie bedeutet, dass die Schweizer Behörden keinen Steuerungsmechanismus mehr haben. Sie bedeutet nicht, dass wir holen können, wen wir wollen, denn das können wir sowieso. Dafür brauchen wir keine Personenfreizügigkeit.
Ich muss Ihnen sagen: Dieser Punkt nervt mich. Wir haben dieses Thema in der Kommissionssitzung besprochen, und wir von der SVP haben gesagt: Das versteht ja nun wirklich jeder, wir brauchen keine internationalen Abkommen, um die Leute holen zu können. Wir könnten zum Beispiel sagen: Aus Deutschland holen wir die Leute während den nächsten drei, vier Jahren unlimitiert, die Arbeitgeber können sie einfach importieren, wenn sie wollen. Da braucht man doch niemals eine Personenfreizügigkeit. Es nervt mich, wenn wir die Bundesrätinnen darauf aufmerksam machen müssen, dass das eine falsche Argumentation ist. Kaum haben wir das gesagt, gehen die Bundesrätinnen zum Fernsehen und sagen: "Wir brauchen die Personenfreizügigkeit, um diejenigen Leute holen zu können, die wir für unsere Wirtschaft oder für unser Land brauchen." Das stimmt nicht. Die Personenfreizügigkeit bedeutet, dass wir nicht mehr steuern können. Wir können nicht mehr sagen, ob unser Land in zwei, drei, vier oder fünf Jahren acht oder zehn Millionen Einwohner haben wird. Wir können nicht mehr sagen, welche Art von Leuten kommt. Um beim vorher erwähnten Beispiel meiner kranken Eltern zu bleiben: Die Behörden können nicht steuern, ob ich Leute mit schlechter Arbeitsmoral anstelle, die dann die Familie nachziehen können, oder mit guter. Das wahre Interesse der Schweiz und auch jenes der EU ist es, eine Regelung zu treffen, die zum Vorteil beider Seiten gereicht, selbstverständlich auch ein leichter und guter Austausch von Arbeitnehmern. Aber damit hat es sich.
Zusammengefasst: Rückweisung dieses Geschäftes, wenigstens eine Höchstlimite einbauen, und dann soll es wieder vor das Parlament kommen. Herzlichen Dank, wenn Sie meinem Rückweisungsantrag zustimmen.
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit unserem Rückweisungsantrag wollen wir, dass die Vorlage mit den Kohäsionszahlungen an Rumänien und Bulgarien verknüpft wird. Das Freizügigkeitsabkommen ist nun nicht mit den Kohäsionszahlungen verbunden. Dies ist nicht korrekt, denn das Volk muss wissen und darüber informiert werden, was mit dem Freizügigkeitsabkommen auf es zukommt. Mit der Aufnahme der zwei Länder Bulgarien und Rumänien sind auch Kosten verbunden, daher gehören die zwei Sachen in die gleiche Vorlage.
Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meinem Rückweisungsantrag beauftrage ich den Bundesrat, zuerst einen Bericht vorzulegen, der die Folgen einer möglichen weiteren Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die zukünftigen EU-Beitrittsstaaten Türkei, Kroatien, Serbien, Albanien, Mazedonien und Kosovo aufzeigt. Besonders die Auswirkungen auf die Kriminalitätsrate, die Sozialwerke und die Arbeitsplätze in der Schweiz sind aufzuzeigen.
Mit der Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien sehen wir deutlich, dass ein gewisser Automatismus Einzug hält. Es wird gesagt, man dürfe die neuen EU-Staaten nicht separat anschauen und beurteilen, sonst gefährde man die ganze Personenfreizügigkeit; Sie haben es wahrscheinlich gestern in den Nachrichten gehört; auch die EU hat dies so gesagt. Also wird dies wohl auch für die neuen, zukünftigen EU-Beitrittsländer gelten. Ich denke da besonders an die Türkei, Kroatien, Serbien, Albanien, Mazedonien und Kosovo. In all diesen Ländern ist bekanntlich die Arbeitslosigkeit sehr hoch, und es gibt grosse Probleme im Sozialbereich, hohe Kriminalitätsraten, teilweise auch extrem grosse Korruption. Staaten wie die Türkei, Albanien und Kosovo haben zudem eine ganz andere Kultur und auch andere Religionen. Aus all diesen Gründen möchte ich, dass der Bundesrat einen Bericht präsentiert, der klar aufzeigt, welches die Folgen für die Schweiz im Bereich der Sozialwerke, der Sicherheit, des Arbeitsmarktes, der Kultur und der Religion wären. Bei den jetzigen neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien hat es der Bundesrat jedenfalls verpasst, zuerst die Auswirkungen und die möglichen Folgen des freien Personenverkehrs deutlich aufzuzeigen. Mir erscheint dies ein völlig verantwortungsloses Verhalten gegenüber unserem Volk und unserem Land.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit IV zuzustimmen.
Mit meinem zweiten Rückweisungsantrag, dem Antrag der Minderheit V, verlange ich, dass eine Bestimmung in den Gesetzestext eingeführt werden soll, die besagt, dass der Vertrag über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien erst dann in Kraft tritt, wenn mit Bulgarien und Rumänien ein neuer Vertrag über eine effizientere und griffigere Rücknahmeregelung für straffällige und illegal anwesende Staatsangehörige dieser Länder abgeschlossen wurde.
Mit dem Freizügigkeitsabkommen können sich auch Personen aus Rumänien und Bulgarien drei Monate lang in der Schweiz aufhalten. Mit der Aufhebung der Grenzkontrollen im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen wird es kaum mehr möglich sein, solche Personen zu kontrollieren und herauszufinden, wie lange sie schon in unserem Land sind. Daher besteht die Gefahr, dass die Schweiz auch wegen dem hohen Wohlstandsniveau zu einem Magnet für illegale Zuwanderer wird. Ich möchte Sie daran erinnern, dass in Rumänien Hunderttausende von Roma sind, welche sehnlichst in den gelobten Westen möchten. Wir sehen es bereits in Italien - dieses Land hat die Personenfreizügigkeit bekanntlich schon eingeführt -, die Auswirkungen sind verheerend: Abertausende von Illegalen, vor allem Roma aus Rumänien, sind heute in Italien. Die Probleme und die Konflikte mit der einheimischen Bevölkerung sind höchst bedenklich. Italien kann diese Leute kaum mehr ausschaffen. Das Resultat sind angezündete Behausungen und Zelte und andere Überfälle auf die Illegalen durch die einheimische Bevölkerung. Solche Entwicklungen müssen wir in der Schweiz wirklich dringend vermeiden.
An der letzten Sitzung der Aussenpolitischen Kommission am 19. Mai 2008 wurde ein neues Rücknahmeabkommen in Aussicht gestellt. Vorgestern haben wir dieses nun erhalten. Leider sind darin die zentralen Forderungen nicht erfüllt. Es ist zwar angefüllt mit Formalitäten, aber das Problem der Roma wird überhaupt nicht geregelt. Ebenso wenig wird darin die Frage der Kosten für Rückführungen beantwortet. Die wichtigsten Punkte fehlen also. Dass das neue Rücknahmeabkommen erst nach der Verabschiedung des Personenfreizügigkeitsabkommens behandelt wird, ist für mich absolut unbegreiflich. Die Reihenfolge hätte doch umgekehrt sein müssen.
Ich bitte Sie darum, auch dem Antrag der Minderheit V auf Rückweisung zuzustimmen.
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Die Personenfreizügigkeit ist ein liberales Grundprinzip. So ging es bei der Gründung unseres liberalen Bundesstaates 1848 wesentlich um die Freizügigkeit von Personen des einen Kantons gegenüber - ich betone das - allen anderen Kantonen. Bei der ersten Teilrevision der Bundesverfassung 1866 ging es darum, dass die Personenfreizügigkeit für alle Personen galt, auch für die Juden. Die Juden in der heutigen Debatte sind, Sie haben es bereits gehört, die Roma, und mit "alle Kantone" sind in der heutigen Debatte vor allem Bulgarien und Rumänien gemeint. Wie es damals für die Schweiz undenkbar war, ärmere Kantone aus der Personenfreizügigkeit auszuschliessen, ist es heute für die EU undenkbar, ärmere Staaten oder Angehörige einer stigmatisierten Ethnie aus der Personenfreizügigkeit ausgrenzen zu lassen.
Es kommt hinzu, dass die Schweiz ein kleines Land mitten in Europa ist: Es gibt kaum einen EU-Staat, der mit dem EU-Gemeinwesen wirtschaftlich derart verflochten, menschlich derart verbunden und kulturell derart verknüpft ist wie die Schweiz. Als einziger Ersatz für die Mitgliedschaft bleibt ein dichtes Netz von bilateralen Abkommen. Die ökonomische Entwicklung der letzten Jahre bestätigt deren Nutzen. Nicht wer die Bilateralen befürwortet, sondern wer sie ablehnt, provoziert noch mehr Arbeitslosigkeit. Allerdings hatten die Bilateralen die letzten Male nur dank der flankierenden Massnahmen an der Urne eine Chance.
Die Menschen, auch das zeigt die Geschichte unseres Bundesstaates, tragen liberale Massnahmen nur mit, wenn sie mit sozialen Massnahmen verknüpft werden. Bei den kommenden Abstimmungen kommt dazu, dass die Konjunktur weniger rosig ist. Das hat zur Folge, dass die Risiken und Ängste noch grösser sein werden und die sozialen Sicherungen noch stärker sein müssen. Nur eine soziale Schweiz kann eine weltoffene Schweiz sein. Deshalb braucht es ein ganzes Bündel zusätzlicher Fortschritte. Dazu gehören die Einführung von Normalarbeitsverträgen für Haushalthilfen und der starke Ausbau der Kontrolle von Schweizer Unternehmen.
In der APK hat Bundesrätin Leuthard einen Antrag der grünen Fraktion entgegengenommen, der vom Bundesrat verlangt, zu prüfen, ob der Bund bzw. die Kantone bei den Unternehmen, die einem gesamtverbindlich erklärten GAV angehören, die Kontrollkosten übernehmen könnten, das heisst bei Unternehmen, in denen diese Kosten bisher von den paritätischen Kommissionen übernommen wurden; das wichtigste Beispiel dafür ist das Gastgewerbe. Wenn dem Bundesrat daran liegt, dass das Volk der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zustimmt, dann setzt er Forderungen wie diese um. Und wenn die CVP/EVP/glp- und die FDP-Fraktion wirklich ein oder notfalls zwei Ja wollen, dann sollen Sie den Antrag Rechsteiner Paul/Fasel unterstützen. Dasselbe gilt für den Antrag Sommaruga Carlo bezüglich des Mietrechts. Mit der Personenfreizügigkeit geraten nicht nur die Löhne unter Druck, sondern auch die Mieten. Diese gehen allerdings nach oben.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, der Weiterführung und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zuzustimmen, die flankierenden Massnahmen zu stärken und die Vorlage als eine zu behandeln, weil es nur eine Personenfreizügigkeit gibt. Genauso, wie sich die Schweiz nur als ein Gemeinwesen mit 26 Kantonen behandeln lässt, lässt sich die Europäische Union nur als ein Gemeinwesen mit heute 27 Mitgliedern betrachten.
Zuletzt noch dies, Kollega Mörgeli: Die Souveränitätsfrage stellt sich nicht gegenüber der EU, sondern gegenüber den USA. Über unser Verhältnis zur EU können das Volk und dieses Parlament abstimmen. Wie wir in den letzten Tagen erfahren haben, ist das bei unserem Verhältnis zu den USA leider nicht der Fall.
Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Verträge mit der EU zur Personenfreizügigkeit haben gewaltige Auswirkungen auf unser Land, weil sie allen Bürgern der EU-Länder das Recht geben, frei in die Schweiz zu kommen, hier erwerbstätig zu werden und sich hier niederzulassen. Insbesondere die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien liegt ganz überwiegend im Interesse der EU und nicht primär im Interesse der Schweiz. Da vorab die EU profitiert, müssen in dieser Sache auch schweizerische Forderungen eingebracht werden.
Es geht insbesondere um die Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität - Sie kennen die Forderungen der EU, die sehr weitreichende steuerpolitische Forderungen an die Adresse der Schweiz stellt. Kommt die Schweiz diesen unhaltbaren Forderungen nach, gibt sie ihre Souveränität in der Steuerpolitik weitgehend auf. Für die SVP ist deshalb klar: Unter den aktuellen Umständen kann die Schweiz der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien nicht zustimmen. Solange die EU keine unwiderrufliche, verbindliche und auch schriftliche Erklärung über die Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität abgibt, kann die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien keinesfalls akzeptiert werden. Wird die Ausdehnung ohne entsprechende Garantien genehmigt, ergreift die SVP das Referendum.
Die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wurden vom Bundesrat richtigerweise in einer einzigen Botschaft, jedoch in zwei separaten Bundesbeschlüssen verabschiedet. Mit diesem Vorgehen wollte der Bundesrat dem Volk ermöglichen, getrennt über die beiden Beschlüsse abzustimmen, falls es ein Referendum gäbe. Der Ständerat hat diese beiden Beschlüsse in einem demokratisch und rechtsstaatlich mehr als fragwürdigen Vorgang zu einem einzigen Bundesbeschluss zusammengefasst. So wird das Volk hintergangen, weil es nicht getrennt über diese beiden völlig unterschiedlichen Fragen abstimmen kann! Offensichtlich wird befürchtet, dass das Schweizervolk gegen die Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien stimmen könnte, weil ein Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Kriminalität befürchtet wird.
Die SVP verurteilt diese undemokratischen Machenschaften, die zur Entmündigung des Volkes führen, scharf. Für die SVP ist es daher zentral, dass die Bevölkerung differenziert über diese beiden Vorlagen abstimmen und sich dazu äussern kann. Wir haben demnach mit Befriedigung vom Entscheid der APK unseres Rates Kenntnis genommen, die Vorlagen separat zu behandeln. Er zeigt, dass die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates das Volk ernst nimmt und es nicht entmündigen will.
Für den Fall, dass das Parlament die Vorlage zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien genehmigt, bevor die von der SVP geforderten Bedingungen nach einer Erklärung zur Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität erfüllt sind, verhält sich die SVP wie folgt: Falls die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedländer und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Mitgliedstaaten in zwei separaten Beschlüssen vorgelegt werden, ergreift die SVP das Referendum gegen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien, verzichtet aber auf ein Referendum gegen die Weiterführung. Falls die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedländer und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Mitgliedstaaten in einem einzigen Beschluss vorgelegt werden, so ist unsere Partei gezwungen, gegen das Gesamtpaket das Referendum zu ergreifen.
Sollte also unser Rat und in der Folge auch der Ständerat der Kommission unseres Rates folgen und zwei separate Bundesbeschlüsse verabschieden, verzichtet die SVP auf ein Referendum gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Staaten und bekämpft lediglich deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Die SVP-Fraktion hat darüber hinaus den Beschluss gefasst, der Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen Ländern zuzustimmen.
Fehr Mario · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Personenfreizügigkeit ist nicht nur das Herzstück der europäischen Integration, sie ist auch das Rückgrat der Beziehungen unseres Landes zur Europäischen Union. Ohne die Personenfreizügigkeit mit allen EU-Staaten wird es in Zukunft keine bilateralen Verträge geben. Es gibt keine Personenfreizügigkeit à la carte. Wer hier behauptet, dass beispielsweise den neuen EU-Mitgliedern Rumänien und Bulgarien eben diese Personenfreizügigkeit verweigert werden könnte, der hat entweder das Funktionieren der EU nicht verstanden, oder er sagt uns schlicht und einfach nicht die Wahrheit. Die EU würde niemals eine Ungleichbehandlung ihrer verschiedenen Länder akzeptieren, und dies zu Recht, genau gleich, wie wir eine Ungleichbehandlung der einzelnen Kantone niemals akzeptieren würden.
In der Analyse sollten wir uns in einem einig sein: Die Personenfreizügigkeit ist eine Erfolgsgeschichte für unser Land, auch und vor allem wirtschaftlich. Wir haben allein im vergangenen Jahr 85 000 qualifizierte Arbeitskräfte für unsere Wirtschaft gewinnen können, jeder dritte Franken wird im Handel mit der EU verdient, und rund 400 000 Schweizerinnen und Schweizer arbeiten im europäischen Raum. All dies ist ohne Personenfreizügigkeit nicht möglich. Wer deshalb die Personenfreizügigkeit mit einem oder mehreren Staaten Europas bekämpft, der spielt mit dem Feuer. Genau dies macht heute die SVP-Fraktion mit ihren fünf Rückweisungsanträgen, von denen sie selber weiss, dass einige erfüllt sind und sich die anderen gar nicht erfüllen lassen. Frau Estermann fordert von der EU eine schriftliche Erklärung, dass sie die Steuersouveränität der Schweiz respektiert. Entweder sind wir ein souveräner Staat, und wir sagen das auch, oder wir sind es nicht. Souveränität kann man sich nicht von anderen garantieren lassen. Herr Stamm fordert eine unbefristete Schutzklausel für Rumänien und Bulgarien. Diese Verhandlungen wurden vom damaligen alt Bundesrat Blocher geführt. Er hat grosszügige Übergangsfristen von sieben beziehungsweise zehn Jahren herausgeholt. Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass jemand härter verhandeln könnte als alt Bundesrat Blocher.
Frau Geissbühler will mit ihrem Rückweisungsantrag eine Verknüpfung der Vorlage zu den Kohäsionszahlungen an Rumänien und Bulgarien mit dieser Personenfreizügigkeitsvorlage. Sie will auch, dass der Stimmbürger informiert wird. Der Stimmbürger ist informiert. Wir wissen, dass wir 257 Millionen Franken an Kohäsionszahlungen leisten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind vorhanden.
Herr Wobmann will einen Bericht über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf EU-Beitrittskandidaten, und er nennt dann eine ganze Reihe davon. Die meisten dieser Länder sind nicht einmal Beitrittskandidaten. Nur die Türkei und Kroatien sind es, und Verhandlungen führt die EU einzig und allein mit Kroatien. Heute über eine mögliche Ausdehnung, von der wir nicht einmal wissen, Ob und wann sie stattfindet, einen Bericht zu schreiben ist eine Bedingung, die man nicht erfüllen kann und die einzig und allein dazu dient, dieser Personenfreizügigkeit nicht zum Durchbruch zu verhelfen. Herr Wobmann fordert im Antrag der Minderheit V auf Rückweisung ein effizienteres Rückübernahmeabkommen. Der Bundesrat hat uns einen Brief geschrieben, dass ein solches am 30. Mai im Bundesrat zur Genehmigung vorliegt.
Es ist auch völlig unklar, wie alle diese Rückweisungsanträge der fünf Minderheiten zueinander in Bezug stehen. Wenn alle diese Minderheitsanträge auf Rückweisung angenommen würden, dann würden wir - das kennen Sie ja von der SVP - niemals eine Personenfreizügigkeit erhalten. Müssen wir also einen dieser Minderheitsanträge auf Rückweisung gutheissen? Gelten sie kumulativ? Ist die SVP-Fraktion allenfalls bereit, einen zurückzuziehen, wenn ein anderer durchkommt? Wo sind hier die Prioritäten? Sie wissen ganz genau, dass alle diese Forderungen niemals erfüllt werden können, und ich finde deshalb den Antrag der Minderheit Stamm, die gar nicht auf die Vorlage eintreten und keine Personenfreizügigkeit will und das auch schon in der Kommission ehrlich gesagt hat, wenigstens Klartext. Wir wissen, woran wir sind.
Die SP-Fraktion unterstützt die Weiterführung und die Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit Überzeugung. Wir bitten Sie, auf diese Vorlage einzutreten, und wir bitten Sie insbesondere, die beiden Beschlüsse im Sinne des Ständerates zu vereinen. Es ist halt einfach so: Wenn Sie getrennt abstimmen lassen, dann offerieren Sie der Bevölkerung eine Scheinwahlfreiheit. Es gibt nur eine Personenfreizügigkeit, und die Bevölkerung sollte sich klar darüber äussern, ob sie diese eine Personenfreizügigkeit mit der ganzen EU will oder eben auch nicht.
Zum Schluss kann ich Ihnen mitteilen, dass die Rumänen, unabhängig von unseren heutigen Beratungen, ohnehin demnächst in die Schweiz kommen werden, und zwar bereits nächste Woche. Sie werden nach Zürich und Bern an die Fussballeuropameisterschaft kommen. Die rumänische Fussballnationalmannschaft wird von Tausenden ihrer Fans in die Schweiz begleitet werden. Sie seien herzlich willkommen in diesem Land!
Zisyadis Josef · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Pouvez-vous m'expliquer vos incohérences? Il y a quelques semaines, lors d'une votation populaire, vous vous battiez contre les objets de votation présentés sous forme de paquet, et maintenant vous vous battez pour empêcher le peuple de se prononcer de manière séparée sur deux sujets totalement différents.
Fehr Mario · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich glaube nicht, dass es eine Inkohärenz gibt. Sehen Sie, Herr Zisyadis, als wir damals über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten und über die flankierenden Massnahmen debattiert haben, waren meines Erachtens auch Sie der Meinung, dass die Erweiterung und die flankierenden Massnahmen in einer Vorlage zusammengefasst werden müssen, weil es eben einen engen Sachzusammenhang gibt. Die Zusammenfassung der Personenfreizügigkeit mit den flankierenden Massnahmen damals war meines Erachtens juristisch viel problematischer als diese Zusammenfassung, bei der es ganz klar um eine Frage geht: Wollen wir die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union, wollen wir die bilateralen Verträge? Wenn wir das wollen, sagen wir Ja; wenn wir es nicht wollen, sagen wir Nein. Die Frage ist klar, die Frage ist logisch, und die Frage ist sehr kohärent formuliert.
Riklin Kathy · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Das Wichtigste zuerst: Die CVP steht voll und ganz zur Personenfreizügigkeit und stellt sich hinter den Entscheid des Ständerates. Denn die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU sind eine Erfolgsgeschichte für unser Land und für die Schweizer Wirtschaft. Am 21. Mai 2000 wurden sie von der schweizerischen Bevölkerung mit 67,2 Prozent Jastimmen gutgeheissen.
Zu den Bilateralen I gehören neben dem Abkommen über die Freizügigkeit sechs fundamental wichtige Abkommen: das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen, das Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens, das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das Abkommen über den Luftverkehr und das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse. Wer möchte diese Abkommen missen, wer möchte sie gefährden? Sicher keine Partei, die sich ihrer Verantwortung für das Wohl unseres Landes bewusst ist.
Zu diesen ersten sieben bilateralen Verträgen mit der EU gehört die Personenfreizügigkeit. Sie sichert die geregelten bilateralen Beziehungen mit der EU als Ganzes und damit einen weitgehenden Zugang der Schweizer Unternehmen zum erweiterten Binnenmarkt. Ein Nein zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens im Allgemeinen wie auch nur ein Nein zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien brächte alles zu Fall. Von der Zustimmung zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien hängt somit letztlich die Weiterführung des bilateralen Weges ab. Wegen der Guillotineklausel würden bei Kündigung bzw. Nichterweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien alle sechs übrigen Abkommen hinfällig. Dies ist Teil des Vertragswerkes. Die SVP-Vertreter behaupten zwar, dass die EU schon mit sich reden liesse.
Gestern hat Matjaz Sinkovec im Namen der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft erneut die Guillotineklausel in Erinnerung gerufen. Er warnte, aus Sicht der EU sei es selbstverständlich, dass die Schweiz die verschiedenen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich behandeln könne. Wir riskieren ein ähnliches Debakel wie beim Luftverkehrsabkommen. Die Schweizer Bevölkerung hat dies bereits am 25. September 2005 begriffen und der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Länder mit 56 Prozent Jastimmen zugestimmt. Es war bereits damals klar: Es gibt nicht zwei Klassen von EU-Bürgern. Was für Horrorszenarien und Schauergeschichten mussten wir im Abstimmungskampf über die Osterweiterung 2005 von den SVP-Vertretern hören! Nichts davon ist eingetroffen: Wir wurden nicht überschwemmt und nicht ausgenutzt. Unsere KMU und unsere Industrie konnten vielmehr die dringend benötigten Arbeitskräfte rekrutieren.
Nun müssen wir auch die Rumänen und Bulgaren als volle EU-Bürger anerkennen. Wer die Rumänen mit den Roma gleichsetzt, betreibt bewusst Demagogie. Die politisch Verantwortlichen und die Classe politique der SVP wissen ganz genau, dass die Personenfreizügigkeit an klare Bedingungen geknüpft ist: Nur wer eine Anstellung nachweisen kann, darf sich in der Schweiz niederlassen; Arbeitslose, Vagabunden und Kriminelle, wie von den Opponenten an die Wand gemalt, fallen nicht darunter. Die wirren Minderheitsanträge aus der SVP-Fraktion - Nichteintreten, Rückweisung, Aushandeln einer Schutzklausel, Verknüpfung mit Kohäsionszahlungen, Bericht über potenzielle EU-Beitrittskandidaten wie die Türkei, Serbien und notabene Kosovo, Rückübernahmeabkommen mit Bulgarien und Rumänien - zeigen, dass es hier um die Bewirtschaftung des Wählerpotenzials der SVP geht. Mit dem vehementen Eintreten für eine Abstimmung über zwei Vorlagen will die SVP offensichtlich Auffangnetze für Peter Spuhler, Hansruedi Wandfluh und andere Unternehmer in der Oppositionspartei schaffen.
Es gibt nicht zwei Klassen von EU-Bürgern, dies wurde uns immer wieder klargemacht. Würden wir das Tessin anders behandeln lassen als alle anderen Kantone? Wohl kaum. Aus diesem Grund gibt es keine Wahl. Wer wie die SVP dem Volk vorgaukelt, es gebe eine Wahl, ist unredlich, Toni Brunner: Es gibt keine Wahl "EU-25 ja, Rumänien und Bulgarien nein". Falls wir die Abstimmung zur Erweiterung auf die EU-27 verlieren würden, müsste neu verhandelt werden, und Neuverhandlungen sind nicht nur äusserst mühsam, sie sind auch hochriskant. Wer Neuverhandlungen provoziert, spielt mit dem Feuer. Zudem ist die Personenfreizügigkeit keine Einbahnstrasse: Sie ist eine Zweibahnstrasse, sie bietet vor allem uns Schweizerinnen und Schweizern ohne EU-Pass Bewegungsfreiheit in der EU. Heute leben und arbeiten rund 400 000 Schweizer Staatsangehörige in der Europäischen Union. Die Jugendlichen können sich problemlos in der EU weiterbilden, studieren oder einen Job ergreifen. International tätige Firmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endlich legal in die ausländischen Niederlassungen entsenden.
Die Sicherung der Beziehung zur EU ist von entscheidender Bedeutung. Es gibt gute Gründe, die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und ihre Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien zu trennen; es gibt aber noch bessere Gründe, eine einzige, referendumsfähige Vorlage zu machen. Denn es gibt keine Personenfreizügigkeit à la carte. Und wenn die SVP-Fraktion meint, bei Vorlage 1 Ja sagen und Vorlage 2 ablehnen zu können, so ist dies unredlich.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt den Vorlagen mit Überzeugung zu.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Heute entscheiden wir zwischen einer Politik der Zukunft, der Chancen und einer Politik der Angst, der Drohungen und der Stagnation. Die SVP wählt offenbar das Zweitgenannte. Wir haben keine Angst. Ergreifen Sie getrost das Referendum, wir werden für unsere Überzeugung kämpfen und zusammen mit dem Volk gewinnen.
Bevor wir heute aber über die Weiterführung und die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien entscheiden, ist es angebracht, wenn wir einen Blick zurückwerfen und darüber Rechenschaft ablegen, was die Freizügigkeit bisher gebracht hat. Genau das hat man dem Schweizervolk bei der Abstimmung über die Freizügigkeit mit der EU vor sieben Jahren versprochen: dass es sich dazu nochmals äussern kann, sofern das Referendum ergriffen würde. Wir wollen dies in aller Ehrlichkeit und Offenheit tun, auch wenn uns allen klar ist, dass das Freizügigkeitsabkommen für die Schweizer Wirtschaft und letztlich für die Wohlfahrt in unserem Land unabdingbar ist. Ich denke, wir dürfen hier und heute feststellen, dass der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU eine Notwendigkeit für die schweizerische Wirtschaft ist. Praktisch alle Branchen sind auf Rekrutierungsmöglichkeiten in der EU angewiesen, inklusive der Landwirtschaft und vor allem auch der Gemüsebranche, die ich vertrete. Für den wirtschaftlichen Aufschwung braucht es gutausgebildete Fachkräfte, die oft nur im Ausland rekrutiert werden können. Ohne diese Zuwanderung wäre der wirtschaftliche Aufschwung nicht in diesem Masse möglich gewesen, und ohne diesen Aufschwung hätten wir wohl das gute Resultat in der Staatsrechnung noch nicht gehabt.
Bei all den Diskussionen um die Freizügigkeit geht oft und gerne vergessen, dass der Zugang gegenseitig ist und dass er eben auch für unsere Schweizer und Schweizerinnen gilt und vor allem für unsere Jungen, die ihre Chancen mit einer Weiterbildung im Ausland nutzen können. Das Freizügigkeitsabkommen ist letztlich auch das Kernstück der bilateralen Verträge mit unserem wichtigsten Handelspartner. Die ausgeprägte und auch bewährte Verbindung, ja Verflechtung unserer Wirtschaft mit derjenigen der Europäischen Union setzt ein langfristig stabiles Netzwerk voraus. Mit den bilateralen Verträgen verfügt die Schweiz in Ergänzung zum Freihandelsabkommen von 1972 über einen pragmatischen, zweckbezogenen Zugang zum europäischen Markt. Wer das aufs Spiel setzt - das will offenbar die SVP, und es wird sich heute noch zeigen, ob weitere Parteien dazukommen -, nimmt den Verfassungsauftrag, nimmt die Interessen des Schweizervolkes nicht ernst.
Aber bei all diesen positiven Würdigungen und Feststellungen dürfen wir, ja müssen wir uns auch fragen, ob es Verlierer gibt, ob gewisse Befürchtungen, die bei der Einführung der Personenfreizügigkeit vorhanden waren, eingetroffen sind. Aus meiner Sicht - aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Berichte, aufgrund von Rückmeldungen aus der Wirtschaft und aufgrund der persönlichen Erfahrungen aus der tripartiten Kommission meines Kantons - glaube ich feststellen zu dürfen, dass die Befürchtung, die Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes führe zu negativen sozialen und gesellschaftlichen Verwerfungen, nicht eingetreten ist. Entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft hat sich die Zuwanderung kontrolliert entwickelt. Logischerweise erfolgt die Zuwanderung vor allem in den Wachstumsbranchen, was letztendlich weitgehend auch dieses Wachstum ermöglicht und sich auch in der Zunahme an Beschäftigten ausweist.
Die Befürchtung, dass vor allem Billigarbeitskräfte zuwandern würden, hat sich nicht bestätigt, vielmehr sind qualifizierte, gutausgebildete Fachkräfte zugewandert, die - und das darf auch einmal gesagt werden - mit hohen Kosten im Ausland ausgebildet wurden. Wenn heute in einzelnen Fachbereichen die Zuwanderung überproportional ausfällt, so hat das möglicherweise auch etwas mit falschen Bildungsprioritäten in unserem Land zu tun. Hier ist die Politik zusammen mit der Wirtschaft gefordert, die notwendigen Korrekturen rasch herbeizuführen. Der lange Zeit auf das Nebengleis gestellte zweite Sektor muss wieder vermehrt durch eine gezielte Ausbildung unterstützt werden. Wenn die Personenfreizügigkeit Mängel aufdeckt - und glücklicherweise vorübergehend auch löst -, ist es also nicht verboten und deshalb auch möglich, Korrekturen anzumahnen und letztendlich durchzusetzen.
Die grössten Befürchtungen bei der Einführung der Personenfreizügigkeit bestanden aber bezüglich der künftigen Lohnentwicklung. Diese Ängste wurden nicht bestätigt. Die flankierenden Massnahmen sind griffig, werden vollzogen und schützen vor Lohndumping. Die zum Teil harschen Reaktionen aus dem Ausland über eine zu restriktive Abschottung des Schweizer Marktes bestätigen die Wirksamkeit der Massnahmen. Der Bundesrat nimmt heute die Hochpreisinsel Schweiz ins Visier, was auch von den Linken und den Gewerkschaften, die ja die Löhne immer schützen wollen, tatkräftig unterstützt wird. Dabei muss er sich aber - und das werden auch wir tun - Gedanken darüber machen, ob diese Stossrichtung mit dem hart verteidigten Hochlohnland Schweiz langfristig kompatibel ist. Zumindest dürften dann eine Veränderung des Gleichgewichts und der daraus resultierende Druck auf die Löhne nicht der Personenfreizügigkeit zur Last gelegt werden.
Wenn die FDP-Fraktion heute ein überzeugtes Ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit ausspricht, so tut sie es in Kenntnis und in Würdigung der bisherigen Erfahrungen. Wer Arbeitsplätze in der Schweiz sichern will, der muss den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Das hilft auch den weniger qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Entweder kommen die Menschen zu den Maschinen, oder die Maschinen gehen zu den Menschen.
Gleichzeitig mit der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens steht - und das ist vom Termin her zufällig - die Frage der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien an. Am 1. Januar 2007 sind Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union beigetreten. Da nun die Personenfreizügigkeit nicht automatisch auf die neuen Mitglieder ausgedehnt wurde, mussten Verhandlungen mit der EU darüber geführt werden. Wir haben dem Schweizervolk versprochen, dass es sich zu jeder Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens separat äussern kann. Das vom Bundesrat ausgehandelte Protokoll deckt sich weitgehend mit den Bedingungen bezüglich der ersten Ausdehnung, jener auf die im Jahr 2004 beigetretenen Länder. Wiederum gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren für arbeitsmarktliche Zugangsbeschränkungen; die Zahl der Bewilligungen für Daueraufenthalter z. B. steigt von 362 im ersten Jahr auf 1207 im siebten Jahr. Als Kompromiss in Bezug auf die von der Schweiz verlangte längere Übergangsfrist konnte mit der EU der Beginn der Übergangsfristen auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Protokolls festgelegt werden. Somit dürfte der Arbeitsmarkt bis 2019 nicht vollständig geöffnet sein.
Die FDP-Fraktion sagt auch zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien klar Ja. Die flankierenden Massnahmen erachtet die FDP-Fraktion sowohl in Bezug auf die Weiterführung als auch in Bezug auf die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien als genügend. Wir setzen uns für eine korrekte und möglichst kohärente Umsetzung in den Kantonen ein. Da besteht noch Verbesserungsbedarf; letztlich geht es aber um die Wirksamkeit der Massnahmen und nicht einfach um ein Zahlenspiel bei den Kontrollen.
Nun noch zur Frage, ob ein oder zwei Bundesbeschlüsse: Die FDP-Fraktion setzt sich klar für zwei getrennte Bundesbeschlüsse ein. Wir alle, auch diejenigen, die das heute nicht mehr wahrhaben wollen, haben erstens dem Schweizervolk wiederholt versprochen, dass es sich nach gesammelter Erfahrung nochmals grundsätzlich zur Personenfreizügigkeit äussern kann; dazu braucht es einen separaten, referendumsfähigen Bundesbeschluss. Zweitens haben wir dem Schweizervolk auch versprochen, dass es sich bei jeder Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nochmals dazu äussern kann. Die FDP will und wird diese Versprechung einhalten. Ich appelliere auch an die anderen Parteien, allen voran an die CVP, Versprechungen gegenüber dem Volk höher zu gewichten als kurzfristige parteitaktische Überlegungen. Wir sind überzeugt, wenn wir gegenüber dem Volk ehrlich antreten, werden wir auch diese Abstimmung gewinnen, sofern das Referendum ergriffen wird.
Ich fasse zusammen: Die FDP-Fraktion sagt Ja zur Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens, Ja zu seiner Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien, Ja zu zwei getrennten Bundesbeschlüssen, Nein zur Verknüpfung mit anderen Geschäften. Geradezu absurd ist die Forderung der SVP-Fraktion bezüglich Steuersouveränität. Sie geht als Bittstellerin zur EU und sagt: "Bitte, erklärt uns souverän." Nein, das machen wir selbstständig. Die FDP-Fraktion sagt auch Nein zur Ausdehnung der flankierenden Massnahmen.
Wir bitten Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit Stamm und sämtliche Minderheitsanträge auf Rückweisung abzulehnen.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Müller, warum können Sie sagen, die Befürchtung eines Zustroms von billigen Arbeitskräften in die Schweiz habe sich nicht bestätigt, wenn wir, eben um dies zu verhindern, in diesem Rat flankierende Massnahmen beschlossen haben? In den EU-Staaten ist eine genau gegenteilige Entwicklung festzustellen: Sie können sich billiger Arbeitskräfte kaum erwehren. Was sagen Sie dazu?
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Sie haben ja die Antwort selber gegeben: Die flankierenden Massnahmen sind eben wirksam.
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich glaube, ich muss Ihnen nicht erklären, wo ich betreffend die bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit stehe. Ich habe diesen Weg, der massgeschneidert für die Schweiz ist und der Schweizer Wirtschaft sehr viel Gutes gebracht hat, immer unterstützt. Ich glaube, und das ist ja ein Ziel unserer Partei wie auch von mir persönlich, dass unsere Schweiz staatspolitisch unabhängig bleiben soll, das heisst aber, dass wir wirtschaftspolitisch den Anschluss an den grossen europäischen Markt brauchen, wollen wir unseren Wohlstand weiterhin halten oder gar verbessern. Wenn wir die letzten zwei Jahre betrachten, sehen wir, dass die Schweizer Wirtschaft endlich wieder auf den Wachstumspfad zurückgefunden hat, sicher nicht nur wegen der Personenfreizügigkeit. Ich glaube, wir können wirklich behaupten, dass die Schweizer Wirtschaft, speziell auch die Exportindustrie, in einer sehr guten Form ist. Sicher hat uns auch der Wechselkurs des Euro viel an Zug gebracht, und entsprechend sind die Auftragsbücher gefüllt worden. Diesen Auftragsbestand konnten wir aber nur dank der Personenfreizügigkeit abbauen. Ich kann Ihnen das aus eigener Erfahrung als Unternehmer klar sagen: Hätten wir nicht punktuell die entsprechenden Spezialisten aus den EU-Staaten rekrutieren können, wären wir gezwungen gewesen, entsprechende Verlagerungen von ganzen Baugruppen oder Produkten vorzunehmen.
Das heisst jetzt nun aber nicht, dass ein Befürworter wie der Peter Spuhler zu allem Ja und Amen sagt, was aus der EU kommt. Ich glaube, hier und heute geht es darum, ob wir die Verknüpfung zwischen der generellen Weiterführung und der Ausdehnung auf die beiden neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien in einem Paket wollen. Ich bin klar der Meinung, dass das der falsche Weg ist, dass die Version des Ständerates Resultat eines rein taktischen Geplänkels ist und der Ständerat unnötig mit dem Feuer spielt. Warum? Man muss diese beiden Vorlagen differenziert anschauen. Bei der Vorlage zur Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien geht es darum: Zu welchen Bedingungen - die sind ausgehandelt worden, vielleicht hätte man sie punktuell noch besser aushandeln können, speziell bei der Rückführung der Roma - wollen wir diese Ausdehnung? Bei der generellen Weiterführung geht es darum, dass die bilateralen Verträge, wenn das Referendum ergriffen werden und das Schweizervolk Nein sagen sollte, innerhalb von sechs Monaten nichtig wären. Es braucht keine Kündigung mehr, weder von der EU noch von der Schweiz. Mit dieser Verknüpfung spielen wir nun wirklich mit dem Feuer.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns diesen beiden Abstimmungen stellen. Angst vor dem Volk, vor unserem Souverän, zu haben und die beiden Vorlagen im Sinne eines taktischen Geplänkels in einem Paket zu verknüpfen ist der falsche Weg. Diejenigen, die für das Steuerpaket gekämpft haben und mit dieser unglücklichen Paketlösung gescheitert sind, wissen, wovon ich spreche. Helfen Sie mit, dass die Schweiz auch zukünftig auf dem bilateralen Weg weitergehen kann; helfen Sie mit, dass wir die Mittel haben, unser Wirtschaftswachstum nachhaltig zu stärken; und haben Sie keine Angst vor dem Schweizervolk. Versuchen wir doch gemeinsam, mit Argumenten zu überzeugen, statt eine Vorlage der Angst zu präparieren und dem Volk vorzulegen.
Ich bitte Sie, die Anträge, welche die Trennung des Paketes in zwei Vorlagen fordern, zu unterstützen.
Markwalder Bär Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Spuhler, ich habe Ihren Ausführungen noch nicht entnehmen können, ob Sie persönlich für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien sind.
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Markwalder, wenn Sie aufmerksam Zeitungen lesen, dann wissen Sie, dass ich grundsätzlich für die Ausdehnung bin. Bei der Paketlösung bin ich mir noch nicht ganz sicher, wie ich mich da verhalten soll.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist kein bilateraler Vertrag wie alle anderen bilateralen Verträge, die wir abgeschlossen haben; es ist ein ganz spezieller bilateraler Vertrag, es ist ein veritabler Sonderfall. Warum? Zum einen aus inhaltlichen Gründen: Das Personenfreizügigkeitsabkommen garantiert die Niederlassungsfreiheit der Menschen in der Schweiz und in Europa; dies ist eines der wichtigsten persönlichen Grundrechte und als solches auch eine tragende Säule der europäischen Volkswirtschaften. Es ist auch ein Sonderfall aus formellen Gründen, weil das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht nur zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen wird, sondern jeder einzelne EU-Mitgliedstaat dazu auch Ja sagen muss. Es ist ein Sonderfall wegen der Guillotineklausel, die damit verbunden ist. Das heisst, wenn wir das Personenfreizügigkeitsabkommen ablehnen, entfällt auch eine ganze Serie von anderen wichtigen bilateralen Verträgen, und dann liegt das gesamte, mühsam aufgebaute bilaterale Vertragswerk zertrümmert am Boden.
Ein weiterer Grund, warum das Personenfreizügigkeitsabkommen ein Sonderfall ist: Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist ein Politikmodell, weil es die Politik der aussenpolitischen Öffnung mit einer Politik der innenpolitischen Reformen verknüpft. Konkret: Die Personenfreizügigkeit wird verknüpft mit den flankierenden Massnahmen zum Schutz der einheimischen Arbeitsbedingungen. Diese beiden Teile - Personenfreizügigkeit und flankierende Massnahmen - sind wie siamesische Zwillinge. Sie sind untrennbar miteinander verbunden; sie bringen mehr Freiheit, aber sie bringen auch mehr Schutz vor Missbräuchen.
Ich möchte an dieser Stelle eine ganz deutliche Warnung aussprechen an die Adresse all jener, die versuchen, die flankierenden Massnahmen auszuhebeln oder aus ihnen einen Papiertiger zu machen - beispielsweise durch einen laschen Vollzug oder wie es im Kanton Zürich passierte: Kaum war der Gesamtarbeitsvertrag im Baugewerbe nicht mehr in Kraft, senkten die Behörden des Kantons Zürich den Mindestlohn im Baugewerbe um 10 Prozent. Das ist das Spiel mit dem Feuer. Das ist Gift. Das darf man nicht machen. Die Personenfreizügigkeit ist ohne flankierende Massnahmen nicht zu haben. Freiheit ist ohne Schutz vor Missbräuchen in unserem Land nicht mehrheitsfähig. Ich appelliere an die Arbeitgeber, sich bei der Gestaltung der Löhne und Arbeitsbedingungen korrekt zu verhalten. Und ich appelliere an die Kantone, für einen korrekten Vollzug der flankierenden Massnahmen zu sorgen. Denn das ist die beste Methode, um in der Bevölkerung die Akzeptanz für die Personenfreizügigkeit zu erhöhen.
Mehr Akzeptanz erzielen wir aber auch, wenn wir endlich aufhören, die EU zu verteufeln. Wenn wir mit der EU einen Pakt abschliessen, ist es nicht der Pakt mit dem Teufel. Natürlich hat die Europäische Union Mängel. Das ist uns allen bekannt. Aber sie hat viel mehr Qualitäten und Stärken. Sie steht für Frieden. Sie steht für Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit, für Wohlstand, für ein sozialstaatliches Gesellschaftsmodell, für eine Aussenpolitik, die sich an den Menschenrechten orientiert, und für einen ausgeprägten Minderheitenschutz. Das ist die EU, aber das ist doch auch die Schweiz: Das alles sind auch für uns zentrale Werte und Ziele. Uns verbindet mit der Europäischen Union viel mehr, als uns von ihr trennt. Das ist wirtschaftlich so, das ist politisch so - und das ist gut so.
Ich schliesse mit einem Zitat von Willy Brandt. Willy Brandt hat einmal gesagt: "Es wird zusammenwachsen, was zusammengehört." Die Schweiz gehört zu Europa.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist im Moment das wichtigste Bindeglied zwischen der Schweiz und Europa. Es ist Zeit, dass wir aus dem Provisorium eine definitive Lösung machen und die Personenfreizügigkeit weiterführen, wie es Ihnen beantragt ist.
John-Calame Francine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Nous avons à nous prononcer sur deux arrêtés. Le premier concerne la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes avec l'Union européenne et ses 25 Etats membres, qui sont devenus depuis lors 27. Le deuxième arrêté vise à élargir cet Accord sur la libre circulation des personnes aux deux nouveaux Etats membres que sont la Bulgarie et la Roumanie. Il s'agit donc d'un enjeu majeur pour l'avenir économique de la Suisse qui ne peut pas se passer de son partenaire économique principal et privilégié.
L'Accord sur la libre circulation des personnes fait partie des sept accords négociés lors des Bilatérales I. Ils forment un tout indissociable et si l'un d'eux est résilié, la guillotine tombe et tous les accords des Bilatérales I perdent leur validité six mois plus tard. La clause guillotine fait intégralement partie des contrats signés avec l'Union européenne. Penser que l'Union européenne pourrait ne pas actionner cet instrument est irresponsable et doit nous faire réfléchir à la stratégie à appliquer pour garantir l'acceptation de ces arrêtés devant le peuple si un référendum était lancé.
L'Union européenne représente un marché de 490 millions de consommateurs. Chaque jour, 1 milliard de francs est échangé avec l'Union européenne et 1 franc sur 3 de notre PIB est réalisé dans l'Union européenne. Ces dix dernières années, les échanges commerciaux ont progressé de 6 pour cent par an. C'est dire s'il est absolument vital pour notre pays de mettre en oeuvre une stratégie de vote qui permette de consolider et de développer les accords bilatéraux avec les 27 pays membres de l'Union européenne sans risquer un refus devant la population.
Ces six dernières années, nous avons pu expérimenter la libre circulation des personnes et nous n'avons pas constaté d'immigrations massives. Le plombier polonais qui vient prendre la place du travailleur suisse est resté un mythe. La pression sur les salaires, davantage causée par la mondialisation et les délocalisations d'entreprises, ne s'est pas accentuée et nous n'avons pas observé de tourisme social. De plus, contrairement à ce que certains prétendaient il y a six ans, nous n'avons pas croulé sous l'assaut des migrants.
Grâce à la bonne conjoncture actuelle, le chômage a régressé et le nombre de places de travail augmenté. Les partenaires sociaux ont reconduit la convention collective de travail dans le bâtiment et obtenu des hausses de salaires dans certains secteurs.
Pour éviter les abus et le non-respect des conventions, les cantons ont mis sur pied des commissions tripartites chargées de surveiller le marché du travail. Dans certains cantons, celles-ci ont plutôt bien fonctionné. Les résultats des enquêtes et les actions de ces organes tripartites pourraient pourtant être bien améliorés si les compétences des commissions étaient élargies. Dans les faits, celles-ci ont souvent été performantes pour dénoncer les abus sur les chantiers. En revanche, dans l'industrie, l'accès aux documents reste difficile, car les entreprises rechignent à les fournir lorsqu'un contrôle a lieu et elles peinent à jouer le jeu de la transparence. Cette situation regrettable décrédibilise les mesures d'accompagnement, et il y a certainement lieu de remédier à ce problème si l'on veut espérer un succès en cas de votation populaire.
Comme pour les dix nouveaux pays membres ayant rejoint l'Union européenne en 2004, à compter de la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes, la Suisse maintiendra pendant sept ans des restrictions d'accès au marché du travail, elle fixera des contingents, elle donnera la priorité aux travailleurs indigènes et elle contrôlera les salaires et les conditions de travail; puis des contingents pourront encore être introduits pendant trois ans en cas d'afflux massif de ressortissants de Bulgarie et de Roumanie. Finalement, ce n'est pas avant 2019 que la libre circulation des personnes déploiera pleinement ses effets. Seuls les travailleurs possédant un contrat de travail pourront bénéficier de la libre circulation des personnes. Les Roms qui entrent illégalement sur notre territoire devront dès lors retourner dans leur pays, car des accords de réadmission pour les personnes séjournant en Suisse sans autorisation ont été signés avec la Bulgarie et la Roumanie.
Les Verts sont favorables à ce qu'un seul arrêté soit présenté à la population en cas de référendum. Notre groupe rejettera donc toutes les propositions de minorité qui visent à conditionner ou à limiter la reconduction de cet accord et son extension aux deux nouveaux pays membres de l'Union européenne. Il soutiendra donc la position du Conseil des Etats.
En cas de votation populaire, il ne faut pas minimiser les risques d'un refus. Les régions frontalières, comme l'Arc jurassien et le Tessin, ont vu le nombre de frontaliers énormément augmenter ces deux dernières années, et cette situation, pas toujours bien acceptée par la population, nous fait douter du résultat de la votation. C'est d'autant plus le cas que le nombre de contrats de travail intérimaires et précaires établis par les entreprises de location de services augmente de façon exponentielle, fragilisant ainsi la main-d'oeuvre.
Le combat sera donc vif et son issue incertaine. Les Verts préconisent de fusionner les deux arrêtés et de n'en soumettre qu'un seul au vote populaire en cas de référendum. Pour notre groupe, c'est la seule possibilité raisonnable de limiter les risques. De toute façon, l'Union européenne se compose de 27 pays, et non pas de 25. Lancer un référendum contre l'Accord sur la libre circulation des personnes dans son ensemble, ce serait prendre un risque inconsidéré et cela remettrait en cause la voie bilatérale, qui nous a si bien réussi jusqu'à aujourd'hui. Bien que favorables à l'adhésion de la Suisse à l'UE, les Verts ne sont pas prêts, pour atteindre leur objectif, à courir le risque de rendre caduques les Bilatérales I.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die seit einigen Jahren anhaltende Hochkonjunktur und die Wohlstandsauswüchse in unserem Land haben zur Folge, dass Geschichte, Vorsicht und Vernunft in verschiedensten Fragen und Aufgaben sträflich links liegengelassen oder gar nicht berücksichtigt werden. Während andere Staaten ihre Identität, ihre Eigenheiten, ihre Kultur, aber auch die Autonomie ihres Volkes beharrlich verteidigen und durchsetzen, werden in der Schweiz alle Hebel in Bewegung gesetzt, um internationaler, abhängiger und unselbstständiger zu werden. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien ist ein weiteres betrübliches Kapitel in dieser verfehlten Weiterentwicklung unseres Landes. Es muss einem selbstständigen Staat überlassen sein, wie und mit wem er Abkommen abschliessen will. Vor allem sollten es keine einseitigen Vertragsanpassungen sein, sondern die Gegenseite muss bereit sein, Zugeständnisse zu machen, wie das bei Vertragsverhandlungen und -abschlüssen üblich ist.
Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ist aber einmal mehr auch ein Musterbeispiel dafür, wie man mit unserem Land, seiner Bevölkerung, der direkten Demokratie und den Volksrechten umgeht. Statt dass man sich mit allen Kräften für unsere Interessen einsetzt, wird dem Volk Angst eingeflösst und so massiv versucht, wichtige anstehende Anliegen unseres Landes zu vertuschen oder/und sie zur Bedeutungslosigkeit zu degradieren. Beispiele sind die Steuerhoheit unseres Landes, aber auch die Übernahme von EU-Recht bei der Weiterentwicklung von bilateralen Abkommen, d. h. auch die Aushebelung der Volksrechte und der direkten Demokratie.
Die SVP steht zum bilateralen Weg, aber nicht um jeden Preis. Die Schweizer Wirtschaft braucht die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien nicht. Für alle Wirtschaftsbereiche gibt es genügend Möglichkeiten, Arbeitskräfte anderswo zu rekrutieren. Zudem sind diese neuen Staaten betreffend die Kriminalität und die Korruption in der Spitzengruppe der Negativländer. Über die Probleme mit den Roma in Italien muss ich nichts weiter ausführen, dazu wurde bereits genügend gesagt.
Die Schweiz sollte keine Ausdehnungen des Personenfreizügigkeitsabkommens mehr gutheissen, bevor nicht die Steuersouveränität unseres Landes von der EU schriftlich bestätigt ist. Aber jetzt ist schönreden angesagt, vor allem schönreden von den Befürwortern der Vorlage und natürlich von den EU-Mitgliedschafts-Befürwortern, und dies im klaren Wissen, dass man, um die eigenen Interessen durchsetzen zu können, die Bevölkerung an der Nase herumführen muss. Dieses verachtende Verhalten vieler Politikerinnen und Politiker gegenüber dem Volk, aber auch gegenüber den Stimmberechtigten spielt und trägt die SVP nicht mit. Wir verlangen, dass die Souveränität unseres Landes unangetastet bleibt, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird und dass die Volksrechte und die direkte Demokratie vollumfänglich gewahrt bleiben.
Amacker-Amann Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP/EVP/glp
Die wichtigsten Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sind das Freihandelsabkommen von 1972 und das Freizügigkeitsabkommen von 1999. Die EU ist unser wichtigster Handelspartner. Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU ist für die Prosperität der schweizerischen Wirtschaft absolut zentral. Es geht heute also um ein Schlüsseldossier für unser Land. Es stehen in dieser wirtschaftlichen Beziehung zwischen der Schweiz und der EU zwei Entscheide an: erstens die Weiterführung des bisher befristeten Freizügigkeitsabkommens und zweitens die Ausdehnung dieses Abkommens auf zwei neue EU-Mitgliedstaaten.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion spricht sich klar für die Weiterführung und die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens aus. Damit sind wir hier sicher nicht allein, sondern in guter Gesellschaft. Die heisse Frage in diesem Saal aber ist, ob es eine oder zwei Abstimmungsvorlagen geben soll. Die CVP/EVP/glp-Fraktion empfiehlt, eine Vorlage zur Abstimmung zu bringen. Warum? Weil es nur einen bilateralen Weg gibt, weil hier nicht aus zwei Fragen die eine ausgewählt werden kann und die andere nicht, weil "ja" plus "nein" einfach nur "nein" heisst.
Dem Stimmvolk nur eine Vorlage vorzulegen ist kein Trick, sondern hat mit Ehrlichkeit zu tun. Bei einer Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf weitere EU-Länder stellt sich nämlich nie die Frage, ob wir jetzt diese neuen EU-Länder noch zu den bestehenden dazuhaben wollen oder nicht. Es stellt sich immer nur die Frage, ob wir das gesamte Freizügigkeitsabkommen mit der EU, auch mit einer erweiterten Anzahl Länder, nach wie vor wollen. Es geht also immer um alles oder nichts, auch in Zukunft.
Wenn das Referendum gegen die Personenfreizügigkeit ergriffen wird und die Schweiz diese Weiterführung ablehnt, treten die Bilateralen I nach sechs Monaten ausser Kraft. Fakt ist: Lehnt die Schweiz die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedländer Rumänien und Bulgarien ab, schafft sie eine diskriminierende Ungleichbehandlung dieser beiden Staaten, was die EU nicht akzeptieren wird. Obwohl also die direkten Auswirkungen der beiden Entscheide etwas unterschiedlich sind, ist das Ergebnis dasselbe: Der bilaterale Weg wird zu Makulatur. Dieses Katastrophenszenario will wohl keiner in diesem Land.
Jenseits vom politischen Gezänk gibt es Tatsachen, die nicht wegzudiskutieren sind. Wirtschaftliche Prosperität und direktdemokratische Institutionen sind die Grundpfeiler für Stabilität und Sicherheit. Für die meisten Branchen in der Schweiz ist die Möglichkeit der Rekrutierung von Personal aus EU-Ländern zentral. Die letzten Jahre haben klar gezeigt, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU funktioniert. Unkontrollierte Masseneinwanderungen sind ausgeblieben. Die flankierenden Massnahmen gegen Sozial- und Lohndumping greifen. Wir holen Arbeitskräfte nur dort, wo wir sie brauchen. Es herrscht Konsens darüber, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien kontrolliert und dosiert erfolgen muss. Mit den ausgehandelten Kontingenten ist das vorgesehen. Die Aktualisierung der Abkommen über die Rücknahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt ist für Rumänien und Bulgarien aufgegleist. Die geplante Verdichtung von Kontrollen und die Verbesserung der Kohärenz bei den flankierenden Massnahmen sind angemessen. Wir unterstützen eine verbesserte Umsetzung. Zum Beispiel soll bei Verstössen nicht einfach nur ein Verweis ausgesprochen werden, sondern auch die vorgesehene Busse eingefordert werden.
Auch wenn es im Moment nicht so modern erscheint, ist doch festzuhalten, dass die Freizügigkeit in beide Richtungen gilt. Das heisst, sie eröffnet auch unserem Land und unseren Bürgerinnen und Bürgern neue Arbeits- und Lebensperspektiven.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion sagt Ja zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens, Ja zur Erweiterung dieses Abkommens auf die beiden neuen EU-Länder und Ja zu einer einzigen Abstimmungsvorlage, weil es nur einen einzigen bilateralen Weg gibt.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Gewerkschaften unterstützen die bilateralen Verträge - im Interesse der Wirtschaft und damit auch der Arbeitsplätze. Das gilt grundsätzlich auch für die Personenfreizügigkeit und die Freiheiten, die damit verbunden sind. Die Gewerkschaften und die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer haben dazu aber unter einer Bedingung Ja gesagt. Diese Bedingung lautet, dass in der Schweiz zu Schweizer Löhnen gearbeitet werden muss. Die schweizerischen Arbeitsbedingungen müssen gegen Lohndumping aktiv verteidigt werden. In der Schweiz muss man von Schweizer Löhnen leben können. Die Wirtschaftsverträge müssen sich für die Lohnabhängigen und für die Bevölkerung auszahlen.
Die flankierenden Massnahmen, die hier beschlossen und der Bevölkerung versprochen worden sind, haben zu greifen begonnen. Aber es gibt noch grossen Nachholbedarf beim Schutz durch die Gesamtarbeitsverträge, auch wenn der zentrale Bauvertrag jetzt wieder steht, und bei den Lohnkontrollen. Die Aufstockung auf 27 000 Kontrollen pro Jahr, die jetzt versprochen wurde, ist das absolute Minimum für wirksame Kontrollen, nicht nur für die Entsandten, sondern auch für die Schweizer Arbeitgeber, die von der Personenfreizügigkeit profitieren. Wo kontrolliert wird, können Missstände aufgedeckt und bekämpft werden. In Branchen mit Mindestlöhnen stehen bei Lohndumping wirksame Massnahmen zur Verfügung. In Branchen ohne Mindestlöhne müssen dort, wo Missbräuche vorkommen, die gesetzlich vorgesehenen Verfahren zum Erlass von Mindestlöhnen jetzt umgesetzt werden. Hier sind in erster Linie die tripartiten Kommissionen gefragt.
Es gibt weiteren Handlungsbedarf: Die Verstossquote bei den Temporärfirmen ist besonders hoch. Hier muss endlich für Ordnung gesorgt werden. Ein grosser Schritt würde gemacht, wenn es zu einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag kommen würde. Aber das genügt nicht für sich allein; auch die Behörden müssen ihre Arbeit machen, zum Beispiel endlich mit Sperren und Verboten gegenüber den Temporärfirmen, die gegen die Schutzbestimmungen verstossen, das Gesetz durchsetzen.
Vor allem ist die Glaubwürdigkeit des Bundesrates selber gefragt. In wenigen Tagen werden Sie über ein neues Beschaffungsgesetz, das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, befinden. Bisher beruhte das Beschaffungsrecht des Bundes auf zwei Grundsätzen: erstens auf der Respektierung der Gesamtarbeitsverträge - aller Gesamtarbeitsverträge, nicht nur der allgemeinverbindlich erklärten - und zweitens auf dem Leistungsortsprinzip, das heisst dem Prinzip, dass die Arbeitsbedingungen des Ortes massgebend sind, wo die Leistungen erbracht werden. Frau Bundesrätin Leuthard, ich würde Ihnen gerne die entsprechende Frage stellen, wenn es Herr Zuppiger gestattet, weil neoliberale Geisterfahrer in gewissen Bundesämtern genau diese fundamentalen Prinzipien, nämlich Gesamtarbeitsverträge und Leistungsortsprinzip, auf denen auch die flankierenden Massnahmen beruhen, aushebeln wollen. Die Logik der flankierenden Massnahmen würde mit Füssen getreten, wenn sich jetzt ausgerechnet die öffentliche Hand nicht mehr an diese Grundsätze halten würde. Sie stehen hier in der Pflicht, diese grobfahrlässige Übung abzubrechen, die zulasten der Arbeitsbedingungen erfolgen würde und die nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Füssen treten würde, sondern auch diejenigen des Gewerbes. Sie würde vollkommen neue Probleme im Verhältnis zur EU schaffen, weil sich ja Firmen nachher auf den Herkunftsort berufen würden. Sonst können Sie die Glaubwürdigkeit bei der Verteidigung der Arbeitsbedingungen vergessen.
Der Erfolg des bilateralen Wegs hing in der Vergangenheit davon ab, dass die Arbeitsbedingungen in der Schweiz glaubwürdig verteidigt wurden. Das wird auch in der Zukunft, für die kommenden Abstimmungen, nicht anders sein.
Markwalder Bär Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wer hätte nach der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum EWR gedacht, dass die Personenfreizügigkeit einst eine so umfassende Zustimmung geniessen würde, wie dies heute in unserer Debatte zum Ausdruck kommt? Und dies, nachdem die Personenfreizügigkeit damals gerade als Hauptgrund für die Ablehnung des EWR angeführt wurde. Parlamentarierinnen und Parlamentarier von links bis rechts stimmen heute der wichtigen europäischen Grundfreiheit des freien Personenverkehrs zu, wobei festzuhalten ist, dass dieses Anliegen weder von links noch von rechts kommt, sondern schlicht und einfach liberal ist.
Der breite Konsens betreffend Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit kommt nicht von ungefähr. Die Öffnung der Schweiz gegenüber Europa mit den bilateralen Verträgen hat uns mehr Wohlstand, mehr Wirtschaftswachstum, mehr Chancen für unsere Bürgerinnen und Bürger gebracht. Ein zentraler Bestandteil davon ist die Personenfreizügigkeit, die es nicht nur unseren Unternehmen erlaubt, qualifizierte Berufsleute aus den Mitgliedstaaten der EU zu rekrutieren, sondern es auch den Schweizerinnen und Schweizern ermöglicht, innerhalb der EU ohne Hürden und Formalitäten zu arbeiten.
Schauen wir die Fakten an, und seien wir ehrlich! Die Personenfreizügigkeit ist für die Schweiz eine Erfolgsgeschichte, für unser Land, für unsere Wirtschaft, aber auch für unsere Staatsangehörigen im Ausland. Deshalb gilt es, sie weiterzuführen. Doch wir können die Personenfreizügigkeit nur mit der ganzen EU weiterführen, die inzwischen mit Rumänien und Bulgarien auf 27 Staaten angewachsen ist. Es gibt keine Personenfreizügigkeit mit nur einem Teil der EU, sondern nur mit der EU-27 oder gar nicht. Das Prinzip der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung gehört zu den Grundpfeilern sowohl der EU als auch der Schweiz. Niemals würden wir akzeptieren, wenn die EU einen bilateralen Vertrag nur mit der Innerschweiz, der Région lémanique oder dem Tessin abschliessen würde. Weder die Schweiz noch die EU tolerieren eine interne Diskriminierung. Deshalb liegt es auf der Hand, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien eine Grundvoraussetzung für die generelle Weiterführung ist.
Es spielt eine untergeordnete Rolle, und es ist eine abstimmungstaktische Formalität, ob die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit in einem oder in zwei Bundesbeschlüssen verabschiedet werden. Wichtig ist, dass wir uns bewusst sind, dass es bei jeglichen Referendumsabstimmungen um die Grundfrage geht, ob wir die Personenfreizügigkeit mit der EU wollen oder nicht. Entscheiden wir uns dafür, schaffen wir Rechtssicherheit für europäische Arbeitskräfte in der Schweiz und für Schweizerinnen und Schweizer im europäischen Ausland. Wir geben auch unsere klare Zustimmung für die Weiterführung der Abkommen in den Bereichen Forschung, Abbau technischer Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft - auch hier sei wieder einmal auf den Erfolg des Käseexports aus der Schweiz erinnert -, Landverkehr und Luftverkehr.
Entscheiden wir uns dagegen für ein Nein, werden wir wie im "Leiterli-Spiel" auf Feld 1 zurückgesetzt, nämlich auf die Position der Isolation wie nach dem EWR-Nein. Da müssen sich die permanenten Neinsager die Frage gefallen lassen: Wollen Sie wirklich noch einmal ein Jahrzehnt der Rezession mit Verzicht, Verschuldung und Arbeitslosigkeit erleben? Nur käme jetzt noch der Umstand dazu, dass die EU nicht mehr nur aus 12, sondern mittlerweile aus 27 Mitgliedstaaten besteht, welche nicht mehr die gleiche Bindung zur Schweiz und dasselbe Verständnis für den schweizerischen Sonderfall haben. Ich rufe mit aller Deutlichkeit in Erinnerung: Wir entscheiden bei der Ausdehnung und Weiterführung der Personenfreizügigkeit nicht isoliert über die Frage von Zuwanderung und Auswanderung, sondern regeln damit grundsätzlich unser Verhältnis zur Europäischen Union. Es ist Ihnen allen unbenommen, das wichtige und gute Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU aufs Spiel zu setzen. Doch Sie müssen sich der Konsequenzen bewusst sein und die Verantwortung dafür auch übernehmen. Die Schweiz kann als kleiner Staat trotz florierender Volkswirtschaft nicht autark überleben. Wir sind auf gute Beziehungen und auf eine Öffnung gegenüber der Europäischen Union sowohl politisch als auch wirtschaftlich angewiesen.
Wird das Referendum ergriffen, werden wir zum dritten Mal über die Personenfreizügigkeit abstimmen. Die Schweizer Stimmberechtigten haben im Jahr 2000 wie auch im Jahr 2005 der Einführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit der EU mit mehr als 60 bzw. 56 Prozent Jastimmen zugestimmt. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies aufgrund der positiven Erfahrungen auch in Zukunft tun werden. Lassen Sie mich wieder einmal in Erinnerung rufen: Jeder dritte Franken wird im Austausch mit der EU verdient. Über 60 Prozent unserer Exporte gehen ins EU-Ausland, mehr als 80 Prozent unserer Importe kommen aus der EU. Die EU ist mit Abstand die wichtigste politische und wirtschaftliche Partnerin der Schweiz. Deshalb ist ein gutes Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU so eminent wichtig, deshalb brauchen wir die Personenfreizügigkeit, die Bilateralen I, die Bilateralen II, das Freihandelsabkommen von 1972, das Versicherungsabkommen von 1989 und alle anderen bilateralen Abkommen, die wir mit der EU abgeschlossen haben.
Im Namen der Fraktion der Freisinnigen und der Liberalen empfehle ich Ihnen deshalb, sowohl der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien als Voraussetzung für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit als auch der Weiterführung der Personenfreizügigkeit generell zuzustimmen. Die unsinnigen Rückweisungsanträge mit den sachfremden Verknüpfungen sind abzulehnen.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Markwalder, welche Haltung vertreten Sie persönlich und auch in Ihrer Eigenschaft als Sprecherin der FDP-Fraktion bezüglich der Trennung dieser beiden Vorlagen?
Markwalder Bär Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe in meinem Votum erwähnt, dass es aus meiner Sicht eine untergeordnete Rolle spielt, ob wir uns für eine oder zwei Vorlagen aussprechen. Es geht nämlich um eine abstimmungstaktische Frage, ob nun zwei Referenden möglich sind - sei es nur bezüglich der Ausdehnung der Freizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien oder generell betreffend die Weiterführung - oder ob wir dem Ständerat folgen und nur einen Beschluss haben. Wichtig ist, dass wir uns bewusst sind, dass es immer um dieselbe Frage geht: Wollen wir die Personenfreizügigkeit mit der EU - ja oder nein?
Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte mich zuerst entschuldigen, dass ich ohne Krawatte dastehe, und das vor drei Bundesrätinnen - das ist ja selten. Es tut mir leid, ich habe sie heute Morgen schlicht im Büro vergessen. Ich hoffe aber, dass ich von jenen, die generell keine Krawatte tragen, einen gewissen Sympathiebonus bekomme - man weiss ja nie.
Zur Ausgangslage: Wenn ich diese Debatte verfolge, scheint mir, dass man vor allem auf der linken Seite die Personenfreizügigkeit bzw. die Ausdehnung des Abkommens auf Rumänien und Bulgarien als goldenes Kalb zelebriert, um das man herumtanzt, dabei die Augen verschliesst und die gewaltigen Risiken gar nicht zur Kenntnis nehmen will.
Frau Riklin und Frau Markwalder, was Sie sagen, ist doch Schönrednerei - und Sie sagen, Sie hätten Mut! Legen Sie nicht vielmehr eine gewisse Blauäugigkeit an den Tag? Diese Frage muss man sich stellen. Neben der ganzen Schönrednerei von Wachstum, Absatzmärkten, paradiesischen Zuständen wird schlicht und einfach gedroht - beispielsweise von der EU, vom slowenischen Aussenstaatssekretär. Das war eine klare Drohung, auch wenn Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf sagt, sie habe das nicht als Drohung wahrgenommen - es war eine Drohung! Auch Frau Bundesrätin Leuthard hat vor einigen Wochen in einem Interview gedroht, wenn wir der Personenfreizügigkeit nicht zustimmten und die Bilateralen nicht fortsetzten, dann bleibe nur noch der Beitritt zur Europäischen Union. Das ist eine Drohung. Ich muss zu diesem Guillotine-Gerede, mit dem wir dauernd bedroht werden, einfach Folgendes sagen: Sie glauben ja selbst nicht daran, dass die Europäische Union und vor allem die einzelnen Staaten dieses Risiko eingehen würden, schon wegen des Landverkehrsabkommens und wegen weiterer Abkommen nicht. Deshalb gilt: Juristisch ist die Guillotine möglich, praktisch nicht.
Vergegenwärtigen Sie sich doch noch einmal in aller Ruhe die Tatsachen! Auch der Bundesrat hat 1999/2000, bei der ersten Tranche der Personenfreizügigkeit, wiederholt gesagt: Selbstverständlich können Sie jedes Mal die Volksrechte voll wahren; das Schweizervolk ist frei, jedes Mal über eine Ausweitung oder die Weiterführung zu entscheiden. Heute tönt es ganz anders. Die Tatsachen sind doch: Vor den gewaltigen Risiken dürfen Sie nicht einfach die Augen verschliessen. Niemand sagt, was bei einer Rezession passiert. Was passiert mit den Löhnen? Mit den Arbeitsplätzen? Was passiert mit den Sozialwerken? Ich erinnere Sie nur daran, dass wir bereits heute bei noch nicht geöffneten Grenzen die magische Zahl 40 haben: 40 Prozent der IV-Bezüger sind Ausländer - heute schon! -; ungefähr 40 Prozent der Bezüge der Arbeitslosenversicherung sind Bezüge durch Ausländer; ungefähr 40 Prozent der Sozialhilfe schweizweit gehen auf das Konto von Ausländern. Da könnte etwas auf uns zukommen, und dem sind Sie dann ausgeliefert.
Fallen Sie nicht auf die Bauernfängerei der SP mit diesen sieben Jahren herein! Damit will man nämlich nur die Verknüpfung der beiden Vorlagen rechtfertigen. Sie müssen die Vorlagen trennen aus Respekt vor dem Volk, denn es geht um zwei verschiedene Dinge.
Zum Schluss: Neben all dem, was die SVP-Fraktion Ihnen beantragt, dem ich Sie bitte zuzustimmen, ersuche ich Sie speziell, dass wir eine unbefristete Schutzklausel installieren. Es gibt keinen einzigen Grund, das nicht zu tun. Es geht - für unsere welschen Freunde - um "une clause de sauvegarde non limitée dans le temps". Es geht um nichts anderes als um eine Vorsichtsmassnahme, damit wir dieses enorme Risiko bewältigen und notfalls wieder Kontingente einführen können. Stimmen Sie der Schutzklausel bitte zu!
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Lieber Kollege Hans Fehr, das nächste Mal können Sie zu mir kommen, ich gebe Ihnen dann eine Krawatte. Zum Zweiten und als Antwort auf Ihre 40-Prozent-Regel möchte ich hier schon einmal klar festhalten: Es stimmt, was Sie sagen. Aber es muss natürlich auch klargestellt werden, dass diese 40 Prozent bei der IV und der Arbeitslosenversicherung sehr viel mit der Regulierung bezüglich der ausländischen Arbeitskräfte zu tun haben, wie wir sie früher gehabt haben; das war ein "Häb-chläb-Verfahren". Ein italienischer Coiffeur musste wegen der Konkurrenz auf dem Bau arbeiten und umgekehrt; das war das Problem, und heute haben wir sehr viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger aus dem Ausland, die von der Arbeitswelt ausgeschlossen sind. Genau das ist eigentlich der Gewinn dieser bilateralen Verträge, genau das ist der Gewinn der Personenfreizügigkeit: Wenn wir einen Coiffeur suchen, kommt ein Coiffeur und nicht ein Bauarbeiter, der dann den Schweizern per se unterstellt ist. Das muss man anerkennen.
Ich möchte zur Würdigung der Vorlage nichts Weiteres sagen, sondern einfach das bestätigen, was meine Kolleginnen und Kollegen vorher gesagt haben: Der bilaterale Weg, die Personenfreizügigkeit, ist ein Erfolgsweg gewesen. Wenn wir uns mit anderen Ländern vergleichen, sehen wir, dass wir heute sehr gut dastehen. Es ist deshalb auch notwendig, das aufzuzeigen, wenn wir dann darüber abstimmen sollen. Dem Volk müssen wir genau diese Werte zeigen, welche die Personenfreizügigkeit für alle gebracht hat. Das können eigentlich alle unterschreiben, von links bis rechts. Wenn jemand das Referendum gegen die Verlängerung der Personenfreizügigkeit ergreift, dann sind das vor allem Parteien, die jetzt vielleicht nicht mehr im Parlament vertreten sind und auf sich aufmerksam machen müssen. Aber eine staatstragende Partei kann ein solches Referendum nicht unterstützen, weil sie aufgrund des sorgfältig erarbeiteten Berichtes des Seco weiss, dass die letzten Jahre der Personenfreizügigkeit der Schweiz viele Vorteile gebracht haben.
Es geht jetzt darum, dass wir politische Verantwortung tragen. Deshalb bitte ich Sie auch eindringlich, diese Rückweisungsanträge abzulehnen; sie stellen uns vor Souveränitätsprobleme. Ich möchte mir von der EU nicht erklären lassen müssen, wie ein Steuersystem zu funktionieren hat. Das ist unsere Sache, und das ist für mich keine Vorbedingung. Ich möchte keine Schutzklausel gegenüber Rumänien und Bulgarien machen. Ich habe vorhin gesagt, warum das nicht nötig ist. Wir haben heute andere Bereiche, wo wir das machen können. Was die Kohäsion kostet, wissen Sie alle; wir haben diese Zahl schon zur Kenntnis genommen, es geht um 247 Millionen Franken. Somit können Sie diesen Rückweisungsantrag auch zurückziehen. Einen Bericht über Länder zu machen, über deren Aufnahme in die EU man noch gar nicht spricht, wäre Beschäftigungstherapie für die Verwaltung; das ist nicht nötig. Sollten diese Länder dann wirklich mal auf der Liste stehen, können wir diesen Antrag gerne aufnehmen.
Ich möchte auch ganz kurz die Position einer Minderheit der Grünen vertreten, die ergänzt wird durch den Fraktionskollegen von der PdA/POP. Sie sagt: Lassen wir diese beiden Vorlagen getrennt. Warum? Es wurde versprochen, dass sie getrennt vorgelegt werden. Ich habe bei beiden Vorlagen keine Angst, dass das Volk sie ablehnen würde, falls das Referendum zustande käme. Es ist ein Zufall, dass die beiden Vorlagen zusammen vorliegen. Wären Bulgarien und Rumänien um dieses berühmte Jahr früher aufgenommen worden, hätten wir sowieso zwei Vorlagen. Es ist eben auch ein Teil unserer Demokratie - deshalb habe ich die Lektion aus Brüssel von gestern auch nicht gerne gehört -, und zwar ein zentraler Wert unserer Demokratie, dass wir über jede Frage abstimmen wollen. Was die Schweizer gar nicht lieben, sind Paketlösungen. Also macht es Sinn, diese beiden Vorlagen zu trennen. Die Regulierung der Arbeitswelt und der Miete ist für mich wichtig, aber nicht nur wegen der Ausländer, sondern auch wegen der Schweizer.
Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die beiden Vorlagen eintreten und sie getrennt bearbeiten.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Le débat d'aujourd'hui peut certainement faire regretter l'absence de perspective quant à une adhésion de la Suisse à l'Union européenne, car c'est seulement par cette voie que la Suisse participera effectivement au processus décisionnel européen, au lieu de courir derrière la communauté qui construit le futur de l'Europe. Toutefois, tous les Européens convaincus de notre pays se doivent de reconnaître que la voie des accords bilatéraux est celle qui, aujourd'hui, permet le mieux de réaliser l'indispensable intégration avec nos voisins européens dans les domaines économique, social, culturel ou de la sécurité, pour ne citer que quelques aspects, en apaisant les craintes d'une hypothétique perte d'identité institutionnelle ou de garantie sociale.
Dans ce bilatéralisme, la libre circulation des personnes constitue certainement la colonne vertébrale des relations entre la Suisse et l'Union européenne et a été un élément clé de l'essor économique de la Suisse ces dernières années. Aujourd'hui, cependant, le recul dans les effets de la mise en oeuvre complète de la libre circulation des personnes est faible, et si l'on peut affirmer que la libre circulation des personnes n'a pas généré de dysfonctionnement social majeur, les conséquences à long terme sont encore incertaines. Les mesures d'accompagnement ont toutefois été l'instrument clé de ce résultat intermédiaire positif.
Pour le groupe socialiste, l'effort en matière de mesures d'accompagnement ne saurait être relâché. Le succès d'étape de la libre circulation des personnes justifie clairement que l'on renouvelle l'accord de base et que l'on accepte son extension contrôlée aux nouveaux Etats membres de l'Union européenne, aujourd'hui la Bulgarie et la Roumanie. Toutefois, il ne faut pas occulter la nécessité de répondre positivement à tous les enjeux sociaux qui y sont liés.
L'un de ces enjeux sociaux, qui repose sur des faits clairs et concrets, est incontestablement celui du marché du logement. Même si les flux migratoires restent globalement modestes, la croissance de la population provenant des Etats de l'Union européenne ces dernières années a été constante et sensible. Cette croissance se concentre sur les pôles de développement économique, là où les emplois sont créés par notre économie. Or ce sont justement ces pôles qui subissent les pénuries de logement les plus sévères. Rappelons que le taux de vacance de logement, qui doit être supérieur à 2 pour cent pour assurer un marché immobilier fluide, est inférieur à 1 pour cent à Zurich et à Bâle, dans les cantons de Bâle-Campagne et de Vaud, et inférieur à 0,5 pour cent dans le canton de Genève, par exemple.
Cette situation et la persistance de celle-ci pour les prochaines années sont confirmées par l'étude publiée en septembre 2007 par l'Office fédéral du logement. Mais cela est aussi souligné par des analyses de grandes banques ou par des opérateurs immobiliers qui mettent en lumière la forte demande de logements, le haut niveau des loyers, la hausse de ceux-ci dans l'avenir, notamment avec l'arrivée d'une main-d'oeuvre, qualifiée ou non, en vertu des accords bilatéraux et en particulier de celui sur la libre circulation des personnes.
Si l'on peut saluer le fait que la problématique du marché du logement ait été évoquée dans le message par le Conseil fédéral, il est toutefois regrettable que ce même Conseil fédéral n'en ait pas pris la mesure réelle. Quarante lignes d'un message, qui compte septante pages mais aucune proposition concrète, n'étaient pas suffisantes pour traiter cette problématique. Prétendre que la situation se normalisera toute seule relève de l'incantation. En effet, même si la construction de logements a été soutenue ces dernières années, elle n'a pas été concentrée là où les nouveaux demandeurs d'emploi - venus en vertu de la libre circulation - recherchaient un logement. Elle n'a pas permis de résorber la demande supplémentaire. Au surplus, on annonce un ralentissement de la construction de logements. Le fait de renvoyer la recherche d'une solution à la révision du droit du bail, actuellement en consultation, est sans pertinence. Cette révision ne répond aucunement au besoin de logements bon marché ni à la lutte contre les congés notifiés aux locataires pour relouer le logement plus cher à des sociétés ou à des personnes qui disposent de plus de moyens.
En matière de marché du logement et de défenses des intérêts des locataires - ceux-ci constituent 66 pour cent de la population -, la Confédération dispose de moyens d'intervention. Ces mesures d'accompagnement permettraient de protéger le logement populaire et social et, de ce fait, de maintenir les couches populaires au sein de la majorité politique en faveur du principe de la libre circulation des personnes, ce qui est indispensable pour passer toutes les étapes de cette libre circulation. Un amendement dans ce sens sera examiné plus tard au cours du débat.
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Politik heisst auch, Verantwortung für kommende Generationen zu übernehmen. Wer diesen Auftrag ernst nimmt, ist gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Sicher hat die Schweiz bei diesem Abkommen relativ lange Übergangsfristen ausgehandelt. Sicher würde es die EU nicht gerne sehen, wenn sich das Schweizervolk gegen die Personenfreizügigkeit stellen würde. Aber wir sind nicht Rumänien und Bulgarien und auch nicht der EU verpflichtet, sondern den Schweizer Interessen und auch den kommenden Generationen.
In den nächsten zehn Jahren dürften wir wahrscheinlich eher wenig von der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit spüren. Doch was passiert danach? Wenn die Übergangsfristen auslaufen, droht uns eine Welle von Immigranten aus Bulgarien und Rumänien. In diesen Ländern liegt der durchschnittliche Monatslohn bei rund 500 Schweizerfranken. Die Armut ist gerade auf dem Lande weit verbreitet. Das Bruttoinlandprodukt pro Kopf ist ein Drittel des EU-Durchschnittes. Ein kleines Zahlenbeispiel zeigt, wie lange es theoretisch dauern würde, bis Rumänien und Bulgarien den EU-Durchschnitt in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung erreichen: Falls Rumänien und Bulgarien in den nächsten Jahren um 6 Prozent jährlich wachsen, was sehr optimistisch ist, und die übrigen EU-Länder um bloss 1,5 Prozent, was sehr pessimistisch ist, dann erreichen Rumänien und Bulgarien in 25 Jahren den EU-Durchschnitt in Bezug auf das Bruttoinlandprodukt; ich spreche wohlverstanden vom EU-Durchschnitt und nicht von der Schweiz. Anders gesagt: Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen der Schweiz einerseits und Bulgarien und Rumänien anderseits werden selbst im für Rumänien und Bulgarien besten Fall noch viele Jahrzehnte lang enorm gross bleiben. Damit werden Tausende von Rumänen und Bulgaren in unserem Land Arbeit suchen, sobald die Übergangsfristen dahinfallen. Diese Entwicklung dürfen wir unserem Land und den kommenden Generationen nicht zumuten.
Unser Land braucht in gewissen Sektoren ausländische Arbeitskräfte, das ist eine Tatsache. Es gibt aber keinen einzigen Sektor unserer Wirtschaft, der spezifisch auf Rumänien oder Bulgarien angewiesen wäre. Diese geplante Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ist also schlicht nicht in unserem Interesse, auch nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Zudem reklamieren beide Länder schon lautstark Kohäsionsmillionen von der Schweiz. Warum soll unser Land Rumänien und Bulgarien, die korruptesten Staaten in der EU, die - wie die EU selber sagt - viel zu wenig tun, um das Justizwesen zu reformieren und die Korruption zu bekämpfen, mit 300 oder sogar 350 Millionen Schweizerfranken aus Steuergeldern unterstützen?
Nun wird immer behauptet, wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien ablehne, fielen alle bilateralen Verträge dahin. Warum wissen diese Leute das so genau? Ist das nicht bloss Angstmacherei der Bundesbehörden? Warum muss der Musterschüler Schweiz immer Ja sagen? Wir sind nicht Mitglied der EU, und wir werden nicht akzeptieren, dass die EU unsere Aussenpolitik diktiert. Die EU hat sehr wohl ein Interesse an den bilateralen Verträgen, zum Beispiel an der Zinsbesteuerung. Sie wird sich daher sehr genau überlegen, ob sie ein Vertragswerk kündigen will, das letztlich auch in ihrem eigenen Interesse liegt.
Barthassat Luc · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion CVP/EVP/glp
L'Union européenne est de loin le principal partenaire économique de notre pays. Nous devons donc consolider de façon rapide et optimale l'ensemble des accords bilatéraux existants. Les deux projets qui sont soumis aujourd'hui au Parlement sont d'une importance vitale pour notre économie. Ils constituent une suite logique de notre stratégie de politique européenne qui contribue de façon très importante au soutien de la croissance et de la prospérité dans notre pays. Selon l'analyse de l'Office fédéral de la justice, il est possible de traiter les deux projets de manière séparée ou de les lier juridiquement.
Par rapport aux craintes concernant les régimes fiscaux, le Conseil fédéral a toujours affirmé qu'il ne négocierait pas sur ces questions, qui d'ailleurs sont de la compétence des cantons. Donc, il n'est pas nécessaire de demander à l'Union européenne de respecter la souveraineté fiscale de la Suisse, car celle-ci est une réalité.
Vu l'évolution démographique dans notre pays, la Suisse a et aura toujours besoin de personnel hautement qualifié et moins qualifié dans des secteurs comme l'industrie, le bâtiment, l'hôtellerie et l'agriculture, mais aussi dans les EMS et les hôpitaux.
La libre circulation des personnes facilite la mobilité des travailleurs dans un sens comme dans l'autre, car elle permet aussi aux entreprises suisses d'envoyer plus facilement leurs travailleurs dans l'Union européenne. Grâce à cet accord, les Suisses bénéficient d'un accès sans entrave au marché du travail de l'Union européenne. Les six années d'expérience avec la libre circulation des personnes ont montré que les diverses craintes, comme celle du plombier polonais, étaient infondées. L'immigration s'est ajustée aux besoins de l'économie. On n'a pas constaté de répercussions sur le niveau des salaires, ni sur les emplois, ni d'évictions de travailleurs suisses.
Des périodes de transition de plusieurs années sont prévues. Pendant cette phase, l'accès au marché du travail en Suisse est restreint. De plus, les travailleurs nationaux ont la priorité. Même après la période de transition, tout le monde ne jouira pas de la libre circulation des personnes. Avec les délais de transition, il en ressort que le marché du travail helvétique ne sera pas complètement ouvert avant 2016, voire 2019, dans l'éventualité où la clause de sauvegarde serait invoquée.
C'est un plus aussi, concernant la reconnaissance des diplômes, dès lors que le contenu et la durée de la formation sont comparables. Le diplôme est reconnu dans l'autre Etat. Cela augmente les chances des travailleurs suisses à l'étranger.
Concernant l'extension de l'accord à la Roumanie et à la Bulgarie, ces deux pays ont adhéré à l'Union européenne le 1er janvier 2007. Cette extension s'inscrit dans la logique de la voie bilatérale dans laquelle la Suisse s'est engagée avec l'Union européenne. Elle est nécessaire si l'on veut établir une égalité de traitement entre tous les Etats membres. C'est un principe que la Suisse doit respecter avec l'Union européenne. Le Protocole II qui a été négocié et qui règle l'Accord sur la libre circulation des personnes, par analogie avec la première extension de l'accord aux pays qui ont adhéré à l'Union européenne en 2004, constitue une bonne solution. Il permet une ouverture progressive et contrôlée du marché du travail.
La Roumanie et la Bulgarie sont deux marchés de croissance. Au cours des cinq dernières années, les échanges avec la Suisse ont enregistré une croissance de 15 pour cent en moyenne. En tant que membres de l'Union européenne, ces pays deviennent des destinations attrayantes pour les investissements étrangers. C'est une chance pour la place économique et pour l'emploi en Suisse. Le taux de chômage en Suisse a reculé à 2,6 pour cent, alors qu'il atteignait près de 4 pour cent en 2003. Quelque 180 000 emplois ont été créés entre 2005 et 2007. Ceci est un constat positif, je le rappelle, pour notre pays.
Nous ne devons pas mettre en péril la poursuite de la voie bilatérale qui a fait ses preuves. Je vous demande donc d'adopter très clairement ces deux projets.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Es gibt nur ein Ja oder ein Nein zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und zur Ausdehnung dieses Abkommens auf Bulgarien und Rumänien. Das Volk hat schon die Wahl, aber eben nur in einem Beschluss; da besteht der Irrtum. Stimmen die Bürger und Bürgerinnen für die Weiterführung der Freizügigkeit, sprechen sich aber gegen die Ausdehnung auf die neuen Mitgliedstaaten aus, ist das weitere Vorgehen unklar. Eine Ungleichbehandlung ihrer Mitglieder käme für die EU vermutlich eben nicht infrage. In der Folge würde die EU vermutlich das gesamte Abkommen über die Freizügigkeit kündigen. Gestern wurde uns das jedenfalls so in Aussicht gestellt. Wie es genau weiterginge, wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass die EU reagieren wird und wahrscheinlich auch reagieren muss. Wie es rauskommt, wissen wir nicht. Es gibt eine total unklare Situation. Das ist eben das Problem, Andrea Geissbühler.
Ein Ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit liesse sich im Falle eines Neins zur Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien in Brüssel vermutlich nicht durchsetzen. Aber wir würden einmal mehr den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine Vorlage unterbreiten, die nicht umsetzbar ist oder im Vollzug grösste Schwierigkeiten machen könnte. Wollen wir das? Ich erinnere hier an die Verwahrungs-Initiative. Wohlgemerkt: Ich werfe das nicht den Initiantinnen und Initianten vor. Es ist deren Aufgabe, zu entscheiden, was für eine Initiative sie uns unterbreiten wollen. Aber es ist unsere Aufgabe und unsere Verantwortung, den Stimmberechtigten Vorlagen zu unterbreiten, die funktionieren, die umsetzbar sind. Wir müssten wissen, was am Schluss bei einem Ja oder bei einem Nein rauskommt. Sonst provozieren wir eben diese Unzufriedenheit bei den Stimmberechtigten, und damit fügen wir der Demokratie Schaden zu. Wir dürfen das Volk nicht über Sachen abstimmen lassen, von denen wir nicht wissen, wie sie umsetzbar sind und ob sie umsetzbar sind.
Christa Markwalder, das ist keine taktische, sondern eine fundamental demokratische Frage. Seien wir ehrlich; es ist eine Frage der Ehrlichkeit. Seien wir ehrlich! Juristisch ist es unproblematisch, die beiden Vorlagen zu einem Beschluss zu verknüpfen. Die Einheit der Materie bleibt in jedem Fall gewahrt. Die Vorlagen hängen eng miteinander zusammen. Es geht einzig und allein um die eine entscheidende Frage, ob die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU weiterführen und damit den bilateralen Weg weiterhin beschreiten will. Eine Personenfreizügigkeit à la carte gibt es für die Schweiz nämlich nicht.
Perrin Yvan · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Notre voisin européen franchit une étape supplémentaire en accueillant deux nouveaux pays, la Bulgarie et la Roumanie. Cet élargissement nous concerne naturellement puisque ces deux pays intègrent une structure étroitement liée à notre pays par de nombreux accords bilatéraux conclus dans l'intérêt des deux parties, celui sur la libre circulation des personnes n'étant pas le moindre.
Aujourd'hui, deux questions - et j'insiste - se posent à nous: tout d'abord, la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes, ensuite son extension aux deux nouveaux membres de l'Union. Contrairement aux promesses qui ont été faites à la population suisse, à savoir que le peuple pourrait se prononcer sur toute extension dudit accord aux nouveaux membres de l'Union européenne, nombreux sont celles et ceux qui, aujourd'hui, souhaitent lier les deux objets, sous prétexte qu'il y aurait unité de la matière.
Nous ne pouvons que déplorer que le Conseil des Etats se soit prêté à cette manoeuvre politicienne qui vise à limiter notre marge de manoeuvre et à forcer la main du souverain. Fort heureusement, la Commission de politique extérieure de notre conseil n'est pas tombée dans le piège et a rétabli la version du Conseil fédéral. Cette clairvoyance nous permettra de tenir les engagements pris devant la population.
A l'heure où plusieurs pays de l'Union européenne sont confrontés au problème récurrent des ressortissants roumains et réfléchissent aux mesures à prendre, voire agissent avec énergie, nous envisageons d'apporter une seule réponse à deux questions, d'imposer la même solution à deux problèmes aux facettes bien différentes.
Notre voisin italien lutte aujourd'hui avec vigueur contre l'immigration illégale, qui concerne de nombreux ressortissants roumains. Ce nouveau cheval de bataille aura sans doute des répercussions sur notre pays, vers lequel les immigrants illégaux chassés d'Italie auront sans doute l'envie de se tourner. Quelle sera notre marge de manoeuvre lorsque nous aurons accepté sans autre l'élargissement? On a pu lire ici ou là que nous étions prêts, sans savoir vraiment prêts à quoi.
Jusqu'ici, chaque objet des Bilatérales a été négocié et, comme toujours, chacun a apporté quelque chose, obtenant autre chose en échange. Les partenaires y ont trouvé leur compte, même si des concessions importantes ont parfois été consenties. L'extension de l'Accord sur la libre circulation des personnes à la Bulgarie et à la Roumanie échappe à cette logique. Beaucoup sont prêts à accorder cet élargissement sans la moindre contrepartie, alors qu'il y a beaucoup à négocier. Ces derniers mois, des voix de plus en plus fortes se sont élevées contre la souveraineté fiscale de notre pays et de nos cantons. Les exigences, les pressions devrais-je dire, exercées par l'Union européenne constituent une ingérence dans les affaires d'un Etat souverain. En parallèle, l'Union européenne s'apprête à obtenir l'extension de l'accord à ses deux nouveaux membres sans rien mettre sur la table.
Nous ne saurions tolérer pareille situation. La reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes sous sa forme actuelle n'est pas contestée, mais nous n'admettons pas que les nouveaux venus soient accueillis sans que la Suisse puisse aussi y trouver un intérêt. Pour nous, l'extension dudit accord à la Bulgarie et à la Roumanie ne peut être consentie sans contrepartie. Nous demandons bien sûr que l'Union européenne reconnaisse enfin la souveraineté fiscale de la Suisse, aux niveaux national et cantonal. Cette exigence est à tout le moins légitime, ceci d'autant plus que notre pays s'apprête à apporter sa contribution au fonds de cohésion dont bénéficieront les deux nouveaux pays. Compte tenu de ce que nous allons verser, nous pouvons à tout le moins émettre quelques prétentions.
Nous ne saurions tolérer que l'Union européenne exige l'accès à notre marché du travail pour les nouveaux venus, tout en s'attaquant à un système fiscal qui y est pour beaucoup dans la vigueur de notre économie. A l'heure où l'Italie et bien d'autres pays envisagent de limiter drastiquement l'accès de leur territoire aux ressortissants roumains, la question de la réadmission des délinquants doit également trouver une solution avant d'ouvrir grand les portes.
Encore une fois, une négociation doit permettre à chaque partenaire de trouver quelque intérêt. Même en regardant attentivement, on peine à voir, dans la version actuelle, où est celui de la Suisse. Le projet qui nous est soumis n'est pas satisfaisant et doit donc être corrigé.
Allemann Evi · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir diskutieren heute über ein klassisches Zukunftsgeschäft. Der Ausgang der heutigen Abstimmungen hier im Bundeshaus, aber dann auch der weitere Verlauf an der Urne werden die Schweiz geradezu schicksalhaft prägen. Die Entscheide werden nicht nur den Schweizer Arbeitsmarkt und unsere weitere wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. Auch die Beziehungen zur EU werden dadurch berührt, denn diese Entscheide sind gleichsam das Urteil über die Bilateralen I; die Signale aus Brüssel von gestern sind unzweideutig. Prägen werden diese Entscheide auch die künftige Diskussion über das Verhältnis der Schweiz zur EU sowie jene über die Zusammenarbeit und eine mögliche Integration der Schweiz in die EU.
Die Personenfreizügigkeit ist eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration. Sie hat zum Dialog der Völker, zum Zusammenwachsen Europas und zum Wachstum der Wirtschaft auf dem europäischen Kontinent massgeblich beigetragen und damit auch zu Frieden, Stabilität und sozialem Ausgleich in Europa. Auch in der Schweiz hat die Personenfreizügigkeit das Wirtschaftswachstum massgeblich gefördert und zu neuen Arbeitsplätzen geführt. Wollen wir die Chancen der Personenfreizügigkeit auch in Zukunft nutzen, so müssen wir heute auf das Geschäft eintreten und mit Überzeugung sowohl für die Weiterführung als auch für die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien einstehen, notabene in einer einzigen Vorlage, denn es gibt nur eine Personenfreizügigkeit.
Wenn die SVP das Schreckgespenst der Einwanderung von Roma an die Wand malt, ist dies reine Angstmacherei. Die Roma-Thematik, so brisant und spannend sie auch immer ist, hat null und nichts mit der Personenfreizügigkeit zu tun. Die Personenfreizügigkeit regelt nicht den freien Reiseverkehr zwischen den betroffenen Ländern, sondern bestimmt lediglich, unter welchen Bedingungen rumänische beziehungsweise bulgarische Staatsangehörige in der Schweiz eine Arbeitsstelle antreten und sich niederlassen können. Wer einen bulgarischen oder rumänischen Pass besitzt, kann schon seit Jahren ohne Visum in die Schweiz einreisen und wird dies auch in Zukunft tun können.
Ganz viel hat aber die Personenfreizügigkeit mit Chancen zu tun, welche eine Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien bietet. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf diese beiden Länder öffnet uns die Tür zu 30 Millionen neuen potenziellen Konsumentinnen und Konsumenten und zu Arbeitskräften, welche gewisse Schweizer Branchen angesichts auch der demografischen Entwicklung wohl gerne als Personal rekrutieren werden. Rumänien und Bulgarien haben ein jährliches Wachstum des BIP von 5 bis 6 Prozent. Das macht diese Länder als Investitionsstandorte attraktiv. Mehr noch: Die zunehmende Kaufkraft macht die neuen EU-Mitgliedstaaten zu interessanten Zukunftsmärkten für hochwertige Industrieprodukte und Dienstleistungen. Bereits heute erwirtschaftet die Schweiz mit Bulgarien und Rumänien einen Exportüberschuss von rund 650 Millionen Schweizerfranken. Dabei ist das Handelspotenzial mit diesen beiden Staaten noch längst nicht ausgeschöpft. Der Handel entwickelt sich mit einer überdurchschnittlichen Wachstumsrate von jährlich 15 Prozent sehr dynamisch. Das ist nicht nur gut für die Wirtschaft, sondern es ist vor allem auch gut für die Entwicklung in diesen Ländern, gut für die Bevölkerung vor Ort. Denn ein florierender Handel ist eine wichtige Voraussetzung für Stabilität, soziale Wohlfahrt und Frieden.
Nebst diesen Gründen unterstütze ich die Personenfreizügigkeit auch aus der Überzeugung, dass sich die Schweiz dem EU-Einigungsprozess nicht entziehen kann und auch nicht entziehen soll. Eine europäische Schweiz ist eine Schweiz mit weit mehr Zukunftspotenzial als eine Schweiz, die sich einigelt und isoliert. Dank der Personenfreizügigkeit ist die Schweiz europäischer geworden. Das freut nicht nur mich, sondern auch all jene, die sich bewusst sind, dass in einer globalisierten Welt die Zusammenarbeit über nationalstaatliche Grenzen hinaus unabdingbar ist. Nur gemeinsam mit der EU werden wir globale Probleme wie den Klimawandel oder die aktuelle Hungerkrise in vielen Teilen der Welt bewältigen können.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Frau Kollegin Allemann, Sie argumentieren nach dem Motto "Vogel, friss oder stirb" und machen damit einen Kniefall vor der EU, wie Sie das ja auch gesagt haben. Gerade Ihre Partei, die ja immer und bei jedem Thema für flankierende Massnahmen eintritt, will diese zentrale Frage dem Volk in einer einzigen Vorlage unterbreiten. Warum wollen Sie das dem Volk nicht vertieft unterbreiten?
Allemann Evi · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Es gibt nur eine Personenfreizügigkeit, ich habe es in meinem Votum angetönt. Wir können nicht Ja sagen zur Weiterführung und gleichzeitig Nein sagen zur Ausdehnung. Wenn wir dies dem Volk als Möglichkeit vorgaukeln würden, wären wir unehrlich. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, es ist eine Frage der Ehrlichkeit, dass wir dem Volk nur eine Vorlage präsentieren.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich dachte ursprünglich, der Bundesrat oder besser die Bundesrätinnen hätten mit der Europäischen Union schlecht verhandelt. Je länger, je mehr habe ich aber den Eindruck, sie hätten überhaupt nicht verhandelt. Obwohl die Personenfreizügigkeit, insbesondere deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien, offensichtlich im Interesse der EU und nicht im Interesse der Schweiz liegt, wurden keine Verknüpfungen ausgehandelt oder Gegenleistungen gefordert. Dies zeigt der Blick auf die zahlreichen Rückweisungsanträge sehr eindrücklich: Steuern, Kohäsionszahlungen, Erweiterungen, Schutzklauseln - schlucken wir denn eigentlich alles? Einzig Übergangsfristen wurden ausgehandelt. Dazu muss ich Ihnen sagen: Als jungem Bürger ist es mir eigentlich wurst, ob die freie Einwanderung heute, in sieben Jahren oder in zehn Jahren kommt - Hauptsache, sie kommt nicht. Deshalb nützt auch das nicht viel.
Jetzt zu sagen, die Personenfreizügigkeit habe keine negativen Auswirkungen auf die Schweiz, ist sehr gewagt. Westliche EU-Staaten haben grösste Probleme mit osteuropäischen Zuwanderern; die Arbeitslosigkeit steigt, die Kriminalität nimmt zu, und das lokale Gewerbe wird durch polnische "Ich-AG" konkurrenziert. Wenn in Italien, Österreich oder Deutschland eine Volksabstimmung über die Ostzuwanderung stattfinden würde, wäre das Ergebnis klar, da bin ich mir ziemlich sicher. Selbst die Linken geben zu, dass das Abkommen auf Löhne, Arbeitsmarkt, Sozialversicherungen und sogar den Wohnungsmarkt Auswirkungen haben wird. Die vollen Auswirkungen werden sich dann zeigen, wenn alle Übergangsfristen weggefallen sind und falls es der Wirtschaft einmal nicht mehr so gut gehen sollte wie jetzt. Dann wird es eine Nivellierung geben, und zwar eine Nivellierung nach unten.
Ich hatte vor Kurzem die Möglichkeit, mit einer Gruppe junger rumänischer Politiker zu reden, und ich habe sie gefragt: "Was haltet ihr denn von dieser Personenfreizügigkeit mit der Schweiz?" Sie haben mir gesagt: "Macht das um Himmels willen nicht! Wir haben erstens kaum noch Arbeitskräfte bei uns - die gehen alle ins Ausland -, und zweitens kriegt ihr die Sinti und die Roma nicht in den Griff. Schon Ceausescu bekam die nicht in den Griff; denkt nicht, ihr Schweizer, dass ihr sie in den Griff bekommt!"
Die freie Einwanderung, aus welchen Staaten auch immer, können wir hier jederzeit und beliebig beschliessen; ganz flexibel, ganz liberal. Mit der Personenfreizügigkeit aber gibt es keine Kontrolle mehr. Wenn wir jetzt die Weiterführung der Freizügigkeit mit der Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien verknüpfen und das akzeptieren, kommen wir auch bei zukünftigen Erweiterungen nicht darum herum: Serbien, Albanien, die Türkei sind im Gespräch, und ich glaube nicht, dass wir das ernsthaft wollen.
Heute wurde oft gesagt, junge Menschen könnten dann in ganz Europa herumreisen und arbeiten gehen. Wenn sie gut sind, können sie das auch ohne Personenfreizügigkeit tun. Aber zunehmend werden ausländische Arbeitskräfte günstig eingestellt, statt dass man die eigene Jugend ausbildet und ihr hier eine Chance gibt. In Zukunft werden wir dann gezwungen sein, ins Ausland zu gehen.
Zum Schluss noch zur Verknüpfung der Vorlagen, zur grossen Frage von heute: Ich glaube, wir sollten heute als Zeichen der Unabhängigkeit, um die europäischen Druckversuche von gestern abzuwehren, klar sagen: Wir machen zwei Vorlagen. Ich kann mich auch erinnern, dass wir sehr viele Abstimmungskämpfe zu dieser Frage hatten, und es wurde von den Befürwortern und vom Bundesrat immer und immer wieder gesagt: Ihr könnt dann bei jedem weiteren Schritt frei entscheiden, ob ihr weitermachen wollt oder ob ihr nicht weitermachen wollt.
Ich bitte darum und appelliere an Ihre Ehrlichkeit: Machen wir zwei Vorlagen, und lassen wir das Volk frei entscheiden.
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Herr Reimann, Sie haben eine sinti- und romafeindliche Aussage von Rumänen zitiert. Waren in dieser Gruppe von Rumänen auch Sinti und Roma dabei?
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In dieser Gruppe waren keine Sinti und Roma dabei, aber die Leute aus dieser Gruppe haben mir gesagt, schon Ceausescu habe zwar das eigene Volk überhaupt nicht ausreisen lassen, für Sinti und Roma habe er aber Visa ausgestellt, weil er die nicht in den Griff bekommen habe und das Problem nicht habe lösen können. Ich frage mich: Wenn ein Diktator wie er, der das Volk so im Griff hatte, dieses Problem nicht lösen konnte, wie will es dann die Europäische Union, wie will es die Schweiz lösen?
Donzé Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp
Vorab zwei Antworten an Herrn Reimann; erstens: Verhandelt hat der Bundesrat, verhandelt haben nicht die drei Bundesrätinnen, die hier sitzen. Zweitens: Die Vorlage auf die Frage der Roma zu reduzieren ist falsch; das hat mit der Freizügigkeit nichts zu tun.
Der bilaterale Weg ist für die Schweiz ein Erfolgsweg. Der Bundesrat stellt nicht die Beitrittsfrage, sondern die Interessen unseres Landes in Bezug auf sein Verhältnis zu Europa in den Vordergrund. Zwei Entscheidungen stehen nun zufällig gleichzeitig an, nämlich die Verlängerung der Freizügigkeit einerseits und die Erweiterung auf die zwei neuen EU-Staaten andererseits. Stellen Sie sich vor, die Schweiz hätte zwei neue Kantone. Würden Sie erlauben, dass das Ausland nur mit der bisherigen Schweiz verhandeln würde? Für die EVP ist klar: Beide Schritte sind folgerichtig, und wenn es nach uns ginge, könnte das Schweizervolk auf einem Zettel über beide Schritte einzeln abstimmen. Nun liegen beide gleichzeitig vor, und es ist die SVP, die hier die Dinge auseinanderdividieren will, damit sie das Referendum nur gegen den einen Punkt ergreifen und dann gezielt schiessen kann.
Ich muss sagen: Die Diskussion ist aus meiner Sicht etwas skurril verlaufen. Wer den bilateralen Weg infrage stellt, der provoziert den Beitritt zur EU. Rumänien und Bulgarien haben den Anschluss an die EU geschafft. Ich war acht Jahre durch eine Gemeindepartnerschaft mit Bulgarien im Kontakt und habe mich persönlich davon überzeugen können, welche Fortschritte dieses Land gemacht hat. Diese beiden Länder sind Länder mit grossem Entwicklungspotenzial. Sie haben in rasantem Tempo den Anschluss an Europa geschafft, und sie sind für uns hochinteressant in Bezug auf Handelsbeziehungen. Schliesslich ist zu sagen, dass die Freizügigkeit nichts mit der illegalen Einwanderung zu tun hat: Kommen darf nur, wer eine Stelle hat, und wer illegal oder als Tourist kommt, ist nicht von einem Ja zur Freizügigkeit abhängig.
Deshalb empfiehlt Ihnen die EVP Eintreten und Ablehnung aller schaumschlägerischen Rückweisungsanträge.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn die Linke dieses Rates zusammen mit der Mehrheit des Ständerates eine Verknüpfung zweier unterschiedlicher Vorlagen fordert, so ist dies Betrug an unserem Souverän. Ausgerechnet jene, die ständig das Wort "differenziert" im Munde führen, wollen zwei Vorlagen, nämlich die Weiterführung der bisherigen Personenfreizügigkeit und ihre Ausdehnung auf die neu hinzukommenden Länder, Rumänien und Bulgarien, in einen Sack packen. Sie lassen es zu, dass Brüssel diktiert, wie wir in unserem bislang souveränen Land die Personenfreizügigkeit handhaben sollen.
Wenn wir nun dem Volk mit dem Verknüpfen der zwei Vorlagen etwas vorspiegeln und es hinters Licht führen, erhalten Bundesrat und Parlament ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Wir haben dem Volk im Abstimmungsbüchlein sowohl bei den Bilateralen I wie bei den Bilateralen II versprochen, dass es über spätere Erweiterungsschritte separat befinden könne. In der "Arena" des Schweizer Fernsehens wurde der Bevölkerung dasselbe mitgeteilt; wir werden die entsprechenden Sequenzen bei aktuellem Anlass vorführen müssen. Es geht hier ganz eindeutig um zwei Beschlüsse, die zwar inhaltlich einen Zusammenhang aufweisen, formell aber nicht zusammengehören. Es ist ganz offensichtlich: Der Zug des Bundesrates und, so fürchte ich, auch der Zug dieses Parlamentes geht wieder in Richtung EU-Integration. Das war schliesslich auch der Zweck der Abwahl eines auf Unabhängigkeit und Nicht-EU-Beitritt pochenden Justizministers.
Lesen Sie die eigentümliche Lobrede von Bundesrätin Leuthard auf die Herrschaft der Habsburger und die Bedeutung dieses Herrscherhauses für die EU; hören Sie, wie sich der Bundesrat die nötigenden Argumente der Brüsseler Zentrale zu eigen macht; sehen Sie, wie Seine Exzellenz, Herr EU-Botschafter Reiterer, auf der Tribüne diskret unsere Verhandlungen überwacht. Ich muss zugeben: Als Volksvertreter, der auf Unabhängigkeit pocht, beschleicht mich ein eigentümliches Gefühl, wenn uns nach 700 Jahren nun wieder ein Österreicher auf die Finger schaut. Es wird mir eben gesagt, er sei nicht mehr da; das ist richtig, er ist gegenwärtig in der Cafeteria. Er hat sogar Herrn Hans Fehr eine Krawatte geschenkt, aber wir sagen: Wir fürchten die EU, auch wenn sie Geschenke bringt.
Wir leben in einer Scheindemokratie, wenn die Verantwortungsträger die Abstimmungsvorlagen so aufbereiten, dass das gewünschte Resultat herauskommen soll. Wenn Politiker und zunehmend auch Richter sagen: "Ihr dürft zwar abstimmen, ihr müsst aber gefälligst richtig stimmen, sonst seid ihr unreif, willkürlich, menschenverachtend und was weiss ich alles", dann ist es nicht gut. Demokratie ist die Staatsform der Alternativen, es muss immer ein Ja und ein Nein möglich sein. Seit Dezember 2007 sind einige Dämme gebrochen: Die Beitrittshürden sollen abgebaut werden, indem man die Stärken und Standortvorteile der Schweiz schwächt, die Neutralität wird ad absurdum geführt und auf diese Weise unglaubwürdig gemacht, die Souveränität durch die Übernahme von EU-Bestimmungen abgebaut, die Steuerhoheit aufs Spiel gesetzt, die Landwirtschaft geopfert und die Bildungspolitik nach unten nivelliert, und die Bürgerrechte werden zugunsten von Verwaltung und Gerichten ausgehebelt und durch abstimmungstechnische Finten mit Füssen getreten.
Herr Lang, es ist ja köstlich, wenn heute ausgerechnet die Grünen und die Linken dem abgewählten Bundesrat Blocher fehlende Neutralität in Sachen Aktenvernichtung vorwerfen. Ihre Neutralität von Fall zu Fall ist einfach nur lächerlich und ohne Glaubwürdigkeit, solange Sie die parteiische Iran- und Kosovopolitik unterstützen und Privatreisen zu den palästinensischen Machthabern unternehmen.
Die Regelung des Personenverkehrs gemäss seinen eigenen Interessen ist ein Akt der Klugheit eines souveränen Staates. Wir haben die volle Freizügigkeit mit den alten EU-Staaten erst seit dem 1. Juli 2007: Der Zustrom ist gewaltig. Die Schweiz hat seit 1990 eine Bruttozuwanderung von 1,2 Millionen Menschen, so viel wie kein anderes Industrieland in Relation zur Bevölkerung; dies spricht für unseren Standortvorteil, nur soll niemand - auch nicht die Freunde eines EU-Beitritts, Frau Markwalder - behaupten, wir seien isoliert, abgeschottet und eine Insel. Es ist einfach nicht wahr. Gerade in Zeiten von Hochkonjunktur und Überhitzung haben wir dafür zu sorgen, dass es hier nicht zu einer Rezession mit entsprechenden Folgen kommt.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie dringend, die beiden Vorlagen zu trennen und auch die übrigen Anträge der SVP-Fraktion anzunehmen.
Segmüller Pius · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Herr Nationalrat Mörgeli, Sie haben zu Beginn Ihres Votums im Rat gesagt, die Linken möchten hier eine Mogelpackung. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie diese beiden Themen getrennt beurteilen lassen wollen. Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie all die anderen Parteien immer als links bezeichnen. Was ist der Grund dafür? Bitte geben Sie darauf jetzt eine Antwort.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die gebe ich Ihnen gerne. Ich habe das Wort selbstverständlich - wie die meisten meiner Worte - bewusst gewählt. Es gibt auch in der CVP einen Teil, der uns zustimmt; das ist die rechte Seite. Die FDP ist grossmehrheitlich auf unserer Seite, und die SVP ist geschlossen. Das ist die Rechte, wie Sie sie auch in diesem Saal sehen können - vom Präsidium aus gesehen -, und der Rest ist die Linke.
Ich hoffe sehr, ich kann Sie noch vom Übertritt zur rechten Seite überzeugen.
Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Il y a au fond quatre niveaux dans ce débat.
1. En ce qui concerne le niveau économique, ce qui me paraît clair, c'est que les accords bilatéraux, même s'il ne faut pas en exagérer l'importance au niveau de la croissance, ont apporté un plus à l'économie suisse. Il est vrai aussi que, si la clause guillotine devait s'abattre, cela aurait des conséquences dommageables, en particulier pour les différentes industries d'exportation.
2. En ce qui concerne le niveau institutionnel, ce qui me paraît aussi clair, c'est que, dans ce débat, un seul arrêté est la solution la plus simple et la plus logique, car il est totalement illusoire de croire que l'Union européenne accepterait longtemps que la Bulgarie et la Roumanie soient prétéritées. Je pense aussi qu'il est illusoire de croire qu'une nouvelle négociation avec l'Union européenne à propos de ces deux pays nous apporterait des résultats encore plus positifs.
3. Le niveau social me paraît, en revanche, beaucoup moins clair. Il est vrai que la libre circulation n'a pas entraîné un envahissement de la Suisse, contrairement à ce que veut nous faire croire la droite nationale populiste. Mais il y a tout de même de graves problèmes et, à certains égards, la situation de certains travailleurs s'est détériorée. On a vu se développer le phénomène des faux indépendants. Le phénomène frontalier se combine de plus en plus avec celui du travail temporaire, ce qui fragilise beaucoup de salariés. Et dans les régions de l'Arc jurassien, les salaires d'embauche des frontaliers dans certains corps de métiers ont baissé de 5 pour cent entre 2004 et 2006. Evidemment, cela exerce une pression sur l'ensemble des salaires et ce n'est pas ce genre de situation qui incitera les travailleurs à voter oui à la reconduction de cet accord.
De plus, dans l'horlogerie jurassienne non conventionnée, nous avons découvert des salaires inférieurs jusqu'à 600 francs par mois aux minima conventionnels. Une ouvrière horlogère en Ajoie touche - et j'ai sa feuille de paie sur mon bureau - un salaire de 2550 francs par mois! Qui, dans cette salle, pourrait vivre avec un tel salaire?
Je crois que tout cela montre qu'il faut absolument intensifier les contrôles et mettre en oeuvre de façon sérieuse les mesures d'accompagnement, en particulier dans les cantons, comme le mien, qui ne font pas encore leur travail.
4. Le quatrième niveau - je conclus brièvement par là - est celui des perspectives. Ce matin, avant les débats, l'une des conseillères fédérales me disait que l'on devrait sans doute encore voter longtemps et souvent dans cette affaire. Eh bien, j'espère, pour ma part, que l'on votera encore souvent! J'aimerais même que l'on vote tous les trois mois, parce que c'est cela la conséquence du bilatéralisme. La meilleure façon d'en sortir à moyen terme, c'est évidemment l'adhésion à l'Union européenne.
Loepfe Arthur · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp
Im Gegensatz zu Herrn Mörgeli freue ich mich über das Interesse der Botschafter aus EU-Ländern und darüber, dass sie uns bei dieser interessanten Debatte folgen.
Das Freizügigkeitsabkommen ist von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Es ist neben dem Freihandelsabkommen von 1972 das wichtigste Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die EU ist der weitaus wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Die Schweizer Unternehmen und ihre Mitarbeiter sind auf ein stabiles und wirtschaftsfreundliches Verhältnis mit der EU angewiesen; es sind unsere Nachbarn. Das Freizügigkeitsabkommen ist eine wichtige Stütze für Wachstum und Wohlstand in der Schweiz. Der Bedarf an Fachkräften kann im Inland nicht gedeckt werden. Das Wirtschaftswachstum der letzten Jahre wäre ohne qualifizierte Mitarbeiter aus der EU eindeutig tiefer ausgefallen. Das heisst, der Wohlstand wäre ohne diese Leute geringer. Umgekehrt ermöglicht es das Freizügigkeitsabkommen den schweizerischen Unternehmen, ihre Mitarbeiter leichter in die EU zu entsenden. Schweizerinnen und Schweizer haben einen ungehinderten Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt. Das ist nicht so selbstverständlich; ich möchte das einem der Vorredner entgegenhalten, der das als unwichtig abgetan hat.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Freizügigkeitsabkommen sind durchwegs positiv. Die früher befürchteten Entwicklungen sind nicht eingetreten. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau oder die Verdrängung von Schweizern aus dem Arbeitsmarkt konnten nicht festgestellt werden. Die geltenden flankierenden Massnahmen genügen und müssen nicht geändert werden. Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien ist aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüssen. Beides sind Wachstumsmärkte. Der wirtschaftliche Aufschwung ist dort erst vor wenigen Jahren in Gang gekommen, läuft jetzt aber sehr schnell. Wenn Sie Rumänien besuchen, können Sie feststellen, wie rasch sich das Ganze entwickelt. Diese Länder haben inzwischen bereits einen Mangel an Fachkräften. Rumänien und Bulgarien sind eine neue Chance für die Schweiz als Exportland. Der Handel mit diesen Ländern hat in den letzten Jahren im Durchschnitt um 15 Prozent pro Jahr zugenommen.
Die Ausdehnung dieses bilateralen Abkommens wird die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit diesen neuen EU-Ländern vereinfachen und intensivieren. Wenn es heute Probleme mit der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien gibt, dann bestehen diese unabhängig von der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf diese Länder. Wenn jemand im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens zu uns kommt, braucht er einen Arbeitsplatz. Wer keinen Arbeitsplatz hat, kann auch nicht hierbleiben. Die Leute aus diesen Ländern, die heute bei uns sind, legal oder illegal, sind ohne Freizügigkeitsabkommen zu uns gekommen. Wir ändern diesbezüglich mit der Ausdehnung nichts. Beim letzten Entscheid über das Freizügigkeitsabkommen - Sie können sich erinnern - wurden die Polen als Schreckgespenst hingestellt. Es wurde gesagt, die würden uns überschwemmen. Das ist überhaupt nicht eingetreten, im Gegenteil, die Polen, die nach Deutschland und nach England gegangen sind, reisen heute bereits zurück, denn Polen hat sich schnell entwickelt, und es braucht dort diese Fachkräfte.
Die Fortführung des bewährten bilateralen Wegs darf nicht gefährdet werden. Das Freizügigkeitsabkommen ist ein tragendes Element des bilateralen Wegs unseres Landes. Die Verknüpfung der Ausdehnung bzw. Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens mit anderen Dossiers oder hängigen Fragen ist unrealistisch.
Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, der Weiterführung und der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien zuzustimmen und alle Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien stehen zwei politische Entscheide auf der Tagesordnung, welche für die schweizerische Europapolitik und die Sicherung der bilateralen Beziehungen der Schweiz mit der EU entscheidend sein werden. Uns ist bewusst, dass das Freizügigkeitsabkommen anfänglich für sieben Jahre abgeschlossen wurde und sich auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern die EU und die Schweiz vor Ablauf der Geltungsdauer nichts Gegenteiliges entscheiden. Uns allen ist aber auch bewusst, dass die Gewährung des Freizügigkeitsabkommens sich in Zeiten der Hochkonjunktur bewährt und behauptet hat und dass die Bewährungsprobe unter Rezessionsbedingungen noch aussteht. Ich denke da an die Arbeitslosenkasse, ich denke an die Beschäftigung von Schweizer Bürgern, ich denke an das Greifen der flankierenden Massnahmen.
Ich bin ein klarer Befürworter der Personenfreizügigkeit. Warum? Der gegenseitige Austausch hat sich bis anhin unter positiven Randerscheinungen wirtschaftlicher Art natürlich bewährt. Warum bin ich aber für die Trennung der beiden Vorlagen? Das Konzept unseres Vertragswerkes mit der EU verlangt immer wieder Anpassungen. Transparenz gegenüber dem Volk ist deshalb notwendig. Auf Transparenzebene handelt es sich hier ganz klar um zwei Beschlüsse: Diese Beschlüsse hängen zwar inhaltlich zusammen, gehören aber formell nicht zusammen. Dass wir heute über beide Fragen zu befinden haben, ist reiner Zufall. In der Bevölkerung wird die Paketlösung als Mogelpackung verstanden. Ich habe interessante Zitate gefunden. Travail Suisse hat sich am 8. Juni 2005 wie folgt geäussert: "Es gibt keine automatische Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien. Das Volk wird immer die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Volksabstimmung zu entscheiden." Und am 8. September 2005 hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey in einem Interview mit einer Konsumentenzeitung Folgendes gesagt: "Falls die EU weitere Länder aufnimmt, z. B. Bulgarien und Rumänien, kann in der Schweiz erneut darüber abgestimmt werden, ob das Abkommen auf die beiden Länder ausgedehnt werden soll."
Der Bundesrat schrieb im Abstimmungsbüchlein für die Volksabstimmung vom 25. September 2005 Folgendes: "Im Jahr 2009 entscheidet das Parlament, ob das Freizügigkeitsabkommen weiterzuführen ist; im Falle eines Referendums haben die Stimmberechtigten erneut das letzte Wort. Auch eine Ausdehnung der Freizügigkeit auf künftige neue EU-Staaten muss vom Parlament genehmigt werden." Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese Möglichkeit nutzen und den Stimmberechtigten die versprochene Gelegenheit geben müssen, über beide Vorlagen abzustimmen.
Deshalb votiere ich ganz klar für die Trennung der beiden Vorlagen.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Depuis l'entrée en vigueur de l'accord au 1er juin 2002, la libre circulation des personnes a eu les effets escomptés. L'immigration a évolué de manière contrôlée, conformément aux besoins de l'économie. Corollairement, notre pays a retrouvé son essor économique, avec une croissance remarquable de son PIB durant les cinq dernières années. De plus, le chômage a reculé, passant de 4 à 2,6 pour cent. Le bilan est donc plus que favorable pour la Suisse.
Le groupe radical-libéral constate aussi qu'actuellement les entreprises suisses peinent à trouver suffisamment de travailleurs qualifiés pour satisfaire leurs besoins d'expansion. L'extension du marché du travail donne aux entreprises suisses la possibilité de saisir davantage d'opportunités de croissance en créant des emplois dans notre pays, ce qui se traduit par toujours moins de chômage, plus de bien-être et des caisses publiques qui se remplissent à nouveau.
L'accord ne facilite pas seulement l'embauche de travailleurs; il facilite aussi le déplacement de collaborateurs dans des filiales à l'étranger et le détachement d'employés pour des prestations de services, ce qui est particulièrement important pour une économie comme la nôtre axée sur l'exportation. Ainsi - est-il besoin de le rappeler -, l'accès à un marché de 490 millions de personnes est absolument essentiel. Pour s'en convaincre, il suffit de prendre connaissance d'estimations statistiques qui expliquent que, grâce à la libre circulation des personnes, 180 000 places de travail à plein temps ont été créées en Suisse entre 2005 et 2007.
Pour l'avenir, le potentiel est encore très grand, en particulier en y associant deux partenaires complémentaires: la Roumanie et la Bulgarie, qui doivent véritablement être considérés comme deux nouveaux marchés s'ouvrant à nos entreprises. Ils constituent probablement aussi la source de qualifications intéressantes pour nos industries, notre agriculture et nos services publics. Je rappelle que depuis 2001 ces deux pays connaissent une croissance de 5 à 6 pour cent en moyenne annuelle.
Le commerce entre la Suisse et la Roumanie ainsi qu'entre la Suisse et la Bulgarie a progressé durant la même période de 15 pour cent en moyenne, ce qui est une excellente prémisse du développement des potentiels de croissance. Nos expériences - via la première extension aux huit pays de l'Est, en particulier - nous démontrent que les craintes d'une immigration massive ne sont pas fondées. Seul un contrat de travail permet d'entrer en Suisse, et ceci est une très bonne garantie. Par ailleurs, les régimes transitoires et la clause de sauvegarde spéciale permettent de prévenir les mauvaises surprises.
Finalement, les mesures d'accompagnement mises en place il y a quelques années donnent satisfaction et sont à maintenir en l'état, sans renforcement, puisque par ailleurs ces renforcements ont déjà été effectués en 2006.
Notons encore que le bilan tiré par les commissions tripartites cantonales est très positif, puisque 90 pour cent de leurs participants se disent satisfaits par les mesures en place. En outre, malgré les craintes fondées à l'époque, les abus aux prestations sociales qu'on redoutait n'ont pas été enregistrés depuis l'entrée en vigueur de l'Accord sur la libre circulation des personnes.
Pour toutes ces raisons, le groupe radical-libéral soutient avec engagement la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes et son extension à la Bulgarie et à la Roumanie. Cet accord est simplement vital pour notre pays. Vouloir combattre la reconduction et l'extension - ou même seulement l'une ou l'autre - dénote soit une méconnaissance complète des besoins économiques du pays et de ses citoyens, soit une volonté crasse de faire passer des objectifs partisans avant le bien-être de la nation, ce qui est purement inacceptable.
Permettez-moi encore quelques mots sur la question du vote populaire - ou des votes populaires. A l'époque, promesse a été faite au peuple de lui donner la possibilité de se prononcer de manière distincte sur la reconduction de l'accord et sur les extensions potentielles. Tactiquement, il ne serait vraiment pas habile de transgresser maintenant cette promesse, et ce n'est pas l'évocation de la clause guillotine et de son effet très grave en cas d'échec devant le peuple qui doit nous faire tendre à la réunion de ces votes. Il s'agirait là simplement d'un aveu de faiblesse.
Par ailleurs, les citoyens détestent les paquets ficelés par le Conseil fédéral. Il est donc plus juste de proposer deux votations bien distinctes en ayant une attitude positive que d'amalgamer deux objets. Nous pouvons faire confiance au peuple, qui a déjà répondu favorablement par le passé aux questions qui lui ont été posées à ce sujet.
Notre groupe vous recommande donc de soutenir la proposition qui va dans le sens de la cohérence en appuyant tout comme lui la tenue de deux votations bien distinctes pour chacun des deux objets: la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes d'une part, son extension à la Bulgarie et à la Roumanie d'autre part.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Nach sechs Jahren Erfahrung sehen auch wir Grünliberalen unsere Prognose bestätigt: Die Personenfreizügigkeit mit den Staaten der EU ist ein Erfolg. Rundum wird heute diese positive Bilanz gezogen; die Argumente, die für die Personenfreizügigkeit sprechen, haben wir heute zuhauf gehört. Heute geht es aber nicht ausschliesslich um die Personenfreizügigkeit, um deren Weiterführung respektive Ausdehnung, nein, es geht insgesamt um den bilateralen Weg.
Der heutige Wohlstand der Schweiz hängt direkt von den guten Beziehungen unseres Landes mit der EU ab. Der bilaterale Weg ist die pragmatische und sinnvolle Alternative zu einem Vollbeitritt zur EU. Mittlerweile wissen bald alle, dass jeder dritte Franken in der Schweiz dank der Beziehungen der Schweiz mit der EU verdient wird. Wer etwas anderes behauptet, verschliesst sich den Realitäten und sehnt sich vermutlich eine Schweiz des Jeremias Gotthelf zurück.
Heute kommen immer weniger günstige, beruflich weniger qualifizierte Arbeitskräfte in die Schweiz. Ein grosser Anteil der ausländischen Arbeitskräfte ist hoch- oder sogar topqualifiziert. Sie schliessen heute Lücken in unserem Arbeitsmarkt und sorgen für eine gesunde Konkurrenz und vor allem für wirtschaftliches Wachstum. Das ist erfreulich und immens wichtig für unser Land. Allerdings ist heute in gewissen Branchen das Verhältnis zwischen ausländischen und schweizerischen Arbeitnehmern so, dass die Durchmischung zu stark als erdrückend und kaum mehr als bereichernd und anspornend wahrgenommen wird.
Wir Grünliberalen haben Verständnis für die Ängste und Sorgen, welche durch eine zunehmende Öffnung der Schweiz hervorgerufen werden. Es handelt sich schliesslich um grosse Veränderungen, welche mit der zunehmenden Öffnung auf unser kleines, überaus dicht besiedeltes Land zukommen. Die Öffnung muss deshalb schrittweise, auf dem bilateralen Weg und mit Bedacht weiterverfolgt werden. Ängste und Sorgen müssen ernst genommen werden. Sie dürfen aber auf keinen Fall zum Wegleiter werden, wenn es darum geht, die Weichen für die Zukunft unseres Landes zu stellen. Die geltenden flankierenden Massnahmen sind im Grundsatz genügend. Doch es sind, wie auch vom Bundesrat anerkannt wird, punktuelle Verbesserungen insbesondere im Vollzug zu erzielen.
Was Rumänien und Bulgarien anbelangt, müssen wir akzeptieren, dass es keine Personenfreizügigkeit à la carte gibt. Das ist schlicht und einfach so. Die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien ist zudem primär eine Chance für die Schweiz. Ein Wohl ist die Ausdehnung für jene, die auf Arbeitskräfte - beispielsweise, wie wir es heute gehört haben, in der Gemüse- und Obstproduktion - oder auf die Erschliessung lukrativer Märkte hoffen. Die Angst vor unkontrollierter oder übermässiger Einwanderung gilt es ernst zu nehmen; es gilt aber auch zu bedenken, dass sich diese Befürchtungen in den letzten sechs Jahren nicht bewahrheitet haben. Zudem haben wir auch im Falle von Rumänien die Möglichkeit einer Ventilklausel. Insbesondere haben die realen Probleme mit Einzelfällen von kriminellen Roma nichts mit der Vorlage zu tun. Diese Probleme bestehen mit oder ohne Personenfreizügigkeit und sind konsequent zu lösen.
Zum Verfahren: Es gibt gute Gründe sowohl für eine Vorlage als auch für zwei separate Vorlagen. Wir Grünliberalen sind der Auffassung, dass es ehrlicher ist, dem Volk eine Vorlage vorzulegen. Es handelt sich schlussendlich um eine Entscheidung. Wir sind überzeugt, dass das Volk sehr wohl über die nötige Urteilskraft verfügt und sich der Bedeutung der Vorlagen an sich und deren Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft bewusst ist. Wir müssen aber nicht die Realitäten verzerren und dem Volk vorgaukeln, dass wir zwei Entscheidungen zu fällen haben, wenn dem faktisch nicht so ist.
Die Grünliberalen sagen deshalb Ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit, Ja zur Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien und Ja zur Verbindung der beiden Vorlagen.
Freysinger Oskar · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Si l'économie libérale génère la prospérité, la libre circulation des personnes entraîne toujours un nivellement par le bas. Certes, durant une période de haute conjoncture telle que nous la connaissons depuis quelques années, ces effets négatifs sont épongés. Mais dès qu'une récession s'abat sur le pays, elle contribue à exacerber les tensions sociales, car l'Etat ne dispose plus d'un levier régulateur pour adapter les flux migratoires à la situation conjoncturelle.
Mais pourquoi certains exigent-ils la libre circulation des personnes à hauts cris? D'abord, la plupart des partisans de la libre circulation croient que celle-ci génère de la prospérité, parce qu'ils la confondent avec l'ouverture du marché. Ils croient que la Suisse a besoin de la libre circulation des personnes pour pouvoir faire venir la main-d'oeuvre dont elle a besoin. Rien n'est plus faux. Bien avant la signature des accords bilatéraux, la Suisse pouvait faire venir qui elle voulait comme elle le voulait, en fonction des besoins de son économie. Les défenseurs de la libre circulation des personnes croient aussi que l'Union européenne dénoncerait les accords bilatéraux si la Suisse refusait d'étendre la libre circulation des personnes à la Roumanie et la Bulgarie. Or ces présupposés ne se basent sur aucun fondement. C'est d'ailleurs pour cette raison que le gouvernement a assuré au peuple, lors de la première campagne sur les Bilatérales, qu'il pourrait voter de cas en cas concernant chaque élargissement de l'Union européenne. Hier encore, le secrétaire Sinkovec a menacé la Suisse et affirmé que l'Accord sur la libre circulation des personnes serait remis en question dans sa totalité si la Suisse refusait de l'élargir à la Roumanie et la Bulgarie. Il a parlé de cet accord en particulier, donc de l'Accord sur la libre circulation des personnes, et non pas des accords bilatéraux en général. Et pourquoi cela? Parce que l'Union européenne n'a aucun intérêt à remettre en question les autres accords, en particulier celui sur les transports routiers.
Quant à la libre circulation, si cet accord est dénoncé, nous pourrons réguler les flux migratoires plus efficacement, sans que notre économie manque le moins du monde de main-d'oeuvre; au contraire, nous serons bien plus libres dans ce domaine. Actuellement, il existe un certain nombre de manipulateurs qui exploitent la situation pour imposer leur idéologie. Par exemple l'idéologie de l'égalitarisme international. Cette idéologie vise toujours le même objectif: donner à une petite élite politique le pouvoir de décider du sort de quelques centaines de millions de personnes. Or une société égalitaire sans frontières et nivelée par le bas n'est certainement pas dans l'intérêt des habitants d'un pays prospère comme la Suisse. Daniel Cohn-Bendit, que l'on peut difficilement taxer d'UDC, a écrit à ce propos ce qui suit: "La société multiculturelle est dure, rapide, cruelle et peu solidaire; elle est marquée par de forts déséquilibres sociaux ... Elle a tendance à se disperser en une multitude de groupes et de communautés; elle compromet la cohésion de la société et les valeurs communes." Dont acte. Souvent la progression du Portugal et le déclin de l'Allemagne sont présentés comme des succès de la politique européenne visant à combler les écarts en matière de prospérité.
Non moins révélateur, les adeptes de la libre circulation affirment que les anciens membres de l'Union européenne ne peuvent limiter l'immigration en provenance des nouveaux membres que jusqu'en 2011 car, espère-t-on à Bruxelles, d'ici là, les économies des régions se seront à tel point adaptées les unes aux autres qu'il n'y aura aucune raison d'émigrer.
Il s'agit donc bien de niveler et d'adapter les sociétés européennes jusqu'à ce que les différences soient effacées, et cela grâce à la libre circulation des personnes. Quant à la déchéance économique de l'Allemagne, elle serait l'un des succès de cette politique! On peut certainement être d'avis que le nivellement des différences économiques a un effet positif, par exemple pour la paix dans le monde, mais alors, il faut avoir l'honnêteté de dire au peuple suisse que sa prospérité va être ramenée au niveau de celle des autres membres de l'Union européenne.
En attendant, ce même peuple doit pouvoir à nouveau décider librement si une extension vers la Roumanie et la Bulgarie est dans l'intérêt de la Suisse ou si le problème, posé en particulier par les Roms, ne risque pas d'excéder les avantages à un moment où même certains membres de l'Union européenne tentent de limiter l'immigration venue de ces deux pays.
Le scandale absolu serait, comme veut le faire le Conseil des Etats, de lier ce vote à la reconduction de l'accord déjà conclu, au mépris de la promesse faite par le gouvernement de permettre au peuple de s'exprimer séparément sur chaque extension. Evidemment, cela forcerait l'UDC à s'opposer à la libre circulation des personnes dans sa totalité. Si nos adversaires veulent jouer ce jeu-là, libre à eux de le faire; l'UDC, elle, ne reculera pas!
Wyss Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben vieles über die EU und über unser Verhältnis zur EU gehört. Jetzt stellt sich uns die alles entscheidende Frage: Was spricht für, was spricht gegen die Personenfreizügigkeit? Zudem stellt sich, verbunden mit der berühmten Guillotineklausel, die Frage: Was spricht für den Bilateralismus, und was spricht dagegen?
Eines ist klar: Eigentlich ist der Bilateralismus ein ineffizienter und schwerfälliger Weg. Er untergräbt die Souveränität der Schweiz, weil wir aus Sachzwängen heraus gar nicht anders können, als unzählige Gesetze der EU einfach zu übernehmen. Wir können dabei nur kopieren und nicht mitbestimmen, weil wir freiwillig im Vorzimmer der EU stehenbleiben. Der bilaterale Weg wird sich früher oder später als Sackgasse erweisen. Die einzige echte europapolitische Zukunftsperspektive der Schweiz ist und bleibt der Beitritt zur EU. Nur dann nämlich können wir unsere Anliegen auch direkt in der EU einbringen und mitbestimmen. Doch bis dahin sind wir auf den bilateralen Weg und auf die Personenfreizügigkeit angewiesen. Die Personenfreizügigkeit mit der EU war für die Schweiz denn auch einer der zentralen Motoren für den wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre. Weil wir selber in vielen Branchen zu wenig qualifiziertes Personal haben, ist unser Arbeitsmarkt auf die Zuwanderung, auf die Arbeitskräfte aus der EU angewiesen. Ohne sie würden in Spitälern und Heimen ganze Abteilungen geschlossen, an Universitäten ganze Institute zugemacht. Wir leben und arbeiten in Europa, und Europa lebt und arbeitet in der Schweiz.
Es ist unbestritten: Die Personenfreizügigkeit bringt viele wirtschaftliche Vorteile, aber sie stellt die Schweiz auch vor Herausforderungen. Die Gefahr besteht, dass es zu einem zusätzlichen Druck auf die Löhne kommt, und auch das mittlere Kader spürt die Konkurrenz. Zudem kommt es zu einem vermehrten Druck auf bezahlbaren Wohnraum. Diese Herausforderungen stellen sich. Davor zu verzagen und sich ins Schneckenhaus zurückzuziehen, wie dies die zahlreichen SVP-Rückweisungsanträge fordern, kann sicher nicht die Lösung sein. Im Gegenteil, wir müssen die Personenfreizügigkeit weiterführen. Dazu müssen wir gleichzeitig die flankierenden Massnahmen so verschärfen, dass der Druck auf die Löhne minimiert werden kann. Für die SP sind auch flankierende Massnahmen im Bereich des Wohnens nötig.
Wir werden die Bevölkerung zu Recht nur für eine Zustimmung gewinnen können, wenn die berechtigten Ängste vor Lohndumping, Schwarzarbeit und teuren Wohnungen ausgeräumt werden. Dies geht nur mit griffigen flankierenden Massnahmen. Das heisst klar: Die Personenfreizügigkeit, ja die gesamte Annäherung an die EU ist eine grosse Herausforderung. Vielen Leuten macht diese Herausforderung Angst. Darum müssen wir der Bevölkerung aufzeigen, dass die Schweiz auf ihre Nachbarn und den Austausch mit ihnen angewiesen ist. Wir müssen vor allem aufzeigen, was auf dem Spiel steht. Es wurde heute Morgen immer wieder gesagt: Es stehen mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auch die ganzen bilateralen Verträge auf dem Spiel, und es wird keinen bilateralen Weg und keine Personenfreizügigkeit ohne Rumänien und Bulgarien geben. Rumänien und Bulgarien gehören zur EU. Für die Schweiz gibt es kein Auswahlrecht, mit welchen Staaten wir eine Personenfreizügigkeit haben wollen und mit welchen nicht. Machen wir den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern doch nichts vor: Es gibt nur eine EU, und es gibt nur eine Personenfreizügigkeit.
Die SP-Fraktion sagt mit Überzeugung Ja zur Personenfreizügigkeit mit der ganzen EU, im Interesse der Schweiz und im Interesse unserer Wirtschaft.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Mit der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien stehen - das wurde heute verschiedentlich betont - zwei politische Entscheide auf der Tagesordnung, welche für die schweizerische Europapolitik und die Sicherung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zentral und entscheidend sein werden.
Das Freizügigkeitsabkommen wurde - das wurde heute auch gesagt - für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern die Schweiz der EU vor Ablauf der Geltungsdauer nichts Gegenteiliges notifiziert. Das Freizügigkeitsabkommen ist zusammen mit dem Freihandelsabkommen von 1972 derzeit das wirtschaftlich wichtigste bilaterale sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es trägt massgeblich zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Sinne eines flexiblen, mobilen und international attraktiven Arbeitsmarktes bei.
Zur Aussage, die heute gemacht wurde, wir könnten auch ohne das Freizügigkeitsabkommen die Arbeitskräfte holen, die wir brauchen, nur so viel: Ohne Freizügigkeitsabkommen entfällt die Anrechnung und Koordination der Sozialversicherungen und der entsprechenden Leistungen; ohne Freizügigkeitsabkommen gibt es wieder administrativen Mehraufwand, administrative Hürden für die Anstellung von EU-Arbeitskräften zu bewältigen; ohne Freizügigkeitsabkommen entfällt die Inländergleichbehandlung als wichtiger Attraktivitätsfaktor für den Arbeitsmarkt Schweiz. Was ist daraus zu folgern? Es würden weniger EU-Arbeitskräfte in die Schweiz kommen, und wir müssten die Arbeitskräfte wieder in Drittstaaten rekrutieren, was wir an sich ja nicht wollen. Betriebe würden die Schweiz verlassen - dessen muss man sich auch bewusst sein -, und unsere Bürgerinnen und Bürger hätten kaum mehr eine Chance, in die EU zu gehen; der Kadertransfer, der heute in grossem Masse stattfindet, wäre damit stark erschwert. Wollen wir das? Ich denke: Nein.
Zur Aussage, dass wir die Freizügigkeit nicht bräuchten - auch dies wurde heute gesagt -: Schauen Sie, dann würden unsere Diplome, unsere Berufsausbildungen, in der EU nicht mehr anerkannt. Was das für die jungen Leute aus der Schweiz bedeuten würde, wissen Sie auch. Das Protokoll II zum Freizügigkeitsabkommen wurde gestern von mir in Brüssel unterzeichnet. Zu Ihrer Orientierung und weil hier offensichtlich die Kenntnisse über die Vorgänge nicht ganz gegeben sind: Den Plan zur Unterzeichnung bestimmen nicht wir; er wird von der EU festgelegt. Der Termin war auf ein früheres Datum festgelegt worden, er musste dann verschoben werden, weil man noch nicht so weit war. Das zum einen; dann zur Bemerkung, wir drei Kolleginnen hier vorn hätten nicht nur nicht gut, sondern überhaupt nicht verhandelt, auch nur zu Ihrer Orientierung: Die Verhandlungen über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien wurden im letzten Jahr geführt, von Juli bis Dezember, unter Obhut und Verantwortung des damaligen Vorstehers des EJPD.
Nun zur Übergangsregelung im Protokoll II: Diese lehnt sich weitgehend an diejenige des Protokolls I mit der EU-10 an. Der Beginn der Übergangsfristen, während denen die Schweiz ihre arbeitsmarktlichen Beschränkungen - also Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen, schrittweise Erhöhung der Kontingente - weiterführen kann, wurde auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls II festgelegt. Die Geltungsdauer der spezifischen Schutzklausel beträgt drei Jahre, was der Regelung mit den Beitrittstaaten vom Jahre 2004, EU-8, entspricht.
Eine Nichtausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien würde zu einem Ungleichgewicht der vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den heute 27 EU-Mitgliedstaaten führen. Die EU würde es kaum akzeptieren, dass die Angehörigen dieser beiden Mitgliedstaaten anders behandelt werden als die übrigen EU-Angehörigen.
Ein paar Bemerkungen zur Roma-Problematik, zur Kriminalität, und zunächst ein Hinweis: Die Roma-Problematik hat mit dem Freizügigkeitsabkommen, hat mit der Frage der Freizügigkeit nichts zu tun, das wurde heute auch erwähnt. Es ist ein Problem. Alle Länder, die damit konfrontiert sind, werden das ausserhalb der Freizügigkeit zu regeln und zu lösen haben. Rumänen und Bulgaren können bereits seit Februar 2004 visumfrei in die Schweiz einreisen. Das Freizügigkeitsabkommen gilt nur für die im Abkommen definierten Personenkategorien, nicht aber für Kriminelle und Bettler. Wer die Aufenthaltsvoraussetzungen nicht erfüllt, muss die Schweiz wieder verlassen. Wer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, kann nach unserem Ordre public weiterhin jederzeit ausgewiesen werden. Die Zahl der Asylgesuche aus Rumänien stieg im Frühling 2007 vorübergehend stark an. Nach der Streichung der Rückkehrhilfe für alle EU-Bürger im Mai 2007 fiel die Zahl der Gesuche aber wieder in sich zusammen, und sie bewegt sich heute auf dem Niveau der anderen EU-Staaten, d. h. null bis zwei Gesuche pro Monat. Auf Asylgesuche von EU-Bürgern wird grundsätzlich nicht eingetreten.
In der Zwischenzeit wurden auch die Rückübernahmeabkommen mit beiden Staaten aktualisiert und angepasst. Das Abkommen mit Rumänien wurde im Februar und jenes mit Bulgarien im März 2008 paraphiert. Das Rückübernahmeabkommen mit Rumänien wird von mir am 13. Juni unterzeichnet; ich werde darauf noch im Zusammenhang mit einem Minderheitsantrag zu sprechen kommen.
Im Rahmen der Sondersession vom 28. April hat der Ständerat die Ansicht des Bundesrates geteilt, dass sowohl die Weiterführung als auch die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens im unmittelbaren Interesse unseres Landes liegen. Das Eintreten auf die Vorlage war entsprechend unbestritten. Umstritten war hingegen die Aufteilung des Geschäftes in zwei Bundesbeschlüsse bzw. die Zusammenfassung in einem Bundesbeschluss. Die Kleine Kammer entschied sich - entgegen der Empfehlung des Bundesrates - für die Zusammenfassung der Weiterführung und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens in einem einzigen Genehmigungsbeschluss. Die vorberatende Aussenpolitische Kommission Ihres Rates teilt die Ansicht des Bundesrates, wonach die Weiterführung und die Ausdehnung des Abkommens in zwei getrennten Genehmigungsbeschlüssen zu behandeln sind. Der Hauptgrund für diesen Entscheid war für den Bundesrat, dass der Stimmbevölkerung bei der ersten Referendumsabstimmung zur Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 in Aussicht gestellt worden war, im Jahr 2009 nochmals über den Wortlaut des damals bekannten Abkommens mit der EU-15 bzw. der EU-25 befinden zu können.
Entscheidend für die heutige Debatte wird sein, dass die Folgen bei einer Ablehnung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens nicht die gleichen wären wie bei einer Ablehnung der Ausdehnung. Lehnte die Schweiz die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens ab, hätte dies aufgrund der Guillotineklausel zur Folge, dass die übrigen bilateralen sektoriellen Abkommen, die Bilateralen I, automatisch ausser Kraft träten. Auch gewisse Abkommen der Bilateralen II wären dadurch ernsthaft gefährdet, unter anderem das Abkommen Schengen/Dublin. Lehnte die Schweiz dagegen die Ausdehnung des Abkommens auf Rumänien und Bulgarien ab, könnte die EU das Freizügigkeitsabkommen kündigen, was für die Wirtschaft infolge der Guillotineklausel natürlich gravierend wäre.
Der vom Ständerat angenommene Beschluss, die Ausdehnung und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit in einem einzigen Genehmigungsbeschluss zusammenzufassen, wurde mit der Einheit der Materie begründet. Bei diesem Szenario könnte nur ein Referendum gegen die Weiterführung und die Ausdehnung des Abkommens ergriffen werden; ein separates Referendum gegen die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien wäre ausgeschlossen. Das Zusammenfassen beider Vorlagen in einem einzigen Bundesbeschluss gemäss dem Beschluss des Ständerates bringt gewisse politische Risiken mit sich. Die Folgen eines allfälligen Neins der Schweizer Bevölkerung zum Gesamtpaket Freizügigkeitsabkommen wären für unser Land und insbesondere für unsere Wirtschaft gravierend, zumal bei einem solchen Szenario davon ausgegangen werden müsste, dass alle sieben Abkommen der Bilateralen I automatisch dahinfallen würden - ich habe es erwähnt -: Die Guillotineklausel würde greifen, und damit wäre der bilaterale Weg der Schweiz mit der EU gesamthaft infrage gestellt.
Zum weiteren Vorgehen: Eine allfällige Referendumsabstimmung oder Referendumsabstimmungen würden im Februar 2009 bzw. spätestens im Mai 2009 stattfinden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sowohl die Weiterführung als auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien für den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Schweizer Europapolitik insgesamt von grösster Bedeutung sind. Namens des Bundesrates ersuche ich Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.
Ich möchte noch auf verschiedene Minderheitsanträge zu sprechen kommen. Zum Rückweisungsantrag der Minderheit II (Stamm), mit dem Auftrag, eine neue Schutzklausel auszuhandeln: Das Freizügigkeitsabkommen enthält eine allgemeine Schutzklausel, und diese bietet unbefristet die Möglichkeit, bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen im Einvernehmen mit der anderen Vertragspartei Abhilfemassnahmen zu ergreifen. Konkret würde ein solcher Beschluss durch den Gemischten Ausschuss zum Abkommen gefasst. Daneben gibt es die spezielle Schutzklausel, die Ventilklausel, die es der Schweiz ermöglicht, bei einer überdurchschnittlichen Einwanderung einseitig und ohne Einverständnis der EU während einer gewissen Zeit wieder Kontingente einzuführen. Diese Möglichkeit gilt notabene nur im Verhältnis mit der Schweiz, nicht aber EU-intern. Das ist also zum Vorteil der Schweiz so ausgehandelt worden. In Bezug auf Rumänien und Bulgarien hat es die schweizerische Verhandlungsdelegation geschafft, eine dreijährige Verlängerung der speziellen Ventilklausel zu erwirken. Dies ist als Verhandlungserfolg zu werten. Eine unbefristete Klausel, wie sie heute auch zur Diskussion gestellt wurde, könnte von der EU nicht akzeptiert werden, da diese der Grundidee des Binnenmarktes und der Personenfreizügigkeit diametral zuwiderlaufen würde und die Schweiz besser behandeln würde als die EU-Mitgliedstaaten, was die EU nicht akzeptieren würde.
Zum Rückweisungsantrag der Minderheit IV (Wobmann), mit dem Auftrag an den Bundesrat, vorher einen Bericht vorzulegen, und zur Frage, wie es mit der Freizügigkeit weitergehen könnte: Zurzeit verhandelt die EU-Kommission lediglich mit Kroatien und der Türkei über einen EU-Beitritt. Aussagen zur Dauer und auch Aussagen zum Ausgang dieser Verhandlungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Länder des westlichen Balkans sind zurzeit lediglich potenzielle Beitrittskandidaten. Das ganze Verfahren und auch dessen Ausgang sind offen. Etwas weiter ist man bei den Verhandlungen mit Kroatien, aber auch hier weiss man nicht, wie es weitergeht. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang, dass sich die EU für die Personenfreizügigkeit und weitere sensible Bereiche vorbehält, Übergangsfristen, Ausnahmen und dauerhafte Schutzklauseln in Betracht zu ziehen. Diese entsprechen den EU-internen Regelungen und wären dann auch Anhaltspunkte für Schutzmechanismen in der Schweiz, sofern die Schweiz solchen Erweiterungen auch zustimmen würde. Ein fundierter Bericht zu den Auswirkungen ist heute nicht möglich, da die wirtschaftliche Entwicklung eine der wichtigsten Variablen in Bezug auf die tatsächlichen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit ist.
Schliesslich noch zum Rückweisungsantrag der Minderheit V (Wobmann), Rückübernahmeabkommen: Es soll eine Bestimmung in den Gesetzestext eingefügt werden, die besagt, dass der Vertrag über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien erst dann in Kraft treten soll, wenn mit Rumänien und Bulgarien ein neuer Vertrag über eine effiziente Rückübernahmeregelung für straffällige und illegal anwesende Staatsangehörige dieser Länder abgeschlossen worden ist. Dieser Antrag ist bereits weitgehend erfüllt, die Rückübernahmeabkommen mit beiden Staaten wurden in den letzten Monaten verbessert und unter anderem, und das ist ein Fortschritt, auch auf Drittstaatenangehörige ausgedehnt. Damit können zusätzlich Personen einer wichtigen Kategorie rückgeschafft werden, nämlich jene, welche Rumänien und Bulgarien lediglich als Transitland benutzen. Die Paraphierung dieser Abkommen hat mit Rumänien im Februar 2008 und mit Bulgarien im März 2008 stattgefunden. Das Rückübernahmeabkommen mit Rumänien wird am 13. Juni 2008 unterzeichnet. Aber es steht fest, die Verhandlungen sind abgeschlossen, es braucht nur noch die Unterzeichnung.
Das Rückübernahmeabkommen mit Rumänien hat sich in seiner bisherigen Form, und wir haben dieses ja bereits seit dem Jahr 1998 - es wurde 1996 abgeschlossen -, bewährt. Wir können Rückschaffungen im von uns geforderten Umfang machen; zuletzt im vergangenen Jahr, als auf dieser Grundlage eine grosse Zahl von Asylbewerbern aus Rumänien, auf deren Gesuche nicht eingetreten werden konnte, effizient und umstandslos in ihr Herkunftsland zurückbefördert werden konnte. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch festhalten, dass mit Rumänien ein Polizeikooperationsabkommen besteht, das am 16. Juli 2007 in Kraft getreten ist. Dieses Polizeikooperationsabkommen wie auch das Rückübernahmeabkommen mit Rumänien funktionieren gut, besser als jene mit manchen anderen Staaten.
Ich möchte Sie bitten, diese Minderheitsanträge abzulehnen. Zu den weiteren Minderheitsanträgen und auch zu den flankierenden Massnahmen wird nun Kollegin Doris Leuthard Stellung nehmen.
Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Madame la conseillère fédérale, vous avez justement rappelé que la question de la délinquance des Roms n'était pas en relation avec l'Accord sur la libre circulation des personnes. Mais il faut tout de même constater que ce problème est source de préoccupations concrètes au sein de la population et qu'il influence l'attitude de celle-ci vis-à-vis même de cet accord. J'aimerais donc vous demander dans quelle mesure le Conseil fédéral est prêt à réexaminer cette question, surtout au regard des régions les plus exposées à ce type de délinquance, et aussi à entrer en discussion sur un renforcement du personnel chargé du contrôle dans les zones frontières.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich habe gesagt, dass die Frage der Roma unabhängig ist von der Frage der rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen, die dann allenfalls als Arbeitnehmende in der Schweiz sein werden.
Die Roma sind zurzeit vor allem in Italien ein Problem. Sie sind im Moment noch dort, und es fragt sich, wie man mit diesen verschiedenen Fragen umgehen kann. Ich habe gestern auch über diese Problematik Gespräche führen können; wir werden sie ausserhalb der Problematik der Personenfreizügigkeit regeln müssen. Bei uns in der Schweiz haben wir auch Möglichkeiten über den Kohäsionsfonds bzw. die Kohäsionszahlungen. Es geht darum, vor Ort für die Roma Bedingungen zu schaffen, damit sie dort eine Existenzgrundlage haben und nicht in unser Land kommen. Wir haben in unserem Land - das möchte ich betonen - kein Problem mit den Roma. Wir hatten eines, als unsere Empfangszentren den rumänischen Staatsangehörigen, wie anderen auch, in den Jahren 2005 bis 2007 Rückkehrhilfen gewährten. Als man diese Rückkehrhilfen aber einstellte, hatten wir auch die Frage mit den Roma nicht mehr, weil sie nicht mehr hier waren. Wir haben also zurzeit kein Problem, wie dies in anderen Ländern der Fall ist. Wir sind aber darauf vorbereitet und werden zusammen mit den Nachbarstaaten Massnahmen ergreifen, nicht zuletzt auch im Bereich der erwähnten Kohäsionsmöglichkeiten.
Miesch Christian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, in Ihren Ausführungen, auch in jenen zu den Anträgen, haben Sie wiederholt betont, ein solches Vorgehen würde die EU nie akzeptieren. Was kann der Bundesrat noch erreichen, wenn die EU schon vor den Verhandlungen zur Kenntnis nehmen kann, dass die Schweiz ohne Erwartungen in diese Verhandlungen tritt?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Die Verhandlungen sind ja gelaufen, man hat also verhandelt. Es ist nicht so, dass wir am Beginn von Verhandlungen stehen. Das Personenfreizügigkeitsabkommen wurde 1999 verhandelt. Das hier ist lediglich eine Fortsetzung; da gibt es nichts mehr zu verhandeln. Die Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien wurde von Juli bis Dezember des letzten Jahres verhandelt, unter der damaligen Führung. Diese Verhandlungen sind abgeschlossen; von daher ist die Sachlage klar.
Ich habe zwar ausdrücklich gesagt, der Bundesrat sei der Auffassung, dass man über diese beiden Fragen getrennt abstimmen solle, abstimmen könne. Aber wir sind auch der Meinung - und haben das immer wieder gesagt -, dass gerade bei der Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien kein viel besseres Resultat zu erwarten wäre, wenn man das noch einmal verhandeln müsste. Das war eigentlich die Aussage, und zwar darum, weil das Abkommen über die Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien im Wesentlichen mit den anderen Abkommen übereinstimmt, die man eben auch schon gemacht hat. Diese Abkommen können ja nicht ganz unterschiedlich sein.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Als Arbeitsministerin erlaube ich mir, Stellung zu nehmen zum Bereich des Arbeitsmarktes und der flankierenden Massnahmen sowie zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen und den von Ihnen gemachten Bemerkungen.
Es gab während der heutigen Diskussion für mich eigentlich viele Déjà-vus und Déjà-entendus, weil wir alles, was gesagt wurde - jetzt kommen die Rumänen und Bulgaren -, schon bei der ersten Abstimmung über die Personenfreizügigkeit gehört hatten. Damals hiess es, jetzt kommen die billigen Portugiesen. Bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit hiess es, jetzt kommen die billigen Menschen aus Polen. Jetzt heisst es, wir werden von Rumänen und Bulgaren überschwemmt.
Was aber ist tatsächlich passiert? Wir haben Ihnen im April den 4. Observatoirebericht vorgelegt, der den ganzen Arbeitsmarkt mit der Zuwanderung vom 1. Juni 2002 bis Ende Dezember 2007 analysiert; die Zahlen liegen Ihnen vor. Das erste Fazit dieser ganzen Berichtsperiode ist, dass die Zuwanderung in unser Land kontrolliert und gemäss den Bedürfnissen der Wirtschaft erfolgt. Das zweite Fazit: Die Zuwanderung in die Schweiz, vor allem aus dem EU-Raum, erfolgt durch gut bis bestens qualifizierte Personen und Arbeitskräfte. Das dritte Fazit: Die Arbeitslosenquote ist während dieser ganzen Zeit gesunken und nicht etwa gestiegen. Und wir haben - auch das ein sehr positives Fazit - keine nachweisbaren negativen Auswirkungen auf das Lohnniveau und keine Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte durch die Zuwanderung. Die EU-Bürger - auch das ein Fazit dieser Analyse - sind besser in unseren Arbeitsmarkt integriert als die Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten, und sie verursachen erst noch weniger Sozialkosten.
Deshalb ist - das wurde von vielen unter Ihnen betont - die Personenfreizügigkeit zusammen mit den flankierenden Massnahmen ein Erfolgsmodell für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Sie hat gerade in den vergangenen zwei Jahren, als wir in der Schweiz über 150 000 Arbeitsplätze geschaffen haben, die Wirtschaft nachweislich unterstützt. Erinnern Sie sich an die Achtzigerjahre: Auch damals gab es Jahre mit wirtschaftlichem Boom und einer guten Konjunktur, aber weil die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Schweiz aufgrund der Kontingentierungspolitik nach altem Ausländerrecht nicht gestillt werden konnte, wurde die Konjunktur abgewürgt. In den letzten zwei Jahren und in diesem Jahr ist es zum ersten Mal gelungen, den Bedarf, der durch die gute Auftragslage im Gewerbe und in der Industrie entstanden ist, durch diesen erweiterten potenziellen Arbeitsmarkt zu decken. Deshalb ist es aus Sicht der Wirtschaft völlig klar: Das Freizügigkeitsabkommen ist einer der wichtigsten Wirtschaftsverträge für unser Land, und es ist ein Erfolgsmodell, das für den weiteren Erfolg der Schweizer Wirtschaft und zur Sicherung unserer Arbeitsplätze zentral ist.
Die Wirkung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping haben wir jetzt ebenfalls genauestens verfolgt, mit den Organisationen der Arbeitswelt, den Kantonen und den tripartiten und paritätischen Kommissionen. Es ist bekannt, dass die Erwartungen an die flankierenden Massnahmen im Hinblick auf die Diskussion von heute gross waren, aber in völlig unterschiedliche Richtungen gingen: Einerseits haben die Gewerkschaften die Unterstützung der Vorlage von einer Verstärkung der Massnahmen abhängig gemacht, anderseits haben sich Vertreter der politischen Mitte und der Rechten sowie die Konferenz der Kantonsregierungen explizit gegen eine Verstärkung im Sinne zusätzlicher flankierender Massnahmen ausgesprochen. Der Bundesrat ist nach der Analyse der Erfahrungszeit von sechs Jahren klar zum Schluss gekommen, dass keine zusätzlichen flankierenden Massnahmen nötig sind. Ziel muss es aber sein, dass das Gleichgewicht zwischen einer liberalen, flexiblen Arbeitsmarktpolitik mit der Öffnung und einem angemessenen Arbeitnehmerschutz, das man jetzt gefunden hat und das zentral ist, gewahrt wird. Dieses Gleichgewicht ist nötig für das Vertrauen in die Öffnung. Es ist aber auch nötig, dass das Gewerbe wie die Arbeitnehmer von der Zuwanderung nicht bedrängt werden, sondern auf gleich lange Spiesse zurückgreifen können.
Der Bundesrat hat gerade wegen dieses Gleichgewichts auf neue Instrumente verzichtet, es aber als nötig erachtet, beim Vollzug der bestehenden Massnahmen Verbesserungen vorzuschlagen, vor allem in drei Bereichen:
1. Es ist geplant, ab dem Jahr 2010 die Anzahl der Kontrollen um 20 Prozent zu erhöhen. Dies rechtfertigt sich dadurch, dass einerseits die Dienstleistungsfreiheit und die Rekrutierungsmöglichkeiten gegenüber den neuen EU-Staaten zunehmend liberalisiert werden und dass andererseits in verschiedenen dieser Länder ein deutlich tieferes Lohnniveau besteht als in der Schweiz. Zudem ist geplant, die quantitativen Kontrollziele auf der Stufe der Verordnung in verbindlicher Form festzulegen.
2. Wir werden bis zum nächsten Frühling im Bereich der Information eine Verbesserung vornehmen, indem wir eine Internetplattform einrichten, wo die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen, die eben zum Teil von Kanton zu Kanton variieren, aufgeführt sind, dies als Quelle der besseren Information, landesintern wie auch für andere Firmen, die nach dem Entsendegesetz in der Schweiz anbieten wollen. Auf dieser Internetplattform werden die Mindestlöhne und andere für den Arbeitnehmerschutz relevante Informationen zu finden sein.
3. Es ist vorgesehen, dass gewisse Lücken im Informationsaustausch zwischen den Behörden und den Kontrollorganen geschlossen werden, so etwa im Bereich der künftigen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und auch in Bezug auf den kurzfristigen Stellenantritt. Hier wollen wir, dass die Kantone mit den Gesuchen pragmatischer umgehen, aber auch die Kontrollen gezielter planen. Auch das sind Anpassungen auf Verordnungsstufe.
Der effiziente Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen ist ein legitimes Anliegen und ist für unsere seit Jahrzehnten funktionierende Sozialpartnerschaft wichtig. Gleichzeitig ist es im Interesse der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer, dass die gesetzlichen und die administrativen Auflagen nicht unverhältnismässig ausgebaut werden. Die Schweiz gilt nicht zuletzt wegen ihres relativ unbürokratischen und flexiblen Arbeitsmarktes als attraktiver Wirtschaftsstandort im Herzen Europas.
Auf die von diversen Parlamentariern aufgeworfenen Fragen gebe ich folgende Antworten:
Zu den Fragen von Herrn Lang, was die Kontrollkosten betrifft, so bestätige ich nochmals: Es gab eine Arbeitsgruppe zwischen den Organisationen der Arbeitswelt, den Kantonen und den Kontrollbehörden, die diese Frage aufgeworfen hat. Wir sind bereit, die Frage der Beiträge an die Kontrollkosten zu prüfen. Denn wir sind uns bewusst, dass hier notabene im Gastgewerbe, wie Sie richtig erwähnt haben, ein Bedarf besteht. Wir müssen aber ebenso klar festhalten, dass es andere Bereiche gibt, wo in Gesamtarbeitsverträgen die Frage der Beitragspflicht von der Branche gelöst ist. Deshalb prüfen wir das weiter; das Resultat kann ich jetzt natürlich nicht vorwegnehmen. Aber das ist ein Pfeiler in den Bemühungen, die wir weiterverfolgen.
Zu den Bemerkungen der Herren Toni Brunner, Andreas Aebi und auch von Herrn Mörgeli, wonach sich mit einer schlechteren Arbeitsmarktlage die Situation sofort ändere, Folgendes: Es ist natürlich so, dass wir während einer Hochkonjunktur bessere Voraussetzungen für die Zuwanderung haben. Es ist aber falsch, zu behaupten, die Arbeitslosenquote würde sofort ansteigen. Das war in den Beobachtungsjahren, die ich geschildert habe, nicht der Fall. Notabene war die Arbeitslosenquote einheimischer Arbeitskräfte immer deutlich geringer als diejenige der zugewanderten. Dann stelle ich fest, dass in Jahren einer Rezession logischerweise das Wirtschaftswachstum abgeschwächt wird. Dann kommen schon viel weniger auf unseren Arbeitsmarkt, die Zuwanderung würde so oder so zurückgehen. Diejenigen Zuwanderer, die bereits da sind, sind in der Regel die Gutausgebildeten, wie ich dargelegt habe. Die Gutausgebildeten sind erstens weniger gefährdet, arbeitslos zu werden, und sie sind zweitens wesentlich mobiler. Die Rückwanderungsquote der EU-Bürger und -Bürgerinnen ist daher bereits in den vergangenen Jahren, sobald die Wirtschaft geschwächt worden ist, überdurchschnittlich gross gewesen, sie hat bei über 50 Prozent gelegen. Somit sind auch hier keine Befürchtungen angebracht.
Die EU-Arbeitnehmer haben, wenn sie arbeitslos werden, dieselben Ansprüche wie Schweizerinnen und Schweizer auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung; die Bedingung ist, dass sie eine Mindestbeitragszeit von einem Jahr erfüllt haben. Insofern ist diese Situation für uns nicht bedrohlich; das Problem löst sich zum grössten Teil automatisch aufgrund der zurückgehenden Nachfrage am Arbeitsmarkt. Hier muss ich vielleicht noch ein Korrigendum zu den Aussagen von Frau Geissbühler anfügen: Die Arbeitslosenquote in Bulgarien und Rumänien ist nicht etwa exorbitant hoch, sondern sie lag im vergangenen Jahr bei 6,5 bzw. 6,9 Prozent und war damit wesentlich tiefer als etwa in Ungarn, in Polen oder in der Slowakei. Auch das ist somit kein Grund, hier irgendwelche Schreckensbilder an die Wand zu malen.
Zur Frage von Herrn Rechsteiner, die das öffentliche Beschaffungswesen betrifft: Dieses Geschäft wurde vom Bundesrat noch nicht behandelt. Es gibt daher keinen Beschluss und somit auch keine Vorlage. Sie, Herr Rechsteiner, beziehen sich auf irgendeine Indiskretion, auf einen Entwurf, der herumgeistert; ob der den aktuellen Stand beinhaltet, wage ich zu bezweifeln, aber ich weiss nicht, was für Unterlagen Sie haben. Für heute steht fest, dass das Binnenmarktgesetz, das heute gilt, das Herkunftsprinzip für alle Anbieterinnen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz vorsieht; das ist das heutige Gesetz. Es hat aber eine Ausnahmeregelung, und die ist wesentlich. Diese Ausnahmeregelung lässt es zu, dass man den Marktzugang aus sozialpolitischen Überlegungen einschränken kann. Zu diesen sozialpolitischen Überlegungen gehört insbesondere der Schutz vor Sozialdumping. Das Seco hat diesen Weg immer unterstützt und wird dies auch im Rahmen der künftigen Revision des öffentlichen Beschaffungswesens vorschlagen.
Dann zu den Bemerkungen von Herrn Sommaruga: Vous avez tout à fait raison: on va discuter du droit du bail lors de la révision qui va être présentée cette année encore par le Conseil fédéral. Mais il est aussi logique que si davantage de personnes habitent en Suisse, on a besoin de plus de place, de plus d'appartements. Ce n'est pas un problème dans toute la Suisse. Dans beaucoup de régions, on a un nombre de logements qui est vraiment adapté à la mobilité des personnes.
Comme je vous l'ai déjà expliqué lors de la séance de la commission, ce n'est pas pour moi un problème spécifique aux mesures d'accompagnement, c'est un problème général. On doit discuter des conditions, de comment on peut résoudre le problème des prix et de l'offre insuffisante de logements. Si vous voulez faire un lien entre les deux choses, il faudrait aussi faire un lien avec la problématique de l'augmentation du besoin des places dans les écoles, vu que davantage d'enfants entrent en Suisse et doivent fréquenter nos écoles. Toutes ces questions sont liées à la mobilité et au fait bien réel qu'on a plus de travailleurs, plus de personnes en Suisse. Comme je vous l'ai dit, je propose d'en discuter lorsqu'on parlera du droit du bail; c'est à ce moment-là qu'il faudra régler toutes ces questions.
Dann noch zu den Fragen von Herrn Rennwald: Monsieur Rennwald, vous avez raison de dire que dans l'Arc jurassien on a un problème particulier avec les frontaliers. Je suis d'accord avec ça. C'est d'ailleurs une des raisons pour lesquelles nous sommes en train, avec les gouvernements des cantons du Jura et de Neuchâtel, d'effectuer une analyse approfondie de la situation, parce qu'on ne constate pas un tel effet dans les autres régions de la Suisse. Je ne peux pas vraiment confirmer le taux de 5 pour cent concernant la diminution des salaires. Cet aspect fera partie de l'analyse, car nous sommes conscients de ce phénomène. Nous allons résoudre ce problème en collaboration avec les deux cantons concernés.
Zum Schluss eine Bemerkung an Herrn Reimann: Sie haben gesagt, es gäbe eine Nivellierung nach unten. Auch hier noch ein Hinweis auf Fakten statt auf Emotionalität: Das Bundesamt für Statistik hat die Lohneffekte in der Schweiz und in der EU genauestens studiert. Auch hier ist man zum Schluss gekommen, dass die Saläre, die Arbeitskosten pro Stunde in Rumänien zum Beispiel in den vergangenen drei Jahren um über 60 Prozent gestiegen sind, in Portugal um 20 Prozent. Dieser Effekt der steigenden Arbeitskosten ist ja gerade die Idee der Mobilität des Wirtschaftsraums und der Personen, damit sich die Lebensbedingungen verbessern, damit auch eine stärkere Kaufkraft entsteht und auch unsere Unternehmen von diesen Märkten wieder profitieren können. Wenn diese mehr Kaufkraft aufweisen, sind sie wirtschaftlich interessant. Sie haben mehr Kaufkraft, weil die Einkommen der Menschen steigen. Das hat sich über die ganzen letzten fünfzehn Jahre herauskristallisiert, und das wird sich zweifellos auch in Bulgarien und Rumänien fortsetzen.
Alle anderen Voten mögen zwar emotionale sein, sie basieren aber nicht auf Fakten. Daher sind wir auch diesbezüglich überzeugt: Bis zum Ablauf der langen Übergangsfristen, die ausgehandelt wurden, wird sich das Niveau nochmals angehoben haben. Herr Loepfe hat es richtig gesagt: Man stellt bereits heute fest, dass gerade diese beiden Staaten alles unternehmen, um ihre Fachkräfte im Land zu behalten, weil die Wirtschaft boomt, mit Wachstumszahlen, die doppelt so gross sind wie diejenigen in der Schweiz. Sie brauchen ihre Arbeitskräfte, und wenn dort Menschen Einkommen und eine Perspektive haben, dann verlassen sie in der Regel ihre Heimat nicht. Sonst wären sie nämlich in einem der noch reicheren Staaten der Welt und nicht in der Schweiz.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je ne voudrais pas couper l'élan des représentants du Conseil fédéral, mais je rappelle que l'article 44 alinéa 1 du règlement de notre conseil prévoit que "dans le débat d'entrée en matière, le temps de parole est: ... b. de 20 minutes pour le représentant du Conseil fédéral". L'alinéa 3 dispose qu'"exceptionnellement, le président peut prolonger les temps de parole visés au 1er alinéa". L'exception porte déjà sur 16 minutes.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Fakt ist, dass Italien heute grosse Probleme mit Zuwanderern aus Rumänien hat; Zehntausende von Roma befinden sich vor und in den Städten. Mich interessiert von Ihnen als Arbeitsministerin folgende Auskunft: Was gedenkt der Bundesrat konkret zu tun, um für den Fall, dass wir diesem Abkommen zustimmen, nach Ablauf der Übergangsfrist zu verhindern, dass wir in unserem Land dieselben Zustände erhalten? Dazu hätte ich gerne eine ganz konkrete Antwort für unsere schweizerische Bevölkerung.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Die Antwort ist ganz einfach: Es kommt niemand auf unseren Arbeitsmarkt, der keinen Vertrag hat. Wenn das Gewerbe, die Wirtschaft keine Arbeit hat, dann wird auch die Zuwanderung nicht gross sein. In Italien - nochmals, meine Kollegin hat es zwar schon zweimal erklärt - ist dies nicht ein Problem der Personenfreizügigkeit. Man hat dort über Jahre hinweg illegale Zuwanderung geduldet. In der Schweiz dulden wir das nicht. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, weshalb das für uns nicht ein Problem ist.
Zudem - nochmals, Herr Baader - haben wir die Schutzklausel mit der dreijährigen Frist, und wir haben eine allgemeine Schutzklausel. Selbst wenn sich Ihre Schwarzmalerei, die ich bezüglich der Polen und Portugiesen schon gehört habe, in zehn Jahren trotzdem bewahrheiten würde, könnten Sie sich auf diese Klauseln berufen. Dann wird die Wirtschaft handeln und mit Sicherheit auch der Bundesrat.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, ich habe Ihnen Fragen zum öffentlichen Beschaffungswesen gestellt. Sie haben auf der Stufe des Binnenmarktgesetzes geantwortet. Sie wissen, dass nach dem heutigen Beschaffungsrecht des Bundes der Leistungsort massgebend ist und die Gesamtarbeitsverträge unabhängig von der Allgemeinverbindlicherklärung gültig sind. Ich möchte Sie Folgendes fragen, das ist der entscheidende Punkt: Sind Sie nicht der Auffassung, dass der Bund, gerade auch in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen, jetzt nicht hingehen und das Prinzip des Leistungsortes abschaffen darf? Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass die festgelegten Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen, auch mit den Gesamtarbeitsverträgen und unabhängig von der Allgemeinverbindlicherklärung?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich kann nochmals betonen, dass der Bundesrat über das künftige Gesetz noch nicht entschieden hat. Ich kann meine persönliche Meinung mitteilen. Ich tendiere immer dahin und gehe immer davon aus, dass staatlich festgelegte Arbeitsbedingungen - egal in welchem Gesetz, ob im Binnenmarktgesetz oder im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen - eingehalten werden, wer auch immer bei uns arbeitet.
Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Dans les régions les plus exposées aux retombées de la libre circulation des personnes, comme le Tessin, on pourrait regretter qu'on n'ait pas voulu élargir la gamme des mesures d'accompagnement. Quoi qu'il en soit, Madame la conseillère fédérale, j'aimerais savoir si votre département ainsi que le Conseil fédéral sont prêts à imaginer des mesures ultérieures pour répondre à leurs besoins, à poursuivre la discussion avec celles-ci pour affronter les problèmes. Je pense à divers problèmes: le soutien au placement des personnes au chômage, la reconnaissance des diplômes acquis de l'autre côté de la frontière, l'accès des entreprises suisses au marché italien - pour respecter la réciprocité -, par exemple, où il y a encore des lacunes, etc. Bref, j'aimerais savoir s'il y a de votre part une disponibilité pour poursuivre la discussion.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ja, ich kann das bestätigen. Ich nehme an, Sie richten den Fokus speziell auf das Tessin, Ihren Heimatkanton. Auch dort, das wissen wir natürlich, ist die Reziprozität nicht überall gewährleistet, weil z. B. in Italien im Bereich der Schwarzarbeit eine Quote von 20 Prozent besteht, die wir natürlich nicht akzeptieren können. Wir sind auch bereit, dort weiterhin zu diskutieren - das gilt jetzt für das ganze Gebiet der Schweiz -, was die Diplomanerkennung betrifft; diese Verhandlungen sind im Gang, sie sind sehr wichtig; die Schweiz beteiligt sich hier auch an der Anerkennung der Berufsbildung und an der Herstellung der Äquivalenz der Ausbildungssysteme. Es ist auf gutem Weg, dass wir hier ebenfalls Verbesserungen erreichen.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe eine Anschlussfrage zu den Arbeitsverträgen: Sieht der Bundesrat vor, für Roma Arbeitsverträge auszugestalten, oder wie wird die Kontrolle dann stattfinden? Sie haben gesagt, es könne nur jemand hereinkommen, der einen Arbeitsvertrag habe.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir haben keine unterschiedlichen Arbeitsverträge, je nach Pass. Wir fragen danach, ob jemand EU-Staatsbürger ist und aus welchem Land er kommt, was die Kontingente betrifft. Die Wirtschaft und somit auch der Staat hat die Vision: Wer Arbeit bzw. einen Arbeitgeber findet, arbeitet. Die Wirtschaft sucht qualifizierte Arbeitnehmer. Sie fragt nicht zuerst, woher jemand kommt, um dann zu sagen, der eine sei erwünscht und der andere nicht. Wir haben arbeitsrechtliche Bedingungen, die für alle Menschen gelten, egal, ob sie von Deutschland, von Österreich, von Polen oder von Rumänien kommen. Letztlich zählen die Arbeitsbedingungen und die Löhne, aber nicht die Nationalität.
Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin ausgeführt, dass ein Problem wie jenes der Roma in Italien in der Schweiz nicht auftreten könne, da sie ein Rechtsstaat sei. Sind Sie der Meinung, dass Italien kein Rechtsstaat ist?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Italien ist hoffentlich auch ein Rechtsstaat. Trotzdem hat es über lange Zeit diese Situation dort geduldet. Es ist immer eine Frage der Intervention und der Sanktion. Hier vertraue ich auf unsere Polizei, die in der Regel sehr klar, sehr kompetent und professionell gegen Illegalität vorgeht, sicher auch in Ihrem Kanton, in Zürich.
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Vorhin hat eine Ungeheuerlichkeit stattgefunden: Ein Nationalratskollege hat die Frage nach speziellen Arbeitsverträgen mit Roma gestellt. Das ist die Wiederkehr des Judenstempels! In diesem Zusammenhang möchte ich einfach um Sensibilität im Umgang mit der Diskussion um die Roma bitten. Machen wir nicht die gleichen Fehler wie in der Geschichte! Immerhin sind die Roma das andere Volk, das die Nazis auszurotten versuchten.
Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf
J'aimerais conclure en replaçant la décision sur les deux arrêtés fédéraux concernant la libre circulation des personnes dans le contexte général de notre politique européenne. En 2006, le Conseil fédéral a présenté son Rapport Europe et a dit à cette occasion l'importance qu'il accordait à la voie des Bilatérales, qui selon le Conseil fédéral est la voie qui convient à la Suisse et qui lui permet le mieux de défendre ses intérêts.
Dans ce contexte, les 27 février et 14 mars 2008, le Conseil fédéral a fait le point sur ses relations avec l'Union européenne. L'objectif principal qu'il s'est fixé en matière de politique européenne est la mise en oeuvre rapide et optimale de l'ensemble des accords bilatéraux existants. Mais comme vous le savez, le maintien de cet acquis ne va pas de soi. La voie des Bilatérales n'est pas un chemin parsemé de pétales de roses et les deux projets qui sont soumis au Parlement démontrent que la voie des Bilatérales exige une politique européenne active. Ces deux projets sont essentiels d'un double point de vue: d'un point de vue économique - et là je n'entre pas dans les détails, mes collègues l'ont fait -, mais aussi pour le maintien de cette voie des Bilatérales. Nous devons avoir à l'esprit de garder cette voie des Bilatérales comme étant praticable. L'acceptation des deux projets constitue la suite logique de notre stratégie de politique européenne, car la non-reconduction de l'accord mettrait en danger toute notre politique bilatérale vis-à-vis de l'Union européenne, et ceci en raison de la clause guillotine qui lie entre eux les différents accords bilatéraux I. En cas de non-reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes, la résiliation des autres accords des Bilatérales I, voire la non-prolongation dans le cas de l'accord sur la recherche, serait automatique.
L'accord lui-même prévoit que ces accords prendraient fin d'office, sans qu'une décision soit nécessaire de la part de l'Union européenne. Mais la non-acceptation de l'extension à la Bulgarie et à la Roumanie conduirait aussi à une situation difficile. L'Union européenne n'accepterait pas une inégalité de traitement entre ses Etats membres. Et pour cette raison, elle pourrait dénoncer l'Accord sur la libre circulation des personnes, ce qui conduirait à nouveau à l'application de la clause guillotine, c'est-à-dire à l'extinction des sept accords des Bilatérales I.
Certaines personnes affirment que ce scénario n'est pas réaliste, parce que les 25 Etats membres de l'Union européenne devraient tous décider de mettre fin à l'Accord sur la libre circulation des personnes. Mais ces personnes devraient lire l'article 25 alinéa 3 de l'Accord sur la libre circulation des personnes qui prévoit que celui-ci peut être dénoncé, soit par la Communauté à travers le Conseil des ministres, soit par la Suisse. Il n'est pas raisonnable de spéculer sur le fait qu'un Etat membre pourrait s'opposer à la dénonciation de l'Accord sur la libre circulation des personnes. Et n'oublions pas que toute la structure de l'Union européenne est basée sur la non-discrimination entre ses Etats membres. Dans ce cas, la Suisse serait vraisemblablement confrontée à une forte solidarité de fait et de droit entre les Etats membres.
La Suisse elle aussi connaît le principe de solidarité confédérale. Par exemple, la Confédération et tous les cantons s'opposeraient à ce que l'Union européenne puisse appliquer la libre circulation des personnes de manière discriminatoire entre les cantons suisses.
Le secrétaire d'Etat slovène aux affaires étrangères - la Slovénie a la présidence de l'Union européenne - l'a répété hier à Bruxelles: "Il n'y aura pas de prolongation de l'accord sans extension à la Bulgarie et à la Roumanie." Il a ajouté: "La clause guillotine du premier paquet des Bilatérales ne doit pas être oubliée. Elle demeure au coeur de notre engagement bilatéral."
Le Conseil fédéral vous recommande donc sans réserve d'approuver les deux arrêtés fédéraux.
Permettez-moi enfin une remarque concernant la question d'une possible fusion des deux arrêtés fédéraux, telle qu'elle a été décidée par le Conseil des Etats, mais contestée par la commission du Conseil national.
Comme vous le savez, il est en principe possible, selon l'analyse de l'Office fédéral de la justice, de traiter les deux sujets de manière séparée ou de les lier juridiquement. Dans le cas d'un arrêté unique, le principe de l'unité de la matière sera sauvegardé. Le Conseil fédéral, lui, a décidé de vous présenter les deux affaires, sous la forme de deux projets d'arrêtés fédéraux, avec un seul message, et ce n'est pas un hasard: le message unique souligne le rapport matériel.
En fait, nous avons aujourd'hui à nous prononcer sur le fond, sur une seule question: voulons-nous la libre circulation des personnes avec l'Union européenne et tous ses Etats membres, oui ou non? Voulons-nous - question annexe - poursuivre dans la voie des Bilatérales? Il y a donc un rapport matériel et avant tout politique entre ces deux affaires qui sont liées quant à leurs conséquences sur l'Accord sur la libre circulation des personnes et sur les six autres accords de 1999. Mais en même temps, le Conseil fédéral souhaite donner au Parlement, voire au peuple, la possibilité la plus large possible de se prononcer sur cette question d'une grande importance.
La décision sur une éventuelle fusion des deux arrêtés appartient au Parlement. Quelle que soit votre décision, les intérêts vitaux de la Suisse nécessitent un clair oui, aussi bien à la reconduction qu'à l'extension géographique de l'accord. Je vous saurais gré, dès lors, de ne pas perdre de vue l'importance du contenu des deux actes.
Vous l'aurez bien compris, l'acceptation de la reconduction et de l'extension de l'Accord sur la libre circulation des personnes représente une étape cruciale dans la poursuite de la voie des Bilatérales. C'est donc sans réserve que le Conseil fédéral vous recommande d'adopter les deux arrêtés fédéraux et de rejeter les propositions de renvoi qui vous sont faites. Nous ne voulons pas nous laisser dicter nos positions par l'Union européenne. Nous ne voulons pas de la proposition de la minorité III (Geissbühler): nous ne négocions pas la contribution suisse avec l'Union européenne. Nous n'avons pas besoin d'une clause de protection: l'accord contient déjà une clause de protection générale. Nous n'avons pas besoin de rapport préalable ni de délai à chaque élargissement: il y a décision de notre part et possibilité pour le peuple de se prononcer.
Monsieur Mörgeli, vous avez parlé de souveraineté suisse et vous souhaitez en quelque sorte faire un lien entre la question de la souveraineté fiscale des cantons et la question de la libre circulation des personnes. Ce faisant, vous faites une liaison entre le dossier fiscal et le dossier de la libre circulation des personnes. Je dois dire franchement que cela n'est pas souhaitable.
Le Conseil fédéral a donné la priorité à la mise en oeuvre des Bilatérales et à l'évolution de leurs acquis. Faire le lien avec le dossier fiscal n'est pas opportun parce que, le Conseil fédéral l'a dit à réitérées reprises, il n'entend pas négocier avec l'Union européenne sur la question fiscale. La position du Conseil fédéral est extrêmement claire sur ce sujet. Nous ne violons pas l'Accord de libre-échange de 1972. Il n'y a donc pas matière à négociation avec l'Union européenne. Par contre, nous sommes prêts à dialoguer. Or, faire ce type de lien dans le cadre de l'Accord sur la libre circulation des personnes pourrait laisser entendre à l'Union européenne que nous sommes au contraire prêts à envisager une négociation.
Enfin, deuxième remarque, la souveraineté de la Suisse n'a pas à être reconnue par l'Union européenne. C'est une réalité à propos de laquelle, je l'espère, aucun d'entre nous ne doute.
La voie des Bilatérales est soutenue par le peuple. Synonyme de succès, elle n'en demeure pas moins, je l'ai dit, parsemée d'embûches. La défense de nos intérêts vis-à-vis de l'Union européenne nécessite une politique européenne qui soit active et offensive. Nous devons aller de l'avant. Je vous rappelle que ce n'est pas l'Union européenne qui a choisi la voie des Bilatérales, mais bien la Suisse. L'avenir de cette voie est entre nos mains. Nous devons faire en sorte que l'acquis existant soit préservé. Et la libre circulation des personnes est un dossier clé de l'acquis existant. Mais, ce n'est pas tout.
Aussi longtemps que nous voudrons poursuivre dans cette voie, nous devrons veiller à être perçus comme un partenaire fiable et coopératif. En matière de politique européenne, comme sur d'autres sujets d'ailleurs, nous pouvons nous permettre d'avoir des avis différents quant à l'avenir, mais il doit y avoir consensus sur le fait qu'il ne faut pas reculer. Prendre des risques dans ce domaine pour des raisons partisanes n'est pas raisonnable. Au final, il s'agit de la défense des intérêts de notre pays.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Zuerst eine Information der formellen Vollständigkeit halber: In der Teilvorlage 2, wo es um die Erweiterung auf die Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien geht, hat es in Artikel 1 Absatz 1 drei Pünktchen, die noch "ausgefüllt" werden müssen. Inzwischen ist bekannt, dass hier das Datum vom 27. Mai 2008 einzusetzen ist.
Wir haben nun eine knapp viereinhalbstündige Diskussion hinter uns. Inzwischen wissen alle alles; vieles wurde noch gesagt, manches mehrfach. Wir werden uns deshalb auf die Minderheitsanträge beschränken, soweit wir den Eindruck haben, es sei dazu aus Sicht der Kommission noch etwas zu sagen. Der Sprechende wird sich zu den Minderheiten I und IV äussern, meine Kollegin zu den Minderheiten II, III und V.
Zunächst also zum Rückweisungsantrag der Minderheit I (Estermann): Er verlangt unter dem Stichwort der Steuersouveränität, die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien von einer Anerkennung der schweizerischen Steuersouveränität durch die EU abhängig zu machen. Der Antrag - hart an der Grenze zu ontologischen Fragestellungen - wurde von Ihrer vorberatenden Kommission im Wesentlichen aus drei Gründen abgelehnt:
1. Eine Mehrheit der Kommission ist der dezidierten Auffassung, dass die Souveränität der Schweiz, namentlich in steuerlicher Hinsicht, eine Tatsache ist, die ihrer Natur gemäss von niemandem bestätigt werden muss. Oder anders formuliert: Man verhandelt nicht über die Konstruktion von Dingen, die schon bestehen.
2. Nachdem der Bundesrat seit geraumer Zeit und zu Recht die Haltung vertritt, es gebe nichts zu verhandeln, wäre es ein verhandlungstaktischer Fehler, nun auf einmal doch in solche Verhandlungen eintreten zu wollen.
3. Man muss doch wissen - und weiss es auch -, dass man eine solche Zusage bzw. Aussage vonseiten der EU nie und nimmer erhalten wird.
Die Kommission hat sich deshalb mit 16 zu 8 Stimmen gegen diesen Antrag entschieden. Bitte folgen Sie der Mehrheit.
Zum Rückweisungsantrag der Minderheit IV (Wobmann): Damit wird ein Bericht des Bundesrates gefordert, "der die Folgen einer möglichen Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die EU-Beitrittskandidaten Türkei, Serbien, Kroatien, Albanien, Mazedonien sowie auf Kosovo aufzeigt". Die Minderheit verlangt - das ist fast schon ein kleines Kunststück - gleichzeitig etwas Falsches, etwas Unnötiges und etwas Unmögliches: falsch, weil im Antrag sechs Länder erwähnt werden, von denen jedoch nur zwei, nämlich Kroatien und die Türkei, überhaupt als Beitrittskandidaten bezeichnet werden können; unnötig, weil Berichte nicht auf Vorrat und für die Schublade, sondern dann erstellt werden sollen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt, also eine mögliche Erweiterung der EU, Tatsache ist; schliesslich ist der Antrag unmöglich: Der verlangte Bericht müsste sich auf Daten abstützen, die aktuell sind. Nun ist aber nicht einmal das Ob und erst recht nicht das allfällige Wann einer möglichen EU-Erweiterung bekannt. Auch unsere Bundesverwaltung dürfte nicht in der Lage sein, künftige "facts and figures" heute schon aufzubereiten, seien es jene der eventuellen Beitrittsländer, seien es jene betreffend unsere eigenen, schweizerischen Zustände.
Die Kommission hat sich auch hier mit 16 zu 8 Stimmen gegen diesen Antrag entschieden. Bitte folgen Sie auch hier der Mehrheit.
Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je vais donner la position de la commission sur les propositions des minorités II (Stamm), III (Geissbühler) et V (Wobmann) et rappeler au préalable, comme l'a fait le rapporteur de langue allemande, que l'accord dont il est question ici date du 27 mai 2008; je laisse les parties francophone et italophone de notre conseil compléter les points de suspension qui figurent sur le dépliant, à l'article 1 alinéa 1 du projet 2.
S'agissant de la minorité II (Stamm), qui réclame la négociation d'une clause de sauvegarde à durée indéterminée, comme l'a dit tout à l'heure Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, il existe toujours la possibilité de faire appel à une clause de sauvegarde générale passé le délai de 2019, pour autant qu'il y ait un accord réciproque entre les pays concernés. Ceci est sauvegardé. Mais si l'idée de ceux qui veulent modifier la clause de sauvegarde est de modifier la clause de sauvegarde spécifique pour la rendre indéterminée, il faut clairement dire ici que faire cela dans un tel esprit signifierait simplement vider de son contenu l'extension de l'Accord sur la libre circulation des personnes à la Bulgarie et à la Roumanie. C'est la raison pour laquelle la commission a rejeté cette proposition, par 16 voix contre 8 et aucune abstention.
S'agissant de la minorité III (Geissbühler), qui demande de renégocier le montant de la contribution versée au titre de la cohésion, cela a été dit à plusieurs reprises - et je rappelle aux membres de la Commission de politique extérieure que nous avons eu une information à ce propos durant la session de mars 2008: il n'y a pas de montant à négocier ou à renégocier. La Suisse a déterminé quel était le montant qu'elle entendait verser pour ces deux pays. Ce montant n'est pas un mystère, il est de 257 millions de francs au total et nous avons reçu d'ailleurs toutes les explications nécessaires quant à la façon dont le Conseil fédéral entendait financer sur la durée prévue la totalité de ces 257 millions de francs; à la séance de commission à laquelle j'ai assisté, aucune question n'a été posée sur ce sujet. La commission a donc rejeté, par 16 voix contre 8 et aucune abstention, la proposition faite.
Je passe maintenant à la minorité V (Wobmann), qui réclame la négociation d'accords de réadmission. Vous l'avez entendu tout à l'heure: les parlementaires membres de la commission - moi y comprise, en tant que rapporteure - ont reçu un exemplaire de ces deux accords qui seront remis lorsqu'ils seront signés. Les accords de réadmission ont été négociés; ils existent; ils sont applicables. Il manque encore une des signatures, comme cela a été rappelé tout à l'heure, mais tout ceci n'est qu'une question de temps, et donc il n'y a pas lieu non plus de renvoyer les objets qui nous sont soumis sous ce prétexte. C'est la raison pour laquelle la commission a rejeté, par 15 voix contre 7 et 1 abstention, cette proposition.
Verfahrensbeitrag
Le président (Bugnon André, président): Nous votons d'abord sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Stamm.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 138 Stimmen
Dagegen ... 53 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Le président (Bugnon André, président): Nous votons maintenant sur les propositions des différentes minorités de renvoyer le projet au Conseil fédéral.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 56 Stimmen
Dagegen ... 135 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 56 Stimmen
Dagegen ... 135 Stimmen
Abstimmung
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Minderheit III ... 55 Stimmen
Dagegen ... 135 Stimmen
Abstimmung
Vierte Abstimmung - Quatrième vote
Für den Antrag der Minderheit IV ... 55 Stimmen
Dagegen ... 136 Stimmen
Abstimmung
Fünfte Abstimmung - Cinquième Vote
Für den Antrag der Minderheit V ... 59 Stimmen
Dagegen ... 132 Stimmen
Verfahrensbeitrag
1. Bundesbeschluss zur Genehmigung der Weiterführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
1. Arrêté fédéral portant approbation de la reconduction de l'accord entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, sur la libre circulation des personnes
Detailberatung - Discussion par article
Titel
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Fehr Mario, Allemann, Amacker, Fehr Hans-Jürg, Frösch, Lang, Markwalder Bär, Moser, Rechsteiner Paul, Sommaruga Carlo)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Fehr Mario, Allemann, Amacker, Fehr Hans-Jürg, Frösch, Lang, Markwalder Bär, Moser, Rechsteiner Paul, Sommaruga Carlo)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 1a, 1b
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Fehr Mario, Allemann, Amacker, Fehr Hans-Jürg, Frösch, Lang, Markwalder Bär, Moser, Rechsteiner Paul, Sommaruga Carlo)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1a, 1b
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Fehr Mario, Allemann, Amacker, Fehr Hans-Jürg, Frösch, Lang, Markwalder Bär, Moser, Rechsteiner Paul, Sommaruga Carlo)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Le président (Bugnon André, président): Nous avons une proposition de minorité Fehr Mario concernant le titre de l'arrêté ainsi que les articles 1a et 1b; c'est un concept. Un seul débat a lieu sur le titre et les deux articles précités.
Fehr Mario · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Unser Konzept ist dasjenige, diese beiden Vorlagen im Sinne des klaren Entscheides des Ständerates zu verknüpfen. Eine solche Verknüpfung der beiden Vorlagen ist weder unlauter noch juristisch nicht vertretbar. Der APK lag ein Schreiben des Bundesamtes für Justiz vor, das klar festhält, dass aus juristischer Sicht die Entscheide über die Weiterführung und die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens entweder in einem oder in zwei Beschlüssen gefasst werden können und dass die Wahl der Form des Beschlusses primär ein politischer sei. So ist es denn auch.
Ich frage Sie zunächst: Könnten Sie sich vorstellen, dass es in einem Vertrag, den die Schweiz mit einem anderen Staat oder eben auch mit der EU abschliesst, Klauseln gäbe, gemäss denen auf lange Frist einzelne Kantone schlechtergestellt wären als andere? Sie würden mit Nein antworten. So etwas wäre nicht zulässig, und alle würden das auch verstehen. Wieso aber, wenn die Schweiz es nie akzeptieren könnte, dass es eine Ungleichbehandlung gäbe, sollte dann die EU dies zulassen? Sie würde das nie und nimmer machen, und ich finde, sie hat Recht. Es gibt nur eine Personenfreizügigkeit. Diese Personenfreizügigkeit ist mit allen 27 Staaten der EU zu vereinbaren. Es gibt keine Trennung in eine Personenfreizügigkeit mit 25 Staaten und in eine solche mit Rumänien und Bulgarien, die dann eben nicht gewährt würde.
Von daher wäre eine doppelte Frage, die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgelegt würde, eigentlich eine Scheinfrage. Es wäre eine Scheinabstimmung, es wäre in einem gewissen Sinne auch ein Stück weit eine Salamitaktik. Etliche von ihnen könnten ja meinen, zunächst einmal werde dann die Personenfreizügigkeit mit den 25 anderen EU-Staaten gewährt und dann könne man irgendwie noch nachverhandeln, es gebe irgendwie in einem zweiten Schritt dann schon ein Ja zur Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien. Es gibt jedoch keinen Raum für Nachverhandlungen, und wenn wir alt Bundesrat Blocher hier einmal ganz ausdrücklich loben, loben müssen, dann müssen wir ihn für die Art und Weise, wie er diese Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien geführt hat, loben. Er hat grosszügige Übergangsfristen herausgeholt: sieben Jahre, sogar erst nach Inkrafttreten; Kontingente; Inländerbevorzugung; eine aktive Kontrolle derjenigen, die bei uns arbeiten kommen wollen; er hat darüber hinaus noch eine dreijährige Ventilklausel herausgeholt. Bundesrat Blocher hat so verhandelt, dass es ab Inkrafttreten für zehn Jahre - für zehn Jahre! - Schutzbestimmungen für unseren Arbeitsmarkt geben würde. Diese Vereinbarungen sind, ehrlich gesagt, sogar noch besser als diejenigen, die wir in einem ersten Paket mit den zehn EU-Staaten, die per 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, herausgeholt haben. Von daher können Sie davon ausgehen, dass es kein besseres Verhandlungsergebnis gibt.
Wenn es aber nichts mehr zu verhandeln gibt, dann müssen Sie den Menschen in diesem Land ganz ehrlich sagen: "Es gibt diese Personenfreizügigkeit - und nur diese. Wenn ihr diese Personenfreizügigkeit nicht wollt, dann wollt ihr auch die bilateralen Verträge nicht. Wenn ihr aber diese Personenfreizügigkeit wollt, dann müsst ihr sie auf alle 27 EU-Staaten ausdehnen." Von daher ist es ein Gebot der politischen Ehrlichkeit, der Fairness und der Aufrichtigkeit, heute diese Frage dem Schweizervolk vorzulegen: "Wollt ihr die Personenfreizügigkeit mit der gesamten EU, oder wollt ihr sie nicht?"
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Fehr Mario, Sie haben jetzt etwa zum vierten Mal das hervorragende Verhandlungsgeschick von Bundesrat Blocher erwähnt. Warum um Gottes willen haben Sie ihn denn abgewählt?
Fehr Mario · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe gehofft, dass Herr Mörgeli eine Frage betreffend seinen Übervater Blocher stellen würde. Ich danke für diese Frage. Ich habe ganz ausdrücklich gesagt, dass Herr Bundesrat Blocher in diesem Dossier sehr gut verhandelt hat. Ich frage Sie: Wieso stellen Sie so viele Rückweisungsanträge? Wieso stellen Sie einen Rückweisungsantrag beispielsweise zur Frage der Nachverhandlungen, wenn Sie denn der Meinung sind, dass Herr Blocher ein so guter Bundesrat gewesen sei?
Ich finde, dass man auch einmal jemanden, der nicht mehr wiedergewählt worden ist, loben muss. Das habe ich heute gemacht.
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Die grüne Fraktion ist bei zwei Gegenstimmen gegen die Auftrennung der Vorlage. Einige Argumente haben wir beim Eintreten bereits gebracht. Eines will ich hier wiederholen: Die Schweiz würde nie und nimmer zulassen, dass sie nicht als Ganzes betrachtet und behandelt wird. Ein demokratisches Gemeinwesen kennt nur eine einzige Personenfreizügigkeit, weil alles andere diskriminierend wäre. Was die EU bindet, darf die Schweiz nicht trennen.
Wir Grünen sind keine Euroturbos. Wir wissen, dass die EU wie die Schweiz ihre Stärken und Schwächen hat. Eine Stärke der EU ist ihr systematischer Versuch, ihre ärmeren Mitglieder zu stärken. Wenn wir Rumänien und Bulgarien aus dem Abkommen ausgrenzen, abschneiden, dann desavouieren wir die Politik des sozialen und regionalen Ausgleichs der EU.
Pour les partisans de la liberté, de l'égalité, de la fraternité, cher Josef, il n'y a qu'une option: poser une seule question au peuple.
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Da muss ich jetzt schon staunen; wie können Sie das machen? Die EU hat unserer Bevölkerung vor acht Jahren gesagt: "Jetzt gilt das Abkommen mit 15 Staaten; jedes Mal, wenn wir ausweiten wollen, könnt ihr Ja oder Nein sagen, kein Problem." Die EU widerspricht sich auch gar nicht. Meine Kritik geht nicht an die EU, sondern meine Kritik geht an die Bundesrätinnen respektive an die Vertreter des Bundesrates.
Der Bundesrat hat der Bevölkerung erzählt: "Stimmt jetzt der Personenfreizügigkeit zu; wenn sie dann erweitert wird, habt ihr sämtliche Freiheiten." Jetzt heisst es plötzlich, es sei ein Automatismus. Wir sind hier bei der Kernfrage der heutigen Debatte. Trennen Sie bitte die beiden Vorlagen. Das letzte Mal, als zehn Staaten zur Diskussion standen, hat es geheissen, es sei überhaupt nicht möglich, dass die EU verschiedene Freizügigkeiten akzeptieren würde. Wenig später hat der damalige Bundeskanzler Schröder gesagt: "Ja, wenn dann die Türkei kommt, dann können wir ja eventuell bei der Personenfreizügigkeit eine Ausnahme machen." Es ist nicht so sicher, dass die EU so ausrufen wird, wenn wir Bulgarien und Rumänien nicht dazunehmen. Es ist die Aufgabe des Bundesrates, sich für die Interessen unserer Bevölkerung einzusetzen und eine Lösung zu finden. Und da steht es im Argen, da gibt es Dutzende von Beispielen. Ich bringe nur eines: Wenn ein Schweizer eine Ausländerin aus irgendeinem fernen Land heiratet, braucht die Frau ein Visum, um in die EU zu gehen. Wenn die Frau mit einem Deutschen verheiratet ist, dann lassen wir sie einfach rein. Allein dieses Beispiel zeigt, dass die Interessen der Schweizer Bevölkerung durch den Bundesrat zu wenig vertreten werden.
Also selbst wenn die Bevölkerung jetzt zur Ausweitung auf Rumänien und Bulgarien Nein sagt, gibt es jede Menge Verhandlungsspielraum, wo die Bundesräte sagen können: "Jetzt reden wir mit der EU." Ich erinnere Sie daran, was bei der letzten Runde auch vom Bundesrat gesagt wurde - ich habe die ganze Liste vor mir -, wie uns versprochen wurde, dass wir wieder frei über die Ausweitung auf Rumänien und Bulgarien abstimmen könnten. Ich zitiere alt Bundesrat Joseph Deiss: "Es gibt keinen Automatismus bei der Erweiterung der Personenfreizügigkeit. Das Schweizervolk bekommt jedes Mal Gelegenheit, darüber abzustimmen." Ich zitiere den Präsidenten des Arbeitgeberverbandes, Rudolf Stämpfli: "Bulgarien, Rumänien, die Türkei stehen nicht zur Debatte. Wenn sie EU-Mitglieder würden, müssten wir nochmals über die Freizügigkeit abstimmen." Auch Travail Suisse hat gesagt, es gebe keine automatische Ausweitung. Und wenn wir nun die Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien infrage stellen, sagen sie uns plötzlich, es sei alles verknüpft und wir würden alles über den Haufen werfen. Das ist nicht richtig.
Ich schliesse mit Zitaten der Ständeratsdebatte aus dem Amtlichen Bulletin. Ich nehme zum Beispiel Herrn Kollege Briner: "Ich gehe in meiner Beurteilung davon aus, dass unser Souverän, Frau und Herr Schweizer, genau weiss, worüber er hier abstimmt. Es geht um zwei Beschlüsse, die zwar kausal und inhaltlich zusammenhängen, aber formell nicht zusammengehören; die zeitliche Koinzidenz ist zufällig." (AB 2008 S 221) Ich zitiere Ständerat Hansruedi Stadler, der Folgendes gesagt hat: "Wir haben die anspruchsvolle Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger mit Argumenten zu überzeugen und nicht mit Taktieren in eine Richtung vor uns herzutreiben." (AB 2008 S 223) Also: mit Argumenten und nicht mit Taktieren. In dieselbe Richtung geht Ständerat Rolf Büttiker, der am Schluss sagt: "Demokratie heisst für mich in diesem Zusammenhang die Spielregeln einhalten, auch wenn kein Schiedsrichter zusieht." (AB 2008 S 224)
Also: Halten Sie die Spielregeln ein, trennen Sie, wie Sie das der Bevölkerung schon x-mal versprochen haben, und kombinieren Sie das nicht so, dass der Stimmbürger über den Tisch gezogen wird und zu zwei verschiedenen Fragen nicht zwei verschiedene Antworten geben kann!
Markwalder Bär Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Stamm, sagen Ihnen die beiden Prinzipien Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung etwas? Oder anders gefragt: Wie würden Sie reagieren, wenn die EU mit der Schweiz einen vorteilhaften Staatsvertrag abschliessen, aber den Aargau ausnehmen würde?
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn ich als EU-Vertreter diese Gleichbehandlung möchte, dann stehe ich nicht 1999 vor die Schweizer Bevölkerung hin und sage: "Es geht jetzt um 15 Staaten, nachher könnt ihr völlig frei entscheiden!", und komme dann, kaum hat das Volk zu den 15 Staaten Ja gesagt, und sage: "Halt, halt, halt! Wenn ihr da Nein stimmt, schmeissen wir das Ganze wieder über den Haufen!" Das ist kein anständiges Vorgehen, wobei ich wiederhole: Es ist gar nicht die EU, die das will, sondern vor diese Alternative stellt uns jetzt der Bundesrat.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Herr Kollege Stamm, ich gehe davon aus, dass es ein Missverständnis war. Sie haben gesagt, der Bundesrat sei für eine Paketlösung, aber es ist ja der Ständerat, der dafür ist. Ist Ihnen das bewusst?
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn ich "Bundesrat" gesagt und ihn mit der Paketlösung in Verbindung gebracht habe, habe ich mich versprochen; Sie haben völlig Recht. Der Bundesrat hat die Trennung vorgeschlagen, und der Ständerat hat jetzt gesagt, man solle das kombinieren. Ich habe mich also versprochen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie, hier dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Herr Stamm und Herr Mörgeli, ich finde, dass Ihnen heute der Mut fehlt. Ich finde es eigentlich sehr bemerkenswert - kaum jemand hat das gesagt -, dass Sie es heute nicht mehr wagen, gegen die Bilateralen anzutreten. Das ist eigentlich neu. Sie haben früher die Bilateralen bekämpft. Heute haben Sie nicht mehr den Mut, gegen die Bilateralen zu kämpfen. Deshalb gehen Sie einen Umweg, indem Sie Rumänien und Bulgarien angreifen und ganz genau wissen, dass Sie damit die gesamten Bilateralen zu Fall bringen, inklusive aller anderen Verträge wie Schengen, Landwirtschaft usw. Ich finde, dass Sie Ihren Mitgliedern reinen Wein einschenken sollten. Die Ablehnung der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien führt eben auch zum Ende zum Beispiel des Marktzugangs für die Landwirtschaft, zum Ende der Käseabkommen, mit welchen Sie heute sehr erfolgreich in der EU geschäften.
Wir wissen, dass Sie die EU nicht lieben. Sie haben hier jetzt den ganzen Morgen polemisiert. Ich finde aber diese Polemik eigentlich nicht sehr sachgemäss. Die EU ist einfach eine Realität, ob Sie das wollen oder nicht. Statt hier zu polemisieren, müssen wir Schweizerinnen und Schweizer entscheiden, ob wir diesen Vertrag wollen oder nicht. Erpressung findet dabei nicht statt: c'est à prendre ou à laisser. Ich finde es aber schlecht, wenn wir dem Volk einen Vertrag unterbreiten, der niemals dauerhaft Rechtskraft erlangen wird. Da verstehe ich die Position der CVP-, EVP- oder FDP-Mitglieder nicht, welche dieses Paket, das nur als Paket Beständigkeit erlangen wird, aufschnüren und so tun, als ob wir über zwei Dinge entscheiden könnten. Es wird keinen dauerhaften bilateralen Vertrag ohne Rumänien oder Bulgarien geben. Die EU wird auch nicht einen Vertrag nur mit der Deutschschweiz oder nur mit der Westschweiz abschliessen wollen. Die EU hat sich verändert. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen. Wenn wir die bilateralen Verträge wollen, dann müssen wir mit der ganzen EU, wie es sie gibt, einen Vertrag abschliessen oder gar nicht.
Ich finde, es ist eine Täuschung des Volkes, wenn Sie so tun, als ob man die Bilateralen haben könnte, ohne Rumänien und Bulgarien zu akzeptieren. Das geht nicht. Die EU bestimmt selber, wer Mitglied ist, wer dazugehört und wer nicht. Und wir müssen entscheiden, ob wir mit der EU einen Vertrag wollen. Also bitte: keine Rosstäuschertricks! Kriechen Sie der SVP nicht auf den Leim. Sie ist zu feige, um zu sagen: Wir greifen die Bilateralen an. Deshalb greift sie nur Rumänien und Bulgarien an - und weiss ganz genau, dass sie damit das ganze bilaterale Vertragswerk zu Fall bringen kann.
Bitte schenken Sie dem Volk reinen Wein ein! Der Ständerat hat das kapiert. Er hat mit grossem Mehr beschlossen, dass wir eine einzige Abstimmung wollen, weil es um einen einzigen Entscheid geht. Es gibt keine zwei Entscheide. Also, ich bitte Sie: Seien wir ehrlich! Täuschen Sie das Volk nicht!
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Rechsteiner, sind Sie sich eigentlich bewusst, dass die von Ihnen angerufene Guillotineklausel nicht einfach automatisch in Kraft tritt und der Vertrag nicht einfach automatisch dahinfällt, wenn die Schweiz die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien nicht annimmt? Ist Ihnen bewusst, dass zur Auslösung der Guillotineklausel ein einstimmiger Beschluss aller bisherigen EU-Mitglieder notwendig ist und dass diese EU-Mitglieder klar abwägen müssen, ob sie das bisherige Personenfreizügigkeitsabkommen auflösen und damit auch das Landverkehrsabkommen mit der Schweiz aufheben wollen?
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Baader, haben Sie gestern den slowenischen Aussenstaatssekretär der EU gehört? Es wird kein Separatabkommen mit einem Teil der Mitgliedländer geben. Die EU bestimmt selber, in welcher Formation sie mit uns einen Vertrag abschliesst. Herr Baader, Sie bestimmen nicht, wer EU-Mitglied ist. Das bestimmt die EU alleine.
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sind Sie sich bewusst, dass die EU das Abkommen mit uns kündigen müsste? Das ist genau die Frage von Caspar Baader. Die Begründung der EU wäre: Wir lassen es uns nicht bieten, dass jetzt Rumänien und Bulgarien anders behandelt werden. Die EU müsste dieses Personenfreizügigkeitsabkommen kündigen. Ist Ihnen das bewusst?
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Stamm, es ist völlig klar: Die Personenfreizügigkeit wurde mit der EU und nicht bloss mit ihren Mitgliedländern abgeschlossen. Wenn die EU als Vertragspartner in diesem Vertrag nicht integral akzeptiert wird, wird der ganze Vertrag hinfällig.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00